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Gesetzliche Schießbuchpflicht?


2nd_Amendment

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Momentan sind es nur geistige Flatulenzen, aber hier könnte neues Ungemach auf uns zukommen:

Am 11./12.12. wurde in Köln die 200. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder abgehalten.

Unter TOP 16 wurde der "Bericht über Möglichkeiten zum Ausschluss bestimmter Schusswaffen / Munition vom sportlichen Schießen und zur Beschränkung des privaten Besitzes von Schusswaffen" behandelt.

Hierzu fasste man folgenden Beschluss:

  • Die IMK nimmt den Bericht des BMI "Möglichkeiten zum Ausschluss bestimmter Schusswaffen / Munition vom sportlichen Schießen und zur Beschränkung des privaten Besitzes von Schusswaffen" (Stand: 13.10.14) (freigegeben) zur Kenntnis.
  • Die IMK bittet das BMI, den Bericht des BMI mit dem Fachbeirat Schießsport abzustimmen und der IMK zur Frühjahrssitzung 2015 erneut zu berichten.
In einer Protokollnotiz erklärten Baden-Württemberg, Bremen und Thüringen, dass Sie dafür einträten, zu untersuchen, welche konkreten Möglichkeiten den Waffenbehörden im Rahmen der Bedürfnisprüfung nach § 4 Absatz 4 Satz 3 WaffG eingeräumt werden können, das tatsächliche Bedürfnis eines Waffenbesitzers zum fortbestehenden Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition regelmäßig zu überprüfen (z. B. durch eine gesetzliche Verpflichtung der Sportschützen zum Führen eines Schießbuches).
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Ich denke, dass dann auch die Details wie ein Schießbuch zu führen ist "besser" definiert werden. Und man wird das Schießbuch in den Status einer Urkunde (oder vergleichbares) versetzen, Der DSB wirie Politiker nichtd sich nicht ernsthaft widersetzen und die anderen Verbände interessieren die Politiker nicht.

BBF

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Der DSB wirie Politiker nichtd sich nicht ernsthaft widersetzen und die anderen Verbände interessieren die Politiker nicht.

Bisher reichte, was meine Person angeht, der Behörde immer eine Bescheinigung des Vereins, dass ich regelmäßig mit meinen Waffen trainiere als Bedürfnisnachweis aus. Nur die Vereine bestanden immer auf die nachweisbaren 12/18 Termine. Leider finde ich in den Vereinen mehr vorauseilenden Gehorsam vor als bei den Sachbearbeitern...natürlich gab es bisher auch ein paar Ausnahmen, die aber nichts mit der persönlichen Einstellung der Sachbearbeiter gegenüber dem Legalwaffenbesitz zu tun hatte.

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Das kommt auch...warum sollen die auch verschont werden... Pflichtschießen für Gesellschaftsjagden steht im Raum...das dürfte die Reihen ordentlich ausdünnen....

Der Führerschein gilt bald auch nicht mehr lebenslang. Wer nicht unter 15 Minuten die Nordschleife fahren kann, kriegt ihn nicht mehr verlängert.

.das dürfte die Reihen ordentlich ausdünnen....

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Der Führerschein gilt bald auch nicht mehr lebenslang. Wer nicht unter 15 Minuten die Nordschleife fahren kann, kriegt ihn nicht mehr verlängert.

.das dürfte die Reihen ordentlich ausdünnen....

Vielen Dank für die Information, werde ich zur Argumentation in der Diskussion mit meiner Frau benutzen, wenn es um die Motorleistung des nächsten zu kaufenden PKW geht...

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... z. B. durch eine gesetzliche Verpflichtung der Sportschützen zum Führen eines Schießbuches ...

Ich finde es immer wieder erbaulich und es amüsiert mich köstlich zu sehen, wie Politikdilettanten über Themenkreise ohne jegliches Wissen über bereits bestehende gesetzliche Regelungen diskutieren und dabei absonderliche Hirnfürze gebären.

Diese geniale "Schießbuch-Idee" soll also dem Nachweis des Fortbestehens eines waffenrechtlichen Bedürfnisses dienen.

Toll.

Allerdings verlangt der Gesetzgeber schon seit ewigen Zeiten den Nachweis der regelmäßigen Teilnahme, zu erbringen durch eine Bescheinigung des Vereins, dem der Schütze angehört.

D.h. der Verein muss die regelmäßige Teilnahme überprüfbar dokumentieren, so wie es allgemein durch das Führen einer Standkladde geschieht.

Ein weiteres Mosaiksteinchen, das die Hirnlosigkeit der Inhaber des Gewaltmonopols belegt.

CM

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Das kommt auch...warum sollen die auch verschont werden... Pflichtschießen für Gesellschaftsjagden steht im Raum...das dürfte die Reihen ordentlich ausdünnen....

Das hat lediglich Auswirkungen auf Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Das dünnt gar nichts aus.

Blödsinn ist es jedoch trotzdem.

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Wäre es dir möglich die entsprechen Grundlagen auf die du dich beziehst zu benennen?

Hast Du eine anerkannte Leseschwäche oder bist Du einfach nur zu faul Dir mal WaffG, AWaffV und WaffVwV rein zu ziehen?

Aber ich bin ja nicht so:

§ 14 (2) WaffG i.V.m. WaffVwV 4.4, auszugsweise nachzulesen hier:

http://forum.waffen-online.de/topic/438276-uberprufung-nach-4-abs-4/page-3#entry2128403

Oder noch einfacher: wenn Du über Deinen LV die Erteilung einer Bedürfnisbescheinigung beantragst, wer liefert dann den "Nachweis der regelmäßigen Teilnahme"?

CM

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Wo liegt das Problem im Verein ein Schießbuch auszulegen wo sich jeder der trainiert einträgt? Das ganze freiwillig.

Wenn dann die Behörde eine Frage stellt, dort findet man es blau auf weiss.

Ist bei uns jedem freigestellt sich einzutragen wenn er trainiert hat. hat nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun, kann aber nützlich sein.

Ist natürlich einigen die zwar ihre Sportgeräte horten und haben müssen, vielleicht unangenehm.

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ich bin prinzipiell dagegen, irgendwo Daten zu erheben, die nicht erhoben werden müssen......

.. eine Schießkladde kann aber z.B. auch bei Versicherungs- bzw. Haftungsfragen sehr hilfreich sein....

ein Gelegenheitsschütze kann so auch "offiziell" sein bestehendes Bedürfnis dokumentieren..... falls er das mal nachweisen müsste....und eine Bestätigung durch den Verein benötigt.... jederzeit nachprüfbar.......und erspart ihm ein persönliches Schießbuch.

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