SchwarzerKrauser 35 Posted August 25, 2014 Bin kein Jurist, aber das BVerfG könnte abwägen, ob das Recht des Bürgers auf Datenschutz oder die staatlichen Interessen Vorrang haben. Zumindest theoretisch... SK Quote Share this post Link to post Share on other sites
Guest Posted August 25, 2014 (edited) Überleg´ einfach mal, zu was das BVG gehört und was das BVG machen kann, wenn sich um seine Urteile keiner mehr scheren würde. Und ganz prinzipiell: wie kann das BVG wissen, was für mich oder für dich wichtig ist? Edited August 25, 2014 by Guest Quote Share this post Link to post Share on other sites
MarlboroMan 812 Posted August 25, 2014 Vermute mal das sind nur die illegalen, in Ermangelung geeigneter Schießstände ... Ist das denn immer mit erlaubnispflichtigen? Ich will auch nicht ausschließen, dass das mit irgendwelchen Luftgewehren geht. Hat da jemand Ahnung von, geht so ne Stahlrundkugel aus einem LG durch ein Verkehrsschild durch? Überleg´ einfach mal, zu was das BVG gehört und was das BVG machen kann, wenn sich um seine Urteile keiner mehr scheren würde. Und ganz prinzipiell: wie kann das BVG wissen, was für mich oder für dich wichtig ist? Bitte nicht immer diese Abkürzungen benutzen, das ist die Abkürzung für die Berliner Verkehrsbetriebe. Es könnte auch das Bundesverwaltungsgericht sein, aber das hat auch ne andere Abkürzung. Danke :-) Quote Share this post Link to post Share on other sites
SchwarzerKrauser 35 Posted August 25, 2014 ... Und ganz prinzipiell: wie kann das BVG wissen, was für mich oder für dich wichtig ist? Ich theoretisiere hier mal. Das BVerfG ist nicht daran interessiert, was mir persönlich wichtig ist. Es wägt nur ab, ob die Einhaltung der Datenschutzgesetze z.B. durch eine strikte "Need-to-Know"-Zugangsregelung Vorrang vor der derzeitig geübten Praxis beim Umgang mit persönlichen Daten haben soll. Ich habe mal in einer Großrechnerumgebung gearbeitet, wo jeder Dateizugriff protokolliert wurde - es sollte also machbar sein. Die Interessenlage ist mir schon klar, allerdings hat das BVerfG schon früher unabhängig geurteilt. SK Quote Share this post Link to post Share on other sites
seiwol 6165 Posted August 25, 2014 Ist das denn immer mit erlaubnispflichtigen? Ich will auch nicht ausschließen, dass das mit irgendwelchen Luftgewehren geht. Hat da jemand Ahnung von, geht so ne Stahlrundkugel aus einem LG durch ein Verkehrsschild durch? Also mit 7,5 Joule geht das sicher nicht, damit kommt man ja noch nicht einmal durch eine leere Munitionsdose und so ein Verkehrsschild ist aus Hartaluminium geschätzt 3-5 Millimeter dick. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Guest Posted August 25, 2014 Bitte nicht immer diese Abkürzungen benutzen, das ist die Abkürzung für die Berliner Verkehrsbetriebe. Es könnte auch das Bundesverwaltungsgericht sein, aber das hat auch ne andere Abkürzung. Danke :-) Das ist natürlich der aller wichtigste Punkt an der Sache... Quote Share this post Link to post Share on other sites