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IGNORED

Immissionsschutz - Maximale Schießzeiten beantragen


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Geschrieben

Hallo zusammen,

vielleicht kann einer von euch mir bei folgender Frage helfen.

Wir wurden seitens des LRA aufgefordert für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung unserer Schießanlage ein Gutachten nach TA Lärm erstellen zulassen. Da wurde in der Vergangenheit wohl ein heute nicht mehr gültiges Verfahren angewandt und sämtliche Beteiligen sind mittlerweile in Ruhestand, oder arbeiten nicht mehr auf dem LRA. Das wurde durch „besorgte Bürger“ losgetreten, die bei LRA nachgefragt haben.

Wie auch immer, wir haben letztes Jahr ein neues Gutachten erstellen lassen. Mit dabei waren der Lärm Gutachter, Vertreter der Gemeindeverwaltung, ein Schießstandsachverständiger und ein Mitarbeiter des LRA. Das Ergebnis war selbst für uns überraschend.

Laut Gutachten sind sämtliche gemessene Werte deutlich unterhalb der für das betroffene Wohngebiet vorgeschriebenen Richtwerten. Laut dem Gutachten kann auf der Anlage täglich bis zu 8 Stunden (inkl Ruhezeiten) auf allen 20 Bahnen geschossen werden.

Unsere Trainingszeiten sind freitagabends und sonntagmorgens je 3 Stunden. Da wir die Anlage ggf. auch an die Polizei und Jäger vermieten wollen (Anfragen liegen vor), war der Gedanke, dass wir nicht nur die Trainingszeiten eintragen lassen, sondern generell eine tägliche Schießzeit von bis zu 8 Stunden eintragen wollen.

So jetzt aber zu eigentlichen Frage:
Laut LRA kann nur die Trainingszeit als Schießzeit eingetragen werden und nicht „auf Vorrat“ pauschal 8 Stunden. Kann das jemand so bestätigen, gibt es dazu irgendwelche Vorgaben?

Besten Dank für eure Hilfe!

Geschrieben

Euer Stand ist dann doch täglich, 8 Stunden, für den Trainingsbetrieb offen (eure betagteren Mitglieder, Ruheständler, fordern und nutzen das!!!)......manchmal kommen auch Vereinsfremde.

manche Gedanken sollte man einfach nicht laut äußern...... schon garnicht der genehmigenden Behörde gegenüber!!!!!!!

bei Euch kann täglich 8 Stunden lang geschossen werden.... rechtlich zulässig.....Ihr wollt das jetzt auch ausnutzen. tut es!

Geschrieben

Ne, geht nicht um die Anlage in Oldenburg.

Hat jemand vielleicht einen rechtlich etwas fundierteren Tipp. Wir haben das Gefühl, dass das LRA da absichtlich mauert. Hat die Behörde da einen Spielraum, wenn laut TA Lärm Gutachten 8 Stunden möglich sind dies zu untersagen? Das ganze war ja nicht unsere Idee, wir denken dass der Schuß (nettes Wortspiel) ordentlich nach hinter losgegangen ist. Mit dem Gutachten wollte man den Schießbetrieb wohl ehr einschränken und nicht auch noch erweitern. Wir hab im Ort leider ein paar "besorgte Bürger" die sich offensichtlich zur Aufgabe gemacht haben uns auf den Geist zu gehen. Wir haben von denen im letzten bestimmt 12 Anzeigen bekommen, wegen sämtlichen Verstößen was es nur gibt, sei es die Umzäunung, Blei Entsorgung, Aufsichten, Sommerferienprogramm, Schießlärm und so weiter ... Alles könnte entkräftet werden, aber so ein Gutachten kostet halt auch mal kurz 3500 Euro und wenn dann auch noch rauskommt, dass man viel zuwenig schießt, sollten dass doch schnellsten ändern, oder?

Geschrieben

.... Wir haben von denen im letzten bestimmt 12 Anzeigen bekommen, wegen sämtlichen Verstößen was es nur gibt, sei es die Umzäunung, Blei Entsorgung, Aufsichten, Sommerferienprogramm, Schießlärm und so weiter ... Alles könnte entkräftet werden, ...

schonmal daran gedacht die "besorgten Bürger" juristisch zu belangen? Verleumdung? üble Nachrede? Schadenersatz? öffentlicher Widerruf der Unterstellungen?

Macht Nägel mit Köpfen! Nehmt Euch einen KOMPETENTEN Anwalt, zur Not klagt das durch! Kostet, aber dann ist Ruhe und Ihr habt Rechtssicherheit. Wenn das LRA aus ideologischen Gründen mauert, kann dem abgeholfen werden!

UND!....die "besorgten Bürger" aus der Nachbarschaft dürfen sich über Eure zusätzliche Zuwendung (mehr Sport - mehr Spaß) durch ausgedehnten Sportbetrieb freuen!!!

Ich würde als Verein darauf pochen, dass mir das was nach TA Lärm zulässig ist, auch als Schießzeiten genehmigt wird. Selbst beschränken könnte Ihr Euch immer!!! .....DAS wäre dann auch wieder ein Argument um die besorgten Mitbürger etwas zurückhaltender werden zu lassen.

Ihr seid nicht der erste Verein der derart nette Nachbarn hat, viele haben aber nicht genug Arsch in der Hose um ihre Rechte durchzusetzen....... wie stünde man denn da..... und mit Waffen und Schießen... und heutzutage sowieso .... und seit Winnenden...... und überhaupt.... und was sollen denn "die Leute" denken....und und und...

tut JETZT was...stellt Euch auf die Hinterbeine, nehmt bissl Geld in die Hand.................... oder macht den Laden dicht!!!!

wenn Ihr jetzt (wieder) nachgebt, seid Ihr eh am Arsch!... ein und für Alle mal! .. weil mit Euch kann mans ja machen, Ihr wehrt Euch nicht!

agieren - nicht reagieren!

Geschrieben

Laut LRA kann nur die Trainingszeit als Schießzeit eingetragen werden und nicht „auf Vorrat“ pauschal 8 Stunden. Kann das jemand so bestätigen, gibt es dazu irgendwelche Vorgaben?

Wir haben auf einem der zwei Stände eine Zulassung von 24/7 und mit meinem Mietvertrag kann ich immer, auch spontan, schießen (natürlich nur, wenn die Stände nicht von Dauermietern genutzt werden) wenn ich möchte. Zusätzlich kann ich auch Termine "fest" buchen und diese Termine werden dann reserviert. Wie soll denn bitte unser Verein die "Trainingszeit" melden? Da reicht doch ein Mietvertrag mit obigem Konstrukt und alles ist klar.

Geschrieben

Hallo alzi und HBM,

HBM, ihr habt wahrscheinlich einen geschlossenen Stand, unser Stand ist offen.

Alzi, das ist so ne Sache. Wir haben leider kein allzugroßen finanziellen Spielraum und auch keine Mitglieder, die sich in dem Bereich auskennen. Eigentlich habe ich gehofft, dass da von unserem Verband etwas Unterstützung kommt, aber leider ist da nicht viel gekommen, genauer gesagt garnix.

Was ich mir hier im Forum erhofft habe, ist das mir jemand sagen kann, wie der rechtliche Rahmen aussieht, der aus der Branche kommt, oder das schon mal druchlaufen hat.

Geschrieben

HBM, ihr habt wahrscheinlich einen geschlossenen Stand, unser Stand ist offen.

ja, richtig, wobei das "Lärmgutachten" ja bei Euch eine "maximale Stundenzahl" festgestellt hat und daher würde ich die Schießzeiten auch in diesem Rahmen definieren. Wenn Ihr wirklich nicht so viel Zeit braucht, dann vermietet den Stand doch oder bietet Euren Mitgliedern mehr Flexibilität. Wenn dann noch annähernd alle Mitglieder auch eine Stand-Aufsicht-Schulung hinter sich haben, dann macht ein solches Konstrukt richtig Spaß.

Was ich mir hier im Forum erhofft habe, ist das mir jemand sagen kann, wie der rechtliche Rahmen aussieht, der aus der Branche kommt, oder das schon mal druchlaufen hat.

Erweitert die Schießzeiten auf das "genehmigte" Volumen und beantragt diese Zeiten. Sollte dann wirklich mal niemand schießen, dann werden sich die Nachbarn wohl eher nicht beschweren.

Geschrieben

Ich denke, HBM liegt richtig mit seinem Tipp zum Vorgehen.

Die Immissionsschutzbehörde agiert nach dem immissionsschutzrechtlichen Grundsatz, dass vermeidbarer Lärm zunächst mal zu vermeiden ist. Sie genehmigt daher beim Betrieb einer erlaubnispflichtigen Anlage keinen Betrieb, der von der Schalleinwirkung nach TA Lärm her "gerade noch möglich" ist, wenn diesem keine tatsächliche Nutzung gegenübersteht (keine Genehmigung von "Mondzahlen" bzw. eines "Lärmkontingents auf Vorrat").

Macht plausibel, dass der Stand wirklich eine 8-stündige Auslastung haben kann (Beispiele und Tipps wurden ja oben genannt); dann dürfte der Genehmigung in diesem Umfang eigentlich nichts entgegenstehen.

Geschrieben

Hat die Behörde da einen Spielraum, wenn laut TA Lärm Gutachten 8 Stunden möglich sind dies zu untersagen?

Ich denke schon. Das Lärmgutachten sagt ja nur etwas darüber aus, was aus Sicht des Lärmschutzes theoretisch maximal möglich ist. Trotzdem kann die Behörde die Nutzungszeiten bei der Standzulassung einschränken, allerdings müsste sie es dann auch mit irgendwas Sicherheitstechnischem begründen. War denn in der bisherigen Standzulassung bezüglich der Nutzungsdauer irgendeine zeitliche Einschränkung, z.B. als Auflage?

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

So, hier das versprochene Update

Wir haben uns auf folgende Punkte mit dem LRA geeinigt:

1. Schießzeiten werden so wie bisher genehmigt

2. Bei Vermietung an die Polizei, Jäger oder Wettkämpfe (Kreis/ Bezirk, etc), informieren wir das Amt über die Termine.

3. Einzelschützen können von 17 -20 Uhr täglich schießen

4. zusätzliche Schießzeiten können bei Bedarf eingetragen werden

Generell darf die maximal Schießzeit von 8 Stunden nicht überschritten werden.

Danke für eure Hilfe, die Infos haben uns bei der Vorbereitung sehr geholfen!

Geschrieben

Wir haben uns auf folgende Punkte mit dem LRA geeinigt:

ich hoffe für euch schriftlich - denn Sachbearbeiter, Referatsleiter und Meinungen ändern sich und leider nicht immer zum besseren...

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