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IGNORED

Bedürfniss 18 Termine, was ist richtig ?


fletschmann

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Hallo zusammen,

gestern waren wir beim GK Trainig, ein Mitglied aus unserem Verein sagte mir das 18 Schiessstermine im Jahr wichtig sind für das Bedürfniss um die Waffen zu behalten.

Da ich Beruflich Bauleiter bin und sehr oft unterwegs bin auch an Feiertagen kommt der Schießsport zu kurz bei mir.

Im Waffengesetzt steht nichts derartiges drin ( gibt es da was ich nicht weis) ich bin seit 20 Jahren dem Schießsport verfallen und es macht immer Spaß mit den Kameraden zu Schiesssen, und den smalltalk nach dem Schiessen nicht zu vergessen.

Könnt ihr mir da weiterhelfen bin wohnhaft in Baden Württemberg.

Vielen Dank an euch

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Der Schwachfug verbreitet sich immer mehr. Es ist, als wünschten sich die Vereins- und Verbandfürsten eine solche Vorschrift, um die Mitgleider mehr knebeln zu können. :bad: Die 18 kommen aus der Alternativinterpretation des § 14 Abs. 2 WaffG und haben nichts mit dem Bestand des Bedürfnisses zu tun. Zum Bestand des Bedürfnisses gerade auch als Sportschütze führen die WaffVwV aus:

Mit der Regelung des § 4 Absatz 4 Satz 3 wird der Behörde das
Ermessen eingeräumt, auch nach der bisher einmaligen Regelüberprüfung
nach drei Jahren, das Fortbestehen des Bedürfnisses
zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen,
d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer
kein Bedürfnis mehr hat. Mit § 4 Absatz 4 Satz 3 wird keine
Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt. Hiermit soll die
Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in
denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich kein Bedürfnis
mehr hat. Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel die
letzten zwölf Monate.
Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die
Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines
Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören,
genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses
nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche
Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch
geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins
oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass
der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten
Verband als Mitglied gemeldet ist. Bei Jägern kann
das Fortbestehen des Bedürfnisses grundsätzlich bei einem gelösten
Jagdschein unterstellt werden.
Die schießsportliche Aktivität orientiert sich für diejenigen,
die das Waffenkontingent überschreiten an § 14 Absatz 3.
Anknüpfungspunkt für die Feststellung eines fortbestehenden
Bedürfnisses ist damit eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die
den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am
Schießsport beteiligt. Die unterschiedlichen Verbandsregeln
und Wettkampforganisationsformen lassen es nicht zu, eine
konkrete Mindestzahl festzulegen.
Für alle anderen Sportschützen gelten für die Überprüfung des
Bedürfnisses dieselben Grundsätze wie für die Prüfung der Erteilung
der waffenrechtlichen Erlaubnis.
Die schießsportliche Betätigung unterliegt als Freizeitsport –
wie im Übrigen in jeder Sportart – zeitlichen Schwankungen
hinsichtlich der ausgeübten Intensität. Dabei muss berücksichtigt
werden, dass es sich beim Sportschießen nicht nur um spitzensportliche
Betätigung handelt, sondern vor allem auch um
breitensportliches Schießen.
Im Rahmen der Überprüfung hat die Behörde daher auch die
Gründe zu berücksichtigen, aus denen der Sportschütze bei
fortbestehender Mitgliedschaft nachvollziehbar gehindert war,
den Schießsport auszuüben (z. B. bei einem vorübergehenden
Aufenthalt im Ausland, einem vorübergehenden Aussetzen
insbesondere aus beruflichen, gesundheitlichen Gründen oder
familiären Gründen). Dies gilt entsprechend auch für eine
Überprüfung des Bedürfnisses bei Jägern.
Für die erneute Überprüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz
4 Satz 1 gelten ansonsten dieselben Grundsätze wie für die
Prüfung bei der Ersterteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis.
Zu § 5: Zuverlässigkeit
5.1 Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ...

Dein

Mausebaer

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... fortbestehende schießsportliche

Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch

geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins

oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass

der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv...

Dass das mit den 18 mal so nicht stimmt ist klar. Aber was soll den in etwa im Schießbuch stehen um die schießsportliche Aktivität nach zu weisen? Und wie ist es, wenn man einen Bedürfnisantrag für eine (Kontingent-) KW stellt. Da wird doch auch ganz gerne ein Auszug aus dem Schießbuch verlangt.

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M.e. muss er sehr wohl 12x regelmäßig oder 18x unregelmäßig nachweisen. Oder was verstehe ich an folgendem Absatz falsch ?

"Für alle anderen Sportschützen gelten für die Überprüfung des
Bedürfnisses dieselben Grundsätze wie für die Prüfung der Erteilung
der waffenrechtlichen Erlaubnis."

Man kann schonmal begründen warum es in dem einem Jahr nicht gereicht hat, aber wenn das immer so ist ?

Die paar Termine sollte man doch wohl zusammen bringen, wenn man sich für den Schießsport interessiert und nicht nur... ach lassen wir das.

Bearbeitet von farmer3
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Das ist aber für § 14 Abs. 2 WaffG und alle anderen Sportschützen wären die,

  • die weder Mitglied in einem anerkannten Verband sind,
  • die weder ein Schießbuch führen
  • noch Wettkampfteilnahmen nachweisen und
  • auch nicht nach § 4 Abs. 4 S. 3 WaffG geprüft werden (!!!)

:rtfm:

edit: Aufzählung zu Verdeutlichung ergänzt

Bearbeitet von Mausebaer
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Ich denke du hast Recht, 12/18 ist nicht zwingend, fragt sich nur wie da jetzt festgemacht wird dass er weiterhin schießsportlich aktiv ist, schwammige Formulierung.

Was nützt ihm ein Schießbuch wenn nix drin steht, der Verein wird ihm auch keine ausreichenden schießsportlichen Aktivitäten bescheinigen wenn er eh schon angemotzt wurde

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Schießbuch selbst ausfüllen, so wie z.B. ein klassisches Fahrtenbuch. Als freier Schütze wäre er doch eh ungebunden. Aber § 4 Abs. 4 S. 3 WaffG ist ohnehin anlassbezogen. Aus dem Nichts sollte da nichts kommen und bei dauerhaften Verbandsaustritts wird die Prüfung kaum noch "überraschend sein". Dann ...

  1. Prüfung der letzten 12 Monate sowie
  2. Im Rahmen der Überprüfung hat die Behörde daher auch die
    Gründe zu berücksichtigen, aus denen der Sportschütze bei
    fortbestehender Mitgliedschaft nachvollziehbar gehindert war,
    den Schießsport auszuüben (z. B. bei einem vorübergehenden
    Aufenthalt im Ausland, einem vorübergehenden Aussetzen
    insbesondere aus beruflichen, gesundheitlichen Gründen oder
    familiären Gründen).

    Wenn bei Verbandsmitgliedschaft das berücksichtigt wird, wie sollte das dann bei einem freien Schützen zu verneinen sein?

Bist Du in einem anerkannten Verband und hast Gründe zum Nichtschießen in den letzten 12 Monaten, dann ist das auch OK.

Nur so wirklich sehe ich im geschildertem Fall eh kein Problem. :unknw: Würde irgendeiner hier als Schießleiter bei der Fallschilderung und glaubwürdigem Auftreten beim Training sagen: "Du kummst hier net rei und bescheinige tät I Dir äh nix!"? Wenn er nicht zum Stammverein kommt, dann schießt er halt irgendwo vor Ort als Gast. Dank Internet braucht man ja nicht mehr immer einen eingeweiten Ortskundigen, um eine legale Schießgelegenheit zu finden. Mich würde es noch nicht einmal wundern, wenn er, falls er seinen Baustellenplan für Juni hier veröffentlichte, mehr als 5 Möglichkeiten, ggf. auch mit Leihwaffen, zum Schießen alleine im Juni zusammen bekäme, ganz zu schweigen von den neuen Bekannten, das das bringen kann. :AZZANGEL:

Dein

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
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Wen es interessiert, vllt hilft es jemand:

ein Schützenkollege von mir der beruflich bedingt sehr wenig Zeit zum schießen hat, hat ziemlich heftiges und schon länger andauerndes Gedöns mit seiner SB.

Ende vom Lied nach vielem Hin und Her sind 4 Termine/Jahr die er nun irgendwie liefern muss.

Behörde: Köln

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Mir ist es bewusst, dass diese Frage an den TE nicht gut ankommen wird, trotzdem will ich die stellen:

Wenn (wie du selbst schreibst) der Schießsport bei dir zu kurz kommt und du dafür keine zeit hast, warum willst du dann eine Waffe haben? Wenn du nicht mal die lächerliche 18 mal im Jahr schaffst, warum willst du überhaupt damit anfangen? Das ist auch noch nicht alles. Sachkundeprüfung musst du auch machen usw

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Dann gibt's für ihn eine Lösung:

Wenn er so viel unterwegs ist, kann er einfach in jed. Verein (gibt's in jeder Stadt) als Gastschütze mit Vereinswaffen schießen und sich das im Schießbuch unterschreiben lassen. So einfach ist das.

Bearbeitet von sinus
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@Mausebär: ja, ja, hast du sehr gut gemacht. Den halben WaffG zitiert, alle Eventualitäten abgedeckt, alle mögliche Szenarien erwähnt. Warum ist der Thread dann noch offen? Problem gelöst!

Verhältst dich heute wie ein Foren-Rambo, was für dich eh untypisch ist. Ist das die Hitze? ;-)

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Dann gibt's für ihn eine Lösung:

Wenn er so viel unterwegs ist, kann er einfach in jed. Verein (gibt's in jeder Stadt) als Gastschütze mit Vereinswaffen schießen und sich das im Schießbuch unterschreiben lassen. So einfach ist das.

Ja ist das so einfach?

Irgendwo hier glaube ich in einem anderen Beitrag von einem Forum-Mitglied gelesen zu haben das gar nicht jeder Verein

"Gastschützen" haben will.? :sad:

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Mir ist kein Verein bekannt, der keine Gastschützen zulässt. Warum auch, wenn er sogar sachkundig ist und schon Waffen besitzt. Und wenn ein Verein sowas nicht macht, dann bestimmt der andere. Also, bisschen bemühen muss man sich schon. "Grün" Oder man zitiert den OSM zur sich nach Hause und er bescheinigt schriftlich, dass der Mann ein aktiver Schütze ist."Grün"

Mir kommt es so vor, dass hier eine Lösung gesucht wird, alle Waffen behalten zu können, ohne dafür was zu tun. Das wäre natürlich optimal, aber soweit sind wir in Deutschland leider noch nicht.

Bearbeitet von sinus
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Ja,

es gibt Vereine, die meistens bereits bei ihren Konditionen durchblicken lassen, dass sie keine ungeladenen Gäste wünschen. Aber die meisten sind anders. :friends:

@ sinus

Unterstelle nie Bösartigkeit, wo Dummheit als Erklärung ausreicht!

Euer

Mausebaer

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Ich finde 18 Termine im Jahr nun wirklich nicht wenig und kann ihn verstehen. Vielleicht ist es bei ihm ja so, dass schießen bei ihm nicht das einzige Hobby ist. Und wenn man einen anspruchsvollen Beruf mit Familie und anderen Hobby unter einen Hut bringen muss, kann es schon sein, dass man nicht auf 18 Termine kommt...aber sollte ihm deswegen das Bedürfnis aberkannt werden und ihm damit die Möglichkeit der Ausübung dieses Hobbys genommen werden?! Ich finde nicht!

Ich selber habe auch jedes Jahr Probleme auf meine 18 Termine zu kommen. Sportlich schieße ich im Schwerpunkt Matches...5-8x im Jahr (L3 im 70 - 85% Bereich). Mein Training mache ich hauptsächlich beruflich...das kann ich mir aber nicht als Termin anrechnen lassen.

PS: Mein Verein will keine Gastschützen.

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Mir ist es bewusst, dass diese Frage an den TE nicht gut ankommen wird, trotzdem will ich die stellen:

Wenn (wie du selbst schreibst) der Schießsport bei dir zu kurz kommt und du dafür keine zeit hast, warum willst du dann eine Waffe haben? Wenn du nicht mal die lächerliche 18 mal im Jahr schaffst, warum willst du überhaupt damit anfangen? Das ist auch noch nicht alles. Sachkundeprüfung musst du auch machen usw

Warum möchtest du unbedingt, dass er seine Waffe abgibt? Er stellt doch damit keinen Unsinn an.

Die 18 Besuche können für viele schwer sein. Ich spreche aus eigener Erfahrung:

-Studium und Klausurenstreß

-Nachtarbeit

-Vom Verein verlegter Termin

-Schießleiter ausgefallen

-Migräne/Kopfschmerzen/Schnupfen

-Arzt-Termin (der seit einem halben Jahr feststeht)

-Noch keinen IPSC-Kurs für die übrigen möglichen Termine absolviert

-Im Dezember fallen die letzten Termine generell aus (Feiertage)

-Verpennt (obwohl man ein Pünktlicher Mensch ist :grin:)

-Auf fremdes/familiäres Auto angewiesen

Dann merkt man im Oktober, dass erst 10 Unterschriften im Schießbuch sind...

EDIT: Und ich habe noch keine Blagen zuhause.

Bearbeitet von Dango
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Das möchte ich auf keinen Fall! Ich bin auch beruflich sehr viel unterwegs (selbständig), meistens im Ausland. Hab noch ein Kind, bin im Vorstand. Trotzdem komme ich pro Jahr auf über 60 Einträgen im Schießbuch. Ich finde, dass 18 mal im Jahr schon machbar sind.

Verpennt, Arzttermin?? Der Schießbetrieb findet meistens ab 18:00 statt. Schiessleiter? Braucht man nicht immer. Schnupfen? Ganz ehrlich, hört sich alles bisschen kindisch an.

Was mich besonders stört, es geht nicht um die 18 mal im Jahr. Eine Mitgliedschaft im Verein bedeutet viel mehr! Es sind immer die, die sich nie an Arbeitseinsätzen oder Events beteiligen, im Verein nichts machen, nur die Beiträge pünktlich bezahlen. Alles andere können die anderen machen. Aber ein Verein ist kein Fitness-Club, es reicht nicht aus nur die Beiträge zu bezahlen und sich nur 18 mal im Schützenhaus blicken zu lassen. Und dann lese ich: ach, ich hab schnupfen und kein Auto, möchte aber meine Waffen unbedingt behalten!

Bearbeitet von sinus
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Was mich besonders stört, es geht nicht um die 18 mal im Jahr. Eine Mitgliedschaft im Verein bedeutet viel mehr! Es sind immer die, die sich nie an Arbeitseinsätzen oder Events beteiligen, im Verein nichts machen, nur die Beiträge pünktlich bezahlen. Alles andere können die anderen machen. Aber ein Verein ist kein Fitness-Club, es reicht nicht aus nur die Beiträge zu bezahlen und sich nur 18 mal im Schützenhaus blicken zu lassen. Und dann lese ich: ach, ich hab schnupfen und kein Auto, möchte aber meine Waffen unbedingt behalten!

Zum Glück gibt es auch Vereine bei denen dies kein Problem ist. Von daher solltet ihr die Beiträge diese Mitglieder anderen Vereinen überlassen. Sorry, und ich mag eigentlich die SG Wiesloch.

BBF

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Das ist ein anderes Thema. Es sind die wenigsten, die nur durch Beiträge überleben können.

Was ich eigentlich sagen wollte, es ist durchaus möglich, die 18 Pflichteinträge zusammen zu bekommen, egal wie stark man eingespannt ist. Wenn man nicht mal dazu in der Lage ist, sollte man es lassen. Meine Meinung. Wenn ihr das anders sieht, bitte.

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Verpennt, Arzttermin?? Der Schießbetrieb findet meistens ab 18:00 statt. Schiessleiter? Braucht man nicht immer. Schnupfen? Ganz ehrlich, hört sich alles bisschen kindisch an.

Kann alles passieren.

Meine Zahnärztin vergibt auch Abends Termine, weil eben der Durchschnittsbürger tagsüber arbeitet. Dieses Angebot nehme ich gerne wahr.

Und wenn ich 2,5 Tonnen Steine in den Garten getragen habe, kann ich mich auch mal kurz aufs Ohr hauen und dabei vergessen den Wecker zu stellen.

Falls ich krank bin (z.B. Schnupfen), möchte ich auch nicht andere Leute mit meiner Krankheit anstecken. Japan machts vor.

Vor allem waren das jetzt drei Argumente aus meiner noch erweiterbaren Liste.

Ich habe jetzt keine Lust auf einen Internet-Fight. Ein Freund von mir kommt nach jedem Schießen eine Stunde zu spät zur Arbeit. Zum Glück kann er dies auf die Bahn schieben und sein Chef kennt die "Bahn-Pünktlichkeit".

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jetzt lasst doch mal den Unsinn hier immer auf den 18 Terminen rumzureiten.

es wurde doch schon festgetellt, das die zum Bedürfniserhalt nicht notwendig sind.

sondern nur weiterhin eine gewisse schießsportliche Betätigung!

ausserdem hier immer die 18 anzuführen ist auch nicht korrekt! wenn dann benennt das korrekt: 12 oder 18, falls regelmäßig bzw. unregelmäßig.

und diese Nachweise brauchts nur für den ersten Bedürfnisnachweis und die Bedürfniswiederholungsprüfung ( in den ersten 3 Jahren bzw. 3 Jahre nach Ersterteilung), bzw. wenn per Voreintrag eine weitere Waffe auf grüne WBK erworben werden soll.

.... jetzt kommt schon als Argument die Zahnärztin, der Schnupfen und die Bahn.....wohl zu heiß gewesen heute.....

Bearbeitet von alzi
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.... jetzt kommt schon als Argument die Zahnärztin, der Schnupfen und die Bahn.....wohl zu heiß gewesen heute.....

Das sind zwei (ja, zwei) meiner aufgelisteten Gründe, weshalb es nicht jedes Mal möglich ist, auf dem Schießstand zu erscheinen.

Wahre Begebenheit (Zahnärztin) und ich will auch keine kranken Schützen neben mir stehen haben.

Den Satz mit der Bahn, solltest du noch einmal genau durchlesen.

eaqn52l3.jpg

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