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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

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Nein, das gibt es nicht. Es ist ja abgestimmt worden und es fand sich keine Mehrheit. Also in der Sache abgelehnt.

Nein, es wurde nicht über das EU Papier abgestimmt sonder über die fünf Punkte des Ausschusses!

Die EU Richtlinie würde Länderrecht berühren, die Gesetzgebung liegt aber beim Bund. http://www.gesetze-im-internet.de/euzblg/__3.html Dieser berücksichtigt dann bei der Gesetzgebung die Stellungnahme des Bundesrates http://www.gesetze-im-internet.de/euzblg/__5.html

Es wird zum Vorschlag des Ausschusses keine Stellung bezogen,sondern der Vorschlag zur Kenntnis genommen.

So verstehe ich das.

Bearbeitet von newyorker
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Aha, wenn das so ist, dann wären auch diese Punkte nun nicht mehr im deutschen Waffenrecht durchsetzbar und sind damit für uns vom Tisch.

Wie ich ja schon anmerkte, muss der Bundesrat ja einer Änderung des Waffenrechts zustimmen. Das haben die ja nun quasi im Vorfeld schon abgelehnt. Unter den abgelehnten Punkten befindet sich auch meiner Meinung nach der Wichtigste - die 5-jährige Gültigkeit waffenrechtlicher Erlaubnisse.

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Aha, wenn das so ist, dann wären auch diese Punkte nun nicht mehr im deutschen Waffenrecht durchsetzbar und sind damit für uns vom Tisch.

Wie ich ja schon anmerkte, muss der Bundesrat ja einer Änderung des Waffenrechts zustimmen. Das haben die ja nun quasi im Vorfeld schon abgelehnt.

Wäre zu schön um wahr zu sein. Daran wage ich nicht zu glauben.

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Nun ja, die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund, nur der Vollzug bei den Ländern. Somit muß hier auch keine Entscheidung für oder gegen den Vorschlag des Ausschusses getroffen werden. So wie ich das sehe, hat der Bundesrat hier nichts zu entscheiden, sondern nur zu dem Vorschlag und den einzelnen Punkten des Ausschuss-Papiers Stellung zu nehmen oder ihn eben nur zur Kenntnis zu nehmen. Das ist aber nur meine Interpretation!

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Eigentlich doch, denn für die Gesetzgebung ist doch der Weg Bundestag und Bundesrat in dieser Reihenfolge. Darauf spekuliere ich ja, denn der BR kann ja nicht später was billigen, wenn er es ein paar Wochen vorher abgelehnt hat.

Doch....die können alles....nur eine Frage wie es " gedreht " wird...

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Heute mussten wir leider einen kleinen Rückschlag hinnehmen, da der Bundesrat den Ausschussempfehlungen nicht folgte. Bei der rot-rot-grünen Dominanz zwar keine wirkliche Überraschung, aber dennoch eine kleine Enttäuschung. Jedoch gibt es auch positive Signale. So stimmten die unionsgeführten Länder für die Ausschussempfehlungen, vielleicht hat die Union die Sinnlosigkeit dieses EU-Vorhabens eingesehen.

Natürlich dürfen wir jetzt den Halbautomaten nicht ins Korn werfen, denn beschlossen ist noch gar nichts!! In diesem Zusammenhang gab es zudem eine sehr gute Nachricht. Prolegal hat den renommierten Staatsrechtler Prof. Dr. Degenhart mit einer Analyse des EU-Vorschlages beauftragt. Dieser kam zu dem Schluss, dass die EU nicht über die für die Änderung nötige Kompetenz verfügt. Zudem kritisierte er die absolut fehlende Verhältnismäßigkeit des Vorschlages und befand ihn für nichtkonform mit dem Unionsrecht. Sein Gutachten ließ er dem BMI zukommen.

Ich denke, dass dies im BMI durchaus ernst genommen wird, zeigt seine Analyse doch die hohe Erfolgswahrscheinlichkeit für Klagen vor dem EuGH und auch vor dem BVerfG.

Das Schreiben an das BMI gibt es auf der Seite von Prolegal.

Ich denke, das ist ein guter Weg!

Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk

Bearbeitet von omegal38
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Der Bunderat gibt am Tag zu 40-50 Gesetzesvorschlägen und Verordnungen eine Stellungnahme ab.

Dass sie dabei etwas desinteressiert wirken liegt auch daran.

Schade nur, dass der Thüringer als Einziger eine Wortmeldung abgegeben hat und keiner von der Gegenseite.

Wozu eigentlich die Wortmeldungen, wenn die Vertreter schon wissen, wie sie abstimmen werden ?

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Wozu eigentlich die Wortmeldungen, wenn die Vertreter schon wissen, wie sie abstimmen werden ?

Glaubst du, da hört jemand interessiert und aufmerksam zu?

Ein häufiges Missverständnis ist der Glaube, die Reden im Parlament oder im Bundesrat seien dazu da, die anderen Parlamentarier oder Ratsmitgleider von seiner Position zu überzeugen. Die Reden seien quasi ein Streitgespräch oder eine Diskussion.

Das sind sie nicht.

Die Meinungsfindung innerhalb der Parlamentarier bzw. auch der Ratsmitglieder geschieht viel früher in den Ausschüssen. Dort läuft der Argumentationsaustausch und je nach dem wie sachlich oder wie politisch das Thema aufgefasst wird, kommt man dann mit Sachargumenten durch oder rennt halt gegen Wände.

Die Reden im Parlament oder im Rat dienen dazu, dem Volk die eigene Position (ggf. die der Fraktion oder die des Landes) zu präsentieren. Addressaten sind also nicht die anderen Parlamentarier sondern die Zuhörer auf der Bühne, an den Geräten zu Hause oder die sich irgendwann später mal die Protokolle durchlesen.

Aus dem gleichen Grund spielt es auch nicht wirklich eine Rolle, wie viele Parlamentarier bei einer Abstimmung anwesend sind. Wenn man hier mit einer anderen (=falschen) Erwartungshaltung ran geht, bekommt man natürlich ein schlechtes Bild geliefert.

Vor diesem Hintergrund finde ich es bedauerlich, dass der Bundesrat der Empfehlung des Ausschusses nicht gefolgt ist. Das heißt für mich, dass hier politische Überzeugungen stärker waren, als Sachargumente. Dass sich die Sachargumente durchsetzen konnten, zeigt ja die ablehnende Empfehlung des Ausschusses. Nur waren die Länderregierungen hier zu einem großen Teil eben ideologisch getrieben.

bye knight

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Prolegal hat den renommierten Staatsrechtler Prof. Dr. Degenhart mit einer Analyse des EU-Vorschlages beauftragt. Dieser kam zu dem Schluss, dass die EU nicht über die für die Änderung nötige Kompetenz verfügt. Zudem kritisierte er die absolut fehlende Verhältnismäßigkeit des Vorschlages und befand ihn für nichtkonform mit dem Unionsrecht. Sein Gutachten ließ er dem BMI zukommen.

Da ist dieselbe rechtliche Schlussfolgerung enthalten, wie sie schon der dt. Bundesrat Ende 2013 traf und per Beschlussfassung manifestierte. Keine Zuständigkeit der EU, in genannter Weise bzw. Absicht das Waffenrecht zu ändern.

Eine große Enttäuschung ist für mich, dass der Bundesrat diese Feststellung diesmal nicht getroffen hat. Obwohl sie ja wahr bleibt.

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Da ist dieselbe rechtliche Schlussfolgerung enthalten, wie sie schon der dt. Bundesrat Ende 2013 traf und per Beschlussfassung manifestierte. Keine Zuständigkeit der EU, in genannter Weise bzw. Absicht das Waffenrecht zu ändern.

Eine große Enttäuschung ist für mich, dass der Bundesrat diese Feststellung diesmal nicht getroffen hat. Obwohl sie ja wahr bleibt.

Wenn Deutschland ein HA Verbot anstreben täte, würden alle nach der EU rufen.

Ich kann diesen Verbotswahn bald nicht mehr hören.

Hoffentlich gehen diese "bis ins kleinste Regelsysteme" bald den Bach runter.

Grüße

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