Zum Inhalt springen

Doggenrotti

Empfohlene Beiträge

Da ich das Gefühl habe das die Leute hier in der Schweiz zum größten Teil immer noch der Meinung sind,  das Thema EU Waffenrecht wird für sie eh nicht gelten,  hier noch mal der aktuelle Stand von proTell :

http://protell.ch/de/9-top-news/513-schweiz-soll-bereits-wieder-eu-waffenrecht-uebernehmen

 

Tipp: ausdrucken und in den Schützenhäusern aushängen. Am besten in A1 und neonfarbe... 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb Doggenrotti:

Wenn es darüber überhaupt eine gibt und man das nicht einfach unter dem Mantel  EU Diktatur festsetzt und die Abstimmung abschmettert.

Weil man es ja nicht mit der EU verschmerzen will.... 

Oder bei einer Abstimmung zu viel "grün" gewählt wird

Also ein bisschen besser solltest du unser System kennen.

 

 

Es braucht für ein Referendum 50'000 Unterschriften und nur das einfache Mehr um ein neues Waffg bach ab zu schicken.

 

Und einer unserer Parlamentarier (Jean Luc Addor) hat sich bei der gestrigen Anhörung unmißverständlich ausgedrückt mit tosendem Beifall des Saal.

Bearbeitet von joker_ch
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Halbautomaten umgebaut aus Vollautomaten gelten rechtlich weiterhin als Vollautomaten und unterliegen im Erwerb der kantonalen Bewilligung.

 

Kantonale Bewilligungen zum Erwerb solcher Waffen an ausländische Staatsangehörige werden nur erteilt, bei Einverständnis des Heimatlandes des Käufers. Meiner Erfahrung nach ist eine solche Einwilligung des Heimatlandes bei Bürgern von Deutschland und Italien ein Ding der Unmöglichkeit.

 

Mitr

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Stunden schrieb Mitr:

... aber nicht legal! Oder der Sachbearbeiter hat einen Megabock geschossen!

Mitr

 

vor 1 Stunde schrieb Mitr:

Halbautomaten umgebaut aus Vollautomaten gelten rechtlich weiterhin als Vollautomaten und unterliegen im Erwerb der kantonalen Bewilligung.

 

Kantonale Bewilligungen zum Erwerb solcher Waffen an ausländische Staatsangehörige werden nur erteilt, bei Einverständnis des Heimatlandes des Käufers. Meiner Erfahrung nach ist eine solche Einwilligung des Heimatlandes bei Bürgern von Deutschland und Italien ein Ding der Unmöglichkeit.

 

Mitr

Nicht ganz. 

Generell musst du beim ersten Antrag für den WES nachweisen das du im Heimatland zum Erwerb von Feuerwaffen berechtigt bist.  Das hab ich durch Vorlage meiner WBK. 

Die Waffen und Schalldämpfer die hier unter die Ausnahmebewilligung fallen,  habe ich als  Umzugsgut bewilligt bekommen. (=waren vorher in der WBK eingetragen)

Bei folgenden Anträgen braucht ich dir Nachweise nicht mehr,  habe die jedoch beigelegt. 

 

 

Und ja,  die CH Armee-Ordonnanzwaffen sind davon ausgenommen. 

Die gehen über normalen WES.

Für das Schießen im Verein gehen ja nur diese Waffen. (Ich beschwere mich da auch nicht,  ich mag mein 57er :wub:)

 

 

Bearbeitet von Doggenrotti
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.