Zum Inhalt springen
IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

vor 12 Stunden schrieb uwewittenburg:

Die Mehrheit der Sachbearbeiter versucht einen guten Job zu machen, stecken aber auch manchmal in einer Zwickmühle wenn sie nicht ihren Job riskieren wollen.

 

"Zwickmühle".... "wollen".... Wie auch immer.

Es gilt zunächst mal der Grundsatz: Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...

 

Und die Gesetzeslage ist im Fall dieser novellierten Vorschrift nun wirklich eindeutig. Die besagten "2 Schuss" stehen übrigens an keiner Stelle mehr drin. Wer die als Behörde (Exekutive) dennoch festsetzen "will", der kaut rechtlich ganz hartes Brot.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Stunden schrieb carcano:

Aus erster Hand:


Der Bundespräsident hat das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes am 1. November 2016 ausgefertigt. Die Verkündung wird in der Bundesgesetzblattausgabe Nr. 52 vom 9. November 2016 auf Seite 2451 erfolgen. Das Gesetz wird somit am 10. November 2016 in Kraft treten.


Carcano

Hier die Quelle!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb Direwolf:

Die sich, allen Unkenrufen zum Trotz, zu unseren Gunsten gewendet haben. Wenn alles gut läuft kann ich dann bald mein M4 abholen. 

 

Bei mir wirds eine Haenel. Steht schon seit 6 Wochen beim Kniftendealer.

Do auf die Behörde und eintragen lassen, Sa früh bei Frank&Monika Knifte holen, Sa ganzen Abend an der Knifte rumspielen und So früh auf'm Schießstand. :yess:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Karlfried54:

Carcano ist hier im Forum eine Institution und keineswegs nur ein Forenmitglied. Von daher geh einfach davon aus das er in dem Prozess an der Frontlinie steht. Punkt!

Oh, oh! Durch eine Quellenangabe kann die Richtigkeit einer Aussage bewiesen werden. Gerade Juristen stehen doch auf Beweise. Um so verwunderlicher, wenn ein Jurist einen Beweis schulig bleibt.

Egal, in diesem Fall glaube ich ihm sogar auch ohne Quellenangabe. Ansonsten habe ich Juristen, insbesondere RA, gegenüber ein gesundes, berufsbedingtes Mißtrauen. Das liegt wohl an meinem gefährlichen juristischem Halbwissen :sad:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb Tauri:

Oh, oh! Durch eine Quellenangabe kann die Richtigkeit einer Aussage bewiesen werden. Gerade Juristen stehen doch auf Beweise. Um so verwunderlicher, wenn ein Jurist einen Beweis schulig bleibt.

 

 

Warum... siehe oben sein Hinweis: "Nummer des BGBl. I und Erscheinungsdatum sind jedenfalls schon jetzt verifizierbar".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es liegt durchaus im Rahmen des Möglichen, dass nicht jeder Forennutzer weiß, wer sich hinter "carcano" verbirgt, eine Anzweiflungf der Kredibilität ist daher nicht automatisch zu "verurteilen".

Fragt mal jemanden außerhalb WO, da weiß keine Sau, wer sich dahinter verbergen könnte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Raiden:

Es liegt durchaus im Rahmen des Möglichen, dass nicht jeder Forennutzer weiß, wer sich hinter "carcano" verbirgt, eine Anzweiflungf der Kredibilität ist daher nicht automatisch zu "verurteilen".

Fragt mal jemanden außerhalb WO, da weiß keine Sau, wer sich dahinter verbergen könnte.

 

 

Es gibt Carcano und es gibt Schläfer,

ich mag nicht zu den Schläfern hier gehören....die lesen es in 14 TAgen im DWJ...wenn überhaupt!

Danke Carcano für deinen EINSATZ!

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb schmitz75:

Wer hat denn das formuliert?

Halbautomaten sind auch automatische Waffen nach dem WaffG, das heißt jetzt darf man gar nicht mehr mit denen auf Wild schießen, ist ja voll die Verbesserung.

Sch.. Forensoftware ... 

Hinsichtlich des WaffG hast Du recht. Wir sind da aber im Jagdrecht. Maßgeblich ist die diese Berner Übereinkunft (bitte zurückblättern und/oder danach suchen, ich mag es nicht zum xten Mal erklären) und dort steht eben diese Formulierung. Nicht in jedem Land wird die gleiche Terminologie gepflegt wie bei uns. Hinnehmen und vergessen.

Bearbeitet von MarkF
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Tauri:

Oh, oh! Durch eine Quellenangabe kann die Richtigkeit einer Aussage bewiesen werden. Gerade Juristen stehen doch auf Beweise. Um so verwunderlicher, wenn ein Jurist einen Beweis schulig bleibt.

Egal, in diesem Fall glaube ich ihm sogar auch ohne Quellenangabe. Ansonsten habe ich Juristen, insbesondere RA, gegenüber ein gesundes, berufsbedingtes Mißtrauen. Das liegt wohl an meinem gefährlichen juristischem Halbwissen :sad:

 

Der Kollege hat es nicht so mit Begründungen und Quellenangaben.

Allerdings: Manchmal, bei manchen Diskussionen, kann ich verstehen oder zuindest nachvollziehen, warum er auf Begründungen verzichtet. Manchmal, bei manchen Leuten  könnte man ebensogut gegen einen Orkan anbrüllen. Da wäre die schöne Zeit sinnvoller in Nasenbohren investiert. ;-)

Davon abgesehen has Du recht. Begründungen und Quellenangaben sind das A&O.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Minuten schrieb MarkF:

Sch.. Forensoftware ... 

Hinsichtlich des WaffG hast Du recht. Wir sind da aber im Jagdrecht. Maßgeblich ist die diese Berner Übereinkunft (bitte zurückblättern und/oder danach suchen, ich mag es nicht zum xten Mal erklären) und dort steht eben diese Formulierung. Nicht in jedem Land wird die gleiche Terminologie gepflegt wie bei uns.

Und das BVerwG beruft sich immer auf die Berner Konvention, nicht darauf, dass das ein waffenrechtliches Verbot war, oh Moment mal.

 

In der Berner Konvention steht kein Komplettverbot von automatischen Waffen, da steht nur drin nicht mehr als 2 Schuss im Magazin für automatische und halbautomatische Waffen.

Vorher hatten wir auch kein Komplettverbot das wurde jetzt neu eingefügt.

Bearbeitet von schmitz75
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Willst Du wirklich ein Faß aufmachen, weil Dir als Jäger untersagt wird, im Deutschen Wald mit einem Vollautomaten auf Wild zu schießen? Mit Deinem VA, sofern Dir das BKA eine Ausnahmegenehmigung erteilt, darfst Du ohnehin keinen Schuß abgeben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.