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IGNORED

WBK abgelehnt! Willkür?


brommer28

Empfohlene Beiträge

Die beiden bekommen keine WBK und warum ?

Mit Recht und jetzt kommst auch du wieder auf die Liste, damit ich von dir neben cobb und Co keine geistigen Ergüsse von der besonderen Kappe mehr lesen muss. Harharhar

Mein Gott, wie schäbig wenn Angehörige der bildungsfernen Schicht ihre mangelnde Diskussionskultur gegenüber ihnen überlegenen Diskussionsteilnehmern durch ignorieren ausgeglichen wollen, anstatt sich einfach aus den Themen rauszuhalten, in welchen sie keine Ahnung haben.

Vielleicht sollte coltdragoon künftig besser über Fußball, Bier und Autos die er sich eh nie leisten kann reden, um sich weitere Blößen zu ersparen, da er inhaltlich nicht in der Lage ist jemandem das Wasser zu reichen.

Ihn bemitleidend,

Cobb

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Mein Gott, wie schäbig wenn Angehörige der bildungsfernen Schicht ihre mangelnde Diskussionskultur gegenüber ihnen überlegenen Diskussionsteilnehmern durch ignorieren ausgeglichen wollen, anstatt sich einfach aus den Themen rauszuhalten, in welchen sie keine Ahnung haben.

Vielleicht sollte coltdragoon künftig besser über Fußball, Bier und Autos die er sich eh nie leisten kann reden, um sich weitere Blößen zu ersparen, da er inhaltlich nicht in der Lage ist jemandem das Wasser zu reichen.

Ihn bemitleidend,

Cobb

...und bevor du so einen beleidigenden Müll schreibst, logg dich doch erst mal mit deinem richtigen Account ein oder ließ noch ein paar Monate mit!

Drei Wochen dabei und gleich so auf die K***e hauen... Mann Mann Mann... :peinlich:

Bearbeitet von prassekoenig
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Tja solche wie cobb sind unbelehrbar und deswegen diskutiert man mit ihnen nie aus. Die Ignorierliste ist das beste für ihn und da brauche ich mir seinen Quatsch nicht anzutun.

In diesem Thread bist leider Du ein Musterbeispiel an Gelehrigkeit.

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In diesem Thread bist leider Du ein Musterbeispiel an Gelehrigkeit.

Nein ich gehe erst gar nicht auf seine Provokationen ein, wenn ich diese von vornherein nicht lese.

Seine vorrausberechneten Reaktionen gehen daher nicht auf und die Beleidigungen gehen in den Orkus des Forums [emoji4]

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...und bevor du so einen beleidigenden Müll schreibst, logg dich doch erst mal mit deinem richtigen Account ein oder ließ noch ein paar Monate mit!

Drei Wochen dabei und gleich so auf die K***e hauen... Mann Mann Mann... :peinlich:

Das ist mein richtiger Account und ich lese schon seit Jahren in diversen Foren mit.

Und am Maße der Unverschämtheit orientiere ich mich anhand Coltdragoons Beiträgen, welcher anderen ständig Unterstellt das sie kriminell seien und lügt wenn es um die Gesetzeslage geht.

Nein ich gehe erst gar nicht auf seine Provokationen ein, wenn ich diese von vornherein nicht lese.

Seine vorrausberechneten Reaktionen gehen daher nicht auf und die Beleidigungen gehen in den Orkus des Forums

Du gehst auf die Argumente nicht ein - und zwar deshalb nicht, weil du diese nicht widerlegen kannst.

Und zu sagen, dass Der_Joker "keine WBK bekommt" ist schlicht falsch, weil er noch garnicht den Antrag gestellt hat.

Bearbeitet von Cobb
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Nix wissen macht nix.

Aber nix wissen und trotzdem das Maul sperrangelweit aufreissen ist einfach nur selten dämlich.

Man lese § 42:

CM

So ganz falsch war das also gar nicht, was mir die Meldeämter bislang erzählt hatten. Nun sehe ich klar. Den § 41 BZRG hatte ich bislang so verstanden, dass die Auskünfte nach §§ 42 und 57 BZRG im Umkehrschluss nur beschränkter Natur sein können. Das Wort unbeschadet ist in diesem Zusammenhang nicht so leicht zu interpretieren.

Auch eine Privatperson erhält also unbeschränkte aus dem BZR, allerdings nur zur Einsicht beim Gericht ohne Mitnahmemöglichkeit nach Hause. Die VORLAGE einer unbeschränkten Auskunft aus dem BZR durch den Antragsteller ist damit nicht möglich, weshalb die Waffenbehörden die Überprüfungen selbst veranlassen müssen.

Im Internet habe ich zum Gesamtkonsens einen interessanten Artikel eines Rechtsanwalts gefunden, der sich auch über die Löschfristen auslässt, siehe hier:

http://www.jusmeum.de/profile/alexander_stephens/article/bzrg-fuehrungszeugnis-vorbestraft-17109

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So ganz falsch war das also gar nicht, was mir die Meldeämter bislang erzählt hatten. [...]

Die Sachbearbeiter in den Meldeämter kennen sich halt auch nur mit dem aus, mit dem sie tagtäglich zu tun haben. Beim Einwohnermeldeamt gibt es das Führungszeugnis ind den Geschmacksrichtungen "normal" und für "Personen in Betreuungsberufen" (enthält a Bisserle mehr). Die unbeschränkte Auskunft gibt es direkt über das Zentralregister, einsehbar beim Amstgericht, beim Anstaltsleiter oder einer konsularischen Vertretung. Die unbeschränkte Auskunft läuft also völlig am Meldeamt vorbei.

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[...]

Im Internet habe ich zum Gesamtkonsens einen interessanten Artikel eines Rechtsanwalts gefunden, der sich auch über die Löschfristen auslässt, siehe hier:

http://www.jusmeum.de/profile/alexander_stephens/article/bzrg-fuehrungszeugnis-vorbestraft-17109

Wobei es eine Löschung nicht gibt und auch der Autor des o.a. Aufsatzes bringt die Begriffe an einer Stelle durcheinander.

Zuerst wird "nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen",

dann wird "getilgt" und schlussendlich

wird "aus dem Register entfernt".

Natürlich gibt es Eintragungen für die es keine First gibt und die fast lebenslang im BZR eingetragen bleiben und die immer im Führungszeugnis und erst Recht in der unbeschränkten Auskunft enthalten sein werden. Das Paradebeispiel dafür ist die Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Das "fast" steht da, weil man mit über 90 Jahre alten Personen gnädig ist. Die Eintragungen über sie werden aus dem Register entfernt (§ 24 BZRG)

Auch das Vorstehende wurde schon wiederholt hier geschrieben und auch dieses könnte man mit dem gleichen Effekt einer Parkuhr erzählen. Es dauert nicht lange und es wird einer kommen und schreiben: "Mein Sachbearbeiter hat mir versichert, die Behörde sieht immer, alles, egal wie lange es her ist. Die Auskunft die Behörde erhält bekommt ein Normalsterblicher nicht zu sehen, auch nicht über sich selbst."

Bearbeitet von Godix
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Wobei wir ja mittlerweile auch festgestellt haben, dass das BZR gar nicht so aussagekräftig ist. Ich kann es nur nochmal betonen. Die Einträge in inpol/polas sind viiiiel interessanter. Denn da können tatsächlich 20+ Jahre alte Sachen drinstehen, wenn immer wieder was dazukommt. Aber wenn das so ist, dann sollte man sich überlegen ob eine WBK/Waffenbesitz das richtige ist. Da verstößt man nämlich sehr schnell gegen das Gesetz. Und warum sollte jemand dann plötzlich Gesetzeskonform leben, wenn er es nichtmal ohne schafft.

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Wobei wir ja mittlerweile auch festgestellt haben, dass das BZR gar nicht so aussagekräftig ist. Ich kann es nur nochmal betonen. Die Einträge in inpol/polas sind viiiiel interessanter. Denn da können tatsächlich 20+ Jahre alte Sachen drinstehen, wenn immer wieder was dazukommt.

Absolut richtig! Die Eintragungen im BZRG kann (wie wir festgestellt haben) jeder einsehen.

Die Daten in Polizeisystem nicht! Und in diesen stehen nicht nur Verurteilungen, sondern auch Einschätzungen…..nicht gebunden an behördliche Entscheidungen. Das ist im Falle eines Falles deutlich interessanter.

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Genau! Und die Einschätzung kann selbst bei einer Einstellung nach 170 (2), bei 153 sowieso, negativ sein. Womit eine Verlängerung der Frist zur Gefahrenabwehr schon gegeben ist;).

Daher immer sauber bleiben. Dann klappt's auch mit der WBK.

Bearbeitet von Andreas181
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Du hast natürlich recht. Ich wollte nicht alle Systeme aufzählen. Manche Bundesländer machen halt noch ihren eigenen Kram:).

Jo,

warum sollte man auch ein funktionierendes System einheitlich einführen!?

In Hamburg z.B. kann man über das Melderegister erkennen, ob jemand egaler Waffenbesitzer ist, in Berlin nicht!

Da ist der § 44 WaffG ausgehebelt, denn das Berliner Meldegesetz schließt die Verarbeitung der Daten aus.

Bisher zu mindestens, glaube aber nicht dass sich daran bisher etwas geändert hat.

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Nein. Es kann aus rechtlichen oder tatsächlich en Gründen eingestellt werden. Tatsächlich wäre, du wurdest verwechselt. Rechtlich wäre, eine Klageerhebung verspricht keinen Erfolg, da ausser Anfangsverdacht keine Beweise da sind. Bei 153 geht man von deiner Schuld aus, wenn auch nur eine geringe. Also, eingestellt nach 170 (2) aus rechtlichen Gründen=es besteht ein u.U. Restverdacht

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Nein. Es kann aus rechtlichen oder tatsächlich en Gründen eingestellt werden. Tatsächlich wäre, du wurdest verwechselt. Rechtlich wäre, eine Klageerhebung verspricht keinen Erfolg, da ausser Anfangsverdacht keine Beweise da sind. Bei 153 geht man von deiner Schuld aus, wenn auch nur eine geringe. Also, eingestellt nach 170 (2) aus rechtlichen Gründen=es besteht ein u.U. Restverdacht

Das Verfahren kann dann übrigens jederzeit, bei vorliegen neuer Tasachen, wieder aufgenommen werden.
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@uwe wittenberg

Gefunden: Meldegesetz NRW

4b. für waffenrechtliche Verfahren die Tatsache, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist, sowie die diese Tatsache mitteilende Behörde mit Angabe des Tages der erstmaligen Erteilung,

Danke, weiß ich ja, aber eben nicht in Berlin.

P.S.:

Theoretisch verstößt die Waffenbehörde gegen den § 44 WaffG, aber das ist unschädlich, da die Daten gar nicht empfangen werden, so spart man sich den unnützen Aufwand.

Genau als wenn man einen Telefonhörer falsch herum hält und sich wundert dass man nicht gehört wird.

Bearbeitet von uwewittenburg
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