sas26 118 Posted October 20, 2015 (edited) Hallo, mein Amt hat heute leider zu, daher schon mal vorab die Frage : Ich habe einen UHR in 357 den ein Freund, Schweizer, gerne erwerben möchte. Morgen werde ich mal bei meinem Amt nachfragen ..... kann mir hier schon jemand Info´s geben ? Gruß Edited October 20, 2015 by sas26 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Hitman 726 Posted October 20, 2015 Würde es über spezialisierte Büchsenmacher oder Versender, z.B. Krico machen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Stefan Klein 1160 Posted October 20, 2015 Für dich ist egal, ob EU oder Nicht-EU. Du brauchst eine Verbringungsgenehmigung. Dein Freund braucht ein entsprechendes Dokument der Schweizer Behörden. Das schickt er dir und damit beantragst du bei deinem Amt die Verbringung. Wenn du deine Genehmigung hast, dann versendest du oder bringst ihn persönlich zur Grenze. Um Zoll und den ganzen anderen Plunder muss sich dein Kumpel kümmern. Eigentlich einfach. Gruß Stefan Quote Share this post Link to post Share on other sites
Guest Posted October 21, 2015 ja, eigentlich ganz einfach, wenn das Empfängerland nicht die Schweiz wäre. Ich kenne unendlich viele Waffenhändler die sich weigern überhaupt irgendwas mit der Schweiz zu machen, weil nicht EU und nicht mal eben. Erzähl mal ob das wirklich Soo einfach war Grüße Frank Quote Share this post Link to post Share on other sites
Guest Posted October 21, 2015 Für dich ist egal, ob EU oder Nicht-EU. Du brauchst eine Verbringungsgenehmigung. [...] Falsch. Das Verbringen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in Staaten die nicht Mitgliedstaaten der EU sind ist waffenrechtlich erlaubnisfrei, eine evtl. nötige Ausfuhrerlaubnis des BMWi bleibt davon unberührt. Leider ist das Zielland die Schweiz und die wird teilweise wie ein EU-Staat behandelt, hat z.B. einen EFWP. Ob für die Schweiz also der Austausch von Verbringungsgenehmigungen erforderlich bzw. möglich ist, richtet sich nicht nach dem WaffG sondern nach den Verträgen mit der Schweiz und die kenne ich nicht. Ich würde mal beim Zoll an der Schweizer Grenze nachfragen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
züriFTW 9 Posted October 21, 2015 Du brauchst in jedem Fall eine Ausfuhrerlaubnis. Diese bekommst du nur wenn der Empfänger eine Einfuhrerlaubnis hat. Davon die Waffe selber an die Grenze zu bringen würde ich abraten. CH Erwerbs- und Einfuhrerlaubnis kosten schon 120.-, die Verzollung kann man nicht selber machen wenn man sich mit dem TARES nicht auskennt. Die Spedition die die EInfuhr macht wird mindestens 70.- dafür verlangen, dann kommt noch die MwSt. dazu. Die Waffe über DHL Cargo zu versenden wird etwa €300 kosten, dann kommen aber immer noch die Einfuhrgebühren der Spedition dazu die die Verzollung übernimmt. Falls die Waffe €500 oder weniger kostet wird sich die ganze Angelegenheit nicht wirklich lohnen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
phil_h 276 Posted October 21, 2015 die Verzollung kann man nicht selber machen wenn man sich mit dem TARES nicht auskennt. Die Spedition die die EInfuhr macht wird mindestens 70.- dafür verlangen, dann kommt noch die MwSt. dazu. Die Waffe über DHL Cargo zu versenden wird etwa €300 kosten, dann kommen aber immer noch die Einfuhrgebühren der Spedition dazu die die Verzollung übernimmt. Falls die Waffe €500 oder weniger kostet wird sich die ganze Angelegenheit nicht wirklich lohnen. Verzollung ist keine Hexerei, hab ich auch schon gemacht. Fragt sich aber wirklich, ob es den Aufwand wert ist Quote Share this post Link to post Share on other sites
züriFTW 9 Posted October 21, 2015 Verzollung ist keine Hexerei, hab ich auch schon gemacht. Fragt sich aber wirklich, ob es den Aufwand wert ist Mit Schusswaffen? Ich habe es auch schon versucht, nach etwa einer Stunde dann aber aufgegeben und es einer Spedition übergeben. Die ganze Aktion hat fast acht Stunden gedauert, eine davon war die Einfuhr in die CH. Wenn es nicht an einem grossen Grenzübergang ist würde ich es sowieso vergessen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Wheel-Gunner 421 Posted October 21, 2015 (edited) von D nach CH geht einfacher als man denkt ( auch aus restlicher EU ) CHer sendet kopie der, wie ich habe die, generalleinfuhrsbewilligung an den D verkäufer der holt sich an seinem zuständigen amt die "Anzeige über das Verbringen von Schusswaffen/ Munition aus der BRD" ( § 31 Absatz 2 Satz 3 WaffG i.V.m. § 29 Absatz 1 WaffeV ) ( Artikel 11 (3) der Richtlinie 91/477 EWG Artikel 10 (3) der Richtline 93/15/EWG ) dann overnight geben die machen den ganzen papierkram und innert 3 tagen ist das objekt der begierde in der CH ich lasere die importnummer in das ding Kunde holt mit WES ab .............. fertig ........ wer selber an der verzollung scheitert na ja ich mach das vorab daheim in 3 Min ..................... W-G Edited October 21, 2015 by Wheel-Gunner Quote Share this post Link to post Share on other sites
phil_h 276 Posted October 21, 2015 Mit Schusswaffen? Ich habe es auch schon versucht, nach etwa einer Stunde dann aber aufgegeben und es einer Spedition übergeben. Die ganze Aktion hat fast acht Stunden gedauert, eine davon war die Einfuhr in die CH. Wenn es nicht an einem grossen Grenzübergang ist würde ich es sowieso vergessen. Jep mit Schusswaffen am Zoll beim Frachtterminal Zürich Flughafen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
sas26 118 Posted October 21, 2015 Hi, war heute beim Amt ! der Schweizer stellt eine Verbringungsgenemigung. Diese schickt er dann dem Deutschen. Der Deutsche geht dann wiederum damit zu seiner Behörde. Die Behörde stellt wieder eine Verbringungsgenemigung aus und schon darf die Waffe verschickt werden, oder auch an der Grenze übergeben werden. Gruß ps.: danke an alle Quote Share this post Link to post Share on other sites
Wheel-Gunner 421 Posted October 21, 2015 der Schweizer stellt eine Verbringungsgenemigung. Diese schickt er dann dem Deutschen. Der Deutsche geht dann wiederum damit zu seiner Behörde. gute idee, nur es gibt in der CH keine Verbringungsgenehmigung !!!! W-G Quote Share this post Link to post Share on other sites
phil_h 276 Posted October 22, 2015 Nur keine Panik, heisst bei uns einfach Importbewilligung... Quote Share this post Link to post Share on other sites
Guest Posted October 22, 2015 [...] "Anzeige über das Verbringen von Schusswaffen/ Munition aus der BRD" ( § 31 Absatz 2 Satz 3 WaffG i.V.m. § 29 Absatz 1 WaffeV ) ( Artikel 11 (3) der Richtlinie 91/477 EWG Artikel 10 (3) der Richtline 93/15/EWG ) [...] Das Formular "Anzeige" ist für Händler, denen die Genehmigung in einem früheren Verwaltungsakt allgemein erteilt worden ist. Ich habe keine Zweifel, dass das bei irgendeinem Amt so gelaufen ist wie Du beschreibst aber ich habe starke Zweifel, dass dies korrekt war. Entweder die Schweiz wird als Drittstaat behandelt, dann braucht es keine waffenrechtliche Genehmigung sondern nur eine Ausfuhrerlaubnis (BMWi) oder die Schweiz wird wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt, dann sind Verbringungsgenehmigungen auszutauschen, wenn das Verbringen nicht zwischen Händlern mit Allgemeingenehmigung erfolgt. Da Du selbst abstreitest, dass es in der Schweiz Verbringungsgenehmigungen gäbe, wird die Schweiz wohl als Drittstaat behandelt und Zuständig wird das BMWi. Hi, war heute beim Amt ! [...] Welches Amt war das bitte? Quote Share this post Link to post Share on other sites
züriFTW 9 Posted October 22, 2015 wer selber an der verzollung scheitert na ja ich mach das vorab daheim in 3 Min ..................... Ahhhhhh....ein ganz schlauer.......alles ist einfach wenn man weiss wie's geht. Hat man's noch nie gemacht kann es sich schwieriger gestalten. Natürlich hattest du nie solche Probleme, du wurdest schon allwissend geboren, hab' ich recht? Quote Share this post Link to post Share on other sites
Wheel-Gunner 421 Posted October 22, 2015 Ahhhhhh....ein ganz schlauer.......alles ist einfach wenn man weiss wie's geht. Hat man's noch nie gemacht kann es sich schwieriger gestalten. Natürlich hattest du nie solche Probleme, du wurdest schon allwissend geboren, hab' ich recht? kommt ungefähr hin ;-) nach deiner abgerochenen übung und übergabe an eine spedition bist du nicht mit der gabe gesegnet nebenbei macht das jeder des aufrechten ganges mächtig ohne jede vorkenntnis in 15min W-G Quote Share this post Link to post Share on other sites
züriFTW 9 Posted October 22, 2015 uhhhhhhhhh....... Welcher Händler bist du? Nur dass ich nicht versehentlich mein Geld bei dir ausgebe, aber ich habe da schon so eine Ahnung. Du bist der mit dem Inventar aus 1986 und der Internetseite mit dem letzten Update in 1998 oder? Quote Share this post Link to post Share on other sites
mauser_collector 0 Posted November 21, 2015 Hoi zusamme, Importmarkierung nicht vergessen. Sonst droht Ungemach ... . Quote Share this post Link to post Share on other sites
Wheel-Gunner 421 Posted November 21, 2015 Hoi zusamme, Importmarkierung nicht vergessen. Sonst droht Ungemach ... . hab ich gestern 60 gelasert .................... ;-) Quote Share this post Link to post Share on other sites
mauser_collector 0 Posted November 21, 2015 hab ich gestern 60 gelasert .................... ;-) Tatsächlich? Dann bist Du wohl CH-Händler, oder? Hättest Du vielleicht interesse, dies als Service anzubieten? Ich als Privatperson bekomme ja keine Importnummer zugeteit und bin immer auf einen Händler angewiesen ... . Quote Share this post Link to post Share on other sites
Wheel-Gunner 421 Posted November 22, 2015 Tatsächlich? Dann bist Du wohl CH-Händler, oder? Hättest Du vielleicht interesse, dies als Service anzubieten? Ich als Privatperson bekomme ja keine Importnummer zugeteit und bin immer auf einen Händler angewiesen ... . ja und ja ................... wenn du was eingeführt hast ( waffe nach CH ) lasere ich dir gern meine Importnummer ein ....... in collector waffen so klein das du es kaum siehst W-G Quote Share this post Link to post Share on other sites
mauser_collector 0 Posted November 22, 2015 Das hört sich doch gut an! Hole regelmäßig Waffen aus DE in die Schweiz, vielleicht gibt es ja Mengenrabatt. Schicke eine Anfrage über die Hompage, ist ja in Deinem Profil hinterlegt. Grüsse, OrdWaWeWi Quote Share this post Link to post Share on other sites
sas26 118 Posted December 20, 2015 So, es ist vollbracht, war total easy: Ich bin mit dem Schweizer Dokument zu meiner Behörde und habe eine Ausfuhrgenemigung erhalten. Damit darf dann die Waffe in die Schweiz versendet werden oder wie in meinem Fall Treffen an der Grenze Das Dokument erlaubt es bis zu 3 Waffen gleichzeitig zu erwerben (Schweizer). Gruß Quote Share this post Link to post Share on other sites
jodelboy 32 Posted December 21, 2015 Hört sich ja einfach an - Musstest Gebühren für den Fötzel (dt. Dokument, Ausfuhrgenehmigung) bezahlen? Was musste der CHler beachten? Ich meine der konnte wohl nicht als Verkäufer einfach deine deutsche Adresse auf den Waffenerwerbsschein packen und fertig? Quote Share this post Link to post Share on other sites
sas26 118 Posted December 21, 2015 Der Waffenerwerbschein kostet 50 sfr. Kanton Zürich Die Ausfuhrgenemigung pro Waffe 10€. Auf dem WES steht dann die Waffe und meine wenigkeit drauf, also die Adresse. Gruß Quote Share this post Link to post Share on other sites