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IGNORED

Wie wird wirksam verhindert das "Waffenhasser" in Behörden arbeiten?


rüdiger400

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So langsam habe ich den Eindruck wenn ich mir die Meldungen durchlese das man irgendwie wieder vorhat (und bereits auch macht)

Gesinnungsschnüffelei nach alter DDR-Manier beim Otto Normalo zu betreiben, gucken was er sagt was er schreibt was er denkt gut

letzteres geht noch nicht.

 

Wie sieht es aber eigentlich in den Ordnungs/Waffenbehörden aus wie wird sicher verhindert das da nicht eine SBearbeiterin/Bearbeiter

sitzt der Waffen über alles ablehnend gegenübersteht normalerweise sollte man da eine gewisse Neutralität erwarten dürfen.

Heist soweit nur die Sachlage zählt nicht die eigene Meinung, Aber da generell auch Behördenmitarbeiter politisch angagiert sein

dürfen habe ich da meine Zweifel, was ist wenn da so eine Mihalic von den Grünen sitzt die sogar Pfefferspray am liebsten verbieten würde?

Bearbeitet von rüdiger400
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GARNICHT!

 

Genausowenig wie du herbeiführen könntest, dass nur Waffenbefürworter bei den Behörden sitzen.

 

Wir können nur versuchen, einen gesellschaftlichen Konsens zu finden, der im Endeffekt zu einer allgemeinen Akzeptanz führt. Eine Garantie, das dann JEDER auch so tikt, gibt es aber nicht.

Bearbeitet von JDHarris
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... wobei grundsätzlich gilt: "Wess' Brot ich ess', dess' Lied ich sing'."

Weht von "oben" der Wind gegen legalen privaten Waffenbesitz, dann sitzen da schnell auch die Personen, die sich als willfähige Vollstrecker anbieten - oft selbst ohne personelle Veränderungen. Die Experimente von Stanley Milgram und wohl auch Stockholm light lassen schön grüßen! :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :sad:

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Solange ein, sagen wir waffenabgeneigter Sachbearbeiter / in innerhalb

des Ermessensspielraumes bleibt kann man nicht viel machen.

Schlägt er / sie über die Stränge und ist der Cheffe ein bürgernaher Landrat

oder Bürgermeister sollte man dort einen konstruktiven Dialog suchen.

Und:

Sachbearbeiter kommen und gehen. Manchmal kann man die Sache auch aussitzen.

 

Gruß

 

oswald

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Bisher hat sich mein Sachbearbeiter mehr dadurch geändert, dass ich berufsbedingt umgezogen bin, als dass es personelle Veränderungen im Amt gab. Wenn ein SB nicht auf Karriere aus ist, sich nichts zu Schulden kommen lässt oder sich auf seinen Posten ausgesprochen unbehaglich fühlt, wird er oder sie auch dort bleiben, wo er oder sie ist. Nur sehr wenige öffentliche Verwaltungen betreiben Job-Rotation. Da kann es mit "aus-sitzen" sehr lange werden. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

 

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Wie schon hier hundertmal diskutiert, gibt es nur ein Waffenrecht, ein SB kann Probleme machen, aber wenn man im Rahmen des Gesetzes ist, kann er sich auf den Kopfstellen.

Es braucht nur die Eier vor Gericht zu ziehen, ein Gerichtsverfahren kann er aussitzen, bei zehn, zwanzig verloreren Gerichtsverfahren ist er ganz schnell in der Ausländerbehörde, laut Insidern die Hölle des Bürokraten.

 

 

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vor 25 Minuten schrieb Edward:

.... Es braucht nur die Eier vor Gericht zu ziehen, ein Gerichtsverfahren kann er aussitzen, bei zehn, zwanzig verloreren Gerichtsverfahren ist er ganz schnell in der Ausländerbehörde, laut Insidern die Hölle des Bürokraten.

 

 

Ich möchte dir nicht zu nahe treten und nimm es bitte nicht persönlich. Ich glaube nicht, dass dir bekannt ist, welche Umstände zur Umsetzung von Beschäftigten in Behörden führen und wie Behörden mit negativen Gerichtsentscheidungen umgehen.

 

Zehn oder zwanzig verlorene Gerichtsverfahren spielen da - sofern es sich nicht jeweils um den selben Sachverhalt handelt - ganz sicher keine Rolle. In der Regel nutzen Behörden negative Gerichtsentscheidungen dazu, ihre Strategien entsprechend anzupassen. Im Prinzip lernen durch Gerichtsentscheidungen Legislative, Exekutive und Judikative.

 

Sachbearbeiter, welche nicht davor zurückschrecken es in Zweifelsfällen auf ein Gerichtsverfahren ankommen zulassen, gelten in der Regel als Entschlussfreudig.

 

Ich weiß gar nicht ob es überhaupt Sinn macht, im Waffenrecht bei den Sachbearbeitern zu differenzieren zwischen Waffenhassern und anderen. Schließlich haben alle SB's - der amtlichen Begründung zum WaffG folgend - dafür zu sorgen, dass sich im Volk so wenig Waffen wie möglich befinden. Unter diesen Umständen erfüllen die SB's nur ihren gesetzlichen Auftrag.

 

Nicht dass ich das für gut heiße, aber die SB's sind nicht die richtigen Adressaten für deinen Unmut. 

 

Wenn du etwas wirksames für eine bessere Akzeptanz deiner Bedürfnisse als Legalwaffenbesitzer unternehmen willst, dann beteilige ich an den Aktionen der Legalwaffenbesitzer.

 

Vor der letzten Änderung des WaffG hat von mir jedes Mitglied des Innenausschusses eine "persönliche" Email bekommen.

 

Bezüglich der geplanten Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie habe ich bereits zweimal alle EU-Abgeordnete angeschrieben.

 

Es haben zwar nur eine "handvoll" geantwortet. Gewirkt hat es trotzdem, da sicher immer mehr Politiker über die vielen Email von Jägern und Sportschützen beschweren.

 

Schade finde ich nur, dass auf dem Schießstand stets nur gemeckert wird.

 

Engagieren tuen sich zu wenige. Schlimmer noch, immer noch gibt es Legalwaffenbesitzer, welche meinen dass nicht so heiß gegessen wie gekocht wird.

 

 

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Es geht bei "Gerichtsverfahren" wohl vor allem auch darum, wen "die Behörde" als Gegner hat bzw. haben könnte - Anneliese, die 54-jährige Fabrikarbeiterin in Teilzeit, oder ein in vielen STOXX und MSCI Indices enthaltener Großkonzern. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

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vor 19 Stunden schrieb Edward:

...ein SB kann Probleme machen, aber wenn man im Rahmen des Gesetzes ist, kann er sich auf den Kopfstellen.

Es braucht nur die Eier vor Gericht zu ziehen, ein Gerichtsverfahren kann er aussitzen, bei zehn, zwanzig verloreren Gerichtsverfahren ...

 

 

Grundsätzlich hast du Recht. Nach einem gewonnenen Verfahren hat sich der damalige SB dann bei mir auch ans Gesetz gehalten. Bei anderen hat er es weiter mit Willkür probiert.

Von der Kreisverwaltung hier weiß ich, dassVerfahrenskosten im Haushalt eingeplant sind und man (schwerpunktmäßig im Sozialrecht)  Klagen der Bürger in Kauf nimmt weil ja nicht jeder klagt und man so immer noch spart.

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vor 19 Stunden schrieb Joe07:

Zehn oder zwanzig verlorene Gerichtsverfahren spielen da - sofern es sich nicht jeweils um den selben Sachverhalt handelt - ganz sicher keine Rolle. In der Regel nutzen Behörden negative Gerichtsentscheidungen dazu, ihre Strategien entsprechend anzupassen.

Die Entscheidung trägt doch nicht der einzelne Sb, er hat Vorgesetzte und vor Gericht erscheint nicht der Sb sondern der in der Behörde ansässige Jurist.

Ich kenne aber kaum einen Richter der sich gegen die Behörde stellt, wenn ja, werden die aber immer weniger.

In der Regel wird es sich immer um Einzelfallentscheidungen handeln, darauf wird der Jurist der Behörde in der Regel achten.

Ev. läßt es die Behörde auch nicht auf ein Verfahren ankommen, so dass wer auf den Kosten sitzenbleibt?

Nein, nicht der Sb.

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vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Die Entscheidung trägt doch nicht der einzelne Sb, er hat Vorgesetzte und vor Gericht erscheint nicht der Sb sondern der in der Behörde ansässige Jurist. .... 

 

Richtig!

 

In den mir bekannten Fällen ist es so, dass der zuständige SB einen Bescheid, eine Verfügung oder Stellungnahme fürs Gericht aus fachlicher Sicht anfertigt und der Hausjurist seine Belange des Verwaltungsverfahrensrechtes und - soweit erforderlich - Verwaltungsvollstreckungsrechtes einfügt. Bevor ein derartiger Bescheid die Behörde verlässt haben da in der Regel mindestens zwei Personen mit fachlichen Hintergrund und ein Hausjurist die Finger im Spiel gehabt.

 

Deshalb gehen die meisten gerichtlichen Verfahren im Sinne der Behördenentscheidung zu Ende.

 

Ehrlich gesagt, gibt es aber auch Fälle, welche bei den Behörden aus ideologischen Gründen so entschieden werden wie sie entschieden worden sind. Zum Beispiel der 2-Schuss-Unsinn bei auf Jagdschein erworbenen Selbstladebüchsen- und Flinten.

Bearbeitet von Gast
Schreibfehler
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vor 4 Stunden schrieb Joe07:

Deshalb gehen die meisten gerichtlichen Verfahren im Sinne der Behördenentscheidung zu Ende.

Das kann auch andere Gründe haben. Ich habe mir als Zuschauer mal einen Termin bei einem VGH reingezogen: Schriftsatz der beklagten Behörde: ganz dünnes Süppchen. Vernehmung der Sachbearbeiterin, nur die war für die beklagte Behörde da: Mehr als peinlich, lächerlich. Anwalt imo schriftlich und mündlich fehlerfrei. Ich habe dem Kläger und dem Scholzen gleich nach dem Termin schon mal gratuliert. Abends hatten sie dann eine Ablehnung der Klage. War irgendwie auch interessant, jedenfalls habe ich jetzt eine klare Meinung vom VGH in -stadt.

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vor 12 Minuten schrieb VP70Z:

.... Anwalt imo schriftlich und mündlich fehlerfrei. Ich habe dem Kläger und dem Scholzen gleich nach dem Termin schon mal gratuliert. Abends hatten sie dann eine Ablehnung der Klage. War irgendwie auch interessant, jedenfalls habe ich jetzt eine klare Meinung vom VGH in -stadt.

 

Kann sein!

 

In meiner Brust schlagen 2 Herzen. Eins als Bediensteter und das zweite als Bürger!

 

Bei der Juristerei muss man differenzieren zwischen den verschiedenen Gerichtsbarkeiten:  https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsbarkeit

 

Die Durchführung und damit die Pflichten und Rechte der Beteiligten unterscheiden sich da erheblich! Diesbezüglich ist eine angepasste Verhandlungsstrategie für den Ausgang des Verfahrens von elementarer Bedeutung.

 

Interessant wird es bei den Gerichtsbarkeiten in denen die Zivilprozessordnung zur Anwendung kommt. Dann spiele zusätzlich folgende Gemeinheiten eine nicht zu unterschätzende Rolle:

  1. In den Fällen, in denen dem Gericht außer dem bestrittenen Sachverhalt keine Beweise vorliegen, kann der Richter das als gegeben bewerten was zuletzt nicht mehr bestritten wird. In der Praxis bedeutet dies, dass die Beklagte zur Klageschrift und die folgenden Ergänzungen des Klägers stets eine neue Stellungnahme mit ins Verfahren bringt. Am Endes hat die Beklagte die ursprüngliche Klageschrift in Scheiben geschnitten und es bleibt fast nichts mehr für die Verhandlung übrig.
  2. Der Richter darf im Zivilverfahren keine eigenen Ermittlungen durchführen und nur das verhandeln, was die Parteien auf den Tisch gelegt haben. In der Praxis verlässt sich der Kläger auf das Gericht und wundert sich im nachhinein darüber, dass er den kürzeren gezogen hat.

 

Zurzeit betreibe ich einen Klage gegen die gesetzliche Unfallversicherung und durchlebe gerade die v. g. Tricksereien. Bin mir nicht sicher, die Sache für mich zu entscheiden. Weiß aber, dass ich bisher alle möglichen Tricks der Beklagten durchschaut habe. Nach dem 5. Schriftsatz der Beklagten habe ich nun erst einmal meine ursprüngliche Klageschrift und die bisherigen Ergänzungen zu einem neuen "struktuierten" Schriftsatz zusammen gefasst und damit die Wurst, welche die Beklagte in Scheiben geschnitten hatte, wieder zusammengefügt und konkretisiert. Ich kann nur vor der Einstellung waren, bereits etwas geschrieben zu haben und auf Gegendarstellungen von der Beklagten nicht zu reagieren.

 

Unterlassene schriftliche Begründungen lassen sich in der Regel in der mündlichen Verhandlung nur schlecht heilen. Was auf Papier festgehalten ist, hilft in der nächsten Instanz bzw. animiert den Richter die nächste Instanz zu vermeiden.

 

 

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Gar nicht!

Weil in Deutschland den antiwaffen- Sachbearbeitern die soziale Kontrolle fehlt . Also Menschen die ihnen auch im privaten Umfeld sagen so geht es nicht. Die Gruppe der waffenkäufer in Deutschland ist viel zu homogen. Jäger oder Sportschütze. Die lernt der sb ja gar nicht privat kennen. In einer hetrogeneren waffenkauf Struktur wird das schwieriger. Exemplarisch 3 bekannte von mir die alle mit Waffen nicht viel am Hut haben. Haben da einfach nicht so Lust weil kostenintensiv. Der eine hat sich mal ne Winchester gekauft weil er wyatt erp cool findet, der zweite hat ne Flinte für 6 mal.im Jahr tontaube und dir dritte hat sich mal ne Flinte gekauft für Einbrecher. Und alle würden einem Anti im privaten Umfeld zurechtweisen , obwohl sie vll 10 mal im Jahr die Waffe in der hand haben. Sie wollen ihre Rechte einfach nicht aufgeben.

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vor 18 Stunden schrieb kulli:

.... Weil in Deutschland den antiwaffen- Sachbearbeitern die soziale Kontrolle fehlt. .... 

 

Leider scheitert dein Beitrag schon am ersten Satz!

 

Es sind nicht die Sachbearbeiter sondern die deutschen Regelwerke und dienstlichen Weisungen aus den vorgesetzten Dienststellen, welche den Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" geprägt haben und dessen Durchsetzung von den Sachbearbeitern fordern!

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