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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

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Wir sollten uns mal überlegen was wir an der EU Richtlinie ausnutzen können.

Z.B. wenn jetzt Vorderlader WBK pflichtig werden können sich die Leute dann andere erlaubnispflichtige Waffen leihen.

Was ist wenn ich mir jetzt nen AR15 Lower kaufe, kann ich dann wenn der wesentliches Teil wird dafür bedürfnisfrei eine WBK bekommen und einen Lauf?

Bearbeitet von schmitz75
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vor 2 Minuten schrieb schmitz75:

Wir sollten uns mal überlegen was wir an der EU Richtlinie ausnutzen können.

Z.B. wenn jetzt Vorderlader WBK pflichtig werden können sich die Leute dann andere erlaubnispflichtige Waffen leihen.

Was ist wenn ich mir jetzt nen AR15 Lower kaufe, kann ich dann wenn der wesentliches Teil wird dafür bedürfnisfrei eine WBK bekommen und einen Lauf?

 

 

du darfst den lower brav zum Amt bringen, sonst ist alles andere weg, so wird es kommen.

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ist das die endgültige Version? ernsthaft?

 

KAT C werden laut dem also auch:

 

6. Feuerwaffen der Kategorien A oder B oder dieser Kategorie, die gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2403 deaktiviert worden sind;

 

 

LOL !!!!

 

das wird ein Spaß ...

 

der Punkt vorher ist auch super:

 

5. sämtliche Feuerwaffen dieser Kategorie, die für das Abfeuern von Platzpatronen, Reizstoffen, sonstigen aktiven Substanzen oder pyrotechnischer Munition oder in Salutwaffen oder akustische Waffen umgebaut wurden;

Bearbeitet von isegrim 7,62
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Entschädigungslose Enteignung durch die Hintertür. So wird das Verbot derselben umgangen. Nett ausgedacht. Hoffentlich sind für Klagen nicht die Verwaltungsgerichte zuständig. Die sind derzeit wegen der nicht ganz so goldwerten Geschenke ziemlich gut beschäftigt.

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vor 6 Minuten schrieb schmitz75:

Wir sollten uns mal überlegen was wir an der EU Richtlinie ausnutzen können.

Z.B. wenn jetzt Vorderlader WBK pflichtig werden können sich die Leute dann andere erlaubnispflichtige Waffen leihen.

Was ist wenn ich mir jetzt nen AR15 Lower kaufe, kann ich dann wenn der wesentliches Teil wird dafür bedürfnisfrei eine WBK bekommen und einen Lauf?

 

Analog den Kurzwaffe wäre es für nicht Jäger vielleicht interessant einen Lower (Griffstück) eintragen zu lassen und zu einem späteren Zeitpunkt bedürfnisfrei passende Wechselsysteme dazukaufen. :victory:

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vor 4 Minuten schrieb bdsschütze:

 

Analog den Kurzwaffe wäre es für nicht Jäger vielleicht interessant einen Lower (Griffstück) eintragen zu lassen und zu einem späteren Zeitpunkt bedürfnisfrei passende Wechselsysteme dazukaufen. :victory:

 

Was denkst Du wie schnell die da einen Riegel vorschieben....Das Waffg. geht immer nur in eine Richtung! Aber die Idee ist nett ;)

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vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Vergiß den §8. Man kann Dir auftragen, das Waffenteil innerhalb einer Frist zu Geld zu machen, dann ist Dein Recht auf Eigentum auch gewahrt. Daß Du keinen Käufer findest, weil es niemand erwerben darf, ist dann halt Dein Pech.

 

Wenn ich keinen Käufer finde, sind meine wirtschaftlichen Interessen betroffen. Die finde ich besonders schutzwürdig.

 

§ 8 WaffG

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gut, der rahmen, den diese richtlinie vorgibt, ist ungünstiger als erwartet. fakt ist: relevant ist für uns immer die nationale gesetzgebung - und die kann bekanntlich das ganze jederzeit noch viel schlimmer aussehen lassen... - bin gespannt, wie der blödsinn der anmeldepflichtigen va-dekos (bzw. ist dann jedes bauteil einer deko, also griffstück mit abzug, lauf, verschluss auch betroffen oder nur der zusammengebaute satz) umgesetzt wird. den verschweißten müll, der irgendwo im keller rumsteht, werden die wenigsten melden - sie wissen es schlicht nicht ...

 

p.s. wollen wir wetten abschließen, wer alles dafür einen entsprechend geeigneten waffenschrank anschaffen wird?

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Also bezüglich der Erwerbsregeln für Hülsen und Zündhütchen lese ich das so, daß diese Komponenten nur erwerbsscheinpflichtig sind, wenn sie nach nationalem Recht als Munition eingestuft sind.

 

In Deutschland gelten einzelne Komponenten nicht als Munition bzw. Teil der Munition.

 

Nicht mal Zündhütchen sind als Munitionsteil eingestuft sondern unterliegen lediglich wegen des explosiven Inhalts der Volljährigkeitspflicht.

 

 

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vor 10 Minuten schrieb Gruger:

Ich sehe schon, du nimmst das hier auf die leichte Schulter.. :acute:

 

Leider nicht, so wird die Argumentation der Behörden aussehen. Ich bin ja selbst betroffen, meine "High-Capacity-Kriegswaffen" haben noch nichtmal Magazine, die man gegen kleinere tauschen könnte (Winchester 66 und 73).

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Wie ist das eigentlich wenn ich jetzt meine jetzt noch legalen Teile nach Südafrika, Selbstabohlung natürlich, verkaufe und der Käufer holt sie nicht ab? Wenn die dann pöse werden bin ich ja nicht mehr Besitzer. Also kann ich die auch nicht abgeben, ansonsten könnte mich der neue Besitzer verklagen. 

Ist das nicht grotesk worüber man so nachdenkt?

 

Im Gesetz ist soviel Unsinn drin, dass sich eine Klage wohl lohnen würde!

 

Wer kann eine Klage anstrengen? Geld wird keine Rolle spielen, wenn der Verlust von einigen hundert, bei manchen vielleicht 1000, EUR droht.

 

Ich bin sofort mit 100€ dabei!!!

 

Gruß

SJ

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vor 3 Minuten schrieb speedjunky:

Wie ist das eigentlich wenn ich jetzt meine jetzt noch legalen Teile nach Südafrika, Selbstabohlung natürlich, verkaufe und der Käufer holt sie nicht ab? Wenn die dann pöse werden bin ich ja nicht mehr Besitzer. Also kann ich die auch nicht abgeben, ansonsten könnte mich der neue Besitzer verklagen. 

...

 

Das kannst du ja mal probieren, die Behörde wird dir garantiert bei der Lösung des Problemes behilflich sein ;)

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vor 20 Minuten schrieb Fyodor:

 

Ich bin ja selbst betroffen, meine "High-Capacity-Kriegswaffen" haben noch nichtmal Magazine, die man gegen kleinere tauschen könnte (Winchester 66 und 73).

In der letzten Fassung sind A7 aber nur Halbautomaten für Zentralfeuer-Mun.

B5 sind wie A7, nur mit kleineren Magazinen.

Die Repetierer bleiben C1. auch mit einem Magazin von 10+. Ich war da auch etwas verwirrt.

 

Handwerklich Scheixxe sieht man dann an Artikel 10, dort darf dann eine lange UHR-Büchse nur mit Ausnahmegenehmigung erworben werden.

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vor 16 Minuten schrieb Fyodor:

Wie war nochmal die Definition von "Besitz" im WaffG?

Ist ja alles klar, aber abgeben darf ich sie auch nicht, dann müßte ich sie erst "zurückkaufen" was ja dann wiederum auch verboten ist. Man ist in solch einem Fall immer gezwungen, gegen das Gesetz zu verstoßen ;)

 

Ich wollte nur auf den Unsinn aufmerksam machen und jeden dazu anregen dagegen vorzugehen. 

 

Gruß

SJ

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vor 17 Minuten schrieb speedjunky:

Ist ja alles klar, aber abgeben darf ich sie auch nicht, dann müßte ich sie erst "zurückkaufen" was ja dann wiederum auch verboten ist. Man ist in solch einem Fall immer gezwungen, gegen das Gesetz zu verstoßen ;)

...

 

 

Du machts dir da zu viele Sorgen, die freundliche Behörde wird dir auch da helfen und die Knarren solange lagern bis der Käufer aus Südafrika kommt.. da der natürlich nie kommt werden sie halt irgendwann mal vernichtet.. die Kosten für die Lagerung und Entsorgung wirst du natürlich bezahlen müssen :crazy:

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vor 44 Minuten schrieb speedjunky:

Wer kann eine Klage anstrengen? Geld wird keine Rolle spielen, wenn der Verlust von einigen hundert, bei manchen vielleicht 1000, EUR droht.

 

Ich bin sofort mit 100€ dabei!!!

Dito !!! Hiermit eröffnen wir ein virtuelles Klagekonto mit Zahlungsverpflichtung.

Für den Anfang bin ich auch mit 100 € dabei. Derzeitiger Kontostand : 200 €

Bestätigung der Teilnahme entweder über Like`s oder eigenen Thread.

Wenn der richtige RA sieht, das das hier überquillt ist der erste Schritt schon

mal getan.Von der weiteren Planung hab ich auch keine Ahnung,aber ich

denke wo die Kohle ist, da ist auch Macht.

Und das ist schon mal ein Anfang.

 

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vor 7 Minuten schrieb Hunter375:

 

Du machts dir da zu viele Sorgen, die freundliche Behörde wird dir auch da helfen und die Knarren solange lagern bis der Käufer aus Südafrika kommt.. da der natürlich nie kommt werden sie halt irgendwann mal vernichtet.. die Kosten für die Lagerung und Entsorgung wirst du natürlich bezahlen müssen :crazy:

 

Die zahlt bitte schön immer noch der eigentümer

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