karlyman 23145 Posted December 26, 2015 Vielleicht betrifft die Änderung der Vorderlader ja andere Länder. Die Verordnung liest sich so, dass VL zumindest registrierungspflichtig sind (also da, wo sie es noch nicht waren, registrierungspflichtig werden). Und sie soll EU-weit gelten. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Manfred Breidbach 3383 Posted December 26, 2015 Ich habe leider nicht gefunden. Gibt es irgendwo im Netz die Deaktivierungsrichtlinie vor der jetzt neuen Änderung? Beim direkten Vergleich wird wohl nichts wesendlich neues dazu kommen. Der Abzugmechanismus sowie der Hahn ist wohl schon jetzt deaktiviert (verschweißt) - ebenso werden Magazine anscheinend festgelegt. Können die "Waffen" schon heute überhaupt noch repetiert oder zerlegt werden? Ich rede jetzt nicht von Alt-Deko. An diesen Waffen wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Also - wieder mal viel Rauch um nichts. Manfred Quote Share this post Link to post Share on other sites
Qnkel 651 Posted December 26, 2015 Ist das jetzt rechtskräftig und MUSS von den EU Staaten umgesetzt werden? Das Ding ist seit dem 15.12. rechtskräftig und ist ab dem 08. April wirksam (Artikel 9). Da es eine Verordnung ist gilt sie unmittelbar und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Jager 7595 Posted December 26, 2015 ...2. Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht. Das heist nichts anderes, als das diese Teile ab sofort absolut wertlos sind, da sie nur noch vekauft werden dürfen, wenn sie zuvor unter erheblichen Aufwand überarbeitet worden sind oder durch ein Gutachten, das es mit Sicherheit auch nicht um sonst giebt, als Gesetzeskonform erklärt wurden Von Erlaubnis steht da zwar nichts. Aber alleine die Registrierungspflicht wäre bei den VL-Waffen schon eine Verschärfung. Und darüber hinaus ein gigantischer bürokratischer Aufwand, verbunden mit einer absehbar riesigen Dunkelziffer bei der Nachregistrierung. Also, alle schön anmelden. Dann wird die Chagnse einer "Nachschau" für den bisherigen lWB geringer. Schließlich dürfte die Möglichkeit, bei den neu-Registrierten auf unregelmäßigkeiten in der Aufbewahrung zu stoßen, erheblich größer sein als bei den "Alten Haasen". Und die Behörde kann wieder einen Anstieg der Sicherheit durch Aufdeckung von Verstößen gegen das Waffengesetz vermelden... Das Ding ist seit dem 15.12. rechtskräftig und ist ab dem 08. April wirksam (Artikel 9). ... ---UFF!--- Quote Share this post Link to post Share on other sites
Raiden 4029 Posted December 26, 2015 Ich habe leider nicht gefunden. Gibt es irgendwo im Netz die Deaktivierungsrichtlinie vor der jetzt neuen Änderung? An diesen Waffen wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Also - wieder mal viel Rauch um nichts. Manfred Im Waffengesetz. Mal als Beispiel für eine Deko-PPSh (Verkaufsschlager weil günstig): Neu: 6. AUTOMATIK 6.2. Verschlussstück entweder entfernen, durch ein Stahlbauteil ersetzen und verschweißen oder um mindestens 50 % verkleinern und verschweißen, wobei die Verriegelungselemente vom Verschlusskopf abzutrennen sind. 6.3. Abzugsmechanismus wenn möglich mit dem Rahmen verschweißen. Ist ein Verschweißen im Rahmen nicht möglich, so ist der Schlussauslösemechanismus zu entfernen und die dabei freiwerdende Stelle entsprechend aufzufüllen (z. B. durch Einkleben eines passenden Teils oder Auffüllen mit Epoxidharz) 8. MAGAZIN (wenn vorhanden) 8.1. Durch Punktverschweißung des Magazins am Rahmen oder am Griff (je nach Waffentyp) Entfernen des Magazins verhindern. 8.2. Bei fehlendem Magazin an dieser Stelle Schweißpunkte setzen oder das Einführen eines Magazins durch fixes Anbringen einer Sperre dauerhaft verhindern. 8.3. Gehärteten Stahlstift durch Magazin, Patronenlager und Rahmen treiben. Durch Verschweißen sichern. Bisher ist Magazin wechseln (Magazine 'müssen' (wenn man nach der Kriegswaffen-Dekorichtlinie) bisher nur bei Kriegswaffendekos fest geschweißt werden) möglich, die Bedienelemente sind benutzbar und sie lässt sich abschlagen und zerlegen Und du nennst die Änderungen "nichts"?! Quote Share this post Link to post Share on other sites
mühli 5063 Posted December 26, 2015 Die spannende Frage, wird dann sowas zukünftig (noch) erlaubt sein oder verboten werden? Quote Share this post Link to post Share on other sites
Manfred Breidbach 3383 Posted December 26, 2015 Man möge mir meine Unwissenheit in Sachen Dekowaffen verzeihen. Ich besitze selbst keine und habe mir meine Informationen aus aktuellen (und älteren) Webseiten im Netz zusammengesucht. Danach sind angeblich schon vor der Richtlinienänderung Abzugsgruppen nicht mehr funktionsfähig, Magazine verschweiß und der Hammer in (irgendeiner?) Endstellung festgelegt. Wenn das so nicht stimmt - sorry. Manfred Quote Share this post Link to post Share on other sites
Manfred Breidbach 3383 Posted December 26, 2015 Die spannende Frage, wird dann sowas zukünftig (noch) erlaubt sein oder verboten werden? Ist das jetzt eine deaktivierete ehemals "Echte" oder eine neu gefertigte (nie schußfähig gewesene) Modellwaffe? Das wären dann nämlich 2 Paar Schuhe. Manfred Quote Share this post Link to post Share on other sites
mühli 5063 Posted December 26, 2015 eine neu gefertigte (nie schußfähig gewesene) Modellwaffe? Das wären dann nämlich 2 Paar Schuhe. Manfred Scheint sich um eine nie schussfähig gewesene hergestellte Modellwaffe zu handeln, so wie ich das mittels Videobericht verstanden habe. Die Frage bleibt aber trotzdem im Raum, ob solche Modellwaffen dann erlaubt bleiben-schliesslich kann man das Magazin wechseln und den Abzug abschlagen. Da scheint es mir noch unklar zu sein Quote Share this post Link to post Share on other sites
Raiden 4029 Posted December 26, 2015 Hallo Manfred, schau in Anlage 1 Waffengesetz, dort sind die Maßnahmen beschrieben. Meiner Meinung nach kompakt und ausreichend. Für die Richtlinie für Kriegswaffendekos muss man Google bemühen, diese habe ich gerade nicht parat. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Manfred Breidbach 3383 Posted December 26, 2015 Scheint sich um eine nie schussfähig gewesene hergestellte Modellwaffe zu handeln, so wie ich das mittels Videobericht verstanden habe. Die Frage bleibt aber trotzdem im Raum, ob solche Modellwaffen dann erlaubt bleiben-schliesslich kann man das Magazin wechseln und den Abzug abschlagen. Da scheint es mir noch unklar zu sein Das Waffengesetz mit seinen Deaktivierungsrichtlinien macht um diese Modellwaffen einen riesen Bogen, da es einfach nicht zur Anwendung kommt. Modellwaffen hatten nie eine Waffeneigenschft, die durch bestimmte Maßnahmen beseitigt werden müssen. Manfred Quote Share this post Link to post Share on other sites
mühli 5063 Posted December 26, 2015 (edited) Die Waffe im gezeigten Video habe ich hier http://www.waffenostheimer.de/waffen-und-munition/deko-waffen.html bzw. hier http://www.waffenostheimer.de/parabellum-08-deko.html gefunden. Es herrscht wohl etwa Verwirrung zum Begriff Dekowaffe, wenn man sich die Beschreibung der Webseite mal durchliest. Edited December 26, 2015 by mühli Quote Share this post Link to post Share on other sites
Dave77 188 Posted December 26, 2015 Ich würde die eher als Modellwaffen bezeichnen. Ein auf Deko abgeändertes original Stück hat da mehr charme, wie ich finde. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Christian 555 42 Posted December 27, 2015 Mir schwant bei dieser "Deko-Durchführungsverordnung" nichts Gutes. Ist doch nur eine Frage der Zeit, wann sie ein "Dekowaffenregister" einführen und die Aufbewahrungsrichtlinien (mind. A-Schrank, falls nicht gleich VDS-Klasse 1) festlegen. Fehlt doch nur noch eine Bedürfnisprüfung inkl. Überprüfung des Dekowaffenbesitzers alle drei Jahre (erneute Bedürfnisprüfung inkl. Beibringung einer fachärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung). Haben die überhaupt nen Plan wie viele Deko's und Teilesätze die letzten 40-45 Jahre hier in D über den Tisch gegangen sind (mit und ohne Zertifikat)? Quote Share this post Link to post Share on other sites
Thrawn 1485 Posted December 27, 2015 Chapmen: Du argumentierst so, als seien die Verbote der letzten jahren rationalen Gründen entsprungen. Zu deinem Bild: Und nu ? Selbst wenn der bei Egun eine Kriegswaffen anbieten würde, macht dass doch noch lange nicht aus den 10 mio anderen Käufern eine suspekte Masse. Diese Weise zu denken ist gefährlich. Quote Share this post Link to post Share on other sites
mühli 5063 Posted December 27, 2015 Mir schwant bei dieser "Deko-Durchführungsverordnung" nichts Gutes. Sowas http://www.mbertram.de/media/image/12518-1.jpgwäre dann wohl nicht mehr erlaubt-auswechselbares Magazin usw. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Dave77 188 Posted December 27, 2015 (edited) Kein normal denkender Mensch wird zur Behörde spazieren und sagen, hey ich habe hier ein paar Dekowaffen die ich gerne eintragen lassen würde. Die teile sind dann zwar illegal und unverkäuflich aber wen stört es denn? Edited December 27, 2015 by Dave77 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Floppyk 586 Posted December 27, 2015 Diese EU-Richtlinie muss ja erst einmal in dem deutschen Waffenrecht eingearbeitet werden. Es ist ja noch gar nicht abzusehen, ob das wirklich auch so erfolgt. Das auch besonders unter der Tatsache, dass die deutschen Bestimmungen sich bei Dekowaffen ja erst vor wenigen Jahren geändert hat. Stichwort BKA Raute und der Zertifizierung der Büchsenmacher für Dekoumbauten. Im Moment jedenfalls ist dieses EU-Schreiben für keinen bindend. Das sehe ich jedenfalls so. Quote Share this post Link to post Share on other sites
heletz 6720 Posted December 27, 2015 Diese EU-Richtlinie muss ja erst einmal in dem deutschen Waffenrecht eingearbeitet werden. ... Qnkel aber behauptet: Das Ding ist seit dem 15.12. rechtskräftig und ist ab dem 08. April wirksam (Artikel 9). Da es eine Verordnung ist gilt sie unmittelbar und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden. Quote Share this post Link to post Share on other sites
karlyman 23145 Posted December 27, 2015 Das Ding ist seit dem 15.12. rechtskräftig und ist ab dem 08. April wirksam (Artikel 9). Da es eine Verordnung ist gilt sie unmittelbar und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden. Wie diese Hoppla-Hopp-Normierung allerdings verwaltungspraktisch, also von den Waffenbehörden - mit ihrem vorhandenem Personal - umgesetzt werden soll, steht in den Sternen. Man stelle sich mal (rein fiktiv) vor, alle Deko- (und VL?)-Besitzer würden gesetzestreu handeln und plötzlich alle den Waffenbehörden "zur Nachregistrierung" (wie auch immer) die Bude einrennen... Quote Share this post Link to post Share on other sites
mühli 5063 Posted December 27, 2015 Ich denke, viele Dekowaffenbesitzer bekommen diese einschneidenden Aenderungen gar nicht (richtig) mit und irgendwann kommt dann das böse Erwachen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
heletz 6720 Posted December 27, 2015 Ich denke, viele Dekowaffenbesitzer bekommen diese einschneidenden Aenderungen gar nicht (richtig) mit ... Wegen Bestandschutz ist das kein Problem. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Jager 7595 Posted December 27, 2015 Richtig! Aber wenn er das dann mal, in unkenntniss der Sachlage verkaufen will? Quote Share this post Link to post Share on other sites
karlyman 23145 Posted December 27, 2015 Die "Altbestands"-Regelung bei den technischen Anforderungen an Deko-/deaktivierten Waffen ist klar. Worüber ich mir bei der verlinkten Richtlinie etwas im Unklaren bin, ist der genaue Umfang der (Nach-)Registrierungs-Pflichten bei Dekos, VL, Salut... Quote Share this post Link to post Share on other sites
heletz 6720 Posted December 27, 2015 Richtig! Aber wenn er das dann mal, in unkenntniss der Sachlage verkaufen will? Dekos mußten noch nie "auf den neuesten Stand" gebracht werden. Quote Share this post Link to post Share on other sites