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Zugang zur Wohnung von LWB - dürfen Nachbarn, Handwerker, Vermieter etc. Wohnungsschlüssel bekommen?


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Jeder kennt die Situationen:

a) Man fährt 3 Wochen in Urlaub und der /die Nachbarn bekommen den Haus-/Wohnungsschlüssel, um Blumen zu gießen, Briefkästen zu leeren, Müll raus, lüften etc.

oder

b) man arbeitet (viel) und hat gerade eine Haus-Renovierung laufen, bei der man nicht immer vor Ort sein kann. Also drückt man dem Bauleiter oder den Handwerkern die Wohnungsschlüssel vertrauensvoll in die Hände

oder

c) der Vermieter oder Makler bittet um Zutritt/Schlüssel, damit er Kauf- oder Mietinteressenten die Wohnung jederzeit (eben auch wenn man nicht da ist) vorführen kann etc.

Fragen:

  1. Dürfen Legalwaffenbesitzer in o.g. Fällen ihre Hausschlüssel rausgeben, auch wenn Nachbarn/Hanwerker/Makler/Vermieter/Bauleiter etc. NICHT Berechtigte (keine LWB) sind?
  2. Muss dann der/die Waffenschränke ein bestimmtes (höher als im WaffG gefordert) Sicherheitsniveau aufweisen, z.B. Ier Schrank (die man ja auch für nicht ständige bewohnte Häuser nutzen darf lt. WaffG)?
  3. Müssen die Schränke fest verankert sein?
  4. Müssen Sie ein Mindestgewicht haben (oder sind kleine B-Würfel zum Wegtragen auch ok?)?
  5. Was passiert (mal hypothetisch), wenn die Behörde ihren Kontrollbesuch machen möchte, aber statt dem LWB nur einen Trupp Handwerker vorfindet, die gerade im Zimmer mit dem Waffenschrank Heizkörper oder Fenster tauschen?

Grüße und vielen Dank für Eure Einschätzungen

Schwarzwälder

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Vermeide lediglich den Tresorschlüssel an Dritte weiter zu geben (diesen Fall gab es tatsächlich, angeblich wegen anstehenden Hochwassers im Haus) und dann ist alles Paletti.

In Kanada hat die RCMP während einer Flut Häuser durchsucht und die von den Besitzern zurückgelassenen Waffen, die diese aus den Tresoren im Erdgeschoss auf den trockenen Dachboden gebracht haben, konfisziert. Wegen "unsicherer " Lagerung. http://www.sunnewsnetwork.ca/sunnews/politics/archives/2013/06/20130628-151342.html

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Wenn das Hochwasser meine Waffen erreicht sind große teile Deutschlands ein See. Liege auf 400m und die Waffen stehen im 1. Stock und unsere Straße ist abschüssig. Aber stimmt schon, Feuerhemmend sind die Schränke, aber Wasserdicht sicher nicht................

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Jeder kennt die Situationen:

a) Man fährt 3 Wochen in Urlaub und der /die Nachbarn bekommen den Haus-/Wohnungsschlüssel, um Blumen zu gießen, Briefkästen zu leeren, Müll raus, lüften etc.

oder

b) man arbeitet (viel) und hat gerade eine Haus-Renovierung laufen, bei der man nicht immer vor Ort sein kann. Also drückt man dem Bauleiter oder den Handwerkern die Wohnungsschlüssel vertrauensvoll in die Hände

oder

c) der Vermieter oder Makler bittet um Zutritt/Schlüssel, damit er Kauf- oder Mietinteressenten die Wohnung jederzeit (eben auch wenn man nicht da ist) vorführen kann etc.

Fragen:

  1. Dürfen Legalwaffenbesitzer in o.g. Fällen ihre Hausschlüssel rausgeben, auch wenn Nachbarn/Hanwerker/Makler/Vermieter/Bauleiter etc. NICHT Berechtigte (keine LWB) sind?
  2. Muss dann der/die Waffenschränke ein bestimmtes (höher als im WaffG gefordert) Sicherheitsniveau aufweisen, z.B. Ier Schrank (die man ja auch für nicht ständige bewohnte Häuser nutzen darf lt. WaffG)?
  3. Müssen die Schränke fest verankert sein?
  4. Müssen Sie ein Mindestgewicht haben (oder sind kleine B-Würfel zum Wegtragen auch ok?)?
  5. Was passiert (mal hypothetisch), wenn die Behörde ihren Kontrollbesuch machen möchte, aber statt dem LWB nur einen Trupp Handwerker vorfindet, die gerade im Zimmer mit dem Waffenschrank Heizkörper oder Fenster tauschen?

Grüße und vielen Dank für Eure Einschätzungen

Schwarzwälder

Wenn die Waffen gut verschlossen sind würde ich mir da weniger Sorgen machen.

Eher ists so eine Sache was ist wenn der Vermieter generell Waffen ablehnt?

Es ist seine Wohnung und er kann zB. auch bestimmen das keine großen,gefährlichen Hunde gehalten werden dürfen.

So besagt zB. auch ein Urteil das ein Grundstückseigentümer (Jagdpachtrecht) einen (oder mehrere) Jäger nicht

auf sein Grundstück lassen muss wenn er die Jagd ablehnt, weil er ein Jagdgegner ist.

Oder ein NPD Schornsteinfeger wollte (Bezirksschorni) in die Wohnung eines Politikers der Linken der klagte dagegen.

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Vermeide lediglich den Tresorschlüssel an Dritte weiter zu geben (diesen Fall gab es tatsächlich, angeblich wegen anstehenden Hochwassers im Haus) und dann ist alles Paletti.

Was vor 2003 auch kein Problem gewesen ist, auch ein Nicht-WBK-Inhaber durfte damals nicht gewerblich verwahren. Auch so ein Fortschritt, den wir der Hobbylobby als Gegenleistung fürs Spielen mit den bösen Gewehren verdanken.

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In Kanada hat die RCMP während einer Flut Häuser durchsucht und die von den Besitzern zurückgelassenen Waffen, die diese aus den Tresoren im Erdgeschoss auf den trockenen Dachboden gebracht haben, konfisziert. Wegen "unsicherer " Lagerung.

Wenn man auch dem Link: http://www.sunnewsnetwork.ca/sunnews/canada/archives/2013/06/20130628-135924.html da drin folgt, klingt das nach temporärer Sicherstellung ohne Folgen für den Eigner.

Siehe auch: "... police shows them searching for pets, people or other hazardous items. RCMP have said that if they found an unsecured firearm in the home, they seized it for safekeeping and plan to return it to the owner."

Macht für mich Sinn, quasi Dienst am Bürger.

Bearbeitet von BigMamma
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... Früher hätte keine Sau so eine Frage gestellt, man hätte es einfach gemacht und gut.

Ja, nur früher gab es auch keine unangekündigten behördlichen Kontrollbesuche bei LWBs.

... und es wird ja schon reguliert bzw. verboten, dass man seine Waffenschränke/Pulver/Muni in Gemeinschaftskellern lagert- auch wenn die da in vorschriftsmäßigen Behältnissen ganz vorschriftsmäßig abgeschlossen gelagert würden und nur eine sehr begrenzte Zahl (die 2-5 anderen Mitparteien, die mit einem unterm selben Dach wohnen) Zugang hätte. Insofern wird man seine Wohnung ganz sicher nicht in quasi öffentlichen Raum umfunktionieren dürfen und sich dabei darauf berufen können, dass die Püster ja alle im A-Schrank/B-Schrank abgeschlossen seien.

Es muss da Grenzen geben - nur welche?

Grüße

Schwarzwälder

Bearbeitet von Schwarzwälder
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Ja, nur früher gab es auch keine unangekündigten behördlichen Kontrollbesuche bei LWBs.

Und die kommen auch gerade dann, wenn Oma Hilde von nebenan meine Blumen gießt ? Und Oma Hilde lässt die dann natürlich auch rein, meinst du ? Was ist dann übrigens mit der Feuerwehr, dürfen die dann bei einem Wasserrohrbruch auch nicht in meine Wohnung ? Muss dann die ganze Nachbarschaft ersaufen ? Oder müssen die vorher den KMRD holen ? Fragen über Fragen, nur wer viel fragt, geht viel fehl.

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Wenn das Hochwasser meine Waffen erreicht sind große teile Deutschlands ein See. Liege auf 400m und die Waffen stehen im 1. Stock und unsere Straße ist abschüssig. Aber stimmt schon, Feuerhemmend sind die Schränke, aber Wasserdicht sicher nicht................

Ich kann es beim Außendesign vieler Schränke ja verstehen, dass die oft in die Keller verbannt werden. Aber als wirklich zielführend empfinde ich das nicht. So teuer sind Farbspraydosen und Wand-Tatoos auch nicht. :rolleyes:

Dein

Mausebaer

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...

Aber auch einfach auf rot mit zwei Dosen Sprühfarbe umgespritzt werden selbst die häßlichen Teile, die mal der Praktiker vertickte, WoZi-tauglich. :dirol:

In Hochglanz-Dunkelblau mit Gold-Linien kann ich mir meine Schränke ganz gut vorstellen.. wenn ich mal Langeweile habe mach ich einen Testlauf am Munischrank!

Gruß

Hunter

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