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IGNORED

Entwurf des Koalitionsvertrag zum Waffenrecht


EkelAlfred

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http://www.poa-iss.o...?g=posts&t=1099

Danke für den aufschlussreichen Link!

In der Broschüre steht auf S. 3 rechter Abschnitt, dass das BMI bestätigt habe, dass Armatix gleichwertig sei mit einem Waffentresor mit Widerstandsgrad 0 und es wird Bezug genommen auf § 36 Abs. 2 WaffG (dort bezeichnet als "Sec. 26, para. 2"). Das würde dazu passen, dass das BMI ja dann eine Verordnung macht, wo das drinsteht.

Ich lese das jetzt allerdings zum ersten Mal. Weiß dazu jemand mehr?

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Antwort von Herrn Uhl, MdB (CSU) auf abgeordnetenwatch.de zur Formulierung im Koalitionsvertrag:

Sehr geehrter Herr ,

unsere Einigung mit der SPD in der Arbeitsgruppe Innen und Recht hat in folgendem Wortlaut Eingang gefunden in den Koalitionsvertrag:...

"Wir werden das Waffenrecht im Hinblick auf die technische Entwicklung und auf seine Praktikabilität hin anpassen. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat dabei oberste Priorität. Wir streben eine erneute befristete Amnestie an. Zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit werden wir darüber hinaus gemeinsam mit den Ländern schrittweise das nationale Waffenregister weiterentwickeln."

In der Tat stellen die Formulierungen "technische Entwicklung" und "Praktikabilität" auf den Aspekt der technischen Sicherung ab. Wir streben jedoch nur redaktionelle Änderungen an. Wie ich in meiner Pressemitteilung bereits ausdrücklich erklärt habe, ist keine Verschärfung des Waffenrechts geplant, weder in Bezug auf Waffenschränke noch sonst.

Mit freundlichen Grüßen

Uhl

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Aha - dieses "Blechkaschterl" ist also mit einem Tresor der Klasse 0 (incl. Düberlei) gleichwertig?

Wo kann man sich das bei uns (also im Geltungsbereich des Waffengesetzes) bestätigen lassen? Für eine Waffe (mit Munition) hätte ich da schon Interesse und auch eine geeignete Verwendung.

Manfred

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Antwort von Herrn Uhl, MdB (CSU) auf abgeordnetenwatch.de zur Formulierung im Koalitionsvertrag:

...

In der Tat stellen die Formulierungen "technische Entwicklung" und "Praktikabilität" auf den Aspekt der technischen Sicherung ab. Wir streben jedoch nur redaktionelle Änderungen an. Wie ich in meiner Pressemitteilung bereits ausdrücklich erklärt habe, ist keine Verschärfung des Waffenrechts geplant, weder in Bezug auf Waffenschränke noch sonst.

Mit freundlichen Grüßen

Uhl

... und warum wurde das dann nicht so in den Vertrag geschrieben, wenn dass denn so gemeint ist? :gaga:

Ich weiß schon gar nicht mehr, was mich mehr verärgert -

  • diese zumindest als Öffnungsklausel für faktische Verschärfungen nutzbare Formulierung im Vertrag oder
  • das nachträgliche Schönreden der Formulierung, um uns ruhigzustellen und zu ver(_!_)n.

:bad:

Euer

Mausebaer

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Moin anstelle einer erneuten Amnestie, sollte man meines Erachtens lieber darüber nachdenken eine Legalisierung anzustreben. Hiermit würde man viel mehr Sicherheit erreichen. So würde eine viel höhere Anzahl an Waffen erfasst werden und es würden nicht nur Oma Gertrud und Hilde mit dem alten Knicklaufluftgewehr zur Vernichtung kommen.

LG Heidjer

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In der Broschüre steht auf S. 3 rechter Abschnitt, dass das BMI bestätigt habe, dass Armatix gleichwertig sei mit einem Waffentresor mit Widerstandsgrad 0 und es wird Bezug genommen auf § 36 Abs. 2 WaffG (dort bezeichnet als "Sec. 26, para. 2"). Das würde dazu passen, dass das BMI ja dann eine Verordnung macht, wo das drinsteht.

Es ist eigentlich ganz einfach (und diese Unterscheidung habe ich auch schon früher getroffen..).

- A...-Baselock oder ähnliche "stationär verankerte" Blockier-/Festhalteeinrichtungen für Waffen, sofern tauglich und zertifiziert als zulässige Waffenaufbewahrung anstelle eines Waffenschranks - durchaus interessant und z.T. sehr praktisch für uns Waffenbesitzer

- A...-Baselock, Quicklock und sonstige Blockiereinrichtungen, noch zusätzlich zur Unterbringung im zertifizierten Waffenbehältnis - unnötig, unverhältnismäßiger, in Summe riesiger Kostenaufwand, ohne echten Sicherheitszugewinn; eine Unverschämtheit, die wir so benennen und gegen die wir angehen müssen.

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Ich sehe Systeme wie A. generell als Bedrohung für den legalen Waffenbesitz an. Bei den Erben werden sie bereits als Entmündigungsstöpsel gebraucht und dies wird auch das Endziel sein bei den übrigen LWBs.

Man wird A. möglicherweise zunächst als Alternative zum Tresor einführen. Aber über kurz oder lang wird das zusätzlich verordnet. Bei der nächsten Anlassgesetzgebung verweist man dann u.a. auf die zwischenzeitliche Verbreitung und Praxiserprobtheit von A.

Vorhandene A.-Modelle haben vielleicht sogar bereits eine Fernsteuerung oder werden damit nachrüstbar sein. Dann entscheidet nur noch die Politik bzw. die Waffenbehörde über die Freigabe der Waffe (so wie jetzt bei den Erbwaffen). Vielleicht gibt es dann bei Sportschützen sogar eine Art Stechuhr, um die regelmäßige Trainigsteilnahme feststellen zu können. Letzten Endes wird A. jedenfalls die totale Kontrolle und Entmündigung für alle LWBs bedeuten.

Das A. technisch zu so etwas in der Lage ist beweisen ja die mit Anschütz entwickelten Systeme Target Control und Hunting Control sowie die Smartgun P1.

Wenn es der Politik wirklich nur um Sicherheit und nicht um Entmündigung der LWBs ginge, bräuchte man nicht so hochtechnisierte Produkte, sondern ein simples Abzugsschloss würde genügen. Auch A. hat ein großes Interesse daran, dass deren Systeme zusätzlich zum Tresor kommen. Denn der Markt ist weitgehend gesättigt, weil jeder LWB einen Tresor hat, der bei mehreren Waffen zudem günstiger ist als die Blockiersysteme. A. braucht aber sehr hohe Verkaufszahlen (> 100.000), um die millionenschweren Investitionskosten wieder reinzubekommen.

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Das A. technisch zu so etwas in der Lage ist beweisen ja die mit Anschütz entwickelten Systeme Target Control und Hunting Control sowie die Smartgun P1.

Oh je, oh je... Wenn DAS ein Beweis der Geeignetheit, Verwendbarkeit oder Sicherheit sein soll(te), dann weiß ich auch nicht... (siehe u.a. eine offenbar blamable Smart-Gun-Vorführung, die stattfand... und auf die "Hunting-control-Sache" würde sich doch ernsthaft kein Mensch verlassen; zu denken wäre dann noch an erfolgreiche Schwingschleiferanwendungen auf sog. "Blockier"-Elemente..).

Im Grunde hast Du natürlich recht.

Prinzipiell machen solche Pseudo-Sicherheits-Techniken den ganzen Waffenbesitz einfach nochmal deutlich teurer, umständlicher und fremdbestimmbarer.

Darum geht es, das ist die Haupt-Intention. WO-Mitglieder wie z.B. Joe07 haben übrigens schon vor Jahren weitsichtig darauf hingewiesen, und seither sind derartige teure "Kontrollsysteme" ja auch beliebt wie Gift in LWB-Reihen.

(Wie gesagt, mal abgesehen von Einelaspekten wie z.B. Schnell-Zugriffs-Wandhalterungen, die man aus Baselock u.ä. als Nützlichkeiten ableiten könnte.. Aber dann müsste natürlich der rechtliche Rahmen, in dem das stattfindet, stimmen!!).

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Moin anstelle einer erneuten Amnestie, sollte man meines Erachtens lieber darüber nachdenken eine Legalisierung anzustreben. Hiermit würde man viel mehr Sicherheit erreichen. So würde eine viel höhere Anzahl an Waffen erfasst werden ....

... um sie im 2. Schritt einziehen und verschrotten zu können! Genau so läuift es ja mit den Erbwaffe derzeit. Entweder die Erben verkaufen, das Zeug oder sie lassen sie für teures geld blockieren, d. h. letztendlich unbrauchbar machen.

Einer, der ein Interesse daran hat auf längere Sicht privat Waffen zu besitzen, müsste in Anbetracht der Entwicklung der letzten Jahrzehnte ja wohl vollkommen geistig umnachtet sein, um eine bisher noch nicht registrierte Waffe aus seinem Besitz nachträglich freiwillig anzumelden.

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Zum Thema A. und Amnestie:

Nicht umsonst betonen die Ammis immer wieder das Motto "gun registration leads to confiscation".

Bereits damals in den 1970ern bei der ersten Amnestie gab es einige weitsichtige Bürger, die ihre Waffen sicherheitshalber nicht angemeldet haben. Aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklung ist das Vertrauen der Bürger in den Staat und die Politik nunmehr so nachhaltig zerstört, dass nur noch ein paar leichtgläubige Bürger ihre Waffen anmelden würden. Das Gros würde davon absehen.

Das für den Erfolg einer Amnestieaktion im Waffenrecht immer auch das Vertrauen der Bürger in den Staat entscheident ist, hatte in den 1980ern der Oberbundesanwalt - anders als das Bundesverwaltungsgericht - zutreffend erkannt. Im Rahmen einer gerichtlichen Stellungnahme erklärte er, dass es einen "groben Vertrauensverstoß des Gesetzgebers" darstellen würde, wenn man die WaffG-Verschärfungen auch auf Altbesitzer anwenden würde und diesen, wegen Erlaubnisvoraussetzungen, auf die es bei der seinerzeitigen Altbesitzanmeldung nicht ankam, nunmehr nachträglich die Waffen wegnehmen würde (BVerwG, Urt. v. 18.02.1983, Az. 1 C 158/80, juris-RdNr. 26).

Die 2008 eingeführte A.-Pflicht für Erbwaffen wird sicherlich zu neuen illegalen Waffen geführt haben und noch führen. Was viele nämlich nicht wissen ist, dass mit dem sog. Erbenprivileg in seiner ursprünglichen Form seinerzeit in erster Linie öffentliche Sicherheitsinteressen verfolgt wurden. Der dahinterstehende Gedanke war nämlich derselbe wie damals in den 1970ern als es noch eine echte "Amnestie" gab (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.03.1999, Az. 1 C 21/98, juris-RdNr. 11).

Der Verzicht auf Bedürfnis und Sachkunde hatte eine Köderfunktion. Damals sollte ein Anreiz gesetzt werden, die bisher noch nicht erfassten Waffen zu registrieren (vgl. die Begr. zum WaffGÄndG 1976, BT-Drs. 7/4407, S. 11). Zwar sind bei den Erben die Waffen bereits durch den Erblasser registriert, weshalb es den Anschein hat, dass ein Anreiz zur Registrierung hier weniger notwendig sei. Das besondere Risiko bei der Vererbung von Waffen liegt jedoch darin, dass man diese zwar registriert hat, aber keine Person als Verantwortlichen heranziehen kann, wenn die Waffen (angeblich) verloren gehen oder sonst etwas damit geschieht. An den Erblasser kann man sich nicht wenden, weil dieser verstorben ist. Auch die Erben können nicht als polizeipflichtige herangezogen werden, denn die Besitzfiktion des § 857 BGB greift in diesem Fall nicht (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 14.11.1996, Az. 18 K 7940/95). Vielmehr greifen alle waffen- und polizeirechtlichen Instrumentarien erst ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Inbesitznahme. Selbst die Anzeigepflicht für Erben (§ 37 I Nr. 1 WaffG) setzt Besitz voraus. Somit muss die Behörde, um gegen jemanden einschreiten zu können, diesem konkret nachweisen, die tatsächliche Gewalt über die Waffen zu haben bzw. gehabt zu haben. Dies wird aber nur in den seltensten Fällen möglich sein. In dem Forum der Jagdzeitschrift Wild und Hund hat ein Benutzer die sich daraus ergebenden Gefahren sehr schön zusammengefasst:

So schnell kann eine Behörde gar nicht am Sterbebett stehen' date=' wie die Plempen verschwinden. Und hinterher steht dann irgendwo "erfolglose Täterermittlung", der Erblasser kann die Waffen ja schon zu Lebzeiten angesichts des baldigen Todes legal oder illegal überlassen haben. Tote brauchen nicht mehr zu melden. Aber man hat das genau gewußt und dennoch den Erben das Leben immer schwerer gemacht. Soll man jetzt also auch die Suppe auslöffeln, die man sich mit Sperrelemente und Schränken und Verängstigung alter Damen durch Behörden oder völlig rechtswidrigen Vernichtungsandrohungen eingebrockt hat. Vieles wird eben nicht mehr in Nachlässen gefunden, bei weitem ja nicht nur Waffen.[/quote']

Hierbei handelt es sich auch keineswegs nur um ein theoretisches Worst-Case-Szenario. So kommt es durchaus vor, dass Waffen aus dem Nachlass "verschwinden", weil die Erben Ärger mit der Waffenbehörde befürchten (vgl. Scholzen, Blockierpflicht für Erbwaffen, DWJ 1/2011, S. 94). Warum soll ein Erbe die Inbesitznahme der Waffen melden, wenn er nur mit Scherereien zu rechnen hat und demgegenüber das Nichtmelden allenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellt? Hier gilt die alte römische Weisheit "Quod non est in actis non est in mundo" (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt).

"Jede weitere Verschärfung des Waffenrechts muss mit Blick auf die Wirklichkeit auch darauf überprüft werden, ob so nicht viele vorhandene Waffenbesitzer zur Illegalität 'verführt' werden" (Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände Schleswig-Holstein, LT-SH-Umdruck 17/3457, S. 5). Laut Polizeiberichten werden jährlich allein in Baden-Württemberg hunderte registrierte Erbwaffen als angeblich verloren gemeldet und stellen in unberechtigtem Besitz ein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko dar (Pressemitteilung der Polizei Heilbronn, wiedergegeben im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau [Nr. 46 v. 13.11.2008], S. 8). Es gab hierzu auch bereits einen Aufsehen erregenden Kriminalfall in Siegelsbach, bei dem der Bäcker und Hobbyjäger Alfred Bräuchle einen Raubmord mit einer als verloren gemeldeten Erbwaffe beging (Holzhaider, Lernen, das Schreckliche zu glauben, Süddeutsche Zeitung v. 11.04.2008, S. 12).

Ich sage ja nicht, dass es gut ist, wenn bisher legaler Waffenbesitz zu illegalem wird, sondern nur dass es eine logische und zwangsläufige Konsequenz der übertrieben restriktiven paranoiden Politik darstellt. Das sogenannte "Erbenprivilleg" wurde ja gerade eingeführt um das Abgleiten in die Illegalität zu vermeiden. Wenn man das jetzt abschafft oder massiv einschränkt, wie es vorgesehen ist, dann will man offensichtlich der Illegalität Vorschub leisten.
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...Hierbei handelt es sich auch keineswegs nur um ein theoretisches Worst-Case-Szenario. So kommt es durchaus vor, dass Waffen aus dem Nachlass "verschwinden", weil die Erben Ärger mit der Waffenbehörde befürchten (vgl. Scholzen, Blockierpflicht für Erbwaffen, DWJ 1/2011, S. 94). Warum soll ein Erbe die Inbesitznahme der Waffen melden, wenn er nur mit Scherereien zu rechnen hat und demgegenüber das Nichtmelden allenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellt? Hier gilt die alte römische Weisheit "Quod non est in actis non est in mundo" (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt).

...

Sagen wir so: Es gibt 2 Arten von Erben, die mit blindem Vertrauen in die Staatsmacht und in die Gesetze und die, welche dem Staat aus guten Gründen nicht über den Weg trauen.

Die ersteren werden die ererbten Waffen sowieso gleich im vorauseilenden Gehorsam brav abgeben, die übrigen werden sich überlegen, was für sie in der jeweiligen Lage das Beste ist.

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Die Rede ist von "Smart-Gun"-Vorschriften in einem Land, in dem anders als bei uns keine Aufbewahrungsvorschriften im zertifizierten Waffenbehältnis existieren.

Die Möchtegern-Verbieter bei uns mögen das zwar als Pilotfall heranziehen, er taugt aber - siehe oben - nicht mal ansatzweise dazu.

Mal ganz davon abgesehen, dass "Smart-Gun"-Technologie (von Laufblockierungen dürfte angesichts der US-Verhältnisse und -Anforderungen ja keine Rede sein) wohl kaum in bestehende, dafür nicht vorgesehene Waffenkonstruktionen implementierbar ist...

Da wäre ich mir nicht so sicher!

Habe hierzu wieder einen netten Fund:

http://www.poa-iss.o...sts&m=2266#2266

Schon mal was vom "BICC (Bonn International Center for Conversion)" gehört?

...As an independent, non-profit organization, BICC deals with a wide range of global topics in the field of peace and conflict research centering on conversion studies. It was founded in 1994 as a non-profit private limited company (GmbH) with the support of the State government of North Rhine-Westphalia (NRW), which has provided core funding since then. The 2012 Global “Go-To-Think Tanks” Report of the University of Pennsylvania included BICC in two categories in the leading think tanks worldwide.

Im November 2013 hatten die ihren Stammtisch und haben dieses hübsche Heftchen herausgebracht. Versteckt zwischen Kriegen, Chemiewaffen und Kampfdrohnen auf Seite 15:

Im obigen Link anklicken:

BICC_Jahresbericht_2013_dt.pdf

Smart Technologie in der kleinwaffenkontrolle

Auch bei der Kontrolle von Kleinwaffen, wo bislang konventionelle, mechanische Verfahren vorherrschen, könnten sie angewandt werden. Technische Entwicklungen wie Fingerabdruck- und Handflächenerkennung Radio-Frequency-Identifi cation (RFID) oder Chips können im Bereich der Zugangsbeschränkung zu Kleinwaffen angewendet werden. Möglich ist auch die Nachverfolgung von Waffenlieferungen durch GPS-Sender oder die Ausstattung einer Schusswaffe mit einer Kamera, die für forensische Beweise bei jeder Betätigung des Abzugs ein Foto macht.

[...]

Ausgangspunkt für die Diskussion waren die hohen Opferzahlen durch Schusswaffen – sei es in bewaffneten Konflikten, bei Unfällen oder Suiziden. Experten legten auf der Konferenz die technischen Möglichkeiten von Smart Technologies dar, ohne dabei auch kritische Aspekte außer Acht zu lassen. So eignet sich Hochtechnologie kaum zur Kontrolle von Kleinwaffen in Postkonfliktländern mit niedrigem technologischen Standard; zumal hier viel handfestere Probleme wie zum Beispiel die sichere Lagerung von Waffen im Vordergrund stünden. Wenig kontrovers hingegen diskutierten die Teilnehmer die Anwendung von „intelligenten Technologien“ beim Export und der Nachverfolgung von Waffen. Die Vorteile scheinen hier gegenüber Risiken (z. B. Funktionsstörungen) zu überwiegen. ...

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Da wäre ich mir nicht so sicher!

...

Zitat

Smart Technologie in der kleinwaffenkontrolle

Auch bei der Kontrolle von Kleinwaffen, wo bislang konventionelle, mechanische Verfahren vorherrschen, könnten sie angewandt werden. Technische Entwicklungen wie Fingerabdruck- und Handflächenerkennung Radio-Frequency-Identifi cation (RFID) oder Chips können im Bereich der Zugangsbeschränkung zu Kleinwaffen angewendet werden. Möglich ist auch die Nachverfolgung von Waffenlieferungen durch GPS-Sender oder die Ausstattung einer Schusswaffe mit einer Kamera, die für forensische Beweise bei jeder Betätigung des Abzugs ein Foto macht.

[...]

Ausgangspunkt für die Diskussion waren die hohen Opferzahlen durch Schusswaffen – sei es in bewaffneten Konflikten, bei Unfällen oder Suiziden. Experten legten auf der Konferenz die technischen Möglichkeiten von Smart Technologies dar, ohne dabei auch kritische Aspekte außer Acht zu lassen. So eignet sich Hochtechnologie kaum zur Kontrolle von Kleinwaffen in Postkonfliktländern mit niedrigem technologischen Standard; zumal hier viel handfestere Probleme wie zum Beispiel die sichere Lagerung von Waffen im Vordergrund stünden. Wenig kontrovers hingegen diskutierten die Teilnehmer die Anwendung von „intelligenten Technologien“ beim Export und der Nachverfolgung von Waffen. Die Vorteile scheinen hier gegenüber Risiken (z. B. Funktionsstörungen) zu überwiegen. ...

Unbedingt sollte man der Tatsache Rechnung tragen, dass wohl über 3/4 der auf dem internationalen Schwarzmarkt verfügbaren Schusswaffen aus behördlichen oder militärischen Beständen stammen. Daher würde ich vorschlagen, die Polizei und die Bundeswehr soll das erst mal ein paar Jahre lang in deutschland und Afghanistan ( hätte den Vorteil, dass Kriminelle und terroristen mit den "Beutewaffen" nix anfangen könnten) testen und die Ergebnisse auswerten, bevor wir sowas auf breiter Ebene einführen. Aber eigentlich könnte man auch erst mal damit anfangen die Personenschützer der Politiker damit zu beglücken.

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Bin ich eigentlich der einzige hier, der den Ton, der hier herrscht fuer extrem kontraproduktiv haelt? Man kann ja durchaus kontrovers diskutieren, aber so Woerter wie (Arschficklobby etc. stoeren mich total.

Erstens, weil sich das nicht gehoert und weil es ein Bild von (Sportschuetzen, Jaegern) zeichnet das ich nicht haben moechte.

Ich finde hier ist eine unnoetige Schaerfe drin.

Gruss; Thrawn

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Bin ich eigentlich der einzige hier, der den Ton, der hier herrscht fuer extrem kontraproduktiv haelt?

Natürlich sollte der Ton kontraproduktiv sein. Oder möchtest du etwa den Damen und Herren der GroKo in ihren Absichten zielführend zur Hand gehen?

Man kann ja durchaus kontrovers diskutieren, aber so Woerter wie (Arschficklobby etc. stoeren mich total.

Ich gebe zu, daß ich die Lesben benachteiligt habe. Schande über mein Haupt...

Erstens, weil sich das nicht gehoert und weil es ein Bild von (Sportschuetzen, Jaegern) zeichnet das ich nicht haben moechte.

Was gehört sich denn? Gehört es sich denn, Leute mit Wortgeschrurbel in einem solchen Schriftstück zu verarschen und ihnen später mit Waffengewalt ihr Eigentum zu entreißen? Was für ein Bild der Hobbyisten im Gegensatz zu den Waffenbesitzern möchtest du haben? Das des frommen Lammes, welches sich bereitwillig auf den blutigen Altar des sozialistischen Etatismus zerren läßt?

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Wir haben hingegen ne Hobbylobby, die sich Waffenlobby schreit. Der Unterschied fällt auch im Ergebnis auf.

Es gibt schon eine Waffen oder sollen wir eher sagen Rüstungslobby der es aber um ganz andere Interessen geht

als die ein oder andere Zielscheibe zu lochen.

Von diesen Leuten kommen auch die Parteispenden insbesondere an die CSU/CDU.

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Neben der ausschliesslichen Stärkung der Lokalpolitik, sehe ich langfristig nur noch zwei wirksame Möglichkeiten gegen die Beschneidung der Freiheit des Einzelnen, nicht nur in Sachen Waffen, vorzugehen. Das erste ist das Ausloten/Hinterfragen welcher Politiker für welche Entscheidung/Umsetzung, wie z.B. dem NWR (Das wird noch ein ganz grosses Hallo für uns geben, - da bin ich sicher.), eigentlich zuständig war und das Zweite betrifft den Selbstbau von Waffen (wie z.B. von Luty). Beides muss ganz ausführlich für die Öffentlichkeit dokumentiert werden. Die Verbreitung kann mittels Darknets geschehen, die bereits heute schon einen sehr guten (einstellbaren) Grad an Anonymität in Sachen Mail-/Webhosting und Filesharing bieten. (Die Gesetzgebung leistet hier guten Vorschub.)

Die internationale Politik ist bereits viel zu gut verwoben, als das man mit ihr als Bürger noch in Dialog treten könnte. Durch Abstimmung und Einflussnahme auf Einzelne können wir uns nicht mehr wehren. Für die EU (und den Bund) ist es ein leichtes die Interessen von Vielen gegeneinander auszuspielen und so tut man gut daran, sie zu ignorieren.

Alles was wir tun müssen ist für breit zugängliche Alternativen zu sorgen, denn dann haben wir Freiheit durch Auswahl und Masse und nicht mehr Freiheit durch scheinbaren Dialog.

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..

Einer, der ein Interesse daran hat auf längere Sicht privat Waffen zu besitzen, müsste in Anbetracht der Entwicklung der letzten Jahrzehnte ja wohl vollkommen geistig umnachtet sein, um eine bisher noch nicht registrierte Waffe aus seinem Besitz nachträglich freiwillig anzumelden.

Wie wahr ist aber ungesetzlich wie unser Mann mit dem Heiligenschein der -fehl-x- meinen würde...! :bad:

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... und warum wurde das dann nicht so in den Vertrag geschrieben, wenn dass denn so gemeint ist? :gaga:

Ich weiß schon gar nicht mehr, was mich mehr verärgert -

  • diese zumindest als Öffnungsklausel für faktische Verschärfungen nutzbare Formulierung im Vertrag oder
  • das nachträgliche Schönreden der Formulierung, um uns ruhigzustellen und zu ver(_!_)n.

:bad:

Euer

Mausebaer

Die ganzen Beschwichtigungen sind eine einzige Lüge. Während man vorn abwiegelt arbeitet hinten schon die IMK

"1. Die IMK bittet den Bundesminister des Innern, in Abstimmung mit dem Fachbeirat

Schießsport und weiteren waffentechnischen und kriminalpolizeilichen Experten zu prüfen,

- ob und inwieweit bestimmte Schusswaffen/Munition unter Berücksichtigung der

Deliktsrelevanz vom sportlichen Schießen ausgeschlossen werden sollten;

- wie der private Besitz von Schusswaffen weiter reduziert und auf das tatsächlich

notwendige Bedürfnis beschränkt werden kann."

Natürlich alles nur "redaktionell"

http://www.imk2013.niedersachsen.de/...affenrecht.pdf

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