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Lauf hinüber, was tun?


Gast

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Der Lauf ist ja eines der waffenrechtlich relevanten Teile. Nun habe ich nach mehreren 10 000 Schuss, viele davon +P einen feinen Riss beim reinigen entdeckt und möchte damit nicht weiter schießen. Wie entsorge ich den Lauf nun rechtlich und danach auch materiell korrekt?

Ich frage bewusst bevor ich den SB hinzuziehe und der in Unkenntnis gleich die ganze Waffe haben will oder ähnlichen Irrsinn meint veranstalten zu müssen.

Hat jemand eine Auskunft über den Ablauf in einem solchen Fall?

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komt drauf an...

Kurzwaffe oder Langwaffe?

Rein rechtlich gesehen darfst Du z.B. den Lauf einer Kurzwaffe selbst unbrauchbar machen, am sichersten wäre da ein Längsschnitt mit der Flex. Also Lauf raus, im Schraubstock eingespannt, Brille auf und los..

Bei eine Langwaffe siehts ähnlich aus, nur rund 60cm mit der Flex dauert..

Den Rest kannst du dir als Deko an die Wand nageln!

Mo

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Das sind ja sehr erfreuliche Antworten. Kann ich einen neuen Lauf dann einfach so auf den bestehenden Eintrag kaufen? Oder muss ich da noch irgendeinen Nachweis der Unbrauchbarmachung etc. führen?

Handelt sich um eine Kurzwaffe.

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Das sind ja sehr erfreuliche Antworten. Kann ich einen neuen Lauf dann einfach so auf den bestehenden Eintrag kaufen?

Natürlich nicht.

Sonst könntest Du ja jede Woche einen neuen Lauf kaufen bis der Keller voll ist.

Abgesehen davon wirst Du zu 90% sowieso nicht einfach einen Lauf reinsetzen können. Irgendwas muss immer angepasst werden.

Was ist das genau für eine Waffe?

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Kann ich einen neuen Lauf dann einfach so auf den bestehenden Eintrag kaufen? Oder muss ich da noch irgendeinen Nachweis der Unbrauchbarmachung etc. führen?

Kalibergleich oder kleiner ist kein Problem, ein Wechsellauf für z.B. eine alte SIG210 ist ja auch gängig. Der würde dann halt zusätzlich eingetragen. Im vorliegenden Fall nimmst du deinen aufgeschnittenen Altlauf mit zum Amt, wenn du den neuen eintragen sollst.. (ruf vorher deinen SB an!)

Mo

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Kalibergleich oder kleiner ist kein Problem, ein Wechsellauf für z.B. eine alte SIG210 ist ja auch gängig.

Wir reeden hier aber nicht über einen wechsellauf sondern von Austausch.

Wird das gleich gehandhabt? Ich meine nicht

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Das sind ja sehr erfreuliche Antworten. Kann ich einen neuen Lauf dann einfach so auf den bestehenden Eintrag kaufen? Oder muss ich da noch irgendeinen Nachweis der Unbrauchbarmachung etc. führen?

Handelt sich um eine Kurzwaffe.

Du lässt einfach deinen Büxer deine Kanone reparieren. Der übernimmt auch die Entsorgung des alten Laufs.

Du musst da nichts mit Einträgen oder sonstiges beachten, eingetragen wird bei Kurzwaffen ja die Griffstück-Seriennummer.

Wenn du tatsächlich einen Wechsellauf haben möchtest, verfährst du so, wie von Michael-Mo beschrieben.

In dem Fall könntest du aber auch den kaputten Lauf einfach neben liegen lassen.

Bearbeitet von Raiden
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Der Lauf meiner Pistole war kaputt. Hab sie an den Hersteller zurück geschickt, der hat nen neuen eingebaut (andere Laufnummer) und meinte die Sache ist damit erledigt. Hab auf dem Amt nach gefragt.

Die SB war ziemlich aufgebracht, was sich der Hersteller denkt, es gibt ja in diesem Land Gesetze.... Sie wollte die Telefonnummer vom Hersteller und den mal Maßregeln. Es kam aber nie wieder etwas von der SB zurück :) wer weiß wer da wen gemaßregelt hat :) :) :)

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Maßgeblich für die Nummer einer Kurzwaffe ist die Seriennummer auf dem Griffstück. Die Nummer des Laufs ist egal. Wenn der Hersteller, der Büchsenmacher oder wer auch immer einen neuen Lauf einbaut, braucht das das Amt nicht mal wissen. Nur wenn du den alten Lauf mit nach Hause nimmst, musst du das anzeigen.

Gruß

Stefan

Edit: Ja, für die GSP gilt das nicht, da dort das Griffstück kein wesentliches Teil ist...

Bearbeitet von Stefan Klein
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Edit: Ja, für die GSP gilt das nicht, da dort das Griffstück kein wesentliches Teil ist...

Bei der GSP ist das Griffstück ein wesentliches Teil, da zur Aufnahme das Abzugs bestimmt. Es war eine andere Spopi, bei der das so war, aber der Name fält mir gerade nicht ein.

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Wir reeden hier aber nicht über einen wechsellauf sondern von Austausch.

Wird das gleich gehandhabt? Ich meine nicht

Doch... genau so ist das. Du kannst dir ja auch einen 2.Lauf als Ersatzteil zulegen. Er wir dann halt auch in die WBK eingetragen!

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Bei der GSP ist das Griffstück ein wesentliches Teil, da zur Aufnahme das Abzugs bestimmt. Es war eine andere Spopi, bei der das so war, aber der Name fält mir gerade nicht ein.

Ein Griffstück gilt als ein wesentliches Waffenteil WENN der Abzugmechanismus darin verbaut ist.

Ist kein Abzugmechanismus darin verbaut, ist es nur ein Griff und somit frei!!

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Wieso sind wir nicht weiter?

Austauschlauf wird getauscht beim Büchser/Händerl/Hersteller, der behält den Lauf und die Waffe kommt mit neuem Lauf zum Eigentümer., die Behörde muss nichts wissen und nichts muss ein/umgetragen werden!

Wechsellauf wird gekauft und innerhalb von 2 Wochen wird er Kauf bei der Behörde angezeigt und der Lauf wird in die WBK eingetragen. Der alte Lauf wird nicht vernichtet und kann z.B. als Anschauungsobjekt im Waffenschrank weiterhin gelagert werden ohne das er mit der Felx bearbeitet werden muss.

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Ein Griffstück gilt als ein wesentliches Waffenteil WENN der Abzugmechanismus darin verbaut ist.

Ist kein Abzugmechanismus darin verbaut, ist es nur ein Griff und somit frei!!

Du irrst:

1.3.4

bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.

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LOL

Wir sind immer noch keinen Millimeter weiter, aber Jeder hat etwas mehr oder weniger schlaues gesagt.

Übrigens: Bei Lidl ist heute Framstag mit tollen Angeboten.. ...

Wenn ich so die Antworten lese ist Lidl wohl wirklich die besssere Alternative....

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Hab auf dem Amt nach gefragt.

Und wozu und nach was? Fleißkärtchen? Entweder ich bitte die Behörde um Berichtigung/Ergänzung von WBK/EFP, weil ich davon ausgehe(n muß), daß Unwissende in seltsamen Gewändern z.B. bei Wiedereinreise von Jagd oder Sport sonst durchdrehen und mir meine Zeit und Nerven stehlen, oder es ist gut wie es ist, nämlich Seriennummer ist auf dem Griffstück und basta.

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Der Lauf ist ja eines der waffenrechtlich relevanten Teile. Nun habe ich nach mehreren 10 000 Schuss, viele davon +P einen feinen Riss beim reinigen entdeckt und möchte damit nicht weiter schießen. Wie entsorge ich den Lauf nun rechtlich und danach auch materiell korrekt?

Ich frage bewusst bevor ich den SB hinzuziehe und der in Unkenntnis gleich die ganze Waffe haben will oder ähnlichen Irrsinn meint veranstalten zu müssen.

Hat jemand eine Auskunft über den Ablauf in einem solchen Fall?

Geh zum Büma....der besorgt und tauscht den Lauf und entsorgt den alten.

Fertig!

Gruß Bergwaelder

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Du irrst:

1.3.4

bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.

...Klugscheißerei bringt uns nicht weiter!! Wenn ich eine Waffe habe IST der Auslösemechanismus da drinne oder es wurde

EWB-pflichtiger Schrott erworben.

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...Klugscheißerei bringt uns nicht weiter!! Wenn ich eine Waffe habe IST der Auslösemechanismus da drinne oder es wurde

EWB-pflichtiger Schrott erworben.

vielleicht solltest Du Deine Wortwahl überdenken....

Wenn ich bei einem Revolver den Abzug ausbaue und den den Lauf, darf ich das Griffstück dann erlaubnisfrei veräussern?..

Ausserdem schweifen wir hier ab

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