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IGNORED

WBK abgelehnt! Willkür?


brommer28

Empfohlene Beiträge

Das Alter allein ist für sich noch nicht einmal ein Anhaltspunkt. Der SB wird den Antragsteller bitten persönlich vorbei zu sehen.

oder

- Kontrolle der Aufbewahrung

- Verhalten als Anzeigenerstatter oder Geschädigter, oder sogar als Beschuldigter

- Unfallverursacher

o. a. können Anhaltspunkte für die ersten Zweifel sein.

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Gerne ! Ich habe eine amtlich festgestellte weisse Weste und mein Gewissen ist auch hygenisch rein.

Ich habe Sport- und Jagdwaffen, ( wie viele andere unschuldige unbefleckte Bürger auch,) den Jagdschein und bin Berufswaffenträger was möchtest du von mir ?

Du hast weder das eine noch eine nach deinen Angaben reine Weste.

Halte dich doch einfach bedeckt und beantrage eine WBK.

Vielleicht hast du Glück, aber warum bläst du dich immer wieder hier mit deinen Beiträgen auf ?

Ich würde mich mit Flecken auf der Weste bedeckt halten und wenig auffallen wollen.

Bearbeitet von coltdragoon
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Im Volksmund:

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.

Also hat die Sb ine einen Fehler gemacht ?! Kannst du mir darauf sachlich antworten ? Von lügen stand hier noch nirgendwo was.

Es geht hier doch um die Delikte bzw über irgendwelche Verjährungsfristen!

Und nebenbei du hast wohl noch nieeeee gelogen stimmts?

Und wenn du mal am Straßenrand gepinkelt hast dann hat deine weiße Weste jetzt gelbe Flecken, das ist nämlich strafbar.

Ich würde die Wbk jetzt ganz schnell freiwillig abgeben, wenn es so ist, oder kannst du mit diesem schlechten Gewissen leben? :lol:

Zu den Polizeidelikten die ich hier gelesen habe, habe ich heute mal einen alten Kumpel von mir, der Polizist ist, im Schützenverein interviewt wie das damals mal bei ihm war als er privat mit 1,9 Promille von seinen eigenen Kollegen gestoppt wurde.

Er sagte mir das er lediglich 1 Jahr lang Beifahrer war bis er seine MPU bestanden hatte.

Seinen Dienst "mit Waffe" hat er ganz normal weiter gemacht.!

Ob er zusätzlich ein Disziplinarverfahren o.ä. bekam hab ich ihm jetzt nicht gefragt. Kann ich aber nachholen wems interessiert

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Hallo brommer,

leider betrachtest du dein Problem zu sehr aus deiner persönlichen Sicht.

Du kannst du Alkohlfahrt deines Schützenkollegen mit deiner nicht vergleichen. Berufswaffenträger und WBk Inhaber sind zwei gaanz verschiedene Sachen. Genauso wie WBK-Erstantrag und WBK-Inhaber. Du kannst dich bei einem Verstoß auch nicht darquf berufen, dass du aber 20 Jahre alles richtig gemacht hast.

Warte den Bescheid ab, dann kann dir auch konkret geholfen werden.

Kannst ja schonmal etwas Druck machen, damit der SB mal aus den Füssen kommt.

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Wir reden nicht von Ordnungswidrigkeiten, sondern von Vergehen oder Verbrechen.

War nur ironisch gemeint. Der Unterschied zw. Vergehen und Owi ist mir schon bewusst. Meinte damit nur ne absolut weiße Weste hat wohl keiner.

Und das mit dem eingestellten Verfahren zwecks Verwechslung kann jeden passieren, auch dir.

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Glaube ich nicht, weil ich mich nicht so verhalte das ich dafür in Frage komme.

Komischerweise passiert das auch sehr oft Leuten die schon Dreck am Stecken haben.

Bearbeitet von coltdragoon
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Schon in der Schule waren die Turnbeutelvergesser immer dieselben.

Berherzige den Tipp von Andreas181 und lass es hier gut sein.

Bearbeitet von coltdragoon
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Da kannst du nur hoffen, dass es so bleibt. Kein Mensch kann in die Zukunft schauen.

Nicht weg fahren und auf die Polizei zu warten bzw diese bei einer Anschuldigung zu rufen sollte den Vorfall klären
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Hallo brommer,

leider betrachtest du dein Problem zu sehr aus deiner persönlichen Sicht.

Du kannst du Alkohlfahrt deines Schützenkollegen mit deiner nicht vergleichen. Berufswaffenträger und WBk Inhaber sind zwei gaanz verschiedene Sachen. Genauso wie WBK-Erstantrag und WBK-Inhaber. Du kannst dich bei einem Verstoß auch nicht darquf berufen, dass du aber 20 Jahre alles richtig gemacht hast.

Warte den Bescheid ab, dann kann dir auch konkret geholfen werden.

Kannst ja schonmal etwas Druck machen, damit der SB mal aus den Füssen kommt.

Das hat unser Vereinspräsident mir heute auch geraten.

Er hat mir auch genau gesagt was ich ins Einschreiben an seinen Vorgesetzten reinschreiben soll.

Aber da soll man nun draus schlau werden, einem dem sie gestern die FE abgenommen haben wegen hoher Promille, nimmt einen Tag später bei einer Verkehrskontrolle einem anderen Alkoholsünder die FE ab mit Schusswaffe. Und dem Normalbürger wird das nach 13 Jahren noch vorgehalten.

OK anderer Sachverhalt sehe ich ein, macht aber Kopfschmerzen. :unknw:

Naja mal alles nicht so ernst sehen, abwarten und wenns letztendlich keine Wbk gibt ist es, wie schon geschrieben, auch kein Weltuntergang.

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Man kann nur gleiches mit gleichem vergleichen und dein Beispiel ist es nun mal nicht.

Mach dir keine Gedanken um den Polizisten dem wird man seine Verfehlung bis zur Pensionierung vorhalten. Das wird auch in einem Disziplinarverfahren bestraft.

Kümmer dich um deine Probleme und nicht um die Probleme anderer Leute. Da wirst du die Welt nicht ändern. Es gibt da keine Gerechtigkeit.

Die Waffe des Polizisten ist ein Teil seiner Arbeitsgeräte und nicht eine besondere Ehre. Du hängst das tragen der Waffe viel zu hoch auf.

Das ist nur der kleinste Teil des Berufs

Bearbeitet von coltdragoon
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Glaube ich nicht, weil ich mich nicht so verhalte das ich dafür in Frage komme.

Komischerweise passiert das auch sehr oft Leuten die schon Dreck am Stecken haben.

Man kann das natürlich ausschweifen bis get no. Aber streiten musst du dich schon mit Cobb worauf ich nämlich keine Lust und Zeit habe und auch vorbeugen will das man den Thread hier nicht auch noch schließt, weil dann erfährt niemand das Endergebnis.

Zumal ich bei euch beiden gemerkt habe, daß der Klügere nachgegeben hat.

Wie du schon geschrieben hast lass ich es gut sein und melde mich wenn mein FA seine Sache gut gemacht hat oder die Schlacht verloren wurde.

Sei denn irgendwer hat noch ne sachliche Frage

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So ein Unsinn!

Die Beamten sind auch Zeugen.

Aussage gegen Aussage, na und?

Fakt ist, dass sich gegen eine Polizeikontrolle gewehrt wurde und was dann die Presse daraus macht?

Aus dem Artikel geht in keinster Weise hervor, dass "sich [...] gewehrt wurde". Die Gewalt während der Festnahme ging von der Polizei aus (kann natürlich gerechtfertigt sein, aber das bedeutet noch lange nicht dass auch eine Widerstandshandlung vorlag!) und die mutmaßliche Misshandlung auf der Wache auch.

Zum "Beamte sind auch Zeugen": Ein mit mir eng befreundeter Jurist erzählte mir, dass diese Herren seiner Erfahrung nach vor Gericht dem Otto Normalverbraucher im Lügen in nichts nachstehen. Komischerweise wird ihnen aber dennoch meist mehr geglaubt, obwohl sie ja keine Zeugen sondern potentiell sogar Beschuldigte sind...!?.

Dafür gibt es unzählige Beispiele, ich empfehle mal nach einer Spiegel-TV Reportage zu googeln.

Und ich bin alles andere als eine Authoritäts verachtende linke Socke (ganz im Gegenteil). Aber ich kann mich eines subjektiven Eindrucks nicht erwehren, dass bei solchen Strafsachen nicht wirklich unvoreingenommen ermittelt wird, was dazu führt dass manch ein schwarzes Schaf in der Polizei jahrelang sein Unwesen treiben kann, bis es zufällig doch mal nicht mehr negierbar ist.

Ein kleines Beispiel, oben verlinkt:

Besagter Münchner Polizist stand bereits schonmal im Fokus, weil er bei einem Routine-Einsatz 1-2 jahre zuvor eine junge spanisch sprechende Frau körperlich verletzt haben soll. Die Anzeige wurde natürlich gar nicht erst groß bearbeitet, sondern sie wegen angeblichen Widerstands zu einem Strafbefehl verurteilt.

Im Licht der neuen Erkenntnisse fällt es wirklich schwer zu glauben, dass es sich damals so zugetragen hat. Aber es ist eben unbequem, wenn die Staatsanwaltschaft gegen ihre eigenen Hilfsbeamten vorgehen soll.

Der ehemalige Rosenheimer Polizeichef hatte ja auch schon jahrelang sein Unwesen getrieben (u.a. Journalist aus einem KFZ heraus mit Pfefferspray besprüht, Fahrradfahrer bei voller Fahrt vom Rad gestoßen), aber erst nachdem der einwandfrei dokumentierte und auch von Polizisten aus den eigenen Reihen so bestätigte Prügelvorfall war und es nicht mehr negiert werden konnte, wurde gegen ihn ermittelt.

Ich werde mich weiter nicht dazu äußern, da das hier echt OT wird.

Dem TE wie gesagt viel Erfolg, und falls es nicht klappt geht die Welt auch nicht unter. In 1-2 Jahren nochmal probieren.

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Aus dem Artikel geht in keinster Weise hervor, dass "sich [...] gewehrt wurde".

Aha, der Aufforderung sich auszuweisen nicht Folge zu leisten ist das nicht?

Ich überlasse es dem Gericht, wem es mehr Glauben schenkt!

Meistens sind es aber doch PVB die ihren Dienst ordentlich versehen und dafür von irgendwelchem "Pöbel" angegriffen werden.

Natürlich gibt es schwarze Schafe, aber ob welche dabei waren können wir beide hier nicht einschätzen und das steht uns auch nicht zu.

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Meistens sind es aber doch PVB die ihren Dienst ordentlich versehen und dafür von irgendwelchem "Pöbel" angegriffen werden.

Natürlich gibt es schwarze Schafe, aber ob welche dabei waren können wir beide hier nicht einschätzen und das steht uns auch nicht zu.

Sehe ich auch so,, dass die meisten PVBs ihren Dienst fair und ordentlich versehen, aber ich habe auch selbst als Zeuge nach meiner Aussage im Gerichtssaal erlebt wie ein Richter den PVB geschützt hat. Nach der Aussage des PVB wollte der Anwalt ein Gutachtens (auf Kosten des Mandanten) erstellen lassen, dass der PVB als Fahrer des Wagens gar keine Möglichkeit hatte den Sachverhalt zusehen (unmöglicher Blickwinkel). Der Richter hat dann gemeint "Das Gutachtens können Sie gerne machen, aber es wird von mir nicht zugelassen.". Kam mir zumindest "ungewöhnlich" vor, aber ich bin auch selten vor Gericht.

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Wenn der Richter zu dem Schluss kommt, dass dieses Gutachten nicht zu einem anderen Prozess Ausgang führt, ist es ja auch verständlich.

Wer die "Spielregeln" vor Gericht kennt, kennt auch manche hilflose Versuche das "Ruder" herumreißen zu wollen.

Zeugenaussagen sind und bleiben nun mal ein schwaches Polster und daher versucht man eben Zeugenaussagen anzuzweifeln, bzw. unglaubwürdig zu machen.

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Aha, der Aufforderung sich auszuweisen nicht Folge zu leisten ist das nicht?

Keine Ahnung ob man sich einer willkürlichen oder schikanierenden Ausweiskontrolle ergeben muss. Sollte man vielleicht machen und dann den Rechtsweg einschlagen.

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Du bist gesetzlich dazu verpflichtet einen Personalausweis zu haben und wenn dich ein Vertreter dieses Staats danach fragt ihn zu zeigen. Hast du ihn nicht dabei, weil nicht verpflichtend musst du dich identifizieren lassen. Punkt. Wenn dir das nicht passt versuche das Gesetz zu ändern oder geh in die USA.

Da wirst du aber ganz andere Dinge bei der Polizei erleben. Die legen sogar Toten oder 4jährigen Handschellen an.

Bist du Berufsrevoluzzer ?

Wobei den Rechtsweg zu beanspruchen ja erwünscht ist, aber den Weg dahin zu provozieren durchweg falsch ist.

Bearbeitet von coltdragoon
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Weder Berufsrevoluzzer noch Ausreisewillig. Aber auch kein Fan von Schikane oder Willkür.

Schikane.... Was ist das denn für dich ? Alleine schon die Frage nach dem Perso ? Weil es dir gerade nicht passt ?

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Keine Ahnung ob man sich einer willkürlichen oder schikanierenden Ausweiskontrolle ergeben muss. Sollte man vielleicht machen und dann den Rechtsweg einschlagen.

Also, dem Bericht nach wurden 4 Personen gesucht, und die Beschreibung passte. Nix Willkür und Schikane. Eher schlechtes Gewissen und künstliche Eskalation seitens der Überprüften...
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Gast
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