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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

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Am 12.8.2016 um 15:02 schrieb NottooLate:

Bitte schön, was ist das für ein unglaublicher Zirkus in diesem Land? Und vor allem: Was kommt

als nächstes? Das hört doch nicht mehr auf.

Aufgrund der Terrorgefahr könnten die Landtags/Bundestagswahlen 2016/17 ausgesetzt werden,

ein Teil der Bevölkerung könnte beunruhigt sein und zu falschen Entscheidungen tendieren.

Bearbeitet von Axel Junghans
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vor 16 Minuten schrieb Axel Junghans:

Aufgrund der Terrorgefahr könnten die Landtags/Bundestagswahlen 2016/17 ausgesetzt werden,

ein Teil der Bevölkerung könnte beunruhigt sein und zu falschen Entscheidungen tendieren.

Auf Grund der durch politische Kräfte herbeigeführte Terrorgefahr, gehört die Bundesriegierung abgesetzt, und sofortige Neuwahlen angeordnet.

 

Das wäre der derzeitigen Situation mehr als geschuldet!

 

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vor 3 Stunden schrieb ZaphodBeeblebrox:

 

 

Hier bestätigt sich exakt, was ich meine. BItte nicht falsch verstehen, ich kann nachvollziehen, das das Bewachen von Waffenkammern in der Armeen / Polizei nicht für jeden die ultimative Lebenserfüllung darstellt. Und Eigentum des Staates wird ja bekanntlich schon seit Jahrzehnten auch nicht mehr von Abgeordneten selber adequat respektvoll behandelt. Ich stelle mir es auch unendlich schwierig vor, als Polizist einen Attentäter vor der Tat unschädlich zu machen. Kein "Fingerpointing" daher: die machen alle Ihren Job, so gut es eben geht.

 

Ich möchte aber ganz und gar nicht das Gefühl haben, das der Staat zu der Erkenntnis gelangt, das könnte alles noch besser (im Interesse aller) funktionieren und dann MICH (!) als Waffenbesitzer in eine "Mithaftung" nimmt, einfach nur, weil ich bisher alles was von den Behörden kam, gelesen und beachtet habe. Das ist so, als würde man denjenigen Bestrafen, der versucht sich an Recht & Ordnung zu halten (oder zumindest im Alltag keine große Belastung für seine Mitmenschen darzustellen), nur weil dieser noch der EINZIGE ist, welcher den Anordnungen des Staates Respekt zollt und man so den Nachweis erbringen will, das es funktioniert oder eine Wirkung gezeigt hat.

Bearbeitet von BEG
Rechtschreibung
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vor 32 Minuten schrieb BEG:

Ich möchte aber ganz und gar nicht das Gefühl haben, das der Staat zu der Erkenntniss gelangt, das könnte alles noch besser (im Interesse aller) Funktionieren und dann MICH (!) als Waffenbesitzer in eine "Mithaftung" nimmt, einfach nur, weil ich bisher alles was von den Behörden kam, gelesen und beachtet habe. Das ist so, als würde man denjenigen Bestrafen, der versucht sich an Recht & Ordnung zu halten (oder zumindest im Alltag keine große Belastung für seine Mitmenschen darzustellen), nur weil dieser noch der EINZIGE ist, welcher den Anordnungen des Staates Respekt zollt.

 

Ist das gleiche wie bei der Störerhaftung beim WLAN. Nicht derjenige, welcher die Straftat über einen Anschluß durchführt wird ermittelt/bestraft, sondern derjenige welche den Anschluß zur Verfügung gestellt hat. Die Störerhaftung gibt es nur in Deutschland, angeblich um Gesetze einzuhalten und Verbrechen aufzuklären. Im Ausland müsste demnach Sodom und Gommorra herrschen.

 

Deutschland f*** dich, wo es nur kann. #Gleitgel

Bearbeitet von Hitman
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vor 1 Stunde schrieb südwest:

Auf Grund der durch politische Kräfte herbeigeführte Terrorgefahr, gehört die Bundesriegierung abgesetzt, und sofortige Neuwahlen angeordnet.

...

 

 

Zeitverschwendung weil die gleichen an die Macht kämen, oder glaubst du allen Ernstes das Petry und Höcke das Ruder übernehmen würden :rotfl2:

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vor 16 Minuten schrieb Hitman:

 

Ist das gleiche wie bei der Störerhaftung beim WLAN. Nicht derjenige, welcher die Straftat über einen Anschluß durchführt wird ermittelt/bestraft, sondern derjenige welche den Anschluß zur Verfügung gestellt hat. .

 

 

Hat sich da nicht etwas geändert in letzter Zeit?  :confused:

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vor 6 Minuten schrieb heletz:

Hat sich da nicht etwas geändert in letzter Zeit?  :confused:

 

Ja, hat sich. Aber leider auch nicht wirklich.

 

Anstatt die Störerhaftung komplett zur streichen, wurde hier andere Regelungen eingeführt. Leider kannst du mit den neuen Regelungen trotzdem als WLAN-Privat-Anbieter angemahnt werden.

 

(Keine Rechtsberatung)

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vor 33 Minuten schrieb Hunter375:

 

Zeitverschwendung weil die gleichen an die Macht kämen, oder glaubst du allen Ernstes das Petry und Höcke das Ruder übernehmen würden :rotfl2:

Wer das Ruder hat ist mir Wurscht. Eine Behindertenwerkstätte mit dem Heft in der Hand könnte es nicht schlechter.

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Die Facebook-Seite der GRA hat gerade folgenden Link gepostet:
https://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/2016/08/14/protest-gegen-eu-gunban-2-1/

 

In der zweiten grauen Box steht folgendes:

A.7 jede der folgenden halbautomatischen Zentralfeuerwaffen:
a) Kurz-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als 21 Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird, und
b) Lang-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als elf Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird;
A.8 halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopgriffs oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Griffs auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;

 

Bedeutet m. E., dass wenn ich in meine AR 15 ein 30 Schuss Magazin einführe, sie zu einer Kat. A7 Waffe wird. Benutze ich jedoch ein 10-Schuss Magazin ist es weiterhin eine Kat. B Waffe?

Also ändert sich doch für uns in Deutschland bezüglich dieser Regelung nicht viel - wohlgemerkt auf halbautom. Langwaffen bezogen. Da in §6 AWaffV diese Regelung bzgl. Magazinkapazität drinsteht.

 

Es ist schon spät und ich klammere mich an die Hoffnung hier mit einem blauen Auge davonzukommen, da ich mir erst vor zwei Wochen eine AR 15 gekauft hab...

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vor 23 Minuten schrieb chris1605:

b) Lang-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als elf Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird;

 

Bedeutet m. E., dass wenn ich in meine AR 15 ein 30 Schuss Magazin einführe, sie zu einer Kat. A7 Waffe wird. Benutze ich jedoch ein 10-Schuss Magazin ist es weiterhin eine Kat. B Waffe?

 

Man kann dies auch noch anders lessen:

Alles bleibt B 7, auch wenn ein >20 Schuß Mag. eingeführt ist, aber nicht mehr als 20 Patronen geladen sind.

 

Nichts genaues weiß man nicht, diese offizielen Überstetzungen sind fürn Ärmel.

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vor 5 Stunden schrieb Hunter375:

 

Zeitverschwendung weil die gleichen an die Macht kämen, oder glaubst du allen Ernstes das Petry und Höcke das Ruder übernehmen würden :rotfl2:

Die Chance besteht. Als die Grünen zum ersten Mal zur Bundestagswahl angetreten sind wurden sie auch von vielen nicht ernst genommen. Heute zählen sie leider zu den etablierten Parteien.

Ich träume von einer Regierungsbeteiligung der genannten Partei. Mit jedem Terroranschlag und jedem aufgedecktem Betrug am deutschen Volk steigt die Chance dass weitere Wähler aufwachen.

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vor einer Stunde schrieb Olt d.R.:

Man kann dies auch noch anders lessen:

Alles bleibt B 7, auch wenn ein >20 Schuß Mag. eingeführt ist, aber nicht mehr als 20 Patronen geladen sind.

 

Nichts genaues weiß man nicht, diese offizielen Überstetzungen sind fürn Ärmel.

 

Na ja, Kapazität bezieht sich auf den vorhandenen Platz, nicht den genutzten. Wobei natürlich eine Regelung, nach der erst das Einführen des Magazins die Waffe umkategorisiert, erst recht hanebüchen wäre, denn Kriminelle werden sich mit Sicherheit nicht darum scheren, ob sie jetzt ein Magazin (das für einen Repetierer mit kompatiblen Magazinen vielleicht völlig legal wäre) in eine ohnehin schon illegal besessene Waffe einführen dürfen. 

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Ich bezweifle doch mal sehr stark, dass es ausreicht, dass die Waffe nur mit weniger als 20 Schuss geladen ist. Die wollen an die großen Magazine, weil sie gemerkt haben, dass sich ein solches Verbot deutlich leichter umsetzen lässt, als ein Verbot der jeweiligen Waffen.

 

Übrigens unterscheidet der Rat nicht zwischen Halbautomaten und Repetieren bezüglich der Magazine. Es sollen schlichtweg alle Magazine größer als 10/20-Schuss verboten werden (Kategorie A9), egal ob für HA oder Repetierer.

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Mir stellt sich die Frage, ob das Ganze rechtlich haltbar ist.

 

Hier werden millionen Bürger kriminalisiert, in deren Eigentumsrechte eingegriffen, bewußt verschleiert, verspätet berichtet, eigene Regeln umgangen.

Alles ohne Nutzen und vor allem Nachweiß und Fakten.

 

Das muß doch juristisch angreifbar sein.

 

Inst

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vor 47 Minuten schrieb inst200:

Das muß doch juristisch angreifbar sein.

 

Witzbold...

 

In einem System, in dem nach Gesetzestext eindeutige Patronen als loses Pulver bewertet werden, und gezogene Läufe auch mal "glatte Läufe mit Sonderprofil" sein können, und das bereits in der Vergangenheit bewiesen hat daß Eigentum nur leihweise gilt (PSM-Pistolen, kurze Pumpen), in dem das "führen" von modernen, sicheren Taschenmessern verboten ist, und Gegenstände ohne Grund von heute auf morgen von Kinderspielzeug zu verbotenen Waffen umdefiniert werden, in einem solchen System glaubst Du gegen sowas angehen zu können?

 

Nein, maßvolle oder "flexible" Anwendung von Regeln gilt bei den Krähen nur untereinander. Der Untertan wird hart geknüppelt, und das Recht bis zum brechen verbogen, Hauptsache das Ergebnis fällt aus wie gewünscht.

 

Wenn es erstmal Gesetz ist, wird es hart. Denn erfahrungsgemäß werden mögliche Freiheiten notfalls im Alleingang geschlossen.

 

Merke: Jede Freiheit ist eine Regelungslücke.

Bearbeitet von Fyodor
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vor 57 Minuten schrieb inst200:

Mir stellt sich die Frage, ob das Ganze rechtlich haltbar ist.

 

Hier werden millionen Bürger kriminalisiert, in deren Eigentumsrechte eingegriffen, bewußt verschleiert, verspätet berichtet, eigene Regeln umgangen.

Alles ohne Nutzen und vor allem Nachweiß und Fakten.

 

Das muß doch juristisch angreifbar sein.

 

Inst

Du musst lediglich ein unabhängiges Gericht finden.

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vor 8 Minuten schrieb Fyodor:

In der Politik gilt die normative Kraft des Faktischen. Sie darf nicht, ist nicht zuständig, tut es aber trotzdem... die daraus resultierenden Regeln sind aber trotzdem gültig und für uns bindend.

 

Die Mainstream-Medien und unsere Regierung werden jubeln.

 

"So geht also die Demokratie zugrunde – in tosendem Applaus."

Bearbeitet von Sebastians
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.... so geht eine Demokratie zugrunde. Tausende von Jahren hat es gedauert, ehe sie sich für uns

entwickelt und realisiert hat.

Und in weniger als einer Menschengeneration hat sich die Sache bereits wieder erledigt.

Man muß Orvell für sein "1984" wirklich großen Respekt zollen. Seine Weitsicht- und vor allem seine

"Fachkenntnis" in Sachen "subtile Methoden" und "Demokratie gefährdet die Sicherheit" ist beeindruckend.

Wahrlich, wir leben in einer denkwürdigen Zeit....

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