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IGNORED

AR15 ohne Feststellungsbescheid, nachträglich, Kosten ?


Sebastians

Empfohlene Beiträge

Einer meiner Vereinskollegen, der 2002 seine Sachkunde gemacht hat, ist der gleichen Meinung.

Andererseits war da alles neu mit weggefallenem Anscheinsparagraphen.

2002 hatten wir noch den alten 37 und Sachkunde konnte noch relativ unkompliziert auf Vereinsebene vermittelt werden. Und da war bestimmt keiner dabei, der die Änderungen geahnt geschweige denn in der Sachkunde unterrichtet hätte.

Und jetzt kauf das Teil (wenn der Preis stimmt) und geh schießen!

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Kein Grund, sofort beleidigt zu sein.

Deine Meinung hört sich schon vernünftig an, aber den eigenen Kenntnissstand

zu erwähnen ist doch wohl erlaubt ?

Die Sachkunde, wo das eben gesagt wurde war in Berlin direkt vom LV1 BDS-Ausbilder

Ich habe in den nicht einmal 6 Jahren habe ich eine Lektion gelernt: Die Aussagen von Nichts und Niemand erspart einem den kurzen Blick in die entsprechende Vorschrift, Gesetz , Verordnung etc......

Das spart am Ende Zeit und Nerven.

Nicht vergessen, auch die Sachkundeausbilder sind nur Menschen und nicht zwingend so kompetent als das man nicht doch besser solche aussagen selbst durch einen Blick ins Gesetz überprüft. Jedenfalls dann wenn man aufgrund so etwas Entscheidungen mit waffenrechtlichen Konsequenzen fällen will.

Ach ja, dieses Jahr hat ein Vereinskollege beim BDSLV 1 auch die Sachkunde gemacht. Da hat einer der "Dozenten" gemeint man darf leere Patronenhülsen nur mit einem Pulverschein aufheben, da ja noch Pulverreste dran sind. Darüber hat sich wohl sogar sein Kollege vor den Leuten etwas amüsiert. :lol:

Bearbeitet von stefan0303
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Der BKA-Bescheid wird nirgends verlangt, und er ist im Gesetz nicht verankert.

Eine Waffe ohne BKA-Bescheid ist nicht deshalb verboten, und eine Waffe mit BKA-Bescheid ist nicht deshalb zugelassen.

Vielmehr stellt der BKA-Bescheid die qualifizierte Meinung eines (hoffentlich) Sachkundigen zu einem bestimmten Zeitpunkt dar. Nicht mehr, und nicht weniger. Im Streitfall können diese Bescheide daher zur Entscheidungsfindung herangezogen werden, aber sie sind nicht bindend. Ein BKA-Bescheid kann jederzeit, und ohne Angabe von Gründen, zurückgezogen werden, was aber auch nicht heißt daß diese Waffe plötzlich illegal wird.

Der BKA-Bescheid ist somit eigentlich sinnlos.

Beantragen kann ihn übrigens nur der Hersteller, und das BKA will meines Wissens drei Musterwaffen, eine fürs Archiv, und zwei für Versuche.

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Der BKA-Bescheid wird nirgends verlangt, und er ist im Gesetz nicht verankert.

Eine Waffe ohne BKA-Bescheid ist nicht deshalb verboten, und eine Waffe mit BKA-Bescheid ist nicht deshalb zugelassen.

Vielmehr stellt der BKA-Bescheid die qualifizierte Meinung eines (hoffentlich) Sachkundigen zu einem bestimmten Zeitpunkt dar. Nicht mehr, und nicht weniger. Im Streitfall können diese Bescheide daher zur Entscheidungsfindung herangezogen werden, aber sie sind nicht bindend. Ein BKA-Bescheid kann jederzeit, und ohne Angabe von Gründen, zurückgezogen werden, was aber auch nicht heißt daß diese Waffe plötzlich illegal wird.

Der BKA-Bescheid ist somit eigentlich sinnlos.

Beantragen kann ihn übrigens nur der Hersteller, und das BKA will meines Wissens drei Musterwaffen, eine fürs Archiv, und zwei für Versuche.

Beantragen kann den JEDER der EIN Interesse hat....das ist auch schon der Besitz.

Ansonsten will das BKA EINE Musterwaffe...die auch zurück kommt wenn man das will

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Wer bei einer Verkehrskontrolle die Plempe auspackt hat ganz andere Probleme....

...Zumal, bei einer Verkehrskontrolle die Knifte auspacken? Die dürfen mir gerne nach Hause folgen, aber das ist den meisten dann auch wieder zu viel.

Bei einer Verkehrskontrolle fragt der Polizist:

F: Was haben sie da im Koffer ?

A: Eine Waffe

F: Haben sie dafür eine WBK ?

A: Ja

F: Bitte zeigen sie mir diese und ihren Personalausweis

F: Ist die Waffe geladen

A: Nein

F: Bitte zeigen sie mir die Seriennummer auf der Waffe

A: Soll ich die hier jetzt aus dem Koffer nehmen ?

F: Ja oder nehmen sie den Koffer und wir gehen zum VW Bus da können wir das machen

F: Vergleicht die Nummer auf der Waffe mit der Nummer in der WBK und sein Kollege überprüft deine Person anhand des Perso und evt. noch den Führerschein und Wagenpapiere.

Dann wünscht er dir einen guten Tag und alles ist erledigt.

Weigerst du dich wird der Koffer mit Waffe sicher gestellt. Andere Folgen für dich sind möglich je nach deinem weiteren Verhalten.

Eines macht der garantiert nicht: Dir hinterher fahren. Du kannst dann aber viel Mühe verwenden deine Waffe wieder zu bekommen.

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hola amigo Coltdragoon,

zu wiederholten mal (gefühlt mind. 50 X), der Sreifenpolizist ist im Moment der Verkehrskontrolle "ausführendes Organ der Waffenbehörde" d.h. er darf dir erlauben die Waffe auszupacken um evtl. die Nr. zu kontrollieren, dafür braucht man nicht erst im Bus oder anderes KFZ rein.

Eine Waffe? ich habe meistens mind. 4 dabei, und mein EHSet befindet sich in der Mittelarmlehne des Rücksitzes und das Warn3eck ist in der Heckklappe des Allroads, natürlich ist die Laderraumabdeckung zugezogen so dass man nicht sehen kann was dort hinten liegt

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Bearbeitet von pancho lobo
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hola amigo Coltdragoon,

zu wiederholten mal (gefühlt min. 50 X), der Sreifenpolizist ist im Moment der Verkehrskontrolle "ausführendes Organ der Waffenbehörde" d.h. er darf dir erlauben die Waffe auszupacken um evtl. die Nr. zu kontrollieren, dafür braucht man nicht erst im Bus oder anderes KFZ rein.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Die mündliche Erlaubnis ist im WaffG nicht vorgesehen.

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Dibbelesschisserei... wenn der Polizist die Dinger kontrollieren will kannst Du Dich quer stellen, mit allen Konsequenzen, oder ihn machen lassen. Dafür daß Du tust was er von Dir verlangt wird er sicher keine Anklage gegen Dich schreiben.

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.....zu wiederholten mal (gefühlt mind. 50 X), ....

Wieso schreibst du mir das ? Ich habe nichts gegenteiliges behauptet. Ich bin deiner Meinung...

Bei mir will ich den gar nicht haben aber zur Wache würde ich anbieten.

Ich lass mir lieber eine Knarre weg nehmen als alle wegen Unzuverlässigkeit.

Der wird dich aber haben wollen und im PG einlochen, wenn du Widerstand leistest und die Waffe auf seine Aufforderung zur Überprüfung nicht vorzeigst.

Die mündliche Erlaubnis ist im WaffG nicht vorgesehen.

Es gibt ein Polizeirecht und der Polizeivollzugsbeamte nimmt hoheitsrechtliche Aufgaben wahr und der wird dir zeigen das er keine Erlaubnis braucht. Der macht das einfach und danach hast du ein Problem mit der Zuverlässigkeit.

Dibbelesschisserei... wenn der Polizist die Dinger kontrollieren will kannst Du Dich quer stellen, mit allen Konsequenzen, oder ihn machen lassen. Dafür daß Du tust was er von Dir verlangt wird er sicher keine Anklage gegen Dich schreiben.

Genau so sieht es aus und wenn dein Hund ihn angreift wird der kurzerhand erschossen.

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Ich bin in den letzten dreißig Jahren mehrmalig in eine Verkehrskontrolle gekommen.

Zweimalig hatte ich Waffen dabei und es war kein Problem und ist genauso abgelaufen wie ich es geschrieben hatte.

Komme ich in eine Kontrolle von oder zur Jagd, werde ich zu Anfang sagen das ich eine ungeladene Waffe am Leib trage.

Das ist alles und war alles kein Problem und man muss sich überhaupt nicht aufblasen vor den Polizeibeamten.

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Ich bin in den letzten dreißig Jahren mehrmalig in eine Verkehrskontrolle gekommen.

Zweimalig hatte ich Waffen dabei und es war kein Problem und ist genauso abgelaufen wie ich es geschrieben hatte.

Komme ich in eine Kontrolle von oder zur Jagd, werde ich zu Anfang sagen das ich eine ungeladene Waffe am Leib trage.

Das ist alles und war alles kein Problem und man muss sich überhaupt nicht aufblasen vor den Polizeibeamten.

genau so is es!

Meistens sind Waffen für einen Polizisten eh nix besonderes, auch wenn hier einige denken sie haben den heiligen Gral dabei wenn sie zum Stand fahren. Cops haben jeden Tag ne Knarre dabei.

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