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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Toll, das habt ihr jetzt von eurer Klagerei, irgendwann musste es ja mal mächtig schief gehen.

Ihr habt uns zurück in die Steinzeit geführt.

Wie hohl bist du denn?

Was ist eigentlich wo entschieden worden?

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Werd mal ausfallend mein Süsser. Was stimmt mit jemandem nicht, der anderen den Rechtsweg absprechen will? Was ist die Alternative? Duckmäusern?

Für deine K R A N K E Einstellung hast du eigentlich was ganz anderes verdient als eine harmlose Frage.

Ich weiss gar nicht wer sich was aus den Fingern gesaugt hat und anscheinend auch sonst keiner hier!

Wenn du mal tonnenweise Unsinn lesen willst, darfst du einfach quer durch dieses Forum lesen. Das dürfte reichen.

Bearbeitet von Gast
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Genau. Erst mal abwarten, bis etwas auf der HP des BVerwG steht. Dieses Zitat von facebook belegt jedenfalls nur, daß der Verfasser weder von Deutsch noch von der Materie nennenswerte Ahnung hat. Und schlimmstenfalls würde es auf eine Abweisung der Klage hinauslaufen. Je nach dem, wie (offensichtlich) absurd die Begründung ist, könnten sich in anderen/künftigen Verfahren die Verwaltungsrichter auch veranlaßt sehen, Rechtsmittel zugunsten des Bürgers nicht zuzulassen oder anzunehmen. Das ist Verwaltungs(prozeß)recht in der Praxis. Habe ich schon genügend zum Nachteil das Bürgers erlebt.

Das Urteil ist äusserst real
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Angeblich habe es ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema "Selbstladebüchsen für Jäger" gegeben, dass sehr negativ Ausfälle; die Veröffentlichung erfolge in den kommenden Tagen.

Weiß jemand mehr oder kann man das falsifizieren bzw. verifizieren?

Also ich kenne nur das Urteil aus Münster. Aktualisierung: 1. Februar 2016

http://www.zvr-online.com/archiv/2015/februar-2015/ovg-muenster-eintragung-einer-jagdwaffe-ohne-den-zusatz-2-schuss/

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Was stimmt mit jemandem nicht, der anderen den Rechtsweg absprechen will? Was ist die Alternative? Duckmäusern?

Für deine K R A N K E Einstellung hast du eigentlich was ganz anderes verdient als eine harmlose Frage.

Es ist nicht das erste Mal dass sowas gehörig nach hinten los geht, vlt. erinnert sich einer an den Sammler der unbedingt einen Munierwerb für seine Sammelstücke erreichen wollte, das Gericht kassierte nicht nur den Munierwerb sondern stellte auch gleich noch fest dass schießen mit Sammlerwaffen überhaupt nicht vom Bedürfnissumfassten Zweck erfasst ist.

Bearbeitet von farmer3
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Es ist nicht das erste Mal dass sowas gehörig nach hinten los geht, vlt. erinnert sich einer an den Sammler der unbedingt einen Munierwerb für seine Sammelstücke erreichen wollte, das Gericht kassierte nicht nur den Munierwerb sondern stellte auch gleich noch fest dass schießen mit Sammlerwaffen überhaupt nicht vom Bedürfnissumfassten Zweck erfasst ist.

Ja, schau an, so was kann es geben. Im Rechts- wie im Unrechtsstaat. Aber die Gefahr, eins auf die Mütze zu bekommen, ist grds. kein Grund, Schikanen hinzunehmen. Auch daß in obiter dicti gaU verzapft wird. Das Grundrecht auf Verbreitung von Unsinn in Wort, Schrift und Bild gilt auch für Richter. Und solange es so haarsträubender Unfug ist wie das "Verbot", mit Sammlerwaffen zu schießen, kann dies der Nächste im folgenden Prozeß glanzvoll als gaU bestätigen lassen.

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Echt? Also hast Du es gesehen? Dann zitiere mal bitte die entscheidenden Stellen wörtlich sowie Datum und AZ.

Ja und derjenige von dem ich es habe, hat mir untersagt es weiter zu geben. Auch du wirst es dir aus der Datenbank des BundesVerwG holen müssen, wenn es veröffentlich wird.

Es war eine schriftliche Verhandlung ohne Öffentlichkeit.

Es ist nicht das erste Mal dass sowas gehörig nach hinten los geht, vlt. erinnert sich einer an den Sammler der unbedingt einen Munierwerb für seine Sammelstücke erreichen wollte, das Gericht kassierte nicht nur den Munierwerb sondern stellte auch gleich noch fest dass schießen mit Sammlerwaffen überhaupt nicht vom Bedürfnissumfassten Zweck erfasst ist.

Tja ist aber so.

Der Kläger hat sein Recht war genommen. Nicht mehr und nucht weniger.

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Es war eine schriftliche Verhandlung ohne Öffentlichkeit.

Ohne Dir jetzt zu nahe treten zu wollen, aber wenn ich so etwas lese, dann halte ich mich doch gerne an meine langjährige Erkenntnis, nichts zu glauben, was mir Laien erzählen, bis ich es nicht schwarz auf weiß gesehen habe.

Bearbeitet von MarkF
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Das wissen wir alle erst, wenn man den Inhalt kennt. Ich weiss auch nichtwas rene gesehen hat. Weisst du es?

Auch wenn man etwas gelesen hat, bedeutet das noch lange nicht das dort auch steht, was man meint gelesen zu haben.

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Ohne Dir jetzt zu nahe treten zu wollen, aber wenn ich so etwas lese, dann halte ich mich doch gerne an meine langjährige Erkenntnis, nichts zu glauben, was mir Laien erzählen, bis ich es nicht schwarz auf weiß gesehen habe.

Du wirst warten müssen, von mir gibt es nix
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Wenn Rene sagt er hats gesehen, ich meine warum sollte er etwas behaupten, es würde doch auffliegen wenn es nicht in nächster Zeit beim BVG auftaucht.

Die Frage ist doch vielmehr was das nun im Klartext für alle Jäger bedeutet.

Ich weiß nicht, was er gesehen hat.

Ich weiß nicht, ob er verstehen kann, was er gesehen hat.

Keiner hier hat Kenntnis von dem Verfahrensstand. Könnte auch irgendein Hinweisbeschluß sein. Ich habe schon erlebt, daß mir Laien den gerichtlicherseits übersandten Schriftsatz des Gegners als Entscheidung bezeichnet haben.

Es gibt keine Grenze für das Nicht- oder Unverständnis des Laien.

Und wie schon gessgt: Formulierungen wie erfolgt lassen erhebliche Zweifel entstehen, ob da irgendwas dran ist. Erst recht wenn AZ und Datum verschwiegen werden.

Also warten wir ab, trinken ein Bierchen und harren der Dinge.

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Habe mal kurz drübergelesen.

Solange da nix greifbares veröffentlicht ist, abwarten und Bier trinken.

Sollte das Urteil aber rechtskräftig werden, besteht natürlich die Gefahr, das übereiferige Sachbearbeiter dieses auch auf Sportschützen anwenden wollen. Dann steht in der WBK halt drin "mit 10-Schuß-Magazin".

Den Rest des Horrorszenariums kann man sich ja dann ausmalen. Entweder werden Magazine mit mehr als 10 Schuß verboten, oder wir durfen unsere Automaten zum Büchser tragen, um die Magazine einschweißen/einkleben zu lassen. BDS-Disziplinen wie 100m Fertigkeit gibts dann halt auch nicht mehr!

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