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IGNORED

Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"


Elektronengehirn

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Gerade eben schrieb nemrod:

es reicht, wenn er stets den Anweisungen der Obrigkeit Folge leistet,

 

Das ist ja nun Unsinn im Quadrat!

 

Wenn man glaubt, es geschehe einem Unrecht, kann man sich davor vor den Verwaltungsgerichten wehren. Sehr sehr häufig mit Erfolg Nennt sich Rechtsstaat,

 

vor 2 Minuten schrieb nemrod:

Steuern und Abgaben zahlt,

 

Das ist allerdings ein wichtiger Punkt. Wer Steuern und Abgaben nicht zahlt, der wird halt iregndwann gepfändet (neuestes Beispiel aus Österreich ist grad auf YT aufgetaucht).

 

Die Reichis glauben, Vorteile wie Straßen, Frisch- und Abwasser oder sonst eine Infrastruktur nutzen zu können, sich aber aus der Finanzierung rauszuhalten, indem sie an den Papst, an Puten oder Trump Brief schreiben.

 

Funktioniert halt nicht.

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vor einer Stunde schrieb karlyman:

...

Ja, das "Reichsbürgertum" ist Spinnerei, und ja, es ist einzusehen, dass sich die Exekutive von denen nicht an der Nase herumführen oder bedrohlen lässt...

...

Auf "Exekutive verscheissern" haben die Spinner ja partout kein Monopol. Ich sag nur multiple Identitäten oder durch Freiheitsentzug induzierte Kotinkontinenz. 

Werden eigentlich wirklich alle A...löcher in Deutschland gleich behandelt oder doch nur manche? 

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vor 9 Minuten schrieb heletz:

 

 

 

Wenn man glaubt, es geschehe einem Unrecht, kann man sich davor vor den Verwaltungsgerichten wehren. Sehr sehr häufig mit Erfolg Nennt sich Rechtsstaat,

 

 

 

...ok...dann werden Gesetze so lange geändert bis es halt wieder paßt....also, wenn ich ein Lied nicht mitsinge, so ist es das Hohe Lied auf die Unabhängigkeit der Justiz...besonders im Bereich Waffenrecht - mE...ist die Justiz dort eine sehr " willfährige Hure der Politik" - stammt doch aus der Hohen Gerichtsbarkeit der Grundsatz " ..So wenig Waffen wie möglich ins Volk"... ( siehe auch hier:http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2017/0005-17.pdf) ... 

 

Aber ich beende hier die Diskussion für mich, weil ich permanent erlebe, wie Behörden und Politik nichts anders tut und denkt, um mir als Legalwaffenbesitzer möglichst viele Hürden aufzubauen...und ich laß mir dann nicht noch weismachen, das das Alles einem freiheitlichen und demokratischen Gemeinwesen dienlich wäre...verweise erneut auf H.Heine...habe ferddisch!

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vor 10 Minuten schrieb heletz:

 

Alle Gesetze werden den Erfordernissen der Zeit angepaßt.

 

StVO, Rentengesetz, Baurecht ...

 

Und?

noch eine Entgegnung und dann hör ich auf: wenn die Gesetze den Erfordernissen der Zeit angepaßt werden - ok, dann bitte auch in keinster Weise meckern, wenn ein Gesetz die totale Entwaffnung aller privaten Waffenbesitzer beschließt. Diese Gesetze sind Wunschtraum vieler Politiker und bei entsprechenden parlamentarischen Konstrukten schon in naher Zukunft denkbar. dann brauchen wir ( Waffenbesitzer) uns ja auch in keinster Weise wehren sondern es genügt, der Obrigkeit dankbar zu gehorchen. Gut, anders läufts auch in keiner Diktatur - Gesetze werden erlassen und durchgesetzt und die Bevölkerung ( vulgo der Untertan, manchmal der Staatsbürger) hat zu befolgen.  und bitte beachten - ich rede hier nur vom Waffenrecht - dessen Verschärfungen konnte ich seit Jahrzehnten am eigenen Leid verspüren ohne eine erkennbare zeitgeschuldete Erforderniss erkennen zu können. Ideologische Gründe sind keine nachvollziebaren Gründe, Und wir hatten in unserem Vaterlande zwei Regime, die Gesetze hatten, welche gemäß den damaligen Obrigkeiten sehr zeitnotwendig waren....nur mal zum Nachdenken! Und nicht Alles, was dem Augenschein demokratisch daher kommt ist es auch.

Aber, wie gesagt - empfehlenswert v. Arnim " Vom schönen Schein der Demokratie"...ein schon antiquarisches Buch - dennoch top aktuell. Habe die Ehre

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vor 6 Minuten schrieb heletz:

 

Das wird Dir beim Rentengesetz gut gefallen!

 

Oder möchtest Du auf dem Niveau von 1934 Rente beziehen?  :confused:

Ich liebe es, wenn Apfel mit Birnen verglichen werden:wacko2:

Eigentlich wollte ich die Diskussion schon längst beendet haben, aber ...manchmal geht halt der Gaul durch. Ich bin fast geneigt anzunehmen, wenn die Totalentwaffnung beschlossen wird, dann gibts hier noch Mitglieder, die bei der Abgabe ihres Eigentums noch einen Kuchen oder einen Kasten Bier aufs Amt mitnehmen, um den Obrigkeiten eine Freude zu bereiten:bump:

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vor 43 Minuten schrieb heletz:

Wäre auch für den Normalbürger zu kompliziert zu verstehen und wird deshalb nicht von den Redaktionen thematisiert bzw. die Info vielleicht von der Verwaltung gar nicht weitergegeben (z.B. um den Reichis nicht die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend zu wappnen).

Mag so sein, allerdings hoffe ich dann ganz stark, dass der "normale Sachbearbeiter" in allen Waffenbehörden das dann auch versteht, wenn es für den "Normalbürger" zu kompliziert ist. Nach meiner Erfahrung, allerdings mit einer überschaubaren Anzahl an Sachbearbeitern, sind diese auch eher "Normalbürger", was auch immer Du damit meinst.

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vor 4 Minuten schrieb heletz:

 

Es ärgert Dich eben, daß ich die Unlogik in Deiner "Argumentation" aufgedeckt habe!

 

Irgendwie auch verständlich.

Aha - es ist also unlogisch, wenn ich an der freiheitlich demokratischen Grundordnung hänge...oh Gott, die Behörden müssen doch Leute lieben, die noch dankbar sind für Verschärfungen...

 

Aber, lieber heletz, Sie haben recht und ich nun meine Ruhe:hi:

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vor 3 Minuten schrieb nemrod:

Aha - es ist also unlogisch, wenn ich an der freiheitlich demokratischen Grundordnung hänge

 

Nein, es ist unlogisch, zu behaupten, die Gesetze würden so lange geändert "bis es paßt" (wie oben geschehen), dann aber das bei allen Gesetzen zu akzeptieren außer beim WaffG und dann mit der blöden Volksschullehrer-Weisheit der Äpfen und der Birnen daherzukommen.

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vor 24 Minuten schrieb heletz:

Das wird Dir beim Rentengesetz gut gefallen!

 

Oder möchtest Du auf dem Niveau von 1934 Rente beziehen?  :confused:

Gerne doch, wenn ich dafür auch den anfänglichen Einkommenssteuersatz von 0,6 bis 4% bekomme?

 

Mein heletz, wie war das mit Äpfel und Birnen?

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vor 35 Minuten schrieb heletz:

Alle Gesetze werden den Erfordernissen der Zeit angepaßt.

 

StVO, Rentengesetz, Baurecht ...

:rofl: Paralleluniversum?

Zitat

Die Begründung verweist auf die Fahrräder, die jetzt schon mit dieser Beleuchtung betrieben werden. Der neue Absatz 1 erlaubt ihren Betrieb mit einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V.

...

Das Ziel, diese bisher verwendeten Batterieleuchten für alle Fahrräder freizugeben, wird durch den neuen Absatz 1 also nicht erreicht – es sei denn, man drückt beide Augen fest zu und setzt sich über den gerade erst beschlossenen Gesetzeswortlaut hinweg.

...

Wenn man sich im Straßenverkehr umschaut, sieht man zahlreiche Scheinwerfer und Rückleuchten, die auf unterschiedliche Art und Weise am Fahrrad befestigt sind: manchmal mit einer Halterung, die am Rad verbleibt, oft auch nur mit einem Halter oder Gummiband an der Leuchte selbst. Es ist fraglich, ob diese Befestigungen den Anforderungen des § 67 Abs. 2 S. 3 StVZO genügen. Denn der unverändert gebliebene Absatz 2 verlangt:

Man fragt sich, ob die Macher des Gesetzes überhaupt wissen, was ein Fahrrad ist.

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vor 1 Minute schrieb speedjunky:

wie war das mit Äpfel und Birnen?

 

Die kann man bekanntlich sehr gut vergleichen!

 

Beides Kernobst mit Stil und vertrocknetem Fruchtstand.

 

Unterschiede bestehen in Form und Farbe sowie im Geschmack. Auch der Wassergehalt ist unterschiedlich.

 

Durch Vergleiche kann man wichtige Erkenntnisse gewinnen!

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vor 1 Stunde schrieb heletz:
vor 2 Stunden schrieb nemrod:

aber ich frag mich langsam, was man überhaut noch an freier Meinung sagen darf, ohne von den staatlichen Stellen drangsaliert zu werden

 

 

In einem Tatort Film über böse Rechtsextreme wurde einmal die Aussage "Er sitzt im Gefängnis, weil er zu laut die Wahrheit gesagt hat" gemacht. Wenn die eigene Meinung eine Minderheit wie z.B. illegale Einwanderer, Sinti & Roma, Homosexuelle, Politiker oder andersgläubige kritisiert kann es sich um Volksverhetzung handeln. Auch das Infrage stellen von nazionalsozialistischen Verbrechen ist höchst strafbar.

 

Es ist somit bei einer "bösen Meinung" nicht klug blind auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung zu vertrauen.

 

Überall, auch hier im Forum gibt es (verdeckte) Ermittler und wachsame Mitbürger, die sich um das Wohl unserer Gesellschaft sorgen.

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vor 17 Minuten schrieb bdsschütze:

In einem Tatort Film

 

Und Du glaubst ernsthaft, man könne aus einem als Unterhaltung konzipierten Film etwas über die deutsche Rechtswirklichkeit erfahren?  :confused:

 

 

vor 19 Minuten schrieb bdsschütze:

Überall, auch hier im Forum gibt es (verdeckte) Ermittler und wachsame Mitbürger, die sich um das Wohl unserer Gesellschaft sorgen

 

Darauf weise ich seit Herbst 2015 verstärkt hin.

 

Antwort damals war z.B.: "macht doch nichts!" (oder so ähnlich).

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vor 2 Stunden schrieb heletz:

Äpfel und Birnen ... Die kann man bekanntlich sehr gut vergleichen! Beides Kernobst mit Stil und vertrocknetem Fruchtstand.....

 

Oh allwissender und weiser heletz, wir danken dir für die Erleuchtung ... Wir haben jetzt erkannt Dackel und Windhunde sind auch vergleichbar, haben beide hinten einen Stiel, äh Schwanz und können genauso schnell laufen.

Wer anderes behauptet ist ein Rassist, er unterstützt ja dann die Rassentheorie!

 

P.S. ich kann's nicht lassen, Stiel schreibt man glaub ich schon immer mit "ie" ... 

Bearbeitet von speedjunky
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vor 16 Stunden schrieb HBM:

Mir ist halt nicht ganz klar, ob man schon "Reichsbürger" ist, wenn man sagt "ich fühle mich als Bayer und nicht als Deutscher" oder ähnliches.

 

Ein aktuelles Beispiel gibt es gerade heute.

 

Diese Pressemitteilung liest sich noch ganz normal.

 

Woran haben nun die Behörden erkannt, daß es sich um einen Reichsbürger handelt?

 

Ist in diesem Falle wirklich nicht schwer, wenn man z.B. das Schreiben anguckt, das er selbst an den bayerischen Justizminister geschickt hat. Da ist so ziemlich alles drin, an dem man diese Spinner erkennt (geht schon beim Briefkopf los):

 

 

 

Bildschirmfoto vom 2017-01-27 14-50-12.png

Bearbeitet von heletz
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vor 4 Stunden schrieb nemrod:

Ich bin fast geneigt anzunehmen, wenn die Totalentwaffnung beschlossen wird, dann gibts hier noch Mitglieder, die bei der Abgabe ihres Eigentums noch einen Kuchen oder einen Kasten Bier aufs Amt mitnehmen, um den Obrigkeiten eine Freude zu bereiten:bump:

Und großzügig die Parkuhr füttern, man muß schließlich dennoch weiter auf die Zuverlässigkeit achten.

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vor einer Stunde schrieb heletz:

 

Ein aktuelles Beispiel gibt es gerade heute.

 

Diese Pressemitteilung liest sich noch ganz normal.

 

Woran haben nun die Behörden erkannt, daß es sich um einen Reichsbürger handelt?

 

Ist in diesem Falle wirklich nicht schwer, wenn man z.B. das Schreiben anguckt, das er selbst an den bayerischen Justizminister geschickt hat. Da ist so ziemlich alles drin, an dem man diese Spinner erkennt (geht schon beim Briefkopf los):

 

 

 

Bildschirmfoto vom 2017-01-27 14-50-12.png

 

 

 

Ergänzung: 8 Monate Haft hat's gegeben, danach 2,5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis.

 

Wie man aber sieht, will der "Außenminister des Freistaates Preußen" einfach nicht "das System" anerkennen.

 

Heißt: Er will danach weiterhin ohne Fahrerlaubnis unterwegs sein.

 

Die Konsequenzen sind klar.

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vor 15 Stunden schrieb nemrod:

... stammt doch aus der Hohen Gerichtsbarkeit der Grundsatz " ..So wenig Waffen wie möglich ins Volk"... ( siehe auch hier:http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2017/0005-17.pdf) ... 

 

Das ist zugleich richtig und falsch. Das BVerwG zitierte sich 1975 selbst, hatte aber in der in Bezug genommen Entscheidung dieses Formel so nicht wiedergegeben sondern im Urteil v. 04.11.1965, BVerwG I C 115.64, der ältesten diesbezüglichen Entscheidung, die ich aufspüren konnte (also noch zur Zeit der Geltung des Nazi-ReichsWaffG) unter Verweis auf § 15 geschrieben:

 

"Die Bedürfnisprüfung hat den Zweck, daß möglichst wenige Faustfeuerwaffen "ins Volk" kommen."

 

Daraus wurde dann im Urteil v. 24.06.1975, BVerwG I C 2.74 schon im 4. Leitsatz und in der Begründung unter Verweis auf das Urteil vom 4.11.1965

 

"Wird ein Bedürfnis damit begründet, daß die Waffe der Selbstverteidigung dienen solle, bedarf es einer Interessenabwägung zwischen dem persönlichen Interesse des Antragstellers an der Verbesserung seiner Sicherheit durch den Besitz einer Schußwaffe und dem öffentlichen Interesse daran, daß möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen. "

 

Angeblich soll in der sog. Amtlichen Begründung zum Reichswaffengesetz dieser Zweck der Bedürfnisregelung und dieses "ins Volk" stehen. Leider habe ich diese sog. Amtliche Begründung noch nicht gefunden, auch keine entsprechende Quellenangabe, vielleicht kennt sie ja jemand und kann sie ordentlich zitieren. § 11 jedenfalls sieht die WBK-Pflicht nur für den Erwerb von Faustfeuerwaffen vor, so daß auch diese "ins Volk"-Formel, so sie tatsächlich 1938 zur Begründung von §§ 11, 15 ReichsWaffG verwendet worden sein sollte, nur für Faustfeuerwaffen galt - Langwaffen durften beliebig "im Volk" besessen werden. Und so hat das BVerwG 1975 flugs aus der das Bedürfniserfordernis für KW rechtfertigenden "ins Volk"-Formel in freier Rechtschöpfung die Grundlage für einen angeblichen allgemeinen und das WaffG beherrschenden Grundsatz, daß nur "möglichst wenig Waffen ins Volk" kommen sollen, geschaffen.

In besagter Entscheidung findet sich kein entsprechender Hinweis, gleichwohl wäre es interessant zu wissen, ob der Gesetzgeber dies bereits anläßlich des WaffG 1972 als Begründung (in der amtlichen Begründung) formuliert hatte. Angeblich soll diese amtliche Begründung zum WaffG 1972 in BT-Drucks. VI/2678 enthalten sein; leider ist nicht online verfügbar Hat sie zufällig jemand in Kopie?

 

Die "Begründungskette" lautet also günstigstenfalls:

 

Nazis 1938: Irgendwas mit der Begrenzung von Faustfeuerwaffen "ins Volk" (möglicherweise)

BVerwG 1965: Möglichst wenig Faustfeuerwaffen ins Volk, daher (insofern) Bedürfnisnachweis.

BVerwG 1975: Möglichst wenige Waffen "ins Volk", daher allgemein Interessenabwägung (bezogen auf Waffenschein)

Und danach: So wenig Waffen ins Volk wie möglich. Dies als angeblichen alles beherrschenden Grundsatz.

 

Die Akzentverschiebung ist deutlich: Das Erfordernis eines Bedürfnisses, wie auch immer geartet, damit nicht "unnötig" viel Faustfeuerwaffen "ins Volk" kommen ist ja noch nachvollziehbar. Ist halt eine Frage der Definition des Bedürfnisses.

Das, was wir heute haben, der angebliche Grundsatz "So wenig Waffen ins Volk wie möglich" als elementares Ziel und alles beherrschenden Grundsatz des WaffG, dem sich alles unterzuordnen hat, läßt sich aber nicht aus der Geschichte rechtfertigen. Einen solchen allgemeinen "Grundsatz" gab es nicht, das ist eine freie Erfindung der Neuzeit.

 

Übrigens: Sehr nett ist auch der 1. Leitsatz von 1975:

 

"Das Waffengesetz vom 19. September 1972 stellt an den Nachweis eines Bedürfnisses für Schußwaffen zu Verteidigungszwecken die gleichen Anforderungen wie das Waffengesetz vom 18. März 1938."

 

Schwarz auf Weiß die Identität des maßgeblichen Kerns des bundesdeutschen Waffenrechts mit dem Nazi-Waffenrecht. Ich würde zu gerne hören, wie unsere Grünfaschisten damit umgehen. Aber vermutlich wissen sie es nicht und selbst wenn kann man sie ja nicht zwingen, sich dazu und zu der Frage zu äußern, wie es sein kann, nationalsozialistische Rechtsgrundsätze heute noch anzuwenden.

Bearbeitet von MarkF
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vor 19 Stunden schrieb bdsschütze:

In einem Tatort Film über böse Rechtsextreme wurde einmal die Aussage "Er sitzt im Gefängnis, weil er zu laut die Wahrheit gesagt hat" gemacht. Wenn die eigene Meinung eine Minderheit wie z.B. illegale Einwanderer, Sinti & Roma, Homosexuelle, Politiker oder andersgläubige kritisiert kann es sich um Volksverhetzung handeln. Auch das Infrage stellen von nazionalsozialistischen Verbrechen ist höchst strafbar.

 

Es ist somit bei einer "bösen Meinung" nicht klug blind auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung zu vertrauen.

 

Also ich persönlich halte den Straftatbestand der Volksverhetzung soweit er sich nicht auf direkte Aufforderungen zu Straftaten bezieht, sondern auf die Äußerung (möglicherweise falscher, widerwärtiger oder absurder, aber das spielt keine Rolle) Meinungen auch für falsch und würde ihn, ginge es nach mir, abschaffen. Aber andererseits kann man letztlich trotzdem noch fast alles sagen was man will, da wo es auf Einschränkungen stoßen könnte mit etwas Umschreibung.

 

Bei denen, die mit diesem Gesetz in Konflikt kommen, scheint es eher so zu sein, daß sie aus irgendwelchen Gründen in ihrer Psychologie, den Ärger gerade suchen. Wenn der Horst Mahler ein Interview mit Michel Friedman macht und dann den Herrn Friedman mit einem sehr außer Mode geratenen Gruß begrüßt um anschließend den Völkermord an den Juden zu leugnen, dann ist ihm dabei ja vollkommen klar, daß er den Herrn Friedman nicht von seinen Ansichten überzeugen wird, und er will das auch gar nicht. Was will er dann? Offenbar lediglich die absehbare Strafverfolgung selber. Er will sich Ärger einhandeln. Die Frage ist dann vielleicht, wären die genannten Äußerungen nicht strafbar sondern würden lediglich dem Sprecher eine Gelegenheit geben, sich öffentlich zum Vollidioten zu stempeln, würde er dann einfach die Klappe halten oder würde er wieder zu den schwereren Straftaten seiner früheren kriminellen Karriere zurückkehren?

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