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FACE Aussendung zur EU Waffenrechtsverschärfung, 10.02.2014


horidoman

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Von FACE (Europäische Föderation für Jagdverbände mit Sitz in Brüssel) gibt es eine heute eine neue Aussendung zu den Waffenrechtsverschärfungsplänen der Europäischen Kommission.

Wirkt gewichtig genug, um hier einen neuen Thread aufzumachen.

http://www.face.eu/firearms-ammunition

Enthält auch viele weiterführende Links, zB. das hier auf deutsch.
http://www.face.eu/sites/default/files/ ... 4_de_0.pdf

Habe der Einfachheit halber ein ganzes pdf Dokument hier reinkopiert. Das Original enthält Texthervorhebungen.

STELLUNGNAHME VON FACE
ZUR MITTEILUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION ZU FEUERWAFFEN
DAS FALSCHE ZIEL IM VISIER
10. FEBRUAR 2014
Kurzfassung
Der Zusammenschluss der Verbände für die Jagd und Wildtiererhaltung in Europa FACE vertritt die Interessen von 7 Millionen Jägern in Europa und ist damit die größte Gruppe gesetzestreuer Nutzer ziviler Feuerwaffen in der EU.
Auf EU-Ebene bietet die Feuerwaffenrichtlinie, ein Instrument des Binnenmarktes, derzeit ein kohärentes Rahmenwerk zu legalen zivilen Feuerwaffen. Sie schafft gegenseitiges Vertrauen unter den Mitgliedstaaten, respektiert aber auch die verschiedenen Sensibilitäten in den einzelnen Ländern und ermöglicht die Einführung strengerer Maßnahmen. Die Richtlinie wurde in 1991 verabschiedet und in 2008 mit breitem politischem Konsens gründlich überarbeitet. FACE sieht zum derzeitigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für die Einreichung eines Legislativvorschlags zur Änderung der Richtlinie, ist aber in jeden Fall der Ansicht, dass eine endgültige Entscheidung über die etwaige Änderung dieser Richtlinie von der Europäischen Kommission nur nach eingehender Prüfung und einer ordentlichen Beurteilung des Sachverhalts anhand Fakten und transparenter Daten erfolgen sollte.
Leider scheint die Kommission, infolge verschiedener, von FACE in demokratischer Hinsicht aus als äußerst fragwürdig erachteter Initiativen, an ihrer vorgefassten Meinung festzuhalten und fordert eine Umschreibung der Richtlinie. Grundlage dieser Änderung wäre die unbewiesene Behauptung der Kommission, legale Feuerwaffen fließen in den illegalen Markt ein.
In der von Kommissarin Malmström im Oktober 2013 vorgelegten Mitteilung zu “Schusswaffen und die innere Sicherheit der EU: Schutz der Bürger und Unterbindung des illegalen Handels“ listet die Kommission verschiedene Prioritäten und Aufgaben auf europäischer Ebene auf, welche sowohl legale als auch illegale Feuerwaffen betreffen. FACE begrüßt die in dieser Mitteilung aufgeführten Initiativen in Zusammenhang mit unrechtmäßigen Handlungen, erhebt aber Einwände gegen die Methode, mit der illegale und legale Handlungen in dieser Mitteilung miteinander vermischt werden ebenso wie gegen die Argumentation und abgewandelte Daten der Kommission, mit der eine Verbindung zwischen diesen beiden hergestellt wird.
Die Kommission behauptet, dass unterschiedliche nationale Rechtsvorschriften zu Feuerwaffen von Kriminellen ausgenutzt werden, da diese „Feuerwaffen in den Ländern erwerben könnten, in denen die Verfahren als besonders flexibel gelten“. Allerdings liefert die Kommission keine Beweise zur Stützung dieser Behauptung. Darüber hinaus unterliegt nach der geltenden Richtlinie der Erwerb jeglicher Feuerwaffen bereits heute der Prüfung des polizeilichen Führungszeugnisses, so dass Kriminelle von dem Erwerb derselben ausgeschlossen sind.
Die Kommission schlägt verschiedene Änderungen der Richtlinie vor, darunter die Klassifizierung der Feuerwaffen in unterschiedliche Kategorien, ein Eckpfeiler der Richtlinie in Bezug auf die Harmonisierung nationaler Rechtsvorschriften. Damit vermittelt die Kommission den falschen Eindruck, dass nach den aktuellen Vorschriften der EU viele Arten von Feuerwaffen frei oder mit nur wenigen Formalitäten über die Ladentheke verkauft werden können, außerdem begeht sie technische Fehler und verwirft sogar einen Bericht der Kommission aus 2012 zum selben Thema (bzw. zitiert diesen falsch).
Nach der Richtlinie unterliegt der Erwerb und Besitz jeglicher Feuerwaffen (einschließlich des typischen Jagdgewehrs und der Flinte) verschiedener Kontrollen mit der Möglichkeit für Mitgliedstaaten, strengere Maßnahmen einzuführen. Feuerwaffen werden registriert und „sind ihrem Besitzer jederzeit zugeordnet“. Mitgliedstaaten können den Erwerb und Besitz von Feuerwaffen ausschließlich Personen gestatten, welche „ein Bedürfnis nachweisen können“, mindestens 18 Jahre alt sind und „sich selbst, die öffentliche Ordnung und öffentliche Sicherheit aller Voraussicht nach nicht gefährden“.
Die Kommission unterlässt es nicht nur, den Bedarf nach einer weiteren und umfangreichen Harmonisierung nationaler Rechtsvorschriften zufriedenstellend zu begründen, sondern schränkt in den in ihrer Mitteilung enthaltenen Plänen die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten sowie die Prinzipien der Subsidiarität und Proportionalität unnötig ein, wie auch der Deutsche Bundesrat bereits festgestellt hatte.
Die Kommunikation wandelt außerdem Statistiken zu legalem Besitz, Mord und Selbstmord ab und listet als Prozentsatz der legal besessenen Schusswaffen den geschätzten Prozentsatz von sowohl legalen als auch illegalen Schusswaffen auf.
Darüber hinaus zieht die Kommission obskure Daten über gestohlene und verloren gegangene Feuerwaffen in dem Versuch heran, die Einführung gemeinsamer EU-Normen zur häuslichen Aufbewahrung von Feuerwaffen zu rechtfertigen. Die Kommission bezieht sich dabei auf einen Wert mit einem großen Spielraum, bietet keine Möglichkeit, diesen aufzuschlüsseln und einem Peer Review zu unterziehen. Paradoxerweise würde der Prozentsatz gestohlener oder verloren gegangener, in rechtmäßigen Besitz befindlicher Feuerwaffen selbst unter der hypothetischen Annahme, dass sämtliche dieser von der Kommission herangezogenen und unbelegten Werte und Schätzungen richtig wären, extrem niedrig sein und nur einen ebenfalls extrem niedrigen Prozentsatz des illegalen Markts repräsentieren. Ein beunruhigendes Zeichen für die Missdeutung von Zahlen ist die Tatsache, dass die Kommission ein einziges Beispiel für die genaue Anzahl gestohlener Feuerwaffen in einem bestimmten Zeitraum in einem Mitgliedstaat (nämlich GB) aufführt, und durch die selektive Lesart der nationalen Quelle sich die effektive Zahl damit beinah vervierfacht.
Der Kommission zufolge werden deaktivierte Feuerwaffen illegal wieder aktiviert und an Kriminelle weitergeleitet. Die Richtlinie regelt allerdings präzise und strenge Anforderungen für die Deaktivierung von Feuerwaffen. Hierzu gehört auch, dass deaktivierte Feuerwaffen „dauerhaft unbrauchbar gemacht werden müssen“. Die Kommission hat es auch versäumt, allgemeine Leitlinien für die Deaktivierung zu erlassen, wie es von der Richtlinie gefordert wird. Die Kommission argumentiert ebenfalls damit, dass Gegenstände wie Druckluftwaffen und Schreckschusspistolen in Feuerwaffen umgebaut werden. Allerdings enthält die Richtlinie zudem gesonderte Regelungen zum Umgang mit dem potentiellen Problem umbaubarer Waffen und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese wie Feuerwaffen zu behandeln. Wenn es ein Problem mit deaktivierten Feuerwaffen und konvertiblen Waffen gibt, sollte die Kommission ihrer Verpflichtung nachkommen und sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten diese Richtlinie korrekt anwenden, statt nach zusätzlichen Regelungen zu rufen.
Schließlich führte die Kommission im Jahre 2013 ein irreführendes Verfahren durch und befragte die Öffentlichkeit zu Feuerwaffen. Die Kommission hatte hierfür zunächst eine öffentliche Befragung eingeleitet, welche auf eine überwältigende Resonanz der EU-Bürger (mehr als 81.000) gegen weitere EU-Maßnahmen zu legalen Feuerwaffen gestoßen war. Die Kommission jedoch wies die Ergebnisse dieser Befragung zurück und führte eine weitere Eurobarometer-Umfrage mit vollständig irreführenden Fragen durch, welche die Befragten dazu veranlasste, zu glauben, dass es noch keine gemeinsamen EU-Normen zu legalen Feuerwaffen gebe. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Umfrage argumentierte Kommissarin Malmström, dass „es einen klaren Bedarf für Maßnahmen der EU gebe und es ermutigend sei, dass die meisten Europäer sich darüber einig seien, dass etwas getan werden müsse.“ FACE allerdings glaubt, dass die Kommission die öffentliche Meinung in diesem Prozess missbraucht hat. Wenngleich FACE ohne jegliche Erklärung von der vor kurzem eingerichteten Expertengruppe zu Feuerwaffen ausgeschlossen wurde, will sich FACE auch in Zukunft engagiert und konstruktiv an einer offenen Debatte zu legalen Feuerwaffen beteiligen.
Dennoch ist FACE davon überzeugt, dass die Kommission das falsche Ziel verfolgt, da die Besitzer rechtmäßiger Feuerwaffen nicht das Problem sind. Die EU sollte keine öffentlichen Ressourcen von Aktionen ablenken, welche spezifisch der Bekämpfung illegaler Handlungen gelten.
Entscheidungen sollten evidenzbasiert getroffen werden, das Prinzip der Subsidiarität respektieren und nicht als Ausrede für die Nichtdurchsetzung bereits bestehender Regelungen dienen. Leider erfüllen die Initiativen der Kommission keine dieser Kriterien.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN UNTER
http://www.face.eu- face@face.eu
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Was hier bis dato reinkopiert, ist nur die gekürzte Version des 34seitigen FACE-Arbeitspapiers gegen die Malmstroem-Initiative, ursprünglich als Presse-Erklärung gedacht (die meisten modernen Journalisten haben erhebliche Schwierigkeiten mehr als zwei gedruckte Seiten zu lesen und kognitiv zu erfassen).

Man sollte sich das auf der Face-Homepage aufgeführte PDF man in Ruhe reinziehen, auch wenn es in seiner Ausführlichkeit und leider nur in der EU-gängigsten Amtssprache Englisch etwas mehr Schwierigkeiten bereitet. Was Manuel Esparrago und seine Leute hier geleistet haben, ist eine intelligente und gnadenlose Analyse der vielen Fehler und Verdrehungen des Taskforce-Papiers, das als Grundlage für die Malmstroem-Initiative diente. Sowas hätte man sich auch mal von den deutschen Großverbänden gewünscht, die ja auch ihre fest akkreditierten und gut dotierten "Männer in Brüssel" haben.

http://www.face.eu/sites/default/files/attachments/face_response_to_ec_communication_on_firearms__10022014.pdf

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