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Geschrieben

Weil bekanntlich das menschliche Auge in der Dunkelheit wenig bis gar nichts sieht, viele Tiere jedoch Nachtaktiv sind, war der Mensch darauf gekommen die Nachtsicht Eigenschaft mittels Technik zu kompensieren. Das Problem ist, dass sich vielerorts die Wildschweine derart vermehren und einen beträchtlichen Schaden im Kulturland anrichten. Der Jäger kann das tierische Treiben mittels eines Nachtsichtgerätes verfolgen, jedoch nicht als Nachtsichtzielgerät einsetzen um das Tier nach Jagdrecht zu erlegen. Mittels einer Motion wollte der Aargauer Kantonsrat Richard Plüss auf diesen Umstand hinweisen.

Die Antwort die er bekam war doch recht rätselhaft, aber entscheiden Sie selber....

Zitat: "Der Kanton Aargau ist zurzeit im Besitz von sechs Nachtsichtzielgeräten des Typs Dedal 541 und eines Repetiergewehrs mit integriertem Nachtzielgerät. Diese werden im Rahmen des Massnahmenplans Schwarzwild an geschulte Jagdpächter aus Revieren, die gemäss Massnahmenplan in der Stufe 1 oder 2 sind, ausgeliehen. Der Handlungsspielraum des Kantons gemäss Bundesgesetzgebung wird voll ausgenützt."

http://www.ag.ch/grossrat/iga_grw_ges.php?GesNr=928342&AbfDetailNew=1

dem gegenüber folgendes

http://www.naturaktiv.ch/dedal-nachtsichtgerat-541-bildrohre-comm-grade-rohre-fur-zieloptik.html

Geschrieben

Aber der Händler will doch auch was verdienen. Mein alter Herr hat sich bei der Behörde die entsprechende Bewilligung geholt und so was ähnliches direkt aus den Staaten importiert. Mich hat die Bildqualität nicht wirklich überzeugt.

Geschrieben

So ein Mist kostet CHF 760.-, wobei eine Antwort vom Verwaltungsgericht etwa ab 5000 CHF zu buche schlägt.

Die richtige Antwort lautet: Der Vollzug vom Waffengesetz erfolgt durch die Kantone. Kosten dieser Antwort CHF 0!

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