Zum Inhalt springen
IGNORED

Altersbeschränkung f. Patronenhülsen


schall+rauch

Empfohlene Beiträge

Moin,

da ich im Waffengesetz nicht gefunden habe und auch hier über die Suchfunktion nicht:

Ist die Abgabe einer Patronenhülse an Kinder unter 14 J erlaubt? Es ist ja im Prinzip nur ein Stück Messing(Stahl).

Hintergrund ist eine Frage aus dem Prüfungskatalog Jagdrecht.

Die richtige Antwort soll sein: es ist nicht erlaubt. Ich halte das für Unsinn.

Gruß

s+r

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

....Hintergrund ist eine Frage aus dem Prüfungskatalog Jagdrecht.

Die richtige Antwort soll sein: es ist nicht erlaubt. Ich halte das für Unsinn.....

Ich vermute du hast da was falsch verstanden aufgrund der Formulierung der Frage.

Allerdings sage ich dir auch, wenn die im Jagdkurs behauptet hätten das der Hirsch um 04:30 Uhr morgens immer ein rot blinkendes Kreuz auf dem Haupt hat ich ihnen Recht gegeben hätte.

Die hatten da nämlich immer Recht und der Dank für Widerspruch kam in der mündlichen Prüfung recht deutlich zu Tage.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[...]

Hintergrund ist eine Frage aus dem Prüfungskatalog Jagdrecht.

Die richtige Antwort soll sein: es ist nicht erlaubt. Ich halte das für Unsinn.[...]

Wie ist exakte Wortlaut der Frage und der Musterantwort?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie ist exakte Wortlaut der Frage und der Musterantwort?

Das weiss ich nicht, da ein Bekannter diese Frage in seiner Revierjägerprüfung hatte. Er hat mir davon erzählt und ich habe es wie gesagt für Blödsinn gehalten. Diese Frage wurde unter den Kursteilnehmern diskutiert und von den Prüfern nach Abschluss wie beschrieben beantwortet.

Gruß

s+r

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das weiss ich nicht, da ein Bekannter diese Frage in seiner Revierjägerprüfung hatte. Er hat mir davon erzählt ....

Kennst du dieses Spiel wo zehn Leute im Kreis sitzen und einen kurzen Sachverhalt von Person zu Person hinter vorgehaltener Hand weiter geben müssen und was dabei beim zehnten Mensch heraus kommt ?

Stille Post nennt man das glaube ich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist die Abgabe einer Patronenhülse an Kinder unter 14 J erlaubt? Es ist ja im Prinzip nur ein Stück Messing(Stahl).

Es gibt sicherlich irgend eine Richtlinie das man Kleinteile, verschluckt werden koennen, nicht an Personen unter 4 Jahre abgeben darf......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Lösung zur Frage 78 macht mir viel mehr Kopfzerbrechen ...

Lesen bildet.

Ich habe für Dich noch mal den vollständigen und korrekten Wortlaut des § 36 Abs. 3 WaffG heraus gesucht:

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
(1) ...
(2) ...
(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Da allerdings laut aktueller Rechtsprechung bereits vom Besitz von Schusswaffen "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit" ausgeht, muss das vom Kontrollorgan erzwungene Betretungsrecht hinsichtlich des Vorhandensein einer Gefahrensituation nicht näher präzisiert werden.
Im Volksmund nennt man so etwas einen "Freibrief".
CM
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für die Jägerprüfung Lennart Du die Antworten auswendig, und diskutierst nicht mit den Prüfer. Mir haben sie auch erzählt, ein feststehendes Messer mit Klingenlänge über 12cm sei ein verbotener Gegenstand, und nur Jäger und Köche dürften sowas besitzen. Totaler Quatsch, aber meine Antwort galt als falsch, das Gesetz wie der leitet nicht beruhen, er wisse das schließlich besser als ich, weil er auf der anderen Seite des Tisches sitzt.

Nach der Prüfung darfst du wieder anfangen zu denken.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lesen bildet.

[...]

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden;

[...]

Da allerdings laut aktueller Rechtsprechung bereits vom Besitz von Schusswaffen "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit" ausgeht, muss das vom Kontrollorgan erzwungene Betretungsrecht hinsichtlich des Vorhandensein einer Gefahrensituation nicht näher präzisiert werden.

Im Volksmund nennt man so etwas einen "Freibrief".

CM

Wenn wir schon Haare spalten, dann richtig :-)

Da steht nicht:

"nur zur Verhütung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit"

sondern:

"nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit"

Also einer Gefahr die sich hinsichtlich Dringlichkeit von der sonst dauerhaft/abstrakt vorliegenden Gefahr, die vom reinen Waffenbesitz aus geht unterscheidet.

Damit wäre die Antwort richtig.

Aber das ist nur meine laienhafte Interpretation, und ich will hier die Diskussion nicht dahin ablenken.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist denn die Signalpistole aus dem Fragenkatalog raus? Schade, das Ding hat immer wieder für erheiterung gesorgt.

Nein, ich habe sie wiedergefunden.

Fachgebiet 5 Jagdrecht und verwandtes Recht
Frage 554. Was machen Sie mit Munition, die beim versuchten Verschießen aus der Signalwaffe nicht gezündet hat (Versager)?
a) Wieder in die Originalverpackung zurücklegen.
b) An einer freien Stelle über Deck lagern.
c) Über Bord werfen.

Man stelle sich vor, Nachts bei Windstärke 10 aufgelaufen auf eine Sandbanbank hört man dan Seaking der Bundesmarine auf sich zudonnern. 10 sec Zeit eine Leutkugel in die Luft zu bekommen, 10 sec die den Unterschied zwischen Grock und Fischfutter bedeuten. Die linke Hand in den resten der Takelage verkrallt reißt man mit der Rechten die Sigpi in die höhe und klack....

Was mache ich jetzt nur mit dem Versager?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Lösung zur Frage 78 macht mit viel mehr Kopfzerbrechen....

Die Frage ist falsch formuliert - dort sollte nicht "Wohnung", sondern "Wohnräume" stehen.

Und die dürfen, wie bereits geschrieben, nur bei Vorliegen einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit gegen den Willen des Inhaber betreten werden.

Auch wenn es da einen "Freibrief" gibt - bei einem entsprechenden Kontrollwunsch der Behörde sollte man sich (erstmal mündlich) bestätigen lassen, dass eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt - möglichst mit nachträglicher, schriftlicher Begründung. So hat man was zum Lachen und, falls es später mal zu Rechtsstreitigkeiten kommt, Futter für den Rechtsanwalt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ok, n bisl off topic aber: 8 und 9 C??? Ok, die andren Sachen wären definitiv falsch, aber Abzug erlaubnisfrei? Schei**e, mein Buch is zu alt :) (1998)

Das war eigentlich schon immer so?

Früher waren die wesentichen Teile Lauf, Verschluß und Patronen/Kartuschenlager (gelernt 1994). Später kam bei Kurzwaffen noch u.U. das Griffstück von Kurzwaffen hinzu.

Alle anderen Teile von Schusswaffen sind nicht wesentlich und stehen damit nicht Schusswaffen gleich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, nen Abzug darf man besitzen, aber da ,wo der reinkommt, fängt der verbotene Bereich an.

Das ist so irre, wenn man das auf Hülsen bezöge, wären die verboten und das Pulver drin erlaubt.

Bismarck hatte schon recht mit Würsten und Gesetzen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also, soweit ich auf dem aktuellen Stand der Dinge bin, wovon ich allerdings ausnahmsweise sogar mal ausgehe, Ja.

Alles außer Pulver ist frei erwerblich. Sogar das Zündhütchen bis zu einer gewissen Grenze (Sprengwirkung einer 9x19 im Gegensatz zur Sprengwirkung einer 120mm Mörsergranate...).

Wie das mit Zündhütchen und Minderjährigen aussieht, weiß ich allerdings auch nicht (evtl. nicht, da es ja auch "bumm" macht...?)

Hülsen und Geschosse aber definitiv, was soll an denen auch gefährlicher als an einem Schlüssel oder einem UHU-Prittstift sein ?

Wenn ich du wär, würd ich aber darauf achten, dass wirklich kein Pulver mehr drinne ist und es nicht nur ein Blindgänger ist, auch weil es ein Kind ist und vielleicht mal das Ding zum Testen über ein Feuer hält ;)

Gruß

BSA

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.