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IGNORED

Wann ist ein Wechsellauf ein Wechsellauf?


Akula

Empfohlene Beiträge

Austauschen: Alt gegen neu, einmalig, alt wird entsorgt

Wechseln: Nach belieben hin- und her-wechseln

Könnt ihr drehen, wie ihr wollt; DIESE Erklärung ist schlüssig und wird so in unserem Sprachgebrauch für unser Hobby auch angewandt.

Wir sagen hier in unserem Bereich nur WECHSEL- Lauf /- System /- Trommel, wenn wir unsere Sachen benutzen.

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Mir ist hier nicht klar, warum man 3 Seiten lang über persönliche sprachliche Präferenzen diskutieren muss.

Der Gesetzgeber hat die Begrifflichkeiten für jeden nachlesbar im gegenwärtige geltenden WaffG, Anl. 1, Abschn. 1, Unterabschnitt 1, Nr. 3.1 u. 3.2 definiert und fertig ist der Lack.

Diskussion nicht erforderlich.

CM

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Mir ist hier nicht klar, warum man 3 Seiten lang über persönliche sprachliche Präferenzen diskutieren muss.

Der Gesetzgeber hat die Begrifflichkeiten für jeden nachlesbar im gegenwärtige geltenden WaffG, Anl. 1, Abschn. 1, Unterabschnitt 1, Nr. 3.1 u. 3.2 definiert und fertig ist der Lack.

Diskussion nicht erforderlich.

CM

CM, auch ich habe gebraucht, bis es mir klar war:

DAS IST SPAR... WO !!!

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Sehr wechselhafte Ausführungen hier.

Aber CM hat vollkommen recht. Die aktuellen Definitionen im WaffG sind Fakt und anzuwenden.

Schwierig gestaltet sich aber wohl für so manche Waffenbehörde, welche Waffen konkret mit Austauschläufen versehen werden können und welche nur mit Wechselläufen. Das ist wohl auch der Grund, warum im Nationalen Waffenregister etliche falsch erfasst sind.

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Komische Analogien.

Weder der Motor noch die Kennzeichen müssen "passend" gemacht werden. Dafür gibt es ja Standards - und seien es herstellerinterne Standards.

Also:

Austauschmotor, Austauschkennzeichen bzw. Wechselmotor/Wechselkennzeichen.

Oder Umtauschmotor.

Bearbeitet von Gruger
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Vielleicht sollte die nächste Novellierung des WaffG auch dazu genutzt werden, hier Klarheit zu schaffen.

Analigien aus der Autowelt: AUSTAUSCH-Motor vs WECHSEL-Kennzeichen.

Na, wenn man schon träumen darf, wie wäre es denn mit der Ami-Lösung: Die Identität einer Waffe hängt an dem Teil mit der Seriennummer, und alles andere ist (von ein paar Ausnahmen abgesehen) erlaubnisfreie Nicht-Waffe. Ergo: Wenn die Identität der Waffe am Griffstück hängt, warum dann nicht einfach Läufe, Schlitten, Bolzen, usw. erlaubnisfrei verticken? Wie viele Probleme hat es denn gegeben oder wird es realistisch geben, weil sich jemand ein paar Ersatzläufe kauft, egal ob die jetzt locker reinfallen oder ob man ein wenig an ihnen herumfeilen muß?

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  • 1 Jahr später...
Am 3.6.2015 um 15:01 schrieb Akula:

Hallo,

ich sitze gerade an einer waffenrechtlichen Nuss und würde mich über eure Einschätzung freuen. Im Waffengesetz steht:

2.
Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)
2.1
Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

 

 

Eine Frage von mir hierzu: Wie ist die Aussage "gleichen oder geringeren Kalibers" zu verstehen?

 

Konkret: Darf ich mir für meine Glock-17 in 9x19 einen Kaliberwechsellauf in 9x21 IMI besorgen (Nennkaliber = 9mm, aber Hülse länger)?

Darf ich mir für meine Glock-42 in 9mm kurz /.380 Auto einen Kaliberwechsellauf in 9x18 Makarov besorgen? Nennkaliber ist ja auch hier 9mm, die Hülse ist wie im ersten Beispiel auch länger, aber formal ist die Patrone ja 9,2 mm obwohl sie 9mm Makarov heißt!?

 

Vielleicht hat ja jemand einen Kommentar zum Waffengesetz zur Hand?

 

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vor einer Stunde schrieb alzi:

"Kaliber" beschreibt was genau?

 

Lauf/-Geschoss-Diameter!

 

9mm sind 9mm, auch wenn die Patronenhülse einen Kilometer lang sein sollte!

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vor 1 Stunde schrieb alzi:

"Kaliber" beschreibt was genau?

Na das sind wir mal gespannt, welche waffenrechtlichen Bedeutungen des Wortes Kaliber Du uns mitteilen wirst. Plural ist Absicht und richtig.

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vor 2 Stunden schrieb RKDB:

Konkret: Darf ich mir für meine Glock-17 in 9x19 einen Kaliberwechsellauf in 9x21 IMI besorgen (Nennkaliber = 9mm, aber Hülse länger)?

Darf ich mir für meine Glock-42 in 9mm kurz /.380 Auto einen Kaliberwechsellauf in 9x18 Makarov besorgen? Nennkaliber ist ja auch hier 9mm, die Hülse ist wie im ersten Beispiel auch länger, aber formal ist die Patrone ja 9,2 mm obwohl sie 9mm Makarov heißt!?

Vorweg, die aktuellen Kommentare lassen sich nicht darüber aus, wie denn gleichen oder kleineren Kalibers genau zu interpretieren ist. Gräbt man nach dem Ursprung der Vorschrift und dme Grund nach der Beschränkung auf gleiche oder kleinere Kaliber findet man aber "Das unkontrollierte Basteln großkalibriger scharfer Waffen ist nicht mehr gestattet."

Der Begriff Kaliber wird im Waffengesetz in meherer Bedeutungen verwendet. Mal ist es tatsächlich der Laufdurchmesser (wobei nicht unbedingt zu erkennen ist ob Zug- oder Feldkaliber gemeint ist), mal ist es der Geschossdurchmesser und mal ist Kaliber ein Synonym für die Bezeichnung der Munition oder die "handelsübliche Bezeichnung" des Kalibers also z.B. .308 Winchester und nicht Geschossdurchmesser .308 oder 7,62 mm.

 

Nach dem Sinn der Vorschirft meint kleiner also alles was nach seinen Abmessungen kleiner ist oder in der Bezeichnung kleiner erscheint als die Referenz.

 

Demnach wäre ein Wechsellauf in 9 x 18 Makarov (waffenrechtlich richtige Bezeichnung 9 mm Makarov) für eine Grundwaffe in 9 mm kurz/ 380 Auto (waffenrechtlich "9 mm Browning kurz") nicht möglich.  Die "9 mm Makarov" ist fast allen Dimensionen (L6 ist gleich) größer also die "9 mm Browning kurz"

9 mm Browning kurz
L3 = 17,33 mm
L6 = 25,00 mm
G1 = 9,04 mm
F = 8,84 mm
Z = 9,04 mm

9 mm Makarov
L3 = 18,1 mm
L6 = 25,00 mm
G1 = 9,27 mm
F = 9,00 mm
Z = 9,27 mm

 

Bei einem Wechsellauf in 9 x 21 bei einer Grundwaffe in 9 mm Luger ist es nicht so eindeutig.

9 mm Luger
L3 = 19,15 mm
L6 = 29,69 mm
G1 = 9,03 mm
F = 8,82 mm
Z = 9,02 mm

9 x 21
L3 = 21,15 mm
L6 = 29,75 mm
G1 = 9,03 mm
F = 8,79 mm
Z = 9,03 mm

Der Geschossdiamter ist gleich, bei Zug- und Feldkaliber liegt mal das eine, mal das andere Kaliber vorn, nur die Hülsenlänge der 9 x 21 ist deutlich größer und die Bezeichnung 9 x 21 suggeriert ein größeres Kaliber als die Bezeichnung 9 x 19. Hier würde ich dem Sachbearbeiter die Daten vorlegen und um seine Meinung fragen. Er muss es am Ende ja eintragen und wenn da erst der Streit ausbricht, steht man am Ende garantiert dumm da, denn beide Ansichten (zulässig und unzulässig) sind begründbar, mit einem leichten Vorteil für "unzulässig".

 

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Schöne Bespiele auch für kalibergleiche, stärkere Patronen mit größeren / längeren Hülsen:

 

WL für Pistole .45 ACP in .460 Rowland; oder gar .45 WinMag

WL für Pistole .44 Mag in .440 Corbon

 

Bei wechselfähigen Revolvern ebenso; wenn Gasdruck nicht höher; als Ausgangskaliber.

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