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IGNORED

Neues Sicherheitskonzept, Reservearmee?


callahan44er

Empfohlene Beiträge

vor 38 Minuten schrieb karlyman:

 

Ein guter Punkt.

 

Aber, wie gesagt, die "Dienststunden" können sich die Reservisten (die ja zum allergrößten Teil einem Brotberuf nachgehen) auch nicht endlos "aus den Rippen schnitzen".

Ein Beitrag im o.g. Sinne ist also möglich, aber er hat seine deutlichen Grenzen.

Funktioniert beim THW doch auch (siehe THW-Gesetz).

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Die Reservisten eines KVK werden in Kat Lagen per Telefon und Kennwort in den aktiven Dienst versetzt weil eine Eigenschaft von Katastrophen ist, daß sie unangekündigt kommen und Einberufungbescheide zu lange dauern. Und das funktioniert sogar.

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vor 28 Minuten schrieb JasperBeardley:

 

Warum nicht? Gesetze werden immer dann gemacht um eigene Interessen zu schützen oder auszubauen. So funktioniert Demokratie.

Gesetze werden seit Jahr und Tag für die da oben gemacht, um Pfründe zu sichern.

Ein Gesetz das MIR weiterhilft - moment ich überleg mal....................................... will mir jetzt partou nicht einfallen.

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vor 7 Stunden schrieb jimmypop:

Funktioniert beim THW doch auch (siehe THW-Gesetz).

 

Wie? Gibt's beim THW inzwischen auch keine Entschädigungen mehr weil alles freiwillig, also auch die Freistellung durch den Arbeitgeber. :huh: Urlaub darf natürlich für so etwas auch nicht genommen werden. Im Urlaub hat man sich zu erholen, damit man dann wieder voll weiter schaffen kann, und keiner Zweit-Tätigkeit nach zu gehen.  :rolleyes:

 

Dein

Mausebaer

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vor 2 Stunden schrieb Mausebaer:

 

Wie? Gibt's beim THW inzwischen auch keine Entschädigungen mehr weil alles freiwillig, also auch die Freistellung durch den Arbeitgeber. :huh: Urlaub darf natürlich für so etwas auch nicht genommen werden. Im Urlaub hat man sich zu erholen, damit man dann wieder voll weiter schaffen kann, und keiner Zweit-Tätigkeit nach zu gehen.  :rolleyes:

 

Dein

Mausebaer

Doch, natürlich gibts das noch.

Ich meinte, man könnte das nach dem Vorbild des THW gestalten. Sorry, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe.

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Grundsätzlich stünde ich gern für meine Heimat ein, für eine Zukunft meiner und anderer Kinder. Mit der Waffe und in letzter Konsequenz auch mit dem Leben.

Für das derzeitige, von innen gegen die Wand gefahrene, Verwaltungsgebilde eher nicht.

Und auch schon aus taktischen Gesichtspunkten nicht. Bei der anzunehmenden massiven ("shit hits the fan"-Szenario, wenn wirklich die Hölle hier losbricht) und absolut dezentralen Guerilla Kriegsführung gegen möglichst weiche, leichte Ziele (Frauen, Kinder) durch einen ideologisch/religiös verblendeten skrupellosen Gegner, werde ich mich garantiert nicht im Auftrag einer Regierung viele Kilometer von meiner Familie separieren lassen... Im Gegenteil, da gilt erstmal Eigen- und Nachbarschutz im lokalen Bereich.

Genau das fände dieser Feind doch prima: Die Verteidigung des Gegners wird massiert und lässt ihm selbst ein offenes Hinterland/Schlachtfeld (im Wortsinn).

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vor 4 Stunden schrieb Mausebaer:

...alles freiwillig, also auch die Freistellung durch den Arbeitgeber. :huh: Urlaub darf natürlich für so etwas auch nicht genommen werden. Im Urlaub hat man sich zu erholen...

Deswegen können schwerpunktmäßig auch nur noch Langzeitarbeitslose und selbständige Vermögensberater üben. 

Mich bin nach 13 Jahren in Uniform mittlerweile genauso lange abstinent. Und das Interesse mich vor den Karren spannen zu lassen schwindet beständig weiter. Dafür helf ich immer öfter mal beim Roten Kreuz.

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vor 12 Stunden schrieb Der_Fuchs:

Gibt doch jetzt eine Mio. Junge Männer mehr. Alle mit Kriegserfahrung, die helfen sicher gern...........

 

Oh das war böse, hab Ich das etwa geschrieben ? :hi:

Ich glaube nicht, dass die gerne "helfen".

Dann hätten sie ja auch zuhause gekonnt...

DAS war jetzt böse! 

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Warum nicht? Dumm herumstehen und mehr Geld abgreifen geht sicher. Dass viele von denen spätestens beim ersten Knall weg sind, ist etwas anderes. Aber das sollen ja auch keine klassischen SEKs werden, sondern Hipos, die die "Arbeit am Bürger" übernehmen, wenn die ausgebildeten Polizisten "fang den Attentäter" spielen sind.

 

Dein

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
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vor 2 Stunden schrieb jimmypop:

Ich glaube nicht, dass die gerne "helfen".

Dann hätten sie ja auch zuhause gekonnt...

DAS war jetzt böse! 

Ne wieso? Wenn hier ein Bürgerkrieg ausbrechen würde und du wirst zum Wehrdienst einberufen und setzt dich ab. Ratespiel, wie nennt man dich dann?

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vor 8 Minuten schrieb callahan44er:

 Wenn hier ein Bürgerkrieg ausbrechen würde und du wirst zum Wehrdienst einberufen...

 

Wie würde sich das eigentlich im dem Falle verhalten, wenn man bei "fremden Heeren" gedient hat und auch keinen Reservistenstatus inne hat?

 

Hier finde ich dazu leider nichts:

 

http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/wehrpflichtkdv-im-krieg.html

 

 

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vor 8 Minuten schrieb callahan44er:

 Wenn hier ein Bürgerkrieg ausbrechen würde und du wirst zum Wehrdienst einberufen...

 

Wie würde sich das eigentlich im dem Falle verhalten, wenn man bei "fremden Heeren" gedient hat und auch keinen Reservistenstatus inne hat?

 

Hier finde ich dazu leider nichts:

 

http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/wehrpflichtkdv-im-krieg.html

 

 

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vor 2 Stunden schrieb Mausebaer:

...Aber das sollen ja auch keine klassischen SEKs werden, sondern Hipos, die die "Arbeit am Bürger" übernehmen, wenn die ausgebildeten Polizisten "fang den Attentäter" spielen sind.

...

 

Hipo was? Du bist ansonsten auf dem Holzweg.

 

vor 44 Minuten schrieb 762:

 

Wie würde sich das eigentlich im dem Falle verhalten, wenn man bei "fremden Heeren" gedient hat und auch keinen Reservistenstatus inne hat?

 

Hier finde ich dazu leider nichts:

 

http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/wehrpflichtkdv-im-krieg.html

 

 

 

Im Augenblick trifft das dort für dich zu:

 

Zitat

 

...

7. Wehrpflicht, KDV und Spannungs-/ Verteidigungsfall

Nach Eintreten des Spannungs- oder Verteidigungsfalles endet die Wehrpflicht erst in dem Jahr, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet (§ 3 Absatz 5 WPflG). Für aktive Soldaten wird die Dienstzeit auf unbestimmte Zeit erweitert, Reservisten können zu einem unbefristeten Wehrdienst einberufen werden (§ 4 Absatz 1 Satz 4 WPflG), auch zu Einsätzen rund um den Globus. Ungediente Wehrpflichtige gehören zur Ersatzreserve und können zur Bundeswehr einberufen werden. Die Ausweitung der Wehrpflicht gilt auch für anerkannte Kriegsdienstverweigerer. Sie können ebenfalls bis zum 60. Lebensjahr zu einem unbefristeten Zivildienst einberufen werden, unabhängig davon, ob sie bereits Zivildienst geleistet haben oder noch nicht - so § 79 Absatz 1 ZDG.

,,,

 

Bezüglich des Themas hier gibt es ja noch keine Regelung.

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