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IGNORED

Nachweis für Joule-Beschränkung am Stand


mol

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Hallo,

bei uns in der Schießhalle gibt es eine Beschränkung auf 1500 Joule E0.

Wie ist denn hier eigentlich gesetzlich der Nachweis geregelt? Ich habe dazu nirgendwo was gefunden.

Das Ordnungsamt gibt leider nur unbrauchbare bis widersprüchliche Aussagen hierzu von sich.

Wir sind angehalten, vor Beginn ggfs. mit der Munitionsschachtel die Max-E0 nachzuweisen. Das Problem dabei ist, dass z.B. bei der Geco TM .44 eine E0 von 1540J draufsteht.

Dass das zumindest bei mir vorne nicht rauskommt, ist hierbei egal.

Gibt es dazu irgendeine verbindliche Regelung?

Kann doch nicht sein, dass man selber nachmessen muss. Oder machen das die Wiederlader hier auch immer?! (Bin keiner, darum frage ich.)

Viele Grüße,

Marc

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Hallo,

...

Gibt es dazu irgendeine verbindliche Regelung?

Kann doch nicht sein, dass man selber nachmessen muss. Oder machen das die Wiederlader hier auch immer?! (Bin keiner, darum frage ich.)

Viele Grüße,

Marc

Hallo,

verbindlich ist das, was vorne rauskommt, also aus der Waffe, die geschossen wird. Ums nachmessen kommst du nicht herum! Wird beim BDS z.B. regelmäßig gemacht, wenn mit Langwaffen in .44mag. auf die armen Fallscheiben geschossen wird (1500J sind mit der .44mag in der Langen schnell überschritten!).

Gecos, auf denen 1540J steht, die aber nur 1495J aus deiner Waffe bringen sind (von der Standzulassung her) OK

Magtech, auf denen 1300J (willkürlich von mir erfundener Wert) steht, die dann aber plötzlich 1505J bringen weil sehr langer Lauf sind (von der Standzulassung her) nicht OK.

Was der Standbetreiber draus macht ist ne andere Geschichte, irgendwie muss er ja für die Einhaltung der Standzulassung sorgen. Versuche doch mal, die Pillen aus deiner Waffe zu messen, irgendwer in deiner Umgebung wird doch ein Chrony (o.ä.) haben. Schönes ausführliches Messprotokoll anfertigen, 5 Schuss, besser 10, alle relevanten Daten dazu Waffe, Lauflänge, Waffennummer, Munition, evtl. Chargennummer, Temperatur, Datum, Ort, Unterschrift. Dann hat der Standbetreiber was "handfestes", mit dem ER belegen kann, dass auf seinem Stand alles mit rechten Dingen zugeht.

Grüße

Hilli

Bearbeitet von Hilli
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Gibt so ein Stand von den baulichen Gegebenheiten die 1500 Joule vor oder ist die Grenze eine willkürlich festgelegte? In meinen beiden Vereinen ist einer bis Kaliber 45 und einer mit 7000 Joule zugelassen. Großartige bauliche Unterschiede kann zumindest ich nicht erkennen. Und bei der Zulassung nach Kaliber wird ja auf den Joulewert gar nicht explicit eingegangen. Beide Stände die ich meine haben Lamelenkugelfänge..........

LG

Peter

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Das hängt auch davon ab was beantragt wurde. Werden 1500 Joule beantragt, werden keine 7000 Joule freigegeben, auch dann nicht wenn es baulich in Ordnung wäre.

Wir der Stand bis 3000 Joule freigegeben heißt das noch lange nicht, daß der Verein das nicht selbst auf 1500 Joule begrenzen darf.

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Man kann es auch mit der Genauigkeit übertreiben.

Der 25 Meter Stand meines Heimatvereins ist auch nur bis 1500 Joule zugelassen. Es werden dort außer dem Vereinsschießen sowohl Kreis.- und Gaumeisterschaften in den DSB-Großkaliberdisziplinen ausgetragen. Kein Mensch prüft, ob da ggf. eine "Puffe" 5 oder 10 Joule über den 1500 liegt - eher umgekehrt. Der MIP ist das Maß der Dinge.

Manfred

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Hallo,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Ich habe unseren Vorstand mal angeschrieben, der kümmert sich nochmal explizit drum, wie das nachzuweisen ist.

Die Grenze von 1500 Joule ist eher willkürlich festgelegt - ist halt ein "normaler" 25m-Stand mit den derzeit üblichen Standardwerten. Man hätte theoretisch vermutlich auch 1600J hinschreiben können.

Ich will ja auch gar nicht überflüssige Bürokratie erzeugen, nur eben sichergehen, was ich nun darf und was nicht.

Vermutlich komme ich also ums Messen tatsächlich nicht herum.

Mich hätte interessiert, ob man eben zu beliebigen Zeiten dem geneigten Besucher mit Messgerät die E0 nachweisen können muss oder ob man das vorher selber machen muss. Aber anscheinend gibt es da wohl keine verbindlichen Richtlinien außer denen, die der Standbetreiber vorgibt.

Viele Grüße,

Marc

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Mann so eine schwachsinnige Bürokratie...

Dem Dreckhaufen im Kugelfang wirds vollkommen wurscht sein, ob die Murmel am Anfang 1499 oder 1501J hat. Deswegen fällt das Schützenhaus auch nicht ein.

Wer viel fragt, kriegt viel Antworten.

Tut Euch doch mit solchen Fragen und überflüssigen Diskussionen hier fröhlich vorauseilend weiter selber beschränken, die Ämter und Grünen werdens danken. Die lesen hier übrigens auch mit. Und bis jetzt wars denen eigentlich (noch) bums.

Im dümmsten Fall sind dann 1499 ok und 1505 extrapöse und verboten.

Bearbeitet von Andi08/15
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Mann so eine schwachsinnige Bürokratie...

Dem Dreckhaufen im Kugelfang wirds vollkommen wurscht sein, ob die Murmel am Anfang 1499 oder 1501J hat....

Tut Euch doch mit solchen Fragen und überflüssigen Diskussionen hier fröhlich vorauseilend weiter selber beschränken, die Ämter und Grünen werdens danken.

Das war auch mein Gedanke.

Hier (gemeint sind die genannten "Grenzfälle") wird doch wieder mal - aus den eigenen Reihen - ein Problem konstruiert, das eigentlich keines ist.

Wir sind in Deutschland, und das im Bereich eines "sensiblen" Themas. Das Ergebnis ist doch erwartbar wieder nur mehr Bürokratie, Prüf- und Nachweisaufwand. Tatsächliche Relevanz hingegen: nahe Null.

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[...]Gibt es dazu irgendeine verbindliche Regelung?[...]

Du gehst mit der Munition und Deiner Waffe zum nächsten Beschussamt. Die wählen dann 20 Patronen aus dem Vorrat nach einem Zufallsverfahren aus. Zehn Patronen werden aus Deiner Waffe verschossen und dabei die v3 und die v25 mit geeichten Geschwindigkeitsmessern gemessen. Aus diesen Werten berechnet man dann die durchschnittlichen Geschwindigkeiten und den BC des Geschosses. Mit dem BC wird dann von der v3 auf die v0 rückgerechnet. Die restlichen zehn Patronen werden amtlich delaboriert und jeweils das Geschossgewicht bestimmt, daraus errechnet man dann das durchschittliche Geschossgewicht und die Standardabweichung der jeweiligen Gewichte. Aus der mittleren v0 und dem mittleren Geschossgewicht wird dann die E0 die das geschoss auss Deiner Waffe hat ermittelt. Zusätzlich wird die sog obere Vertrauensgrenze nach einem statistischen Verfahren berechnet. Über das Ergebnis bekommst Du ein Gutachten. Damit die Munition verwendet werden darf, muss sowohl die durchschnittliche E0 als auch der Wert für die obere Vertrauensgrenze die Höchstwerte einhalten. Das Gutachten gilt natürlich nur für die eine, die geprüfte Losnummer oder falls es mehrere Losnummern waren für die den Beschussamt vorgestellte Munition. Also nimm den ganzen Munitionsvorrat mit zum Beschussamt, wenn es nicht nur Munition aus einem Los ist.

Nachlesen kannst Du das alles im Beschussgesetz und in der Beschussverordnung.

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Hi,

mir liegt absolut fern, hier Bürokratie zu erzeugen. Ich möchte eben nur vermeiden, das mir irgendwer auf die Füße tritt und sagt, dass Unwissenheit ja schließlich keine Ausrede sei - ist in allen anderen Bereichen zu diesem Thema ja genauso.

In diesem Fall werde ich sie (die Füße) also ab sofort ruhig stellen. ;)

Viele Grüße,

Marc

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