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Urteil: 2-Schuss-Begrenzung für Jäger rechtswidrig


2nd_Amendment

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Eines der häufigsten Forenthemen ist nun endlich entschieden: Die Waffenbehörde darf bei auf Jagdschein erworbenen Waffen nicht den Zusatz "2-Schuss" in der WBK vermerken.

Einen ganz besonderen Dank an coltdragoon und Herrn Dr. Scholzen, ohne die es dieses tolle Urteil nicht gegeben hätte!

OVG NRW, Urt. v. 24.09.2014, Az. 20 A 1347/12

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Sehr gut !

Wieder einmal würden unsere amerikanischen Freunde (und nicht nur die) keinerlei Verständnis für die Sache an sich aufbringen können.

Es ist schon übel, wofür hierzulande Steuergelder verschwendet werden (müssen!).

Viele Grüße

sundance

Bearbeitet von sundance
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2. ich von einem Unterliegen in der 1.Instanz nicht beeindrucken lassen sollte

Leider wird es wohl in die nächste Instanz gehen (Revision wurde zugelassen) und das mit unseren Steuergeldern. ;-) Trotzdem ein toller Erfolg, der wirklich zeigt, dass es notwendig ist um seine Rechte zu kämpfen.

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...

Wieder einmal würden unsere amerikanischen Freunde (und nicht nur die) keinerlei Verständnis für die Sache an sich aufbringen können.

Es ist schon übel, wofür hierzulande Steuergelder verschwendet werden (müssen!).

...

Unsere "angeblichen" amerikanischen Freunde (und nicht nur die) haben selbst genügend Probleme für die man hier zu Lande keinerlei Verständnis aufbringen kann.. und Steuergelder werden in ganz anderen Dimensionen verblödelt!

Ansonsten.. Gratulation an die Beteiligten :good:

Gruß

Hunter

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... Einen ganz besonderen Dank an coltdragoon und Herrn Dr. Scholzen, ohne die es dieses tolle Urteil nicht gegeben hätte!

OVG NRW, Urt. v. 24.09.2014, Az. 20 A 1347/12

Die Richter beim OVG NRW darfst du aber auch nicht vergessen. Im vorliegenden Fall ist wird sogar ersichtlich, dass sie sich intensiv mit dem Thema beschäftigt haben. Von besonderer Bedeutung finde ich die Tatsache, dass das OVG hier der Behörde ins Gebetbuch geschrieben hat, dass sie nicht ohne Darlegung von Gründen unterstellen darf, der Besitzer würde möglicherweise die Verwendungsbeschränkungen der Jagdgesetze nicht einhalten!

Tolle Sache!

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Leider wird es wohl in die nächste Instanz gehen (Revision wurde zugelassen) und das mit unseren Steuergeldern. ;-) Trotzdem ein toller Erfolg, der wirklich zeigt, dass es notwendig ist um seine Rechte zu kämpfen.

Was nicht heißt, dass die Beklagte in Revision geht.

https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/klageverfahren/revision_21/index.php

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ähm

wer ist coltdragoon ?

Ich habe dieses Urteil herbeigeführt,

UND

es ist noch nicht rechtskräftig,

das dauert noch 3 Wochen, solange hat die Behörde noch Zeit Widerspruch einzulegen...

Grüße

Frank

Bearbeitet von Gast
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Hallo

endlich mal ein Urteil, das die Realität sieht und ausdrückt.

Ich habe langsam das Gefühl, den Behörden ist die Praxis vollkommen egal und es wird verboten, auf Teufel komm raus. Und häufig (leider) spielen Richter da mit).

Steven

Versuchte ich nicht seit Jahren dezent durch die "Blume" darauf hinzuweisen? :confused:

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Ich habe dieses Urteil herbeigeführt,

Grüße

Frank

Hallo Frank

endlich mal ein LWB aus der seltenen Rasse der Eierträger, der sich nicht dem Diktat der Behörde fügt.

Einer der Hinterfragt und wenn dann fadenscheinige Aussagen kommen auch klagt. Und das durch die Instanzen.

Solche wie du müssten mehr vorhanden sein. Dann könnten wir auch unser Recht bekommen.

Bedenkenträger, die die Negierung von Gesetzestexten durch die Behörde akzeptieren haben wir genug.

Und Schissbüxen, die lieber etwas akzeptieren, weil sie Angst haben, dass es im Falle des Widerstandes nur noch schlimmer kommt sind wirklich nicht selten.

Gratulation Frank, du bist auf dem richtigen Weg.

:respekt:

Steven

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ähm

wer ist coltdragoon ?

Ich habe dieses Urteil herbeigeführt,

UND

es ist noch nicht rechtskräftig,

das dauert noch 3 Wochen, solange hat die Behörde noch Zeit Widerspruch einzulegen...

Grüße

Frank

Glückwunsch.

Klagt coltdragoon nicht dasselbe in Niedersachsen gerade durch?

Nein, colt ist ebenfalls in NRW. Coltd. und ich sind bei der selben Behörde. Ich habe am Donnerstag noch einen Eintrag mit "2 Schuss Magazin" bekommen und ein alter Eintrag in der WBK, wo dieser Zusatz vergessen wurde, wurde dann nachträglich hinzugefügt.

Von besonderer Bedeutung finde ich die Tatsache, dass das OVG hier der Behörde ins Gebetbuch geschrieben hat, dass sie nicht ohne Darlegung von Gründen unterstellen darf, der Besitzer würde möglicherweise die Verwendungsbeschränkungen der Jagdgesetze nicht einhalten!

Das ist das Beste.

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Nein, colt ist ebenfalls in NRW. Coltd. und ich sind bei der selben Behörde. Ich habe am Donnerstag noch einen Eintrag mit "2 Schuss Magazin" bekommen und ein alter Eintrag in der WBK, wo dieser Zusatz vergessen wurde, wurde dann nachträglich hinzugefügt.

Dann wäre es äußerst nachdenkenswert, zur Wahrung deiner Rechtsposition ebenfalls Widerspruch einzulegen.

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