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IGNORED

Neues Schießzentrum, wird's doch noch was?


Rooster

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Wenn die Schießzentrum-Betreiber in spe den Grund und Boden für die Anlage haben und die schießstätten-, bau- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen, kommt es natürlich durch. Bei Erfüllen der Genehmigungsanforderungen haben sie einen Anspruch auf Genehmigung.

P.S.:

Dass heute verschärft auch Artenschutz-Anforderungen zu erfüllen sind, geht bei weitem nicht nur Schießstätten-Planern so, sondern das ist bei jedem größeren Bauvorhaben so.

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Daß ich da nicht von selbst draufgekommen bin.

Vielen Dank. Da deine Antwort mir sehr geholfen hat, habe ich auch noch einen guten Tip für dich:

Nachts ist es kälter als draußen. Also Obacht.

Naja, woraus sonst!? Die Antwort mag für Dich unbefriedigend sein aber die Rechtsgrundlage ist abhängig vom (Bau-)Vorhaben und Bauplatz. Es ist auch klar, dass es in einem Rechtsstaat nicht geht, wenn der Bürger alle Voraussetzungen erfüllt und der SB entscheidet trotzdem wie es ihm passt.

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Naja, woraus sonst!? Die Antwort mag für Dich unbefriedigend sein aber die Rechtsgrundlage ist abhängig vom (Bau-)Vorhaben und Bauplatz.

Daß es sich aus einem Gesetz ergeben würde, war mir schon klar. Da ich aber vom Baurecht keinerlei Ahnung habe, habe ich nachgefragt.

Inzwischen habe ich mir aber einen kleinen Einblick verschafft. :crazy:

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