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IGNORED

Ausstellungsstück/Gebrauchte Waffe als "NEU" verkauft und Visierung unvollständig


hulk2k

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Hallo zusammen,

ich habe bei einem recht großen Waffengeschäft in Deutschland eine Waffe erworben wo ich gerne einen Rat bzw. wenn möglich eine Hilfestellung benötige.

Ich habe wie gesagt eine Waffe (Sig Sauer 516) gekauft, die mir als "NEU-WAFFE" verkauft wurde, sich nach dem Kauf jedoch leider als benutzt herausstellte und die Visierung unvollständig war.
Aussage von dem Unternehmen ist zu diesem Punkt wie folgt "Ich hatte die Möglichkeit mir die Waffe vor dem Kauf anzuschauen, es kann sich durchaus um ein Ausstellungsstück anschauen, dies ist dann aber vor dem Kauf zu beanstanden" auf gut Deutsch, es ist nicht Ihr Problem.

Zu der Visierung bot man mir an dies beim Hersteller zu reklamieren oder den Kaufvertrag zu revidieren und die Waffe wieder zurückzunehmen, jedoch möchte das Unternehmen mir in diesem Fall dann nicht eine "NEUE" Sig 516 verkaufen.

Die Frage ist nun, wenn ich die Waffe zurückgebe, ob ich meinen Eintrag komplett erneut beantragen muss oder wie verfährt man in so einem Fall??

Was würdet Ihr an meiner Stelle machen ?

Grüße aus BW

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Ist die Waffe aus der WBK ausgetragen musst du i.d.R. einen neuen Voreintrag (Sportschütze) durch Befürwortung deines Verbands beantragen.

Ich habe hier gelesen das es SB gibt die unkompliziert und kundenfreundlich handeln, aber einen Rechtsanspruch hast du nicht.

Ist die Waffe bis auf das Visier nicht gerade vermackt und stark gebraucht wäre es mir egal....

Aber das musst du wissen ob es dir das wert ist... :hi:

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Die Waffe wurde Vorort in der Filiale gekauft ...



Ich kann leider nicht einschätzen wie oft und unter welchen Kriterien die Waffe geschossen wurde, jedoch wurde sie meines Erachtens, da die Verschmutzung stark unüblich gewesen ist für einen Werksbeschuss, nach Auslieferung durch Sig Sauer von XXX geschossen.

Direkte leichte Gebrauchsspuren hat man an dem Bauteil wo man die Gasregulierung (Gasventil) vornimmt, an dem Ladegriff und an dem Auszieher + Gegenstück.

Es kann gut sein, das die Waffe in dem hauseigenen Schießstand benutzt wurde oder auch komplett anders wo.

Leider wird die Waffe auch nicht mehr in Deutschland hergestellt und kann somit von mir als "Made in Germany" nicht über den Waffenhändle ums Eck bezogen werden, lediglich vorhandene Bestände des einen Waffenhändlers sind meines Wissens nach noch zu beziehen.

Ob die Produktion des Sig 516 aus den USA besser/schlechter/gleichwertig ist kann ich leider nicht beurteilen.

In meinem Verein wurde mir nahegelegt die Waffe mit den Ersten 100 Schuss einzuschießen wie folgt

"2 -5 Schuss und dann den Lauf reinigen und wiederholen bis 100 Schuss durch sind"

was ja jetzt von mir nicht mehr beeinflusst werden kann.

Somit habe ich zum Neupreis eine Waffe mit nach hause genommen, wo ich sehr schwierig bis gar nicht einschätzen kann ob diese wenigstens als "NEUWERTIG" einzustufen ist.

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wenn du vor ort gekauft hast, warum hast du die äusserlich ersichtlichen "beschädigungen" denn nicht gleich bemängelt und die waffe überhaupt mitgenommen?!?

so kann der verkäufer glaubhaft argumentieren: "gekauft wie gesehen!" und muss nicht zurücknehmen oder wandeln...

Bearbeitet von HangMan69
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Ich verstehe das Problem nicht, der gekaufte Gegenstand muss nach deutschem Recht schlicht zurückgenommen werden, er entsprach nicht den Angaben des Verkäufers und ist sogar fehlerhaft. Da gibt es gar keine Diskussion wenn du vom Kaufvertrag zurücktrittst.

Dies würde ich auch unbedingt wahrnehmen. Weder würde ich das Ding einschießen noch für teures Geld eine neue Visierung dranpappen, nur um später festzustellen, dass bereits 150 000 Schuss durch den Lauf gegangen sind bevor ich die Waffe mit dem Sticker NEU gekauft habe.

Weiterhin ist das auch eine Geschäftspraxis die sich am besten gar nicht durchsetzt. Wenn der Händler erstmal merkt, dass er auch Schrott als neu verkaufen kann und sich die Kunden nicht wehren, dann macht der das auch bei anderen. Setz dich also auch für alle zukünftigen Opfer solcher Praktiken zur Wehr.

Der einzige dich störende Punkt sollte wirklich der Eintrag sein, sprich da mit deinem Sachbearbeiter. Ich würde jetzt einfach mal behaupten, dass wenn du einen Anwalt hinzuziehst der Händler auch noch die Kosten für den Eintrag zu tragen hat.

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Handelt es sich beim Verkäufer zufällig um einen größeren Händler aus der Pfalz, der auch im Export-Geschäft tätig ist?

Bei Egon ist mir das nämlich auch mal passiert. Das starrsinnige und irrationale Gebaren des Geschäftsinhabers grenzte in meinem Fall - gottlob war es nur eine SSW - an Unzurechnungsfähigkeit, ich habe dann zu guter Letzt eine Wertminderung durchgesetzt.

Wäre vielleicht bei Dir auch angeraten, dann haben alle weniger Trouble...

Bearbeitet von RKDB
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Der Händler hat Filialen in ganz Deutschland!!! Mehr möchte ich dazu vorsichtshalber nicht sagen.

Die Situation ist schon recht angespannt zwischen dem Händler und mir, daher vermute ich das Preislich kein Nachlass mehr zu erwarten ist.

Eventuell per Online-Shop oder eine andere Filiale aber dazu muss erst einmal die Angelegenheit mit dem Amt geklärt werden.

Die Waffe ist von mir noch kein einziges Mal geschossen worden.

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[...]

Was würdet Ihr an meiner Stelle machen ?

Grüße aus BW

Deine Stichworte heißen "Gattungskauf" und "mängelfrei Nachlieferung". Da Du den Anspruch auf mängelfrei Nachlieferung hast und dieser nicht durch AGB ausschließbar ist, muss der Verkäufer eine mängelfreie Sache liefern, wenn er sie statt der mängelbehafteten Sache vorrätig hat. Das rauszufinden nutzt man halt einen Freund.

Der Haken ist evtl. das WaffG. Als Jahresjagdscheininhaber ist man da fein raus. Als Erwerber mit grüner WBK sollte man vorher mit dem SB reden.

Der Verkäufer wird sich aber schwer tun die BGB-Rechte nicht zuerfüllen, wenn ein Erwerbsberechtigter (z.B. Inhaber eines Jahresjagdscheins) dabei ist.

Bearbeitet von Godix
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Wie schon gesagt (und nun mal unbeschadet der waffenrechtlichen Lage, die Du mit deinem SB klären solltest):

Es gibt hier in DE gewisse geschäftliche/kommerzielle Regeln, und NEU heißt NEU - ohne wenn und aber !

Wenn die Kiste schon abgenudelt ist, sogar eine (Visierungs-)macke aufweist, ist das Lichtjahre von NEU entfernt.

Das Geschäft ist aber zustande gekommen, ergo hast Du ein Recht auf Lieferung eines Teils, das die Bezeichnung NEU verdient - da ist auch nix mit "gekauft wie gesehen".

Und wenn die Kiste schwer oder nur gegen Mordsaufwand zu beschaffen ist, ist dies letztlich das Problem des Händlers: DER hat dir eine NEUwaffe verkauft, und DER muß sie dir liefern - Punkt !

Und wenn das nicht oder mit übermäßigem Aufwand für ihn möglich ist (was im Zweifelsfall juristisch zu bewerten ist), dann sprecht Ihr über Rückabwicklung oder Preisminderung - und zwa nicht bloß um 2,50€.

Freilich hat der keinen bock darauf, aber es ist an dir, Zähne zu zeigen und dich nicht verar$chen zu lassen.

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Wie schon gesagt (und nun mal unbeschadet der waffenrechtlichen Lage, die Du mit deinem SB klären solltest):

Es gibt hier in DE gewisse geschäftliche/kommerzielle Regeln, und NEU heißt NEU - ohne wenn und aber !

Wenn die Kiste schon abgenudelt ist, sogar eine (Visierungs-)macke aufweist, ist das Lichtjahre von NEU entfernt.

Das Geschäft ist aber zustande gekommen, ergo hast Du ein Recht auf Lieferung eines Teils, das die Bezeichnung NEU verdient - da ist auch nix mit "gekauft wie gesehen".

Und wenn die Kiste schwer oder nur gegen Mordsaufwand zu beschaffen ist, ist dies letztlich das Problem des Händlers: DER hat dir eine NEUwaffe verkauft, und DER muß sie dir liefern - Punkt !

Und wenn das nicht oder mit übermäßigem Aufwand für ihn möglich ist (was im Zweifelsfall juristisch zu bewerten ist), dann sprecht Ihr über Rückabwicklung oder Preisminderung - und zwa nicht bloß um 2,50€.

Freilich hat der keinen bock darauf, aber es ist an dir, Zähne zu zeigen und dich nicht verar$chen zu lassen.

Super, du machst mir echt Mut! DANKE dafür.

ich werde gleich morgen mit meinem SB reden und melde mich sobald ich neue Infos liefern kann bzw. hier eine Antwort von mir benötigt wird.

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Tja, Recht haben und Recht bekommen sind leider immer noch zwei unterschiedliche Dinge.

Wie du vorgehen solltest, musst du natürlich selbst wissen. Für das Dilemma mit der WBK habe ich Verständnis.

Ich persönlich würde entweder verlangen, dass ich eine Neuwaffe bekomme oder einen entsprechenden monetären Ausgleich (oder vllt. ne nette Optik).

Der Händler weiß das mit der WBK ja selbst und rechnet damit, dass du deswegen keinen Stress machst. Für mich ist das schon in gewissem Maßen kalkuliert. Ohne jetzt wem was vorwerfen zu wollen, ich tue es trotzdem. Nicht das erste Mal, dass eine Vorführwaffe als NEU verkauft wurde.

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Also die paar Spuren, die man auf den Bildern sieht, sind meines Erachtens für einen Selbstlader kein Reklamationsgrund. Am Stoßboden ist ja nur im Bereich des Ausziehers etwas Messing Abrieb, welches auf einen Funktionstest schließen lässt. Mehr als zehn Schuss einschließlich Beschuss waren das nicht. Aber wenn es Dich stört, es wurde ja Rücknahme angeboten. Da macht man doch keinen solchen Tam Tam.

Wuni

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Also ich habe eine SIG 516 bei dem Händler der Fillialen in ganz Deutschland hat bei einer Rabattaktion für 1620€ gekauft, die Waffe wurde mit einer Anderen vertauscht so das die Seriennummer in der WBK des anderen Käufers nicht stimmte, er hatte meine Kanone mitbekommen. Nach 2 Tagen wurden die Kanonen ausgetauscht, da meine SIG ja nun nicht mehr neu, sondern 2 Tage alt war habe ich ohne langes Verhandeln noch einen Warengutschein über 200 € bekommen. So verschieden sind die Fillialen

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@ Wuni, naja ganz so sehe ich das dann leider nicht, bei 10 Schuss entstehen nicht solche Abnutzungen am Gasventil in meinen Augen und 5 Schuss für den Funktionstest werden ja vom Werk aus gemacht und anschließend wieder gereinigt, mein Lauf war jedoch stark verschmutzt.

@Andreas, zu mir meinte man das der Lauf sich am Anfang beim Schießen noch weiten kann, dort in den Ausdehnungsräumen setzten sich dann Ablagerungen ab die beim Abkühlen den Lauf schwächen, daher sollte man den Lauf erst einschießen hatte man zu mir gesagt...aber ich bin um Himmelswillen kein Experte! Es klang jedoch logisch.

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@Kingshot, die Waffe wird in den US beschossen auch wenn "Made in Germany" draufsteht ? Meine SIG ist Made in Germany.

kannst du mir dazu paar Infos geben ? Ich habe mitbekommen das die Produktion in die US verlagert wird aber dann müsste doch "Made in USA" auf der Waffe stehen oder nicht ?

Also meine CZ und meine Winchester waren beide fast vor Öl triefend und sauber als ich diese abgeholt habe.

@ MichaSailor, du hast recht und da bin ich vollkommen bei dir, jedoch kommt man sich halt irgendwie so vor, als wenn man ein Auto gekauft hat wo die Kilometer gedreht waren oder Ähnliches! Ich hätte dann gleich auf egun eine gebrauchte Waffe kaufen können oder nicht ?

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Ich mag den Händler nicht übe den Du schreibst,

aber wenn er Dir die Rücknahme anbietet, dann machs doch...

Was Horner da shreibt isdt such richtig, nach dem Beschuß putzt keiner die Waffe...

außredem, wenn es keien Deutsche Waffe mehr gibt, außer der die Du da hast, wo soll der Händler denn dann eine

herbekommen ? Er kann Dir nur liefern was es auch gibt, kein Gericht der Welt wird Dir dann den Händler

dazu verdonnern eine Waffe bei SIG zu ordern die dann speziell für Dich in Deutschland gebaut wird.

Abgesehen davon hast Du die Waffe gesehen als Du sie gekauft hast, bei einem Internetgeschäft hast

Du 14 Tage Rückgaberecht, nicht bei einem Kauf in der Filiale

Gib die Wumme zurück und kauf Dir anderswo ne neue, aber hör auf hier rumzuheulen

Frank

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Wenn du die Sig behältst wirst du kein gutes Gefühl mehr damit haben. Du weißt einfach dass sie schon von einem anderen hergenudelt wurde.

Geh zum Händler und gib sie zurück solange es noch geht.

Dann geh zu einem kleinen Laden und kauf dir was anderes was dir zusagt.

Falls nötig, hol dir den Voreintrag nochmal.

Lieber einmal in den sauren Apfel beißen als die Waffengeschäft- und Schießstandhure im Schrank stehen haben.

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