Zum Inhalt springen
IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

Empfohlene Beiträge

vor 7 Minuten schrieb Raiden:

1.) Ist das so oder will man uns das nur weismachen?

2.) Warum wurden einem bekannten Islamisten nicht sämtliche Erlaubnisse entzogen? Eindeutig Behördenversagen. Ausbaden dürfen es die ehrlichen Waffenbesitzer.

Nach dem Tagesschau-Bericht:

1.: Ja, er war wohl Schütze, hatte zwei Pistolen und ein Gewehr. (Was das für ein Gewehr war: ???). Er hatte weitere 6 meldepflichtige Waffen (analog gelbe WBK ???)

 

2.: Die Waffen besaß er seit 2010, 2015 sollte Erlaubnis verlängert werden, die haben eine Expertise des Geheimdienst angefordert, der Geheimdienst hat gesagt: nicht die Erlaubnis entziehen, wäre nicht zielführend. (Ermittlungstaktik ? Nicht verschrecken ?)

 

Aber Spekulatius, bzw immer noch Nachrichten, kein Ermittlungsbericht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb Tyr13:

Nach dem Tagesschau-Bericht:

1.: Ja, er war wohl Schütze, hatte zwei Pistolen und ein Gewehr. (Was das für ein Gewehr war: ???). Er hatte weitere 6 meldepflichtige Waffen (analog gelbe WBK ???)

 

Das Gewehr muss Kategorie B gewesen sein, also Halbautomat, Repetierflinte...was halt so auf Grün geht.

 

Die 6 anderen Gewehre waren dann Kategorie C, also analog unserer Gelben...sowie auf 2-Schuss begrenzte Halbautomaten mit Klappmagazin.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 18 Minuten schrieb Tyr13:

Nach dem Tagesschau-Bericht:

1.: Ja, er war wohl Schütze, hatte zwei Pistolen und ein Gewehr. (Was das für ein Gewehr war: ???). Er hatte weitere 6 meldepflichtige Waffen (analog gelbe WBK ???)

 

2.: Die Waffen besaß er seit 2010, 2015 sollte Erlaubnis verlängert werden, die haben eine Expertise des Geheimdienst angefordert, der Geheimdienst hat gesagt: nicht die Erlaubnis entziehen, wäre nicht zielführend. (Ermittlungstaktik ? Nicht verschrecken ?)

 

Aber Spekulatius, bzw immer noch Nachrichten, kein Ermittlungsbericht.

 

Vor allem: es würde ja bestätigen wie gut die Prozesse zum Entzug bei Gefährdung funktionieren, und wenn überhaupt nur wegen Ermittlungstaktik wurde es nicht gemacht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am Anfang des Artikels scheint es nur ein fehlerhafter Datenbankabgleich zu sein. Aber dann lässt der Journalist am Schluss die Bombe platzen. Gute Arbeit.
http://www.bfmtv.com/police-justice/fiche-s-avec-un-permis-de-detention-d-arme-y-a-t-il-eu-des-manquements-1190081.html

 

Carcano

Bearbeitet von carcano
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kann bitte jemand, der der französichen Sprache mächtig ist, die beiden letzten Sätze übersetzen.

Der google-Babelfisch ergibt noch weniger Sinn, als meine bescheidenen Sprachkenntnisse.

Wie hat sich der Vorsitzende des Schützenvereins genau geäußert?

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es kommt kein Magazinverbot. Magazine werden auch weiterhin frei "im Supermarkt" erhältlich sein.

 

Nur wenn Du gleichzeitig ein "zu großes" Magazin und eine passende Waffe im Besitz hast, wird man Dir die waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen. Das Magazin ist aber nicht verboten. Vorausgesetzt, der Schwachsinn wird wenigstens nur 1:1 umgesetzt, und nicht noch ordentlich drauf geschippt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 20.6.2017 um 15:57 schrieb Raiden:

Dreimal dürft ihr raten, welche Hexenjagd jetzt weiter geführt wird ....

 

Raiden das hört niemals auf ... irgendwann is alles weg und zerstört

und trotzdem hört der eig. Grund nicht auf  ... aber was solls ... da kannst nix machen ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 33 Minuten schrieb tar:

Afaik werden die über 10 bzw. 20 nur noch in Verbindung mit einer Kat. A Erlaubnis zu kaufen sein.

 

Wenn man genauer darüber nachdenkt wird also jedes leere über 10/20 Magazin als gefährlicher eingestuft wie die Munition selbst. Denn die bekomme ich weiterhin ohne Kat. A Erlaubnis. Wauu die EU Kommissionen sind voller Genies.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Afaik werden die über 10 bzw. 20 nur noch in Verbindung mit einer Kat. A Erlaubnis zu kaufen sein.


Also, das liest sich aber in den bisherigen Stellungnahmen zur Richtlinie anders.
Da heisst es überall, der Besitz eines "übergrossen" Magazins bei gleichzeitigen Besitz einer Waffe in die dieses Magazin eingesetzt werden kann, führt zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis.

Da steht nirgends, dass der Besitz, oder der Handel mit diesen Magazinen verboten wird, oder die Magazine nur noch mit Sondergenehmigung gekauft werden dürfen.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 29 Minuten schrieb detlef86:

....
Da steht nirgends, dass der Besitz, oder der Handel mit diesen Magazinen verboten wird, oder die Magazine nur noch mit Sondergenehmigung gekauft werden dürfen.

 

 

 

 

Na, dann warte mal ab was die deutsche Gesetzgebung bei der Umsetzung der Richtlinie machen wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb detlef86:

Da steht nirgends, dass der Besitz, oder der Handel mit diesen Magazinen verboten wird, oder die Magazine nur noch mit Sondergenehmigung gekauft werden dürfen.

 

 

Naja der Besitz ist nicht verboten man verliert nur seine Lizenz für Kategorie B Waffen, also solange du keine Kategorie B Waffen hast darfst du sie besitzen:

 

Zitat

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:

a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder

b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,

es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß Artikel 6 oder eine Genehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde, erteilt.

 

Der Erwerb wird aber ein eine Erlaubnis für Kat A erfordern:

 

Zitat

Der Erwerb von Ladevorrichtungen für halbautomatische Zentralfeuerwaffen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, bzw. für Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können, darf nur Personen gestattet werden, denen eine Genehmigung nach Artikel 6 erteilt wurde oder eine Genehmigung gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde.

 

Bearbeitet von schmitz75
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am ‎23‎.‎06‎.‎2017 um 09:31 schrieb Fyodor:

Es kommt kein Magazinverbot. Magazine werden auch weiterhin frei "im Supermarkt" erhältlich sein.

 

Nur wenn Du gleichzeitig ein "zu großes" Magazin und eine passende Waffe im Besitz hast, wird man Dir die waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen. Das Magazin ist aber nicht verboten. Vorausgesetzt, der Schwachsinn wird wenigstens nur 1:1 umgesetzt, und nicht noch ordentlich drauf geschippt.

Ich sehe keine rechtliche Grundlage solch einen Unsinn durchzusetzen - vor allem auch noch mit selektivem Besitz !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Monate später...

Falls wer angesichts des Threadthemas noch Bedarf hat.

 

https://www.brownells-deutschland.de/epages/Deutschland.sf/de_DE/?ViewAction=FacetedSearchProducts&SearchString=brownells+ar15+magazine&ICShowAllFacets=1

 

Amend2 AR15 Mags kosten 7,90€

Anderson stripped und teilkompletierte Lower sind auch reduziert.

 

 

16bk3r.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.