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IGNORED

Scharfe Waffe auf eigenem Grundstück geladen führen


Siebener73

Empfohlene Beiträge

Dieser Thread ist wieder eine Steilvorlage für die nächste Waffengesetzänderung.

Echt heftig, hätte ich gewusst was hier bei raus kommt, hätte ich die Frage gelassen.

Ich hatte darüber nur nicht wirklich das Passende im Internet gefunden, lt. WG wars relativ eindeutig, nur war ich mir selber nicht ganz sicher und hab gedacht, frag mal locker in unsere Runde im Forum...

Leute, wir haben alle den selben Sport, also vertragt euch. Alles ist gut :drinks:

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Bei einer Patrone im Lauf könnte man auch spekulieren, ob die Waffe schon vor dem Entsichern (bzw. Spannen) schussbereit ist.

Wegen solcher Feinheiten hat man sich in der Rechtsprechung auf die Definition "Patrone in der Waffe = schussbereit" festgelegt.

Abs4

Hier hält sich die "Rechtsprechung" ans Gesetz, genauer gesagt ans WaffG (Anlage 1, Abschnitt 2, Punkt 12):

ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist

Waffengesetz (WaffG), § 5 Zuverlässigkeit, (1) 2 : "..mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen.."

Vorsätzliche Verstöße gegen die einschlägigen Sicherheitsvorschriften (hier: VSG 4.4 - 3.(1) ) sind solche die Zuverlässigkeit negierende Tatsachen.

Abs4

Welche Sicherheitsvorschriften gelten denn für den "rein privaten" Umgang mit Waffen? Und gibt es denn dazu tatsächlich Rechtssprechung oder ist das nur ein feuchter Traum von Waffengegnern?

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Welche Sicherheitsvorschriften gelten denn für den "rein privaten" Umgang mit Waffen? Und gibt es denn dazu tatsächlich Rechtssprechung oder ist das nur ein feuchter Traum von Waffengegnern?

Im Grunde genommen kannst du machen was du willst, wenn da damit aber vor irgendeinem Gericht landest (z.B. um einen WBK-Entzug durch Verwaltungsakt) anzufechten, zählt das, was die Gerichte heute als "herrschende Meinung" bezeichnen und durch laufende Rechtsprechung verfestigen:

--> Waffen dürfen im Zweifel NICHT geladen sein und du musst darlegen, weshalb es von deinem Bedürfnis ausnahmsweise doch gedeckt gewesen sein soll. Viel Spaß dabei.

Abs4

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Im Grunde genommen kannst du machen was du willst,

eigentlich richtig

wenn da damit aber vor irgendeinem Gericht landest (z.B. um einen WBK-Entzug durch Verwaltungsakt) anzufechten, zählt das, was die Gerichte heute als "herrschende Meinung" bezeichnen und durch laufende Rechtsprechung verfestigen:

da kommt es dann auf die Begründung durch die Waffenbehörde und dann auf die Standfestigkeit deines Anwaltes und ev. deine Versicherung, deine Geduld, oder Geldbörse an!

--> Waffen dürfen im Zweifel NICHT geladen sein und du musst darlegen, weshalb es von deinem Bedürfnis ausnahmsweise doch gedeckt gewesen sein soll. Viel Spaß dabei.

Abs4

Hier könnte aber tatsächlich die "Spaßbremse" wirken, vor der ich öfter gewarnt habe.

Früher gab es Staatsanwälte und Richter die sich fast ausschließlich mit dem Waffenrecht beschäftigten, da heute aber jeder alles bearbeiten muss, verlassen sie sich auf die durch die Waffenbehörde beauftragten Gutachten und es kommt daher zu langwierigen Verfahren.

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Wovon "inzwischen" so alles "ausgegangen" wird, ist so eine Sache... Wenn wir aber schon bei den Feinheiten sind:

Es soll mal jemand aufzeigen, dass bzw. wie ein Waffenträger bei lediglich unter-/teilgeladener Waffe "schussbereit" ist. Zur Herstellung der wirklichen "Schussbereitschaft" (= Fähigkeit zur Abgabe eines Schusses) wäre nämlich noch der Fertigladevorgang durchzuführen.

Da braucht Niemand mehr etwas aufzeigen. Die Definition von "schussbereit" hat 2008 Eingang in die Anlagen zum WaffG gefunden. Damit ist die rechtliche Frage geklärt.

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Echt heftig, hätte ich gewusst was hier bei raus kommt, hätte ich die Frage gelassen...

Du hättest auch die SuFu benutzen können, dann wäre das Ergebnis auch nicht anders gewesen.

Die Sache wurde nämlich schon 193 mal hier besprochen.

Von Deiner Frage hätte dann halt keiner was mitgekriegt.

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Echt heftig, hätte ich gewusst was hier bei raus kommt, hätte ich die Frage gelassen.

Ich hatte darüber nur nicht wirklich das Passende im Internet gefunden, lt. WG wars relativ eindeutig, nur war ich mir selber nicht ganz sicher und hab gedacht, frag mal locker in unsere Runde im Forum...

Leute, wir haben alle den selben Sport, also vertragt euch. Alles ist gut :drinks:

Wir vertragen uns schon, nur sieht es mancher aus einem anderen Blickwinkel!

- Sportschütze

- Jäger

- Anwalt

- PVB u.s.w.

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Echt heftig, hätte ich gewusst was hier bei raus kommt, hätte ich die Frage gelassen.

...

Jau, besser wäre das gewesen..

...

Ich hatte darüber nur nicht wirklich das Passende im Internet gefunden, lt. WG wars relativ eindeutig, nur war ich mir selber nicht ganz sicher und hab gedacht, frag mal locker in unsere Runde im Forum...

...

Und genau in dieser lockeren Forumsrunde hätte sich wenigstens 194mal (nicht nur 193 ;) ) genügend Stoff und Information dazu gefunden, wenn man die SuFu genutzt hätte. :rtfm:

...

Die Sache wurde nämlich schon 193 mal hier besprochen.

Von Deiner Frage hätte dann halt keiner was mitgekriegt.

Ich behaupte 194 mal... :sla:

Der zweite Punkt dürfte vielleicht imho der eigentliche gewesen sein... ^_^

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@Blackbull

Eigentlich hatte ich jetzt oft genug gesagt, dass ich es dann gelassen hätte...

Wenn 194mal, dann gib mir mal die Suchbegriffe dazu! Weder auf Waffen-online, noch bei Google habe ich was passendes (was auf diese Frage RICHTIG passt) gefunden.

Und da es ja anscheinend immer wieder von neuem scharf Diskutiert wird, scheint da ja doch noch Klärungsbedarf zu sein...

Mit Cola und Co kann man seine Beitragszahlen pushen. Auch mit, lass es lieber und warum fragste sowas... Gegenfrage, wenn nicht für solche Fragen, wofür ist dann ein Forum da? Ich habe eine ernst gemeinte Frage vernünftig gestellt, mit der Bitte um Aufklärung, sonst nix! Weder wollte ich wissen, wie das Wetter in 5 Jahren aussieht, noch ob die Welt zum 31.12.2020 untergeht.

Und da hier ja selbst komplette Uneinigkeit besteht, was dieses Thema anbelangt, ist das Thema wohl auch nicht verkehrt gewesen.

Sorry, aber das musste jetzt auch mal raus !

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Hmmmm, sehr rätselhaft, sprechen wir vielleicht von 2 verschiedenen WO-Foren ?

Und haben wir vielleicht auch 2 verschiedenen Internets (oder wie auch immer der Plural heißen mag) zugrundeliegen ?

Seltsam…denn:

Ohne dir nun die SuFu im Detail zu erklären (keine Lust dazu; zwar habe ich auch schon komfortablere Suchfunktionen im Web gesehen, aber so übel ist sie hier auch wieder nicht), habe ich es mal probiert, und komischerweise (oh, Wunder !) habe ich alleine beim Suchwort „führen“ alleine auf den ersten 5 Seiten >10 relevante Beiträge & Freds angezeigt bekommen, die die Frage beantwortet hätten (noch weiter zu blättern hatte ich keine Lust); und das, obwohl, zumindest bei mir, die Suche rückwärts nur bis 2009 ging. Bei längerer Historie wäre mit Sicherheit die Ergebnisliste ungleich länger gewesen.

Und auch im großen weiten www finden sich z.B. unter der Suche (ganz ordinär auf Google.de) zu „Schußwaffen führen“ sofort etliche („RICHTIG passende“) Links zu Fachzeitschriften, Foren, Wiki, SK-Anbietern, …, auf denen diese Thematik mal knapper, mal ausführlicher (inklusive (un/)geladen und/oder „Grundstück“) behandelt wird. Komisch, daßß diese dir nicht angezeigt werden...

Natürlich ist es aber mithin etwas anstrengender, solche Ergebnisse zu lesen, verstehen und auf die eigene Situation zu „mappen“; einfacher hat man halt das Ganze runtergetippt…

Außerdem sollte das Thema „Führen“ einer Schußwaffe in allen seinen Geschmacksrichtungen doch schon in der SK einen prominenten Platz eingenommen haben (sofern nicht, würde ich den Inhalt der SK mal stark in Frage stellen), und dabei auch und gerade die Frage bezüglich „privatem Grund“, „eigenem Grund“, etc., und von daher einem SK-Inhaber geläufig sein, da es sich dabei um eine Art „Standardrepertoire“ oder Basiswissen handelt.

Und schließlich ist das Waffengesetz selbst auch eine durchaus informative Quelle. :rtfm:

Natürlich kann ich nur für mich sprechen: Gewiss ist ein Forum für Fragen da, aber zum xxx-ten Male die immer und immer wiederkehrenden Themen neu aufzuwärmen (selbst wenn es dabei so wichtige Unterschiede gibt wie „ja, der hat aber gesagt, …“, oder „bei meinem Grundstück ist aber der Zaun nur 1m hoch“ oder ähnliche unwesentliche Marginalien) ist öde, zeugt von keiner großen Fähigkeit zur Selbsthilfe und dient lediglich dem Ansatz „Hwg“ („Hauptsache, was gesagt“). Da ist jeder „JEHOVA-Beitrag“ gehaltvoller.

Und nun bitte nicht mit dem Punkt „ja, aber hier streiten sie sich auch“ kommen :gaga: ; daß es hier auch, sagen wir mal, nur „bedingt“ Wissende gibt, sollte kein Geheimnis sein. Die initiale Frage war vollumfänglich, korrekt (und fast schon ausschweifend :rolleyes: ) mit Beitrag #2 beantwortet.

Daß es „immer wieder scharf diskutiert“ wird liegt m.E. weniger an etwaigem Klärungsbedarf (denn wer da „Klärungsbedarf“ hat, sollte lieber nochmal die SK-Schulbank drücken), sondern daran, daß es viele Foristi gibt, die gerne mit ihrem Wissen (oder halbem…) um sich werfen und „glänzen“ und/oder dann vom Ästchen aufs Zweigchen abschweifen :crazy: .

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So, "Führen" als Suche eingeben...

Ergebnisse unter anderem:

- Kleiner Waffenschein (darum ging es nicht)

- Waffe aus dem Ausland ohne WBK, sehr gut

und alles Sachen, die auf meine Frage nicht 100% passen...

Man kann viel schreiben, aber es sollte auch was dahinter sein. WO ist das Thema, was MEINE Frage beantwortet? Es ging nicht um ne Schreckschuss oder Luftpistole.

Nochmal dazu, MIR geht das persönliche angreifen hier auf den Scherzkecks. Wenn Du meinst, dass Du das Thema nicht mehr lesen kannst, zwingt DICH keiner. Ich habe vernünftig gefragt und auch vorher gesucht. Mach doch bitte mal einen Link von der ersten Seite unter Suche "Führen" hier rein, der auf meine Frage passt und ich entschuldige mich sofort bei dir...

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Genau genommen ist es doch völlig Wumpe was Müller, Meier, Schulze mit ihren Kniften wo machen und wie viele Murmeln sie wann und wo und wie dann da rein stopfen, solange sie dabei keinem anderen ungefragt damit in den Arsch schießen. Und wer einem anderen dennoch vorsätzlich in den Arsch schießen WILL, den hält man auch mit Zetteln nicht davon ab. Legt endlich mal die Schere im Kopf weg und kloppt euch nicht wegen solchen Schnulli die Birnen ein. Wer viel fragt, geht viel fehl und wo kein Kläger, da auch kein Richter, macht es wie die Altvorderen, kümmert euch nicht um ungelegte Eier.

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Dieser Thread ist wieder eine Steilvorlage für die nächste Waffengesetzänderung.

Wie Recht Du hast! Da ist über was Gras gewachsen, (z.B. über schändliche Urteile welche das Waffenrecht verbiegen daß selbst R.F. und H.B. in der Hölle vor Freude jubeln und für die jeder stud. jur. im 1. Semester relegiert würde zu Gunsten eines Ingenieur-Bachelor-Studienplatzes) dann kommt ein Kamel und frisst es wieder weg (das Gras das gerade gewachsen war).

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Ich les es mir gar nicht mehr bis zum Ende durch und verweise auf das Gerichtsurteil, das bereits das geladene Vorhalten (Aufbewahrung zur Unzuverlässigkeit führt.

Es wird mal wieder der alte Fehler begangen aufs "Führen" abzuzielen. Das greift deutlich zu kurz und geht komplett an der Thematik vorbei

Mal zu den Themen "Aufbewahrungspflichten" und "Umgang" und vom "Bedürfnis umfassten Zweck" weiterbilden LASSEN(!)

Wer mit der geladenen Waffe auf dem Grundstück herumläuft und erwischt wird, wird das kaum mit dem vom Bedürfnis umfassten Umgang begründen können und ist seine Zuverlässigkeit i.d.R. los.

BASTA!

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BASTA!

Ist etwas zu pauschal,

trifft aber den Kern, obwohl dass das Gesetz so nicht hergibt, aber politisch so gewollt ist.

Wenn man sich mit jungen Leuten unterhält, die auch bei der BW gedient haben, kommt man zu dem Ei9ndruck dass der Waffenbesitz privat nicht mehr erwünscht wird und das setzt sich eben beim Verhalten bei WD durch, es wird eben alles weggenommen und Sportgeräte wie Baseballschläger zu Waffen erklärt.

Hilfe!

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Auch auf die Gefahr hin dass hier einige anfangen zu hyperventilieren. Es gibt durchaus Leute die mit geladenen Waffen auf ihren Grundstücken rumlaufen. Völlig legal. Und noch viel schlimmer. Manche von denen schießen sogar auf Wild. Völlig legal. Und, ach du Schreck, viele von denen haben nicht mal einen Jagdschein. Völlig legal.

Ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

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So, "Führen" als Suche eingeben...

...

Ja, ich bin sicher, daß Du das schaffst !

...

- Waffe aus dem Ausland ohne WBK, sehr gut

...

Ist zwar nicht viel, aber ein Anfang - immerhin das hast Du geschafft.

Und wenn Du dir den Fred richtig durchgelesen hättest, hättest Du gesehen, daß Punkt 3&4 für deine Frage irrelevant sind, aber sogar schon in der ersten Hälfte die Antwort auf deine Frage selbst gegeben wird.

und alles Sachen, die auf meine Frage nicht 100% passen...

Man kann viel schreiben, aber es sollte auch was dahinter sein. WO ist das Thema, was MEINE Frage beantwortet? Es ging nicht um ne Schreckschuss oder Luftpistole.

Nochmal dazu, MIR geht das persönliche angreifen hier auf den Scherzkecks. Wenn Du meinst, dass Du das Thema nicht mehr lesen kannst, zwingt DICH keiner. Ich habe vernünftig gefragt und auch vorher gesucht. Mach doch bitte mal einen Link von der ersten Seite unter Suche "Führen" hier rein, der auf meine Frage passt und ich entschuldige mich sofort bei dir...

Ich glaub`s nicht...

Bist Du ernsthaft blind, oder ist das Absicht ?!?

Du bist nicht in der Lage von dir aus zu verstehen, daß, wenn Du beispielsweise in deinem Geschäftsräumen mit einer geladenen Plempe rumrennen darfst, Du das auch in deiner Privatbutze darfst - jetzt nicht in echt, oder ?

Erwartest Du eine wortgenaue Vorwegnahme deiner Formulierung, ohne dir die Mühe zu machen, Sachverhalte zu verstehen, zu abstrahieren und zu "mappen" ?

Gib ein:

- in Google: "Schußwaffe führen" oder "Schußwaffe geladen führen", und Du wirst von Ergebnissen erschlagen

- SK und Lesen des WaffG sind auch nicht so das Passende, wie ?

- in WO: "führen", und das Gleiche passiert

(kleine Anregung gefällig:

http://forum.waffen-online.de/topic/434863-waffe-in-eigenen-geschaeftsraeumen-fuhren-aber-keine-wbk/

http://forum.waffen-online.de/topic/426811-vorlage-einer-waffe-beim-ordnungsamt/

http://forum.waffen-online.de/topic/430120-waffenschein-in-geschaeftsraeumen/

http://forum.waffen-online.de/topic/429218-winnenden-strafe-leicht-gesenkt/

(zu mehr habe ich keinen Bock - das nur auf die ganz schnelle--- oder willst Du dich nun beschweren, daß auch einige nichtrelevante Themen oder Freds kommen, in denen es von mir aus auch um KWS oder andere Sachen geht ? Dann probier`s selbst und spezifiziere die Suche und Ergebnisausgabe konkreter... Aber, oje, ich vergaß, man muß halt teilweise erst etwas lesen und mitdenken, bis man den betreffenden Punkt findet, und das ist anstrengend...)

Übrigens verweise ich an dieser Stelle nochmal auf den User Godix, der hier schon mal meine Sichtwqeise so nett ausgedrückt hat (s. Beitrag #70):

http://forum.waffen-online.de/topic/428052-stress-beim-hauptzollamt-wegen-glock-ersatz-magazin/page-4

Wenn dich das jedoch alles überfordert, dann kannst Du vermutlich nix dafür - bleib glücklich...

Bearbeitet von BlackBull
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Ich les es mir gar nicht mehr bis zum Ende durch und verweise auf das Gerichtsurteil, das bereits das geladene Vorhalten (Aufbewahrung zur Unzuverlässigkeit führt.

Wer mit der geladenen Waffe auf dem Grundstück herumläuft und erwischt wird, wird das kaum mit dem vom Bedürfnis umfassten Umgang begründen können und ist seine Zuverlässigkeit i.d.R. los.

Was lernt der geneigte Eigner eines stattlichen, eingefriedeten Hausgrundstückes daraus?

Er flaniert mit geknickter Nobelflinte in der Armbeuge und seinen Rottweil-Entenpatronen in der Tasche der Edelweste über sein Anwesen.

Im Hintergrund herbstliches Gehölz, ein leichter Landwind, Melodie setzt ein, Abspann. Alles gut...

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