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IGNORED

Erwerb zweier zusammengehöriger Kurzwaffen


smokey

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich hätte die Möglichkeit aus einem Nachlass ein zusammengehöriges Paar Sportrevolver im Präsentationskasten zu erwerben.

Allerdings habe ich als Sportschütze nur den Voreintrag für eine Waffe.

Der Erbfall als eine Erwerbsmöglichkeit für das zweite Exemplar ist nicht gegeben. Genauso verhält es sich mit dem Erwerb als Wechselsystem, da anscheinend Griffstücke nicht unter diese Definition fallen.

Gibt es vielleicht einen dritte Möglichkeit?

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DAS ist die einzige möglichkeit, ganz klar

Habe nicht behauptet dass dies die einzige Möglichkeit wäre.

Kenne aber einige sehr kompetente und auch auskunftsfreudige Sb, wo ein gangbarer Weg aufgezeigt werden könnte, ansonsten wäre auch ein steiniger Weg erkennbar und man könnte dann einen anderen Weg suchen.

Danke für die Antworten, Problem hat sich gelöst

Erzähl mal, wäre für manchen interessant!

Dafür ist das Forum doch da, dass man Fragen stellt, Antworten bekommt, somit sollte man auch Erfahrungen weitergeben!

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Hatte zufällig mit einem Schützenkameraden telefoniert. Es gibt einen neuen SB. Den habe ich gleich angerufen, und er hat sich als sehr kooperativ erwiesen. Es wird nach einer zufriedenstellenden Lösung gesucht.

Wenn man mit vernünftigen Leuten vernünftig redet kommt meistens auch etwas Vernünftiges dabei heraus.

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Ja, dass stimmt, aber leider ist mein kompetenter SB plötzlich verstorben, die Nachfolger sind leider nicht so fit in Sachen Waffenrecht.

Hatte zufällig mit einem Schützenkameraden telefoniert. Es gibt einen neuen SB. Den habe ich gleich angerufen, und er hat sich als sehr kooperativ erwiesen. Es wird nach einer zufriedenstellenden Lösung gesucht.

Eingedenk so mancher Diskussion in diesem Forum musste ich bei diesen beiden Beiträgen doch etwas lächeln.

Wenn man sie liest kann man den Eindruck gewinnen, dass ein SB dann kompetent ist, wenn er kooperativ ist und möglichst zügig im Sinne des Begehrenden handelt. In meinem Verständnis sind die Begriffe "Kompetenz" und "Kooperation" keine Synonyme.

Nix für ungut ... ich gönne es Dir, dass ein Weg gefunden wird!

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Ein SB einer Behörde ist ein Beamter oder ein Angestellter im öffentlichen Dienst.

Somit sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass er sich als Dienstleister für den Bürger versteht, der mit einem Anliegen zu ihm kommt.

Es gibt leider auch andere Fälle.

Nicht jeder Mensch ist auf seinem Posten die richtige Besetzung. Nicht jeder ist immer interessiert, sach-,fachkundig, motiviert und engagiert. Menschen sind eben auch keine Automaten wo man einen Antrag reinschiebt, der dann nach den Paragraphen geprüft und mit entsprechendem Ergebnis nebst Gebührenbescheid wieder ausgegeben wird. Zum Glück!

Wenn man also auf eine Person trifft, die die o.g. positiven Voraussetzungen erfüllt, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, bezeichnet man diese gerne auch mal als kompetent. Diese Kompetenz kann sowohl fachlich als auch menschlich (Behördenneudeutsch:interpersonell) gemeint sein.

Bearbeitet von Speedshooter
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