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IGNORED

WBK abgelehnt! Willkür?


brommer28

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Selber schon erlebt, damals war ich noch kein LWB. Mitten in der Nacht in Bayern. Der junge PVB hatte direkt die Hand an der Waffe, und zack, stand ich mit den Händen an der Wand und Beine auseinander:). Warum? Irgend ein Kneipenwirt hat die Polizei wegen Hausfriedensbruch gerufen, wir hatten damit nix zu tun, waren nur die einzigen auf der Strasse zu später Uhrzeit.

War halt ein Bundeswehrstandort, da war immer was los;).

Bearbeitet von Andreas181
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Daher wird die Behörde immer Akteneinsicht anfordern, genau wie der Dienstherr bei einem PVB, dort wird dann auch geprüft, ob ein disziplinarischer Scherbenhaufen übrig blieb.

Neuerdings wird nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz SÜG (Bund und Land je nach Behörde) der zukünftige Beamte überprüft.

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Sorry, aber liest du die Gesetze auch?

1. ist es ein Bundesgesetz, das heisst es wird in jedem BL gleich umgesetzt.

2. Gilt es nur für Sicherheitsempfindliche Bereiche, also nicht für jeden Beamten.

Glaub mir, ich bin selbst Ü2 überprüft.

Bearbeitet von Andreas181
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Sorry, aber liest du die Gesetze auch?

1. ist es ein Bundesgesetz, das heisst es wird in jedem BL gleich umgesetzt.

2. Gilt es nur für Sicherheitsempfindliche Bereiche, also nicht für jeden Beamten.

Glaub mir, ich bin selbst Ü2 überprüft.

In diesem Fall nur teilweise.....Es gibt ein SÜG des Bundes und eines in NRW. Ja toll du bist SÜG 2 untersucht.... Meine Frau war nicht begeistert das zu unterschreiben, aber das spielt ja hier nur den Verschwörungstheoretikern in die Hände....
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Wobei wir ja mittlerweile auch festgestellt haben, dass das BZR gar nicht so aussagekräftig ist. Ich kann es nur nochmal betonen. Die Einträge in inpol/polas sind viiiiel interessanter. Denn da können tatsächlich 20+ Jahre alte Sachen drinstehen, wenn immer wieder was dazukommt. Aber wenn das so ist, dann sollte man sich überlegen ob eine WBK/Waffenbesitz das richtige ist. Da verstößt man nämlich sehr schnell gegen das Gesetz. Und warum sollte jemand dann plötzlich Gesetzeskonform leben, wenn er es nichtmal ohne schafft.

Nun es ist es aber so wenn man den Waffenbesitz immer mehr erschwert ebend dann der illegale Waffenbesitz zu nimmt.

Will man das? Ist es gar beabsichtigt? Als Staat so finde ich sollte man doch froh sein wenn Bürger eine legale Waffe wollen.

Die löschungsfristen sollten überdacht werden und auch geändert, ist doch Quatsch einen 50ig jährigen vorzuhalten was er mal

mit 18 oder 19 gemacht hat.

So werden Leuten unter anderem Schwarzfahrten oder ähnliches vorgeworfen.

Edathy hingegen (wo doch kinderpornographie so ein schlimmes Verbrechen ist....) dürfte (da keine Vorstrafe und damit ein unbeschriebenes Blatt) fröhlich ins Amt marschieren und sich seine WBK abholen, der Schwarzfahrer wenn verurteilt oder Dieb

bekommt keine (ich will besten Willen nicht den Stab über Edathy brechen ich habe die Bilder nicht gesehen) fakt ist aber dieses

unterschiedliche Vorgehen kann nicht gerecht sein wenn man einen Dieb,Betrüger,Beleidiger (auch wg.Beleidigung oder sogenannter

Schmähkritik kann man zum Vorbestraften werden auch hierzulande wurden schon Satiriker und Kabarettisten verurteilt...juice Charlie).

weniger zutraut mit einer Waffe umzugehen als einem Liebhaber von einschlägigen "Kindernacktbildchen".

Bearbeitet von rüdiger400
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Absolut richtig! Die Eintragungen im BZRG kann (wie wir festgestellt haben) jeder einsehen.

Die Daten in Polizeisystem nicht! Und in diesen stehen nicht nur Verurteilungen, sondern auch Einschätzungen…..nicht gebunden an behördliche Entscheidungen. Das ist im Falle eines Falles deutlich interessanter.

Es geht übrigens immer noch drastischer in Schweden kann soweit jeder über seinen Nachbarn,Freund,Bekannten und auch ganz fremde Personen fast alles im Internet abrufen so auch Vorstrafen, den Kontostand/Vermögen/ Zahlungsschwierigkeiten usw.

Wollen wir in so einer Gesellschaft leben?

Mittlerweile lässt man dort schon -noch- Arbeitnehmer freiwillig chippen, eine Frage der Zeit bis es Pflicht wird.

Der Mensch markiert auf dem Niveau von Nutzvieh, gezeichnet früher trugen Sklaven Halsreifen heute Reiskorn große Chips.

Vor 20 Jahren noch hat man Bürger die davor warnten als "Verschwörungstheoretiker" bezeichnet, soviel zu Verschwörungstheorien

die man sich "aus den Nägeln saugt" nun haben wir den Salat!

http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/arbeitswelt/rfid-chip-bueroangestellte-schweden-13438675-p2.html

Es wird kommen, die Waffe die nur beim Träger eines bestimmten Implantates funktioniert.

Auch Bargeld will Schweden abschaffen, da werden wohl einige schlicht verhungern müssen wenn der Chip nicht mehr gedeckt ist.

"Schöne Neue Computerwelt" :crying:

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Wann bekommt eigentlich ein gewisser Herr Mario D. aus der EZB in Frankfurt eigentlich Sicherungsverwahrung? Er hat immerhin angekündigt, Monat für Monat 60 Milliarden ungedeckte EUR zu drucken! rolleyes.gif Also quasi Wiederholungstäter mit Ansage!

Achso ich vergaß, einige Menschen sind vor dem Gesetz ja gleicher :lol:

Bearbeitet von Michael Grote
Überflüssiges Vollquote entfernt
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Nun es ist es aber so wenn man den Waffenbesitz immer mehr erschwert ebend dann der illegale Waffenbesitz zu nimmt.

Will man das? Ist es gar beabsichtigt? Als Staat so finde ich sollte man doch froh sein wenn Bürger eine legale Waffe wollen.

Die löschungsfristen sollten überdacht werden und auch geändert, ist doch Quatsch einen 50ig jährigen vorzuhalten was er mal

mit 18 oder 19 gemacht hat.

So werden Leuten unter anderem Schwarzfahrten oder ähnliches vorgeworfen.

Edathy hingegen (wo doch kinderpornographie so ein schlimmes Verbrechen ist....) dürfte (da keine Vorstrafe und damit ein unbeschriebenes Blatt) fröhlich ins Amt marschieren und sich seine WBK abholen, der Schwarzfahrer wenn verurteilt oder Dieb

bekommt keine (ich will besten Willen nicht den Stab über Edathy brechen ich habe die Bilder nicht gesehen) fakt ist aber dieses

unterschiedliche Vorgehen kann nicht gerecht sein wenn man einen Dieb,Betrüger,Beleidiger (auch wg.Beleidigung oder sogenannter

Schmähkritik kann man zum Vorbestraften werden auch hierzulande wurden schon Satiriker und Kabarettisten verurteilt...juice Charlie).

weniger zutraut mit einer Waffe umzugehen als einem Liebhaber von einschlägigen "Kindernacktbildchen".

Die Löschungsfristen sind doch schon entsprechend. Das von dir genannte Beispiel mit dem 50 jährigem wäre also nur in Ausnahmefällen denkbar.

Edathy wird bei der WBK auf alle Fälle eine Erklärung abgeben müssen, da die Einstellung nach § 153 StPo verwertet werden kann.

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Also meine Gedanken hierüber:

Wir haben

a) Trunkenheitsfahrt in jungen Jahren (noch dazu auf einem Betriebsgelände und *OHNE* Sach- und Personenschaden) und

b) Diebstahl/Automaten-Aufbruch.

OK, das sind 2 Delikte. Aber wer von uns ist noch nie im Auto gesessen nach 1-2 Bier zuviel? Das ist sogar gewissen evangelischen Bischöfinnen mal passiert und sogar eine ehemalige Bundesjustizministerin wurde neulich erwischt.

Und einen Automaten aufbrechen oder ähnlich ist sicher auch nichts, was für eine Unzuverlässigkeit spricht. Jedenfalls nicht 10-15 Jahre später. Und es waren auch keine Delikte die im Zusammenhang mit Waffenmissbrauch standen, geschweige denn Gewaltdelikte.

Wenn ich mir hingegen in der Presse Berichte durchlese, wonach verurteilte Prügelpolizisten (z.B. in gewissen Freistaaten) weiter im Dienst bleiben und täglich mit einer Waffe rumrennen dürfen (die liegt nicht nur zuhause im Waffenschrank!), wird mir schlecht:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/fall-teresa-z-gericht-bestaetigt-urteil-gegen-pruegel-polizisten-1.1908717

Das ist nur ein kleiner Fall von vielen, wer ein wenig googelt kann sich von den "durchschlagenden" Ermittlungserfolgen unseres Freund und Helfers gerne selbst überzeugen.

Was ist eigentlich hier mit der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit? Notabene reden wir von Strafen, die das Äquivalent von 60 Tagessätzen übersteigen.

Ich bin seit 2 Jahren LWB und habe in dieser Zeit festgestellt, dass sich wirklich alle mir bekannten LWB's penibel an die geltenden Vorschriften halten. Jeder weiß was er zu verlieren hat und versucht dementsprechend tunlichst, keinen Mist zu bauen.

Der TS ist jetzt seit langem im Schützenverein und gut integriert, wieso sollte er nicht auch eine eigene Waffe haben dürfen? Ich glaube er weiß ganz genau dass er sich keine Nachlässigkeiten erlauben darf und seine Sportgeräte in spe schneller wieder weg sein können, als er gucken kann, wenn er den Pfad der Tugend verlässt.

Ich wünsche dem TS jedenfalls viel Erfolg bei seinem Vorhaben.

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Ich denke mal, dass hier vergessen wurde, dass sich das WaffG im Laufe der Jahre verändert hat, die Verwaltungsvorschrift war lange außer Kraft, das WaffG wird/wurde nicht bundeseinheitlich angewendet.

Stellen in den Ämter wurden gekürzt, Chefs haben gewechselt und mancher Sb wartet endlich auf sein End Amt und will sich keinen Fehler mehr leisten.

Durch Wahlen haben sich die politischen Verhältnisse verändert und man will die Waffen aus dem einfachen Volk weghaben.

Da sucht man dann eben Gründe, die vorher eben keine Rolle spielten.

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Wenn ich mir hingegen in der Presse Berichte durchlese, wonach verurteilte Prügelpolizisten (z.B. in gewissen Freistaaten) weiter im Dienst bleiben und täglich mit einer Waffe rumrennen dürfen (die liegt nicht nur zuhause im Waffenschrank!), wird mir schlecht:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/fall-teresa-z-gericht-bestaetigt-urteil-gegen-pruegel-polizisten-1.1908717

Vor kurzem kam mal ein Bericht darin hieß es bei 180 Anzeigen wegen Körperverletzung im Dienst es etwa bei 1-2 Fällen zu einer

Verurteilung kommt, wenn überhaupt die meisten Fälle werden eingestellt.

Da frage ich mich schon, sind die Leute die, die Anzeigen stellen nur Lügner die die Polizei diffamieren wollen.

Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen auch wenn vielleicht ein paar dabei sein sollten.

Eher ist es so das die Gerichte da einer unheiligen Allianz und nicht geschriebenen Gesetzen folgen, wonach erstmal der

Ruf der Polizei nicht geschädigt werden soll viele Verurteilungen würden in der Bevölkerung einen schlechten Eindruck hinterlassen

noch vor ein paar Jahren tangierte die Polizei zu der Institution die höchstes Ansehen in der Bevölkerung genießt.

Desweiteren Verurteilungen würden in den ein oder anderen Fall (Körperverletzung, schwerere Straftaten) zu einer Entlassung aus

dem Dienst führen das kann und will man sich nicht leisten, daß wissen natürlich auch die Gerichte.

Dazu hat der Staat zuwenig Polizeibeamte, also müsste eher was am System geändert werden, also nicht die kleinen Posten schließen und dann wildfremde Einheiten anfordern, den mündigen Beamten unterstützen und nicht willfährige Büttel heranziehen sowie

auch einem -falschen- Chorgeist entgegenwirken und vielleicht.... eine etwas bessere Bezahlung das würde sich auch besser auswirken.

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Da frage ich mich schon, sind die Leute die, die Anzeigen stellen nur Lügner die die Polizei diffamieren wollen.

Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen auch wenn vielleicht ein paar dabei sein sollten.

Es scheint manchmal auch ein "Volkssport" geworden zu sein eine Anzeige zu erstatten, ob nun gegen Polizei oder eben gegen den Nachbarn.

Manchmal ist es auch ein Angriff zur Verteidigung, manchmal auch berechtigt gegen Willkür, will ich aber nicht weiter kommentieren.

Musste ich auch schon 2 x unberechtigter Weise über mich ergehen lassen, gehört aber eben dazu.

Man lernt auch daraus.

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