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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Ich sage schon von Anfang an, das es so wie hier dargestellt nicht existent ist und gehe daher auf Internetmumpitz nicht ein.

Ich bin jedoch amüsiert wer alles ohne eine einzige verifizierbare Information, das Knieschlottern bekommt.

Keiner hat irgendwas und alles labert

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Allein schon die Formulierung

Zeigt jedem, der auch nur für fünf Cent Saft im Kürbis hat, dass diese "Quelle" schlicht und einfach Blödsinn kolportiert.

Macht nichts, nächste Woche ist schon der erste April und dort passt das ja ganz gut rein.

Entspannte Grüße.

Das habe ich mir auch gedacht!!!

Nun Gut, schöne Ostern🍻

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Was machen den jagende Sportschützen [emoji6]

Die kaufen sich die Wummen eben doppelt. Einmal mit festem Mag. einmal mit normalem Mag. "So wenig Waffen ins Volk wie möglich" ist beim BVerwG wohl nicht bekannt (sollte das Gerüch wahr sein). Denn was ist besser als ein HA? Zwei HA. Das sage ich meinen SB, wenn ich nicht den Eintrag auf der roten WBK erhalte, daß damit auch geschossen werden darf.I,like guns. Ich kann es mir glücklicherweise leisten und bevor ich Merkel, Draghi & Co. mein Geld in den Rachen werfe kaufe ich mich lieber mit Waffen arm und verpulvere (!), verfahre, verfresse und versaufe den Rest. Das einzige Problem ist die Unterbringung.,Aber wenn man mich zwimgt, Waffen unnötig "doppelt" zu kaufen, dann wehre ich mich nicht weiter.

Ich bin jedoch amüsiert wer alles ohne eine einzige verifizierbare Information, das Knieschlottern bekommt.

Keiner hat irgendwas und alles labert

Jaja. Aber es ist doch schon sehr bezeichnend, daß jeder unserer Justiz so ein absurdes und nicht wirklich vertretbares Urteil zutraut.

Bearbeitet von MarkF
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ich hab mirh jetzt mal durch den kompletten Thread gelesen. Wirklich was wissen tut wohl niemand und das Verhalten von rene-97 klingt im Moment für mich nach flaming - wenns ruhiger wird wieder nachschieben wie schlimm oder absolut das Urteil doch sei. Bis zu dem Zeitpunkt, wo ich etwas gesehen habe, behaupte ich einfach mal es gibt nichts.

Das Ganze belege ich damit, dass es im Terminkalender / Archiv des BVerwG keinen Eintrag gibt, der damit hätte zu tun haben können. Nicht-öffentlich kann eigentlich nicht sein, da es hierfür keinen Grund gibt.

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...ich hab mir auch grad gedacht, ob Stillenmukes evtl. Facebook für sich entdeckt hat.

Leute, glaubt nicht jeden Bullshit auf Anhieb und verschwendet keine Lebensenergie darauf. Genießt lieber die Feiertage mit der Familie und jede Minute im Revier oder auf dem Schießstand.

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Nur nochmal zur Zwischennotiz, unabhängig ob es ein solches Urteil gab:

1. Natürlich kann das Verfahren "nichtöffentlich" vor dem BVerwG gelaufen sein - eine mdl. Verhandlung in der Revionsinstanz ist die Ausnahme.

2. Beim BVerwG sind wir bereits in der Revisionsinstanz, darüber gibts nur noch das BVerfG/europäische Gerichte.

3. Sofern keine weitere Sachverhaltsaufklärung notwendig ist, kann das BVerwG auch selbst durchentscheiden und muss nicht zurückverweisen.

4. Klar wirkt ein Urteil unmittelbar nur inter partes, dennoch wird sich die Verwaltung/unteren Gerichte an dieser Rechtsauffassung orientieren, wenn sie nicht mit eine Klage-/Rechtsmittelflut auslösen möchten.

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Vorne weg. Es ist so wie kolportiert. Der Supergau für Halbautomatenliebhaber unter der deutschen Jägerschaft, zu denen ich mich auch zähle. Allen Spekulanten hinsichtlich der These „alles Mumpitz“ sei gesagt, sie irren sich. Es ist sehr real und wahr. Unbestreitbar.

Da hier nun auch die „Verbände“ angesprochen werden, werde ich versuchen, dazu etwas zu schreiben, da ich ja sicherlich zumindest für einen und ein wenig auch für den anderen Stellung nehmen darf bzw. sogar dafür zuständig bin.

Für die Verbände hat sich die Lage bisher wie folgt dargestellt:

Es gab offensichtlich für zwei Personen Probleme mit auf Jagdschein erworbenen Halbautomaten. Die Behörde will eine Magazinschränkung eintragen. Die Behörde hat nicht moniert, dass es sich um einen B Halbautomat mit herausnehmbarem Magazin handelt sondern sie hat nur verlangt, dass der Jagdscheininhaber in der Waffe nur 2-Schussmagazine verwenden darf. Überall, auch auf dem Schießstand.

Diese Personen haben sich diese Beschränkung in der WBK nicht gefallen lassen und sind dagegen gerichtlich vorgegangen.

Bei den Verbänden (zumindest soweit ich davon betroffen war) wurde folgende Überlegung angestellt.

Uns sind außer den beiden vorgenannten Fällen bei über 360.000 Jahresjagdscheininhabern (JJS) kaum Fälle bekannt, wo es Stress mit den auf JJS erworbenen Selbstladern bei der Behörde gegeben hat. In Deutschland wurden Selbstlader bisher grundsätzlich als B-Halbautomaten (herausnehmbares Magazin) erworben und auch eingetragen.

Wenn nun geklagt wird, gibt es ja den schönen Spruch „bei Gericht … hoher See usw. …

Wenn man gewinnt, dann haben zwei Mann was gewonnen. Für die anderen über 360.000 ändert sich nichts, denn die haben ja auch jetzt schon keine Probleme.

Wenn man verliert, können die zwei und alle anderen über 360.000 was verlieren. Und je nach Urteil abgestuft viel verlieren.

Bei Verlieren gibt es unterschiedliche Abstufungen von schlecht (also immer noch viel schlechter als bisher) bis hin zu mega schlecht, d.h. eine ausgemachte Katastrophe. Der letztere Fall ist nach diesem Urteil augenscheinlich eingetreten.

Wie kommt man angesichts dieses doch sicher unstreitigen Sachverhaltes zu der in meinen Augen idiotischen Auffassung, die Verbände hätten irgendetwas falsch gemacht.

Wieso hätten die Verbände denn ein Spiel mit dem Feuer unterstützen sollen? Hallo? Geht’s noch? Verantwortliche Verbandsarbeit sieht anders aus.

Zwei Mann haben geklagt, das ist ihr Recht. Das Risiko der Klage für uns alle war aber erheblich und es ist ganz offensichtlich nicht nur für diese Kläger schiefgegangen sondern für uns alle. Punktum.

Nur um mich nicht irgendwelchen Angriffen auszusetzen, nur einer war wohl von dem Verfahren bei dem BuVerVG betroffen. Nicht zwei.

Was mich unglaublich ankotzt, ist dass es auch hier wieder zu Angriffen und zwar auch teilweise völlig unterirdischen gegen die Verbände kommt.

Die Verbände, allen voran das FWR waren weder für die Mordtaten in Erfurt in Winnenden, oder sonst noch für Fehlverhalten von Legalwaffenbesitzer verantwortlich.

Noch können sie etwas für den Irrsinn der EU Kommission oder dem Verhalten des BMF in Sachen IPSC Gemeinnützigkeit!

Aber wenn immer so etwas passiert, werden sie genau von der Klientel in teilweise infamster und unflätigster Weise angegriffen, für die sie sich ununterbrochen lang machen.

Zur Sache selbst ist zu sagen, dass die deutsche Jägerschaft seit 1976 Halbautomaten mit herausnehmbaren Magazinen benutzt und zwar ohne dass es jemals irgendwelche Probleme gegeben hätte. Ein „Niedermähen“ von Wild ist mir nicht in einem einzigen Fall bekannt. Der C-Halbautomat bei den Büchsen (fest eingebautes 2-Schuss Magazin) ist auch deshalb vorgesehen, weil Kategorie C Waffen nach der noch bestehenden EU Waffenrechtsrichtlinie eigentlich für den freien Verkauf vorgesehen und nur meldepflichtig sind.

Der Erwerb von Kategorie B Waffen sind nach dieser Richtlinie mit einem nachzuweisenden Bedürfnis verknüpft. Deutsche Jagdscheininhaber haben dieses Bedürfnis unzweifelhaft und von daher gibt es aus Sicht der Waffenrechtsrichtlinie nicht den geringsten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Kategorie B Selbstladebüchsen durch deutsche Jäger.

Es gibt auch Ausnahmen von der 2-Schiss-Beschränkung wie SC es bereits aufgeführt hat. Ebenso gibt es durchaus untere Jagdbehörden, die Fünf- Schussmagazine zur Schwarzwildbejagung erlauben.

Neben der möglichen Korrektur des Urteils durch Karlsruhe – ich habe keine Ahnung wie das gehen soll – wäre es für die Politik kein Problem, die Sache in unserem Sinn zu regeln. Noch wird dieses Land nicht von Gerichten ohne demokratisches Mandat regiert, sondern von den gewählten Volksvertretern. Zu behaupten der Kategorie B-Halbautomat verstieße gegen das Grundgesetz ist schlichtweg Blödsinn. Es ist also machbar.

Nur, da kommen als einzige Retter der DJV und das FWR in Frage. Eben genau die, die man so gerne mit Dreck bewirft.

In diesem Zusammenhang erwähne ich noch das besonders hilfreiche Rumprotzen in den sozialen Medien – insbesondere auch durch Bilder und hier in WO – mit auf JJS erworbenen MSRs. Am besten gleich noch mit den AK Klonen mit dem 30er Magarzin. Denn das braucht der deutsche Jäger ja zur Jagd unbedingt. Das muss ja sein. Es genügt ja nicht, dass man diese Dinge – gegen die ich in den Händen eines Legalwaffenbesitzers nicht das Geringste habe - einfach hat und sich daran erfreuen kann. Man muss es ja gleich in die ganze Welt hinausposaunen. Das ist jetzt wo die Hütte wirklich lichterloh brennt, besonders hilfreich.

Viele unsere Probleme haben hausgemachte Ursachen. Und eine ist, dass auch hier im Forum unvernünftiges Verhalten auch noch beklatscht und verteidigt wird, statt das man diesen Leuten klar die Rote Karte zeigt.

Friedrich Gepperth

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Gerichte machen keine Gesetze.

Sie erklären Dir aber, wie der Gesetzgeber das mit dem Gesetz gemeint hat.

Der Gesetzgeber hat bei Verwendung von HA für die Jagd auf Wild auf ein Zwei-Schuss-Magazin beschränkt.

Wer mehr daraus interpretieren will, "macht" (wenn man so will) durchaus Gesetze. Wird auch gerne als "Richterrecht" bezeichnet.

Bearbeitet von karlyman
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Vorne weg. Es ist so wie kolportiert. Der Supergau für Halbautomatenliebhaber unter der deutschen Jägerschaft, zu denen ich mich auch zähle. Allen Spekulanten hinsichtlich der These „alles Mumpitz“ sei gesagt, sie irren sich. Es ist sehr real und wahr. Unbestreitbar.

Wie kommt man angesichts dieses doch sicher unstreitigen Sachverhaltes zu der in meinen Augen idiotischen Auffassung, die Verbände hätten irgendetwas falsch gemacht.

Was mich unglaublich ankotzt, ist dass es auch hier wieder zu Angriffen und zwar auch teilweise völlig unterirdischen gegen die Verbände kommt.

Man kann aber nicht leugnen, dass der deutsche Jagdschutzverband DJV dafür verantwortlich ist, dass der deutsche "Normalbürger",

nicht mehr wie die Schweizer oder Österreicher in den Laden gehen kann um sich Kat. C Waffen zu kaufen.

Und man kann nicht leugnen, dass der deutsche Schützenbund DSB für den Verbands- bzw. Vereinszwang, btr. Mitgliedschaft verantwortlich ist.

Und man kann nicht leugnen, dass beide Verbände für den Bedürfniszwang verantwortlich sind.

Anstelle sich für den allgemeinen freien Waffenbesitz einzusetzen, wird hier nur die eigene "elitäre" Klientel bedient.

Es ist aber auch immer ein Bärendienst, den die an ihren Zwangsmitgliedern leisten. (Siehe oberen Absatz)

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F.G.

Wer teilt uns nun den Text mit?

Die Verbände kann man leider nicht ausklammern.

Sie reagieren einfach häufig grundverkehrt .

Zahlreiche Dinge hätte man bspw. Vereint und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln-vor allem den finanziellen-grundsätzlich angehen müssen. Oft vor Gericht. Hier pflegt man falsche Scheu. Offensichtlich war auch die getätigten Überlegung zur Unterstützung falsch.

Was bedeutet nun Supergau?

Verbände gibt es übrigens nur solange es Mitglieder gibt. Da eben nicht entschlossen gehandelt wird, bleiben immer weniger.

Wie lange will man also nur zuschauen?

Bearbeitet von Gast
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Vielen Dank Fritz für die Infornationen.

In der Tat ist es bitter was gerade in diesem Forum und auch in diesen Beiträgen für völlig fehlgeleitete Teilnehmer unterwegs sind. Die Verbände machen einen insgesamt super Job. Insofern einfach mal den Rat von Dieter Nuhr beherzigen. Im Sinne der Sache. Dass der eine oder andere damit aufgrund persönlicher Defizite ein Problem hat ist traurig. Nehmt euch nicht so wichtig.

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Der Gesetzgeber hat bei Verwendung von HA für die Jagd auf Wild auf ein Zwei-Schuss-Magazin beschränkt.

Die Diskussion hierzu wurde schon vor geraumer Zeit im Forum ausgiebigst geführt und auch die vertretenen Rechtsgelehrten folgen den gleichen Ansichten.

Aus dem § 19 BJagdG (Sachliche Verbote) lassen sich keine technischen Verbote ableiten, da dieser ausschließlich Handlungsverbote beinhaltet:

(1) Verboten ist

...

2. c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;

Der Text des Gesetzes ist hier (ausnahmsweise) klar, eindeutig, unmißverständlich und nicht interpretierbar.

CM

edit: ... nur Dreckfuhler korrigiert!

Bearbeitet von cartridgemaster
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Die Diskussion hierzu wurde schon vor geraumer Zeit im Forum ausgiebigst geführt und auch die vertretenen Rechtsgelehrten folgen den gleichen Ansichten.

Aus dem § 19 BJagdG (sachliche Verbote) lassen sich keine technischen Verbote ableiten, da dieser ausschließlich Handlungsverbote beinhaltet:

Der Text des Gesetzes ist hier (ausnahmsweise) klar, eindeutig, unmißverständlich und nicht interpretierbar.

CM

Nun, offensichtlich für den Richter nicht?

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Selbst die am weitesten "restriktiv" Argumentierenden in dieser Frage haben bislang hergeleitet (auch das war umstritten), dass es bei Verwendung von "mehr-als-zwei-Schuss-Magazinen" ein Problem mit der Bedürfnisbegründung - Erwerb und Besitz - auf jagdliches Bedürfnis gebe.

Was auch nicht schön ist....

Aber wie jemand auf "verbotenen Gegenstand" interpretieren will, ist mir ein absolutes Rätsel.

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