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Ablauf Regelmässiges Schiessen in Deutschland (Konstanz z.B.)


Eismann

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Hallo zusammen

Was muss von meiner Seite her berücksichtigt werden, um in Deutschland schiessen zu dürfen?

Bisher konnte ich diese 3 Punkte ausfindig machen:

1. EFWP

1a. Einladung vom Betreiber zum Schiessort

2. Waffe muss in Deutschland zugelassen sein

3. CIP Beschusszeichen

Frage zu 1a.

Wie genau verhält es sich, wenn ich nur zum Training über die Grenze möchte? Gibt es eine Möglichkeit, eine Dauerüberbringungserlaubnis einzuholen?

Frage zu 2.

Angenommen ich möchte ein AR15 M4 von Sabre Defense in Deutschland schiessen. Generell wäre die Waffe erlaubt. Die Originalversion (14.5" Lauf) allerdings nur für Jäger mit 2 Schuss Magazin. Gibt es hier eine Chance, dieses Gewehr dennoch mit 30 Schuss und ohne JJS schiessen zu dürfen? Irgendwie fühlt sich das an wie eine Grauzone, wenn man keinen deutschen Wohnsitz mehr hat.

Da es mir in erster Linie um das Schiessen mit der Remington 700 geht, wäre dieser Punkt noch vernachlässigbar.

Zu 3.

hier liegt vermutlich ein weiterer Knackpunkt. In der Schweiz sind wohl Beschusszeichen nur für Militär-/Polizeiwaffen obligatorisch und dazu in DE nicht anerkannt. Ein CIP Beschuss würde es hier nicht geben. Gemäss deutschem Waffenrecht ist das Schiessen mit Waffen ohne CIP Zeichen nicht erlaubt und würde somit auf eigenes Risiko erfolgen (ok, wer prüft schon das Beschusszeichen auf einem Schiessstand..)

Konkret würde ich gerne hier schiessen gehen:

http://www.sgkonstanz.de/

Reiseweg ist der gleiche wie nach Brünig oder Selgis, von daher eine echte Alternative für Zürcher.

Hat einer von Euch bereits Erfahrungen sammeln können und hätte eventuell einige Tipps auf Lager?

Auch würden mich noch weitere Schiessstände an der Grenze interessieren.

Gruss

Alex

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Zu 3.

hier liegt vermutlich ein weiterer Knackpunkt. In der Schweiz sind wohl Beschusszeichen nur für Militär-/Polizeiwaffen obligatorisch und dazu in DE nicht anerkannt. Ein CIP Beschuss würde es hier nicht geben. Gemäss deutschem Waffenrecht ist das Schiessen mit Waffen ohne CIP Zeichen nicht erlaubt und würde somit auf eigenes Risiko erfolgen (ok, wer prüft schon das Beschusszeichen auf einem Schießstand..)

Das ist das günstigste, was Du in D machen kannst. Einfach einen Termin im Beschußamt vereinbaren, hinfahren, 2 - 3 Std. Kaffee trinken gehen, zurückkommen und 12-17 Euro löhnen und schon hast Du ein Beschusszeichen auf deiner Waffe.

Fazit: Problem gelöst für wenig Geld !

Beschussamt München
Franz-Schrank-Str. 9
80638 München
Telefon:

089/17901-339

Fax:

089/17901-260

Bearbeitet von Sonnengott
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Gibt sowas wie " Dauereinladungen ". Kollege schiesst Tontauben in Lux, ein anderer in Frankreich. Beide haben von den Vereinen dort " Dauereinladungen". Die können dahin fahren und Schiessen wann sie wollen. Zumindest einer wurde schon nach der Grenze in Deutschland kontrolliert, allerdings interessierten die Waffen die Zöllner gar nicht, die hatten mehr Interesse an den Benzinkanistern.

Eigene Erfahrung beim Grenzübertritt mit Munition war, das die Zöllner 1. keine Ahnung von den Papieren haben die man dazu braucht und 2. kein Interesse da nachzuforschen. Aussage eines Beamten war:" Wenn Sie schon sagen sie haben Munition dabei,dann glaube ich Ihnen auch das Sie die entsprechenden Papiere haben. Schmuggler sagen sowas nicht............"

Und zu den Waffen an sich ; Logisch wäre nur Waffen mitzunehmen die in Deutschland auch möglich wären. Ansonsten dürfte der Ärger vorprogrammiert sein. Schliesst Beschusszeichen mit ein, aber wem wurde eine Waffe schon mal auf Beschusszeichen überprüft? Denke die Kontrolleure würden die eh nicht erkennen..............................aber natürlich brauch man die in Deutschland!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Bearbeitet von PetMan
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Herzlichen Dank für Eure Antworten!

Meine Sorge galt auch eher der "Dauereinladung". Wenn dies so möglich ist, kann ich das im Verein mal anfragen und schon mal den EFWP beantragen.

Beim Beschusszeichen mache ich mir in dem Fall weniger Sorgen. Denn ich glaube kaum, dass die Waffen, sollte man nun tatsächlich kontrolliert werden, auf dieses Zeichen überprüft werden. Den Punkt habe ich auch eher der Vollständigkeit halber mit aufgeführt, sollte es noch andere Interessierte geben.

Bleibt nur noch zu klären, wie es mit dem AR15 aussieht.

Gruss

Alex

Bearbeitet von Eismann
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Zu 1a:

Zur Behörde in deren Bereich der Schießstand liegt gehen und VORHER (vor dem Grenzübertritt mit Waffen) eine Erlaubnis für ein Jahr beantragen. Die Erlaubnis wird in den EFWP eingetragen.

Zu 2.

Man kann Waffen als Jäger, als Sportschütze oder als Brauchtumsschütze mitbringen. Bringt man als Sportschütze mit, darf die Waffe nicht vom Schießsport ausgenommen sein. - Im Klartext das Ding muss zuhause bleiben. Als Jäger müsstest Du vor dem Grenzübertritt einen deutschen Jagdschein gelöst haben und dann würde ich von Magazinen größer 2 Schuss dringend abraten. Was Du da ansprichst ist nicht grau, sondern extradunkelschwarz und rot.

Zu 3.

Im Zuge der Mitnahme sind Beschusszeichen nicht erforderlich, es geht also ganz ohne.

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Godix, danke für die Info. Demnach reicht es also nicht aus, nur vom Verein eine Jahreseinladung zu erhalten. Gut zu wissen.

hab ich nicht geschrieben. Du wolltest wissen, wie man eine Dauererlaubnis bekommen kann und genau auf die Frage gab ich eine Antwort. Ob eine "Dauereinladung" genügt habe ich nicht geprüft, mach ich auch nicht, wäre mir zu heiß.

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