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IGNORED

Liberalisierung des Waffenrechtes jetzt!


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Geschrieben

Meine Frage an dich ist, wie du dazu kommst, jemandem anderen in einem Punkt, der dich nicht schädigt, Vorschriften machen zu wollen - und sei es nur bzgl. des Umgangs mit Werkzeug.

Aus dem einfachen Grund, dass es sein könnte dass er jemanden schädigt. Sonst dürftest du auch keinem Terroristen seine Waffen absprechen- er tötet ja nur andere, nicht dich.

Eben, gar nicht, nie und nimmer, nirgends kann er das, aber gleichzeitig spricht er allen Bürgern das Recht darauf ab, für den Fall der Fälle selbst ihr Glück zu versuchen. Wie heißt es so schön: Besser man hat, als man hätte.

Du bist bestimmt jemand, der denkt dass eine Waffe im Haus die Türschlösser oder Fensterriegel komplett ersetzt, dass eine Schußwaffe die Lösung sämtlicher gesellschaftlicher Probleme ist.

100 Prozentigen Schutz kann wohl niemand herstellen.

...

Mir persönlich wäre allerding lieber, wenn ich diese Abwägungsfrage selbst entscheiden darf und nicht das der Staat das für mich tut. (Ja, das nennt sich dann tatsächlich: Freiheit und Eigenverantwortung)

Siehst du? Wenn ein Minister nun sagt, dass er keinen 100% Schutz für die Bürger des Landes garantieren kann, warum wundert das dann jemand?

Und:

Du darfst doch selbst entscheiden ob du dich mit einer Schusswaffe selbst verteidigst. Nur (und das hat was mit den Regeln des Zusammenlebens zu tun) nicht in der Öffentlichkeit. Zu Hause darfst du mit deinen Sportwaffen machen was du willst- außer du liegst im Bett. Aber ein 1er Tresor neben dem Bett ist erlaubt.

Abgesehen davon, bin ich davon überzeugt, dass mehr Bürger gegen eine Waffenführerlaubnis für alle demonstrieren würden als dafür.

Geschrieben (bearbeitet)

Du darfst doch selbst entscheiden ob du dich mit einer Schusswaffe selbst verteidigst. Nur (und das hat was mit den Regeln des Zusammenlebens zu tun) nicht in der Öffentlichkeit. Zu Hause darfst du mit deinen Sportwaffen machen was du willst- außer du liegst im Bett. Aber ein 1er Tresor neben dem Bett ist erlaubt.

Abgesehen davon, bin ich davon überzeugt, dass mehr Bürger gegen eine Waffenführerlaubnis für alle demonstrieren würden als dafür.

Nö, der Gesetzgeber hat in Deutschland ausdrücklich Selbstverteidigung NICHT als Bedürfnisgrund vorgegeben. (ausgenommen Waffenschein bei erwiesener Mehrgefährdung)

Damit haben alle Leute, die ihre Waffe aus einem anderen Grund (z.b. Sportschützen oder Jäger) erworben haben, schonmal nicht die von dir genannten Möglichkeiten. Hier führt nämlich ein tatsächlicher Gebrauch der Waffe zur Selbstverteidigung zumindest im Nachinein wegen "Zweckentfremdung" zum versagen der Erlaubnis (...gilt übrigens auch dann, wenn eine Notwehr anerkannt wurde!).

Das die Mehrheitsgesellschaft Waffen zur SV generell ablehnt, daran habe ich auch keine Zweifel. Aber die Mehrheit hat sich in Deutschland schon ein paar Mal ziemlich vertan! Es gibt also keinen wirklichen Grund, auf die Meinung der Mehrheit etwas zu setzen.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben

Nö, der Gesetzgeber hat in Deutschland ausdrücklich Selbstverteidigung NICHT als Bedürfnisgrund vorgegeben. (ausgenommen Waffenschein bei erwiesener Mehrgefährdung)

Damit haben alle Leute, die ihre Waffe aus einem anderen Grund (z.b. Sportschützen oder Jäger) erworben haben, schonmal nicht die von dir genannten Möglichkeiten. Hier führt nämlich ein tatsächlicher Gebrauch der Waffe zur Selbstverteidigung zumindest im Nachinein zum versagen der Erlaubnis (auch wenn eine Notwehr anerkannt wurde!).

Habe ich auch nicht geschrieben. Es steht dir aber frei deine Sport- oder Jagdwaffen dazu einzusetzen um dein Leben, zB bei einem Einbruch zu schützen. IST WIRKLICH SO!! Es gibt in Deutschland kein Gesetz dass dir verbietet jedes Mittel zur SV einzusetzen. Und wenn Notwehr einwandfrei anerkannt wurde, geht dein Leben ganz normal weiter und es erfolgt kein Versagen der Erlaubnis.

Du kennst doch den Notwehrparagraphen? Den lernt jeder der die Waffensachkunde macht.

Du unterliegst hier wirklich einer Fehlinformation!

Geschrieben (bearbeitet)

Habe ich auch nicht geschrieben. Es steht dir aber frei deine Sport- oder Jagdwaffen dazu einzusetzen um dein Leben, zB bei einem Einbruch zu schützen. IST WIRKLICH SO!! Es gibt in Deutschland kein Gesetz dass dir verbietet jedes Mittel zur SV einzusetzen. Und wenn Notwehr einwandfrei anerkannt wurde, geht dein Leben ganz normal weiter und es erfolgt kein Versagen der Erlaubnis.

Du kennst doch den Notwehrparagraphen? Den lernt jeder der die Waffensachkunde macht.

Du unterliegst hier wirklich einer Fehlinformation!

Ne, da unterliegst du einer Fehlinformation.

Du wirst für die Notwehr vielleicht freigesprochen (bzw das Verfahren wegen Tötung oder Körperverletzung wird eingestellt), aber die Waffenbehörde wird dir anschliessend wegen Zweckendfremdung deiner Waffe ("kein vom Bedürfnis umfasster Zweck") deine WBK einziehen.

Hängt allerdings vom "Good Will" deiner Behörde ab, ob das tatsächlich angeordnet wird. Vor den Verwaltungsgerichten kommst du allerdings mit einer Beschwerde dagegen nicht mehr durch, weil die Behörde da ihren Ermessenspielraum voll ausnutzen darf.

Finde dich also damit ab, dass du dannach alle Erlaubnisse los wirst - egal ob es Notwehr war oder nicht!

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben

Aus dem einfachen Grund, dass es sein könnte dass er jemanden schädigt. Sonst dürftest du auch keinem Terroristen seine Waffen absprechen- er tötet ja nur andere, nicht dich.

Wie soll man mit jemandem der selber Waffen legal führt und trotzdem solch einen Mist verzapft, noch ernsthaft diskutieren?

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk

Geschrieben (bearbeitet)

Ne, da unterliegst du einer Fehlinformation.

Du wirst für die Notwehr vielleicht freigesprochen (bzw das Verfahren wegen Tötung oder Körperverletzung wird eingestellt), aber die Waffenbehörde wird dir anschliessend wegen Zweckendfremdung deiner Waffe ("kein vom Bedürfnis umfasster Zweck") deine WBK einziehen.

Hängt allerdings vom "Good Will" deiner Behörde ab, ob das tatsächlich angeordnet wird. Vor den Verwaltungsgerichten kommst du allerdings mit einer Beschwerde dagegen nicht mehr durch, weil die Behörde da ihren Ermessenspielraum voll ausnutzen darf.

Finde dich also damit ab, dass du dannach alle Erlaubnisse los wirst - egal ob es Notwehr war oder nicht!

Dafür wirst du keine Belege aus Deutschland finden.

Wenn Notwehr zu 100% gegeben ist, wird es keine Einschränkungen im Nachhinein geben.

Genau das macht ja unser Notwehrrecht aus: Jedes Mittel ist erlaubt um eine Gefahr gegen Leib und Leben abzuwehren. Also ist die Schußwaffe, die man zufällig gerade zu Hause geputzt hat, das beste Mittel zum Zweck. Deswegen braucht man auch nicht auf "good will" zu hoffen.

Warum sollte man dann in der Waffensachkunde ausgerechnet das Notwehrrecht lernen?

Bitte Informiere dich richtig!

Jaaa moment mal:
Das ist doch die individuelle Entscheidung des Einzelnen, wofür er sein Geld ausgibt.

Wenn du dir Geld für ne Mittelstreckenrakete damit zusammensparst, ist das deine sache.

...Hast du leider nicht verstanden. Ich erklärs mal:

Der Vermieter werden die Miete erhöhen, der Bauunternehmer wird die Preise erhöhen, der Autohersteller/ Verkäufer wird die Preise erhöhen, dein Strom wird teurer-

du wirst leider nichts gewinnen, wenn alle mehr in der Tasche haben. Du kommst da leider nicht raus... irgendwo kriegen sie dein Geld immer.

Bearbeitet von prassekoenig
Geschrieben

Dafür wirst du keine Belege aus Deutschland finden. Wenn Notwehr zu 100% gegeben ist, wird es keine Einschränkungen geben.

Nun, soviele Notwehrfälle mit Sport oder Jagdwaffen wirst du aus Deutschland sowieso nicht vorfinden. Und in den Fällen, wo es tatsächlich passiert ist, hatten die Schützen dannach sowieso nicht mehr die Nerven dazu, das Widerrufsverfahren vor ein Verwaltungsgericht zu bringen.

Glaub mir, ich weiss wovon ich rede!

Geschrieben

Nun, soviele Notwehrfälle mit Sport oder Jagdwaffen wirst du aus Deutschland sowieso nicht vorfinden. Und in den Fällen, wo es tatsächlich passiert ist, hatten die Schützen dannach sowieso nicht mehr die Nerven dazu, das Widerrufsverfahren vor ein Verwaltungsgericht zu bringen.

Glaub mir, ich weiss wovon ich rede!

Finde nur einen der auf deine Aussage zutrifft!

Ich weiß auch wovon ich rede!

Geschrieben (bearbeitet)

@JDHarris:

ließ dir doch mal den Link durch, in der ersten Instanz negativ- zweite Instanz positiv mit Freisprüchen. Selbst beim verbotenen Führen.

http://www.fwr.de/waffenrecht/die-rechts-ecke/rechtslage-in-deutschland/einzelansicht/?tx_wecknowledgebase_pi1%5Bcat%5D=14&tx_wecknowledgebase_pi1%5Btt_news%5D=34&tx_wecknowledgebase_pi1%5BbackPid%5D=122

Sein Recht muß man sich erstreiten, ja- aber durchweg mit Erfolg.

Ja, aber wieviele erstreiten sich nach einem Notwehrfall (wo sie vielleicht froh waren, noch am Leben geblieben zu sein) gegen irgendwelche Bürokraten noch ihr Recht?

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben (bearbeitet)

Ja, aber wieviele erstreiten sich nach einem Notwehrfall (wo sie vielleicht froh waren, noch am Leben geblieben zu sein) noch ihr Recht?

Wenn sie es nicht tun, ist das doch ihre Sache. Sie würden aber Recht bekommen -siehe die Expertise im FWR.

Und es ist bei weitem nicht so, dass jeder Fall von Notwehr mit Legalwaffen vor Gericht geht und der LWB dann auch noch schuldig gesprochen wird.

Nein, nein, nein.

Von den 300 oder lass es meinetwegen auch 600 sein.

Denk dran: Keine Steuern, Gebühren und Zwangsbeiträge.

Wofür werden denn dann die 2000€ verwendet, die du in der Realität abführen mußt?

Deine Rechnung geht nicht auf!

Ok, vielleicht keine Bundeswehr, Arbeitsamt, Botschaften, Sozialamt, oder werden diese Kleinigkeiten über deren Sinn man streiten könnte auch noch alle aus den 300- 600 bezahlt?

Hör doch bitte auf!

Bearbeitet von prassekoenig
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn sie es nicht tun, ist das doch ihre Sache. Sie würden aber Recht bekommen -siehe die Expertise im FWR.

Und es ist bei weitem nicht so, dass jeder Fall von Notwehr mit Legalwaffen vor Gericht geht und der LWB dann auch noch schuldig gesprochen wird.

Das können wir jetzt hier sicher noch tagelang ausdiskutieren...mir sind andere Beispiele bekannt.

Trotzdem hat niemand, der nicht gerade als Sportschütze oder Jäger Waffen haben will, die Möglichkeit, welche legal zu beantragen. Also bleibt es bei einer Minderheit, die überhaupt (legal) welche hat!

Ich halte mich da mal einfach an die Daten des NWR: ca 1,5 Mio Sportschützen und Jäger (wobei die allermeisten Sportschützen wohl KK Waffen haben) und ca 13 Tausend Waffenscheininhaber.

Macht: etwa 3% der Bevölkerung (Danke soviel hat Nordkorea sicherlich auch!)

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben

Das können wir jetzt hier sicher noch tagelang ausdiskutieren...mir sind andere Beispiele bekannt.

Dann lass mal hören. Aber nicht "der Nachbar meiner Tante hat erzählt..." Bitte etwas belegbares. Du wirst nichts finden.

Trotzdem hat niemand, der nicht gerade als Sportschütze oder Jäger Waffen haben will, die Möglichkeit, welche legal zu beantragen. Also bleibt es bei einer Minderheit, die überhaupt (legal) welche hat!

Aber Fakt ist nun mal, dass sich alle unbescholtenen Bürger in Deutschland Waffen beschaffen könnten- wenn sie es wollten- und sich im Notfall zu Hause damit verteidigen dürften.

Die meisten wollen einfach keine Waffen, obwohl sie ohne weiteres dürften.

Glaubst du im Ernst daran, Liselotte Huber oder Herr Mayer (die jetzt noch keine Waffe haben) würden sich bei einer Gesetzesänderung eine zulegen? Mit genau den gleichen Auflagen die es jetzt schon für Schützen gibt?

Es gäbe doch keinen Unterschied zur jetzigen Situation, ausser dass dann die Waffen auch teilweise geführt werden dürften.

Geschrieben

Um noch mal auf die Eingangsthematik zurück zu kommen:

Eine Liberalisierung des Waffenrechtes wegen der abstrakten Bedrohungslage wird es in Deutschland mit Sicherheit nicht geben.

Wer die Zeitung liest, wird jetzt schon erkennen, dass der Zug genau in die entgegen gesetzte Richtung fährt:

Siehe "Angst vor dem Tschihad aus dem Schützenverein" und so weiter.

Auch bei der RAF Terrorwelle waren Legalwaffen nur in der sehr frühen Zeit der RAF relevant, später bekamen die ihre Rüstkammer von der Stasi gefüllt.

Dennoch führte der RAF Terror zu den umfassenden Verboten und der Grundlage des bis heute geltenden Waffenrechtes.

Wolfgang Seel möge mich - so ich mich irre - verbessern, denn er war seinerzeit immerhin selbst dabei.

Geschrieben

Eine Liberalisierung des Waffenrechtes wegen der abstrakten Bedrohungslage wird es in Deutschland mit Sicherheit nicht geben.

Wer die Zeitung liest, wird jetzt schon erkennen, dass der Zug genau in die entgegen gesetzte Richtung fährt: Siehe "Angst vor dem Tschihad aus dem Schützenverein" und so weiter.

Das denke bzw. befürchte ich auch. Leider. Auch wenn der "Zusammenhang" dschihadistischer Terror / legaler Waffenbesitz durch Jäger-Schützen-Sammler noch so absurd ist. Unsere Gegner versuchen immer, ihr Süppchen zu kochen.

Katja Triebel hat es in ihrem Blog richtig formuliert. Genau so abwegig und niederträchtig es ist, den "Normal-Moslem" mit gewalttätigem Dschihadismus gleichzusetzen, ist auch die Gleichsetzung von 99,99% der unbescholtenen LWB mit Attentaten/Morden/Waffenmissbräuchen.

Aber leider scheint auch da (siehe Beurteilung nach den Schulattentaten) wieder mal zweierlei "Logik" und Moral zu gelten...

Geschrieben

Aber Fakt ist nun mal, dass sich alle unbescholtenen Bürger in Deutschland Waffen beschaffen könnten- wenn sie es wollten- und sich im Notfall zu Hause damit verteidigen

Das stimmt allerdings schon seit Anbeginn der Zeit, man muss lediglich die Chuzpe haben, den Gängeleien des Gewaltmonopolisten den Stinkefinger zeigen.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn das Thema Waffen ins Spiel kommt, geht die Logik als erstes verloren. Wenn man Fakten logisch betrachten würde, hätten wir vielleicht ein anderes Waffenrecht.

Leider wird es beim Thema Waffen immer unsachlich und emotional insbesondere wenn es dann noch um SV geht.

Die Forderung nach einer Liberalisierung des Waffenrechts ist allerdings auch so eine emotionale Äußerung unter dem Eindruck der Ereignisse.

Kann man verstehen.

Aber, wenn man sich dem Thema logisch nähert, ich meine jetzt hier die spezielle Begründung vom Anfang betrachtet, dann wird man feststellen, dass eine Liberalisierung wahrscheinlich nicht viel gebracht hätte. Eine allgemeine Verfügbarkeit bedeutet nicht gleichzeitig, dass etwas verfügbar ist wenn es gebraucht wird.

Ich bin durchaus für eine "Entschärfung" des Waffenrechts, lediglich sehe ich keine Erfolgsaussichten in der Argumentation des Eingang-Threads.

Bearbeitet von Speedshooter
Geschrieben

Leider wird es beim Thema Waffen immer unsachlich und emotional insbesondere wenn es dann noch um SV geht.

Ja, und das verstehe ich einfach nicht... gerade das Thema bewaffnete Selbstverteidigung wird von allen Beteiligten gemieden wie der Teufel das Weihwasser, und keiner will wirklich darüber sprechen.

Trotzdem macht eben diese nicht gewünschte bewaffnete Selbstverteidigung einen erheblichen Teil des Sachkundelehrgangs aus.

:gaga:

Geschrieben

Ja, und das verstehe ich einfach nicht... gerade das Thema bewaffnete Selbstverteidigung wird von allen Beteiligten gemieden wie der Teufel das Weihwasser, und keiner will wirklich darüber sprechen.

Trotzdem macht eben diese nicht gewünschte bewaffnete Selbstverteidigung einen erheblichen Teil des Sachkundelehrgangs aus.

:gaga:

Denke doch einfach einmal an die tatsächliche Funktion des deutschen WaffR!

Die Motivation sich mit den rechtlichen Vorschriften für SV und Notstand auseinanderzusetzen ist gerade wegen deren praktisch verschwindend geringen Wahrscheinlichkeit sie praktisch anwenden zu müssen gering. Für viele ist die Materie darüberhinaus schwer zu verstehen. Der z.T. krude Mist den man von denen, die es eigentlich wissen sollten, immer wieder dazu verzählt bekommt, sollte einen jeden das verdeutlichen. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Dann lass mal hören. Aber nicht "der Nachbar meiner Tante hat erzählt..." Bitte etwas belegbares. Du wirst nichts finden.

Glaubst du im Ernst daran, Liselotte Huber oder Herr Mayer (die jetzt noch keine Waffe haben) würden sich bei einer Gesetzesänderung eine zulegen? Mit genau den gleichen Auflagen die es jetzt schon für Schützen gibt?

Es gäbe doch keinen Unterschied zur jetzigen Situation, ausser dass dann die Waffen auch teilweise geführt werden dürften.

Haben in den Vereinigten Staaten oder in Tschechien alle Waffen die es dürften?

Geschrieben

An der Diskussion um den bewaffneten SV wundern mich zwei Dinge:

1. Alle möglichen Leute, sogar Transsexuelle fragen hier im Forum an, wollen einen Waffenschein und mit einer Puffe rumlaufen.

Hat auch nur ein Einziger davon eine beschusshemmende Weste und trägt sie?

Zieht ihr Alle so schnell?

2. Schon mal mit einer Kanone am Gürtel rumgelaufen? Und das den ganzen Tag?

Wenn man mal musste, hat man keinen Bock drauf!!!

Drückt, stört, ständig Angst, das jemand das sieht (peinlich), auf dem WC (irgendwann muss man mal, oder?) Riesenan-/umkleidraktion.

Ne, besten Dank!!!

Geschrieben (bearbeitet)

Dann lass mal hören. Aber nicht "der Nachbar meiner Tante hat erzählt..." Bitte etwas belegbares. Du wirst nichts finden.

Aber Fakt ist nun mal, dass sich alle unbescholtenen Bürger in Deutschland Waffen beschaffen könnten- wenn sie es wollten- und sich im Notfall zu Hause damit verteidigen dürften.

Die meisten wollen einfach keine Waffen, obwohl sie ohne weiteres dürften.

Glaubst du im Ernst daran, Liselotte Huber oder Herr Mayer (die jetzt noch keine Waffe haben) würden sich bei einer Gesetzesänderung eine zulegen? Mit genau den gleichen Auflagen die es jetzt schon für Schützen gibt?

Es gäbe doch keinen Unterschied zur jetzigen Situation, ausser dass dann die Waffen auch teilweise geführt werden dürften.

Du empfiehlst hier also offiziell, schriftlich und öffentlich, dass "unbescholtene Bürger" sich unter einem Deckmantel, also mit schriftlich fixierten und mit Ort, Datum und Unterschrift versehenen Lügen, "legal" Waffen beschaffen um diese ggf. zur Selbstverteidigung einzusetzen?

Dein vierter Satz ist eine glatte Lüge....nahezu niemand darf in D Waffen zur Selbstverteidigung haben, und dies ist das Thema.

Du weißt, dass Du hiermit eine Empfehlung zum Rechtsbruch aussprichst?

Weiß Dein Arbeitgeber von dieser Empfehlung?

Carsten

Bearbeitet von carsten1911
Geschrieben

Wenn das Thema Waffen ins Spiel kommt, geht die Logik als erstes verloren. Wenn man Fakten logisch betrachten würde, hätten wir vielleicht ein anderes Waffenrecht.

Leider wird es beim Thema Waffen immer unsachlich und emotional insbesondere wenn es dann noch um SV geht.

Die Forderung nach einer Liberalisierung des Waffenrechts ist allerdings auch so eine emotionale Äußerung unter dem Eindruck der Ereignisse.

Kann man verstehen.

Aber, wenn man sich dem Thema logisch nähert, ich meine jetzt hier die spezielle Begründung vom Anfang betrachtet, dann wird man feststellen, dass eine Liberalisierung wahrscheinlich nicht viel gebracht hätte. Eine allgemeine Verfügbarkeit bedeutet nicht gleichzeitig, dass etwas verfügbar ist wenn es gebraucht wird.

Ich bin durchaus für eine "Entschärfung" des Waffenrechts, lediglich sehe ich keine Erfolgsaussichten in der Argumentation des Eingang-Threads.

§1 Abs. 1 des WaffG lautet:

"(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung."

Formell sind "öffentliche Sicherheit und Ordnung" ersteinmal unbestimmte Rechtsbegriffe. Sie entstammen dem preußischen Verwaltungsrecht. Als Einheit sind sie als die Summe sämtlicher geschriebener und ungeschriebener Regeln zu verstehen, welche als Grundlage für ein Miteinander anzusehen sind. Dabei wird als öffentliche Ordnung die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln bezeichnet, welche sowohl für das Verhalten des Einzelnen als auch deren Befolgung in der Öffentlichkeit gelten. Unter dem Schutz der öffentlichen Sicherheit verstünde man

  1. den Schutz der geschriebenen Rechtsordnung
  2. den Schutz des Staates
  3. den Schutz der individuellen Rechtsgüter der Bürger.

Von Belang ist jedoch etwas, das von Bedeutung oder Wichtigkeit für etwas oder jemanden ist. Dort steht extra nicht "des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung."

Sicherlich kann man annehmen, dass das nur ein redaktionelles Versehen sei. Aber so muß das WaffG nicht auch dem Schutz der individuellen Rechtsgüter der Bürger dienen, da ja nur die Belange aber nicht der Schutz zu Berücksichtigen sind. Auch kommt diese Formulierung einem obrigkeitsstaatlichen Weltbild entgegen. Der Bürger ist nicht Grundlage und Fundament des Staates, er ist eine Gefahr für den Staat. Daher ja auch beim Vater unseres bundeseinheitlichen WaffG, Siegfried Schiller, die Forderung "möglichst in allen Regionen ist dem Bürger zu verwehren sich zu bewehren!" Der Bürger hat wehrlos zu sein.

Dein

Mausebaer

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