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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wir sollten mal alle Unternehmen mit betroffenen HAs anschreiben, was dir dagegen tun.

HK, DAR, HERA, OA, ProArms, Sig, GSG, etc!

Erstere vertrauen auf ihren politischen Background.

Die anderen sind am ausflippen so wie wir.

Geschrieben

Schießen die "gefährlichsten" halbautomatischen Waffen einen im Zweifel ganz besonders tot?

Es gibt hier nur zwei Möglichkeiten:

- entweder die, die hier neue verschärfte Regeln schaffen wollen, haben keine Ahnung von der Sache, die sie regeln

oder

- sie wissen genau, was Sache ist, und vergackeiern Öffentlichkeit und Betroffene.

Beides ist (zumal in einer Demokratie) übel.

Das zweite ist noch ein wenig übler.

Geschrieben

Im Moment ist es sinnvoller zu handeln als sich darüber Gedanken zu machen was kommen könnte und was nicht!

Scheibt die EU an:

https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/?fuseaction=feedback&docId=3085376

Rückmeldung zu Legislativvorschlägen

COM(2015)750/F1 - Rückmeldung abschicken: vom 18/11/2015

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen
Hier die Reaktion von De Maizière im Anhang. Groote hat sich auf seiner persönlichen Webseite geäußert:
Auszug:
"Wir befürworten außerdem die strengere Kategorisierung von halbautomatischen Waffen, die vollautomatischen Waffen gleichen (Einfügung in Kategorie A). Für halbautomatische Feuerwaffen, also Feuerwaffen die großteils militärischen Anforderungen entsprechen und bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie zu vollautomatischen Feuerwaffen umgebaut werden können"
Man nimmt uns also wahr!
SJ

Bürgerservice.pdf

Geschrieben

Hier die Reaktion von De Maizière im Anhang. Groote hat sich auf seiner persönlichen Webseite geäußert:
Auszug:
"Wir befürworten außerdem die strengere Kategorisierung von halbautomatischen Waffen, die vollautomatischen Waffen gleichen (Einfügung in Kategorie A). Für halbautomatische Feuerwaffen, also Feuerwaffen die großteils militärischen Anforderungen entsprechen und bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie zu vollautomatischen Feuerwaffen umgebaut werden können"

Das kann er ja "befürworten".

Allerdings muss man (müssen wir) ihm entgtegnen:

Dieser Punkt trifft auf die deutsche Waffengesetzgebung und auf die hiesigen HA-Feuerwaffen gar nicht zu!

Geschrieben

Hier die Reaktion von De Maizière im Anhang. Groote hat sich auf seiner persönlichen Webseite geäußert:

Auch daraus interessant:

"Sollten die Vorschläge der EU-Kommission von den Mitgliedstaaten wie auch vom Europäischen Parlament angenommen werden, müsste das deutsche

Waffenrecht dementsprechend angepasst werden."

Da kann man die Hoffnungen bezüglich "es wird schon national, im deutschen WaffG nicht so heiß gegessen, wie europäisch gekocht wird" also praktisch begraben.

Für mich heißt die Aussage: Wenn die EU-Richtlinie so kommt, wird sie in D auch umgesetzt, Punkt.

Daher fällt die Entscheidung, was am heutigen, legalen Waffenbesitz in D enteignet, beschränkt etc. wird, nicht später - sie fällt JETZT !

Geschrieben

Wir sollten mal alle Unternehmen mit betroffenen HAs anschreiben, was dir dagegen tun.

HK, DAR, HERA, OA, ProArms, Sig, GSG, etc!

Telefonisch wurde mir sinngemäß folgendes gesagt von;

Schmeisser - einfach weitermachen wie bisher (alles wird gut?)

Oberland Arms - keine Sorge, nur liefern könnten wir erst wieder im Februar, keine freien Kapazitäten mehr

Eventuell weiß man dort mehr, oder geht davon aus, dass es, für den Fall eines HA Verbotes " nur " die zukünftigen Intreressenten treffen wird. Ein SB sagte mir, er kann sich die Enteignung nicht vorstellen. Zum einem sei garnicht genügend Personal vorhanden, man ist heute schon ausgelastet, zum anderen ist es in D eher schwierig bis unmöglich einfach zu Enteignen( auf welcher D Rechtsgrundlage ).Das gibt das Gesetz nicht her. Zum Thema Befristung auf 5 Jahre gab es auch eine klare Meinung. So nicht möglich...für "Bestandskunden" , für alle die in Zukunft eine WBK erhalten - gut vorstellbar. Ähnlich wurde auch das Thema MPU beschrieben. Rückwirkend ist das wohl auch nicht so einfach. Man habe als Bürger ja unter bestehendem Recht seine WBK erhalten. Für alle die sich in Zukunft für den Schießsport interessieren oder den Jagdschein machen werden kann das anders aussehen. Denn diese Leute machen das dann nach dem "neuen" bestehenden Recht.

Aber auch das wieder nur Vermutungen. Ich werde mir MEIN AR15 noch kaufen. Für den Erhalt unserer Waffen müssen wir in Zukunft ohnehin kämpfen!

Geschrieben

Natürlich. Das wäre ja auch das erste mal, daß etwas in Deutschland nicht so heiß gegessen wird wie es in der EU gekocht wird. Im Gegenteil, die Deutschen wärmen es meist noch ganz gehörig auf vor dem Verzehr...

Geschrieben (bearbeitet)

Siehe oben, nochmal Zitat aus dem BMI:

"Sollten die Vorschläge der EU-Kommission von den Mitgliedstaaten wie auch vom Europäischen Parlament angenommen werden, müsste das deutsche
Waffenrecht dementsprechend angepasst werden."

Ich finde das eine klare Aussage. Wer da noch auf "nicht so heiß gegessen wie gekocht" hofft, ist naiv.

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Eventuell weiß man dort mehr, oder geht davon aus, dass es, für den Fall eines HA Verbotes " nur " die zukünftigen Intreressenten treffen wird. Ein SB sagte mir, er kann sich die Enteignung nicht vorstellen. Zum einem sei garnicht genügend Personal vorhanden, man ist heute schon ausgelastet, zum anderen ist es in D eher schwierig bis unmöglich einfach zu Enteignen( auf welcher D Rechtsgrundlage ).Das gibt das Gesetz nicht her. Zum Thema Befristung auf 5 Jahre gab es auch eine klare Meinung. So nicht möglich...für "Bestandskunden" , für alle die in Zukunft eine WBK erhalten - gut vorstellbar.

Stimmt, eine Enteignung wird es nicht geben. Sondern eine Aufforderung die nun verbotenen Gegenstände einem Berechtigten zu überlassen oder zu vernichten. So geschehen bei der letzten Verschärfung mit Partikularverboten.

Daß man die zeitliche Begrenzung selbstverständlich auch rückwirkend in den Führerschein eingebaut hat, hast Du aber mitbekommen, oder? Da gibt es zwar eine Übergangszeit, aber ab 2033 sind alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine ungültig und müssen verlängert und durch neue Dokumente ausgetauscht werden. Da der Lappen seit 2013 nur noch 15 Jahre gilt, ist das auch nur eine Fristverlängerung um 33% für "Bestandskunden".

Geschrieben

Auch daraus interessant:

"Sollten die Vorschläge der EU-Kommission von den Mitgliedstaaten wie auch vom Europäischen Parlament angenommen werden, müsste das deutsche

Waffenrecht dementsprechend angepasst werden."

Da kann man die Hoffnungen bezüglich "es wird schon national, im deutschen WaffG nicht so heiß gegessen, wie europäisch gekocht wird" also praktisch begraben.

Für mich heißt die Aussage: Wenn die EU-Richtlinie so kommt, wird sie in D auch umgesetzt, Punkt.

Daher fällt die Entscheidung, was am heutigen, legalen Waffenbesitz in D enteignet, beschränkt etc. wird, nicht später - sie fällt JETZT !

Da frag ich mich - für was braucht man denn die deutschen Politkasper dann noch, wenn die nur alles durchwinken?

Gutbezahlte Steuersaufzecken, die mir erst mein Geld, dann mein Hobby rauben- und noch 19% Mwst abgedrückt habe.

Vielen Dank auch,

post-9124-0-03830600-1449211439_thumb.pn

Geschrieben

Deshalb sage ich ja schon die ganze Zeit: Schreibt dem DeMaziere! Deutschland hat aufgrund seiner Einwohnerzahl und Fläche das meiste Mitspracherecht! DeMaziere entscheidet also ob und in welcher Form der Kommissionsvorschlag dem EU-Parlament präsentiert wird.

Lasst DeMaziere wissen wie sein Volk tickt und klärt ihn auf!

Geschrieben

Stimmt, eine Enteignung wird es nicht geben. Sondern eine Aufforderung die nun verbotenen Gegenstände einem Berechtigten zu überlassen oder zu vernichten.

Was angesichts der realen Lage ein enteignungsgleicher Eingriff ist.

Geschrieben

Was angesichts der realen Lage ein enteignungsgleicher Eingriff ist.

Nein, juristisch gesehen nicht. Du mußt Dein Eigentum zwar veräußern, darfst es aber selbst zu marktüblichen Preisen verkaufen. Die sind mangels Kunden Null, das ist aber Dein Pech.

Geschrieben

Es gibt hier nur zwei Möglichkeiten:

- entweder die, die hier neue verschärfte Regeln schaffen wollen, haben keine Ahnung von der Sache, die sie regeln

oder

- sie wissen genau, was Sache ist, und vergackeiern Öffentlichkeit und Betroffene.

Beides ist (zumal in einer Demokratie) übel.

Das zweite ist noch ein wenig übler.

Es gibt da die alte Regel, daß man einerseits nicht durch Verschwörung erklären soll, was auch durch Dummheit erklärbar ist; andererseits, daß Dummheit ähnliche Ergebnisse wie Verschwörung erzeugen kann.

Ich glaube nicht, daß es einen "Masterplan" gibt, nachdem erst B7 und dann B4 abgeschafft werden soll. Wahrscheinlicher scheint mir, daß ein Politfuzzi irgendwo ein Bild einer AR 15 o.Ä. gesehen hat, eh schon immer das Waffenrecht verschärfen wollte, und dann einem Referenten, der gerade Jura fertigstudiert hat, aufgetragen hat, einen Entwurf zu machen, der derartig böse Waffen verbietet. Weder der Politfuzzi noch der Referent kennen Waffen unbedingt näher als aus dem Kino oder Videospielen. Den Entwurf gab es anscheinend schon vor den Anschlägen von Paris. Nach Paris hat man dann noch Paniksprache in die Erläuterungen eingeführt, um die Sache irgendwie mit den Anschlägen von Paris zu verknüpfen, ohne sich groß zu überlegen, ob die verwendeten Waffen jetzt A oder B4 oder B7 waren.

Im Ergebnis kommt das allerdings aufs gleiche raus wie eine Verschwörung. Ein Verbot für B7 ohne eine Verbot für B4 ist kein stabiler Zustand. Das wird entweder damit aufgelöst, daß B7 nicht verboten wird, oder damit, daß auch B4 verboten wird. Z.B. könnte nach der Übernahme eines B7-Verbots in nationales Recht jemand in einem EU-Staat nicht ganz ohne Aussicht auf Erfolg klagen, daß es unzulässige Willkürgesetzgebung sei, wenn ihm ein Gegenstand effektiv enteignet wird, den er drei Jahre vorher mit expliziter Behördenerlaubnis gekauft hat, und die einzige Begründung dafür eine subjektive Einschätzung des Aussehens seiner Waffe, ohne jeden Zusammenhang mit ihrer Funktion, sein soll. Wenn dann ein Gericht sagt, daß so ein Verbot zumindest irgendwie auf die Funktion der Waffe oder jedenfalls auf objektivierbare Kriterien bezüglich Ausstattungsmerkmalen abstellen muß, dann ist entweder das B7-Verbot futsch, oder es wird einfach B4 als "Regulierungslücke" auch verboten.

Geschrieben (bearbeitet)

De Maiziere lehnt doch laut seiner Aussage eine Verschärfung ab...

Offiziell vielleicht. Hinter vorgehaltener Hand munkelt man aber das Gegenteil.

Ich traue diesem Mann nicht mal so weit, wie ich spucken kann!

Bearbeitet von 6/373
Geschrieben (bearbeitet)

Auch daraus interessant:

"Sollten die Vorschläge der EU-Kommission von den Mitgliedstaaten wie auch vom Europäischen Parlament angenommen werden, müsste das deutsche

Waffenrecht dementsprechend angepasst werden."

Da kann man die Hoffnungen bezüglich "es wird schon national, im deutschen WaffG nicht so heiß gegessen, wie europäisch gekocht wird" also praktisch begraben.

Für mich heißt die Aussage: Wenn die EU-Richtlinie so kommt, wird sie in D auch umgesetzt, Punkt.

Daher fällt die Entscheidung, was am heutigen, legalen Waffenbesitz in D enteignet, beschränkt etc. wird, nicht später - sie fällt JETZT !

Das heißt aber auch, daß man uns 2013 und 2014 angelogen hat. Feine HerrschaftenInnen

Bearbeitet von 6/373
Geschrieben

Stimmt, eine Enteignung wird es nicht geben. Sondern eine Aufforderung die nun verbotenen Gegenstände einem Berechtigten zu überlassen oder zu vernichten. So geschehen bei der letzten Verschärfung mit Partikularverboten.

Daß man die zeitliche Begrenzung selbstverständlich auch rückwirkend in den Führerschein eingebaut hat, hast Du aber mitbekommen, oder? Da gibt es zwar eine Übergangszeit, aber ab 2033 sind alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine ungültig und müssen verlängert und durch neue Dokumente ausgetauscht werden. Da der Lappen seit 2013 nur noch 15 Jahre gilt, ist das auch nur eine Fristverlängerung um 33% für "Bestandskunden".

Die bergenzung im Führerschein beruht auf der Tatsache, dass man ein neues Dokument erhält. Ich muss nicht noch einmal meinen PKW Führerschein neu machen. Ich darf weiter Auto fahren...so habe ich es verstanden.

Geschrieben

Nein, juristisch gesehen nicht. Du mußt Dein Eigentum zwar veräußern, darfst es aber selbst zu marktüblichen Preisen verkaufen. Die sind mangels Kunden Null...

Was ist an dieser Wirkung denn anders als "enteignungsgleich"?

Das umschreibt es doch exakt: Keine formale Enteignung, aber mit den Wirkungen einer Enteignung.

Geschrieben

Was ist an dieser Wirkung denn anders als "enteignungsgleich"?

Das umschreibt es doch exakt: Keine formale Enteignung, aber mit den Wirkungen einer Enteignung.

Nichts, faktisch ist es eine Enteignung, da der Staat den ganzen Markt lahm legt. Anders würde es sich verhalten, wenn nur bestimmte Personen ihre Halbautomaten abgeben müssten. Denn dann hat man noch eine halbwegs reelle Chance seinen Halbautomaten zu verkaufen. Aber so wird es nicht kommen; alle oder keiner. Wenn diese faktische Enteignung vor einem Gericht bestand hat, dann ist der Rechtsstaat auch am Ende (was er in meinen Augen sowieso schon ist).

Geschrieben

"Sie können 100%ig davon ausgehen, dass wir auch jetzt alles tun werden, um die Überlebensfähigkeit des Schießsportes zu verteidigen und zu erhalten. Und wir werden dies mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und Instrumenten zu tun wissen, auch mit den Mitteln der Diplomatie, ob das dem einen oder anderen passt oder nicht." - Hans-Herbert Keusgen

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