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IGNORED

Waffenverkauf an einen Schweizer mit Waffenerwerbschein


sas26

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Hallo,

mein Amt hat heute leider zu, daher schon mal vorab die Frage :

Ich habe einen UHR in 357 den ein Freund, Schweizer, gerne erwerben möchte.

Morgen werde ich mal bei meinem Amt nachfragen ..... kann mir hier schon jemand Info´s geben ?

Gruß

Bearbeitet von sas26
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Für dich ist egal, ob EU oder Nicht-EU. Du brauchst eine Verbringungsgenehmigung.

Dein Freund braucht ein entsprechendes Dokument der Schweizer Behörden.

Das schickt er dir und damit beantragst du bei deinem Amt die Verbringung.

Wenn du deine Genehmigung hast, dann versendest du oder bringst ihn persönlich zur Grenze.

Um Zoll und den ganzen anderen Plunder muss sich dein Kumpel kümmern.

Eigentlich einfach.

Gruß

Stefan

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ja, eigentlich ganz einfach, wenn das Empfängerland nicht die Schweiz wäre.

Ich kenne unendlich viele Waffenhändler die sich weigern überhaupt irgendwas

mit der Schweiz zu machen, weil nicht EU und nicht mal eben. Erzähl mal

ob das wirklich Soo einfach war

Grüße

Frank

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Für dich ist egal, ob EU oder Nicht-EU. Du brauchst eine Verbringungsgenehmigung.

[...]

Falsch. Das Verbringen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in Staaten die nicht Mitgliedstaaten der EU sind ist waffenrechtlich erlaubnisfrei, eine evtl. nötige Ausfuhrerlaubnis des BMWi bleibt davon unberührt.

Leider ist das Zielland die Schweiz und die wird teilweise wie ein EU-Staat behandelt, hat z.B. einen EFWP. Ob für die Schweiz also der Austausch von Verbringungsgenehmigungen erforderlich bzw. möglich ist, richtet sich nicht nach dem WaffG sondern nach den Verträgen mit der Schweiz und die kenne ich nicht.

Ich würde mal beim Zoll an der Schweizer Grenze nachfragen.

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Du brauchst in jedem Fall eine Ausfuhrerlaubnis. Diese bekommst du nur wenn der Empfänger eine Einfuhrerlaubnis hat. Davon die Waffe selber an die Grenze zu bringen würde ich abraten. CH Erwerbs- und Einfuhrerlaubnis kosten schon 120.-, die Verzollung kann man nicht selber machen wenn man sich mit dem TARES nicht auskennt. Die Spedition die die EInfuhr macht wird mindestens 70.- dafür verlangen, dann kommt noch die MwSt. dazu. Die Waffe über DHL Cargo zu versenden wird etwa €300 kosten, dann kommen aber immer noch die Einfuhrgebühren der Spedition dazu die die Verzollung übernimmt.

Falls die Waffe €500 oder weniger kostet wird sich die ganze Angelegenheit nicht wirklich lohnen.

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die Verzollung kann man nicht selber machen wenn man sich mit dem TARES nicht auskennt. Die Spedition die die EInfuhr macht wird mindestens 70.- dafür verlangen, dann kommt noch die MwSt. dazu. Die Waffe über DHL Cargo zu versenden wird etwa €300 kosten, dann kommen aber immer noch die Einfuhrgebühren der Spedition dazu die die Verzollung übernimmt.

Falls die Waffe €500 oder weniger kostet wird sich die ganze Angelegenheit nicht wirklich lohnen.

Verzollung ist keine Hexerei, hab ich auch schon gemacht. Fragt sich aber wirklich, ob es den Aufwand wert ist

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Verzollung ist keine Hexerei, hab ich auch schon gemacht. Fragt sich aber wirklich, ob es den Aufwand wert ist

Mit Schusswaffen? Ich habe es auch schon versucht, nach etwa einer Stunde dann aber aufgegeben und es einer Spedition übergeben. Die ganze Aktion hat fast acht Stunden gedauert, eine davon war die Einfuhr in die CH. Wenn es nicht an einem grossen Grenzübergang ist würde ich es sowieso vergessen.

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von D nach CH geht einfacher als man denkt ( auch aus restlicher EU )

CHer sendet kopie der, wie ich habe die, generalleinfuhrsbewilligung an den D verkäufer

der holt sich an seinem zuständigen amt die

"Anzeige über das Verbringen von Schusswaffen/ Munition aus der BRD"

( § 31 Absatz 2 Satz 3 WaffG i.V.m. § 29 Absatz 1 WaffeV ) ( Artikel 11 (3) der Richtlinie 91/477 EWG Artikel 10 (3) der Richtline 93/15/EWG )

dann overnight geben die machen den ganzen papierkram und innert 3 tagen ist das objekt der begierde in der CH

ich lasere die importnummer in das ding

Kunde holt mit WES ab .............. fertig ........

wer selber an der verzollung scheitert na ja

ich mach das vorab daheim in 3 Min .....................

W-G

post-168-0-20441700-1445435374_thumb.jpg

Bearbeitet von Wheel-Gunner
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Mit Schusswaffen? Ich habe es auch schon versucht, nach etwa einer Stunde dann aber aufgegeben und es einer Spedition übergeben. Die ganze Aktion hat fast acht Stunden gedauert, eine davon war die Einfuhr in die CH. Wenn es nicht an einem grossen Grenzübergang ist würde ich es sowieso vergessen.

Jep mit Schusswaffen am Zoll beim Frachtterminal Zürich Flughafen.

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Hi,

war heute beim Amt !

der Schweizer stellt eine Verbringungsgenemigung. Diese schickt er dann dem Deutschen. Der Deutsche geht dann wiederum damit zu seiner Behörde.

Die Behörde stellt wieder eine Verbringungsgenemigung aus und schon darf die Waffe verschickt werden, oder auch an der Grenze übergeben werden.

Gruß

ps.: danke an alle :)

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[...]

"Anzeige über das Verbringen von Schusswaffen/ Munition aus der BRD"

( § 31 Absatz 2 Satz 3 WaffG i.V.m. § 29 Absatz 1 WaffeV ) ( Artikel 11 (3) der Richtlinie 91/477 EWG Artikel 10 (3) der Richtline 93/15/EWG )

[...]

Das Formular "Anzeige" ist für Händler, denen die Genehmigung in einem früheren Verwaltungsakt allgemein erteilt worden ist. Ich habe keine Zweifel, dass das bei irgendeinem Amt so gelaufen ist wie Du beschreibst aber ich habe starke Zweifel, dass dies korrekt war. Entweder die Schweiz wird als Drittstaat behandelt, dann braucht es keine waffenrechtliche Genehmigung sondern nur eine Ausfuhrerlaubnis (BMWi) oder die Schweiz wird wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt, dann sind Verbringungsgenehmigungen auszutauschen, wenn das Verbringen nicht zwischen Händlern mit Allgemeingenehmigung erfolgt.

Da Du selbst abstreitest, dass es in der Schweiz Verbringungsgenehmigungen gäbe, wird die Schweiz wohl als Drittstaat behandelt und Zuständig wird das BMWi.

Hi,

war heute beim Amt !

[...]

Welches Amt war das bitte?
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wer selber an der verzollung scheitert na ja

ich mach das vorab daheim in 3 Min .....................

Ahhhhhh....ein ganz schlauer.......alles ist einfach wenn man weiss wie's geht. Hat man's noch nie gemacht kann es sich schwieriger gestalten. Natürlich hattest du nie solche Probleme, du wurdest schon allwissend geboren, hab' ich recht?

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Ahhhhhh....ein ganz schlauer.......alles ist einfach wenn man weiss wie's geht. Hat man's noch nie gemacht kann es sich schwieriger gestalten. Natürlich hattest du nie solche Probleme, du wurdest schon allwissend geboren, hab' ich recht?

kommt ungefähr hin ;-)

nach deiner abgerochenen übung und übergabe an eine spedition bist du nicht mit der gabe gesegnet

nebenbei macht das jeder des aufrechten ganges mächtig ohne jede vorkenntnis in 15min

W-G

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  • 5 Wochen später...

Tatsächlich? Dann bist Du wohl CH-Händler, oder? Hättest Du vielleicht interesse, dies als Service anzubieten? Ich als Privatperson bekomme ja keine Importnummer zugeteit und bin immer auf einen Händler angewiesen ... .

ja und ja ...................

wenn du was eingeführt hast ( waffe nach CH ) lasere ich dir gern meine Importnummer ein .......

in collector waffen so klein das du es kaum siehst

W-G

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  • 4 Wochen später...

So, es ist vollbracht, war total easy:

Ich bin mit dem Schweizer Dokument zu meiner Behörde und habe eine Ausfuhrgenemigung erhalten.

Damit darf dann die Waffe in die Schweiz versendet werden oder wie in meinem Fall Treffen an der Grenze :)

Das Dokument erlaubt es bis zu 3 Waffen gleichzeitig zu erwerben (Schweizer).

Gruß

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