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IGNORED

EU-Waffenrechts-Verschärfung, Brief an Frau Malmström


walli

Empfohlene Beiträge

Für Deutschland gilt:

Art 17 GG

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Der Bundestag als "Stelle" hat dafür den Petitionsausschuss eingerichtet. Wendet man sich an seinen Volksverterter, schreibt man ihn direkt an. Man muss dafür nicht den Wahlkreisabgeordneten hernehmen, sondern man kann irgendeinen oder mehrere Abgeordnete seines Vertrauens anschreiben.

Ob dabei was Gescheites rauskommt, ist eine andere Frage... Als die Gesetzesänderung 2001/2002 in der Mache war und die LWBs die Abgeordneten massenhaft angeschrieben haben, war das nichts anderes, als die grundgesetzlich garantierten Rechte eines Bürgers auszuüben.

bye knight

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Nun, Dort steht aber nicht, WAS eine Petition.

"Tante Wiki! meint dazu:

Ob damit jetzt auch ein Brief an einen einzelnen Abgeortneten zu sehen ist, ist ,so denke ICH, Auslegungssache (Eine VertreTUNG ist keine Person sondern eine Einrichtung!).

Auch denke ich, das man eine Petition erst gegen eine Entscheidung einreichen kann und noch nicht gegen einen Gesetzentwurf.

Aber ich bin kein Rechtsgelehrter und kann mich auch irren...

Lies dir nochmal in Ruhe den Artikel durch.

Da ich vermute, dass du einen Brief an die EU-Kommissarin Malmström, ist dies in im Sinne der Vorschrift keine Petition, sondern die zweite Alternative:

"[D]as Recht, sich in einer Sprache der Verträge an die Organe und die beratenden Einrichtungen der Union zu wenden und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten"

-einer der Sprachen der Verträge: Das müssten Deutsch, Englisch und Französisch sein.

-an die Organe und die beratenden Einrichtungen: Die EU-Kommission ist ein Organ der der Union und die Kommissarin für Inneres ist Bestandteil davon, also geht ein Schreiben an sie an das Organ. Frau Malmström kann durchaus gleichzeitig Person und Organ sein und wenn nicht, so vertritt sie zumindest dieses Organ.

-zu wenden: In irgendeiner Art und Weise Kontakt aufnehmen. Persönliches Gespräch, Telefonat, Fax, E-Mail, Brief, ...

-eine Antwort in der derselben Sprache zu erhalten: Kontaktaufnahme auf Deutsch, Antwort darauf auf Deutsch. Inhaltlich lege ich jetzt mal die deutschen Regelungen zu Grunde: Ein einfaches "Haben wir bekommen" dürfte nicht ausreichend sein. Die Antworten, die aber bisher kamen, sind inhaltlich schon ausreichend im Sinne des Petitionsrechts.

Ein Brief an einen Abgeordneten dürfte sehr wohl eine Petition an das Europäische Parlament sein, da ein Abgeordneter Teil davon ist. Davon abgesehen ist Frau Malmström aber erstmal Kommissarin.

Und Petitionen richten sich nicht gegen etwas, sondern haben ein beliebiges Anliegen zum Inhalt. Ein "Habt ihr gut gemacht." ist kein Anliegen. Ein "Streicht eure Wände bitte Gelb." hingegen schon.

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Lies dir nochmal in Ruhe den Artikel durch.

Da ich vermute, dass du einen Brief an die EU-Kommissarin Malmström, ist dies in im Sinne der Vorschrift keine Petition, sondern die zweite Alternative:

"[D]as Recht, sich in einer Sprache der Verträge an die Organe und die beratenden Einrichtungen der Union zu wenden und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten"

...

Hab ich getan. Und zwar mehrfach.

Der GANZE Satz lautet:

"d) das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten und sich an den Europäischen

Bürgerbeauftragten zu wenden, sowie das Recht, sich in einer der Sprachen der Verträge an die

Organe und die beratenden Einrichtungen der Union zu wenden und eine Antwort in derselben

Sprache zu erhalten."

Und das Bedeutet, das der Bürger nur das Recht einer Antwort auf eine Petition hat. Und eben nicht auf einen "normalen" Brief.

Halbsätze zu zitieren bringt nicht. Insbesondere wenn es sich um rechtliche Dinge dreht.

Aber wie gesagt... wenn ich mich irre, bin ich für jede Richtigstellung dankbar. Nur sollte sie belegbar sein und nicht aus bruchstückhaften Zitaten bestehen, bei denen der Wunsch der Vater des Gedanken ist.

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Hab ich getan. Und zwar mehrfach.

Der GANZE Satz lautet:

[...]

Und das Bedeutet, das der Bürger nur das Recht einer Antwort auf eine Petition hat. Und eben nicht auf einen "normalen" Brief.

Halbsätze zu zitieren bringt nicht. Insbesondere wenn es sich um rechtliche Dinge dreht.

Aber wie gesagt... wenn ich mich irre, bin ich für jede Richtigstellung dankbar. Nur sollte sie belegbar sein und nicht aus bruchstückhaften Zitaten bestehen, bei denen der Wunsch der Vater des Gedanken ist.

Doch, Halbsätze sind bei rechtlichen Themen ebenso wichtig. In diesem ganzen Satz werden zwei Dinge geregelt. Die Petition an das Europäische Parlament und den Bürgerbeauftragten _und_ das Recht, sich an die anderen Organe usw. zu wenden. Das zweite ist faktisch auch eine Petition, wird aber aus irgendeinem Grund aber halt nicht so genannt.

Daher geht der zweite Teil des Satzes (wenn man rein nach dem Text geht) sogar noch weiter als das Petitionsrecht an das Parlament und den Bürgerbeauftragten, da es lediglich davon spricht, sich an die Organe usw. zu wenden.

Ob du "Petition", "Blabla" oder "Gedicht" über deinen Brief schreibst ist irrelevant, da du dich damit an die Organe usw. wendest und die daher antworten müssen.

Oder reden wir gerade aneinander vorbei? :)

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Doch, Halbsätze sind bei rechtlichen Themen ebenso wichtig. In diesem ganzen Satz werden zwei Dinge geregelt. Die Petition an das Europäische Parlament und den Bürgerbeauftragten _und_ das Recht, sich an die anderen Organe usw. zu wenden. Das zweite ist faktisch auch eine Petition, wird aber aus irgendeinem Grund aber halt nicht so genannt.

...

Halbsätze sind DANN von Bdeutung, wenn sie sich auf etwas beziehen! Und auf was könnte sich unser strittiger Halbsatz beziehen, wenn nicht auf eine Petition, denn NUR DIESE ist im Haubtsatz genannt.

Und nur weil Du doet etwas reinlesen willst, was dort garnicht steht, wird es dort auch nicht stehen.

Und ob Du es glauben willst oder nicht: Wenn etwas nicht so genannt wird, hat das mit Sicherheit seine Gründe! Die wird der "normaldenkende" Bürger aber erst bemerken, wenn er seine "Rechte" in Anspruch nehmen will und dann feststellen muß, das diese aus "irgendeinem Grund" so nicht geschrieben stehen und somit auch nicht existieren.

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Bei wörtlichem Verständnis ist ganz eindeutig, daß sich das "Recht auf Antwort" nur auf die zweite Variante (Alternative ist Murks, denn das kommt von "alter" und meint "den anderen") bezieht; andernfalls wäre nach "zu wenden" ein Komma gesetzt. Die Annahme, daß hier lediglich ein Komma vergessen worden sei, wird durch die Verwendung von "in derselben Sprache" widerlegt, denn dies bezieht sich nur auf diese zweite Variante. Auch ist eindeutig, daß der Verfasser des Texts nur Eingaben gemäß der ersten Variante als Petitionen versteht. Rechtslogischerweise führt dies zu der Vermutung, daß irgendwo näher geregelt ist, wie Petitionen einzureichen und zu behandeln sind, zumal die Annahme, daß (qualifizierte) Petitionen einfach weggeschmissen werden dürften, (unqualifizierte) andere Eingaben dagegen beantwortet werden müssen, wenig überzeugt. Andererseits mag es sein, daß mein Vorverständnis (Petitionen sind "mehr" als nur dummlabrige Eingaben sonstiger Art) falsch ist und der Autor des Textes Petitionen gerade als dummlabrigen Dünnschiß der Untertanen betrachtet. Art.194 des EU-Vertrags hilft da leider auch nicht weiter:

"Jeder Bürger der Union sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnort oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat kann allein oder zusammen mit anderen Bürgern oder Personen in Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche Auf http://www.europarl..../Petitions.html gibt es aber weitergehende Infos, aus denen zu entnehmen ist, daß der Petent in jedem Fall informiert wird. Dort ist auch davon die Rede, daß die Petition in eine der Amtssprachen zu erfolgen habe. Die Amtssprachen sind aber wohl identisch mit den Vertragssprachen.

Tja, wirklich mehr Erkenntnisgewinn bringt das auch nicht. Aber da es letzten Endes ohnehin egal ist, was man an wen in der EU schreibt ...

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Halbsätze sind DANN von Bdeutung, wenn sie sich auf etwas beziehen! Und auf was könnte sich unser strittiger Halbsatz beziehen, wenn nicht auf eine Petition, denn NUR DIESE ist im Haubtsatz genannt.

Und nur weil Du doet etwas reinlesen willst, was dort garnicht steht, wird es dort auch nicht stehen.

Und ob Du es glauben willst oder nicht: Wenn etwas nicht so genannt wird, hat das mit Sicherheit seine Gründe! Die wird der "normaldenkende" Bürger aber erst bemerken, wenn er seine "Rechte" in Anspruch nehmen will und dann feststellen muß, das diese aus "irgendeinem Grund" so nicht geschrieben stehen und somit auch nicht existieren.

Zwischendrin steht ein "sowie", dazu meint der Duden, dass es der Verknüpfung von Gliedern einer Aufzählung dient. Daher bleib ich dabei, dass dort zwei verschiedene Dinge angesprochen werden.

MarkF hat das in seinem Beitrag besser auf den Punkt gebracht.

Meine Vermutung, warum beides nicht Petition heißt ist, dass Petitionen im ursprünglichen Sinne an ein Parlament geht und die Kommission halt eher eine Regierung ist ...

Aber bevor wir uns jetzt weiter über diesen einen Artikel streiten, schauen wir auch nochmal in Artikel 24:

Art. 24 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

Jeder Unionsbürger kann sich schriftlich in einer der in Artikel 55 Absatz 1 des Vertrags über die

Europäische Union genannten Sprachen an jedes Organ oder an jede Einrichtung wenden, die in dem

vorliegenden Artikel oder in Artikel 13 des genannten Vertrags genannt sind, und eine Antwort in

derselben Sprache erhalten.

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Vorschlag:

Schreib einen Abgeortneten der EU an und wenn Du keine Antwort erhälst, verklagst Du ihn darauf. Wenn Du damit durchkommst und ein Richter Dir das Recht auf eine Antwort zuspricht (Bitte mit Akrenzeichen) und Du diese erhälst, werde ich mich hier öffentlich Deiner Meinung anschließen und dies mit einer Kiste Wein (Farbe darfst Du dir dann aussuchen) besigeln.

Bis dahin bleibe ich bei meiner Meinung, daß das Recht auf eine Antwort sich nicht auf einen einfachen Brief bezieht! Dort gebietet allenfalls die Höflichkeit, eine Antwort zu sendn!

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[...]

Bis dahin bleibe ich bei meiner Meinung, daß das Recht auf eine Antwort sich nicht auf einen einfachen Brief bezieht! Dort gebietet allenfalls die Höflichkeit, eine Antwort zu sendn!

Worauf bezieht sich dann einer Meinung nach dieses Recht, eine Antwort zu erhalten?

Und der Artikel 24, der dieses Recht anders formuliert auch festschreibt, vermag dich auch nicht zu überzeugen?

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Was soll der Streit? Auf Petitionen muß man immer eine Antwort erhalten - siehe die verlinkte Seite zu den Petitionen.

Für die Nicht-Petition-Eingaben ist es in der von euch zitierten Regel ausdrücklich so bestimmt.

Aber ob sich die EU-Yogis daran halten ....

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Worauf bezieht sich dann einer Meinung nach dieses Recht, eine Antwort zu erhalten?

Und der Artikel 24, der dieses Recht anders formuliert auch festschreibt, vermag dich auch nicht zu überzeugen?

Steht in Art.24.

Auch der Atr. 13 listet den "Normalen Abgeortneten nicht! Also ist jedes Weitere wort (zumindest meinerseits) Überflüssig.

Art. 24 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

Jeder Unionsbürger kann sich schriftlich in einer der in Artikel 55 Absatz 1 des Vertrags über die

Europäische Union genannten Sprachen an jedes Organ oder an jede Einrichtung wenden, die in dem

vorliegenden Artikel oder in Artikel 13 des genannten Vertrags genannt sind, und eine Antwort in

derselben Sprache erhalten.

...

Die Organe der Union sind

- das Europäische Parlament,

- der Europäische Rat,

- der Rat,

- die Europäische Kommission (im Folgenden "Kommission"),

- der Gerichtshof der Europäischen Union,

- die Europäische Zentralbank,

- der Rechnungshof.

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Und ein Mitglied des Europäischen Parlaments ist meiner Meinung nach Bestandteil des Organs und unterliegt dieser Pflicht damit genauso.

Davon abgesehen, geht es in diesem Thema aber doch darum, dass man der Europäischen Kommission einen Brief oder eine E-Mail geschrieben hat. Und die Kommission steht unzweifelhaft in Art. 13 drin. Warum müssen wir dann darüber diskutieren ob die Abgeordneten antworten müssen?

Sobald ich Zeit finde, frage ich bezüglich des Petitionsrechts aber mal bei der Kommission und dem Parlament nach und stelle das Ergebnis hier ein.

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Und ein Mitglied des Europäischen Parlaments ist meiner Meinung nach Bestandteil des Organs und unterliegt dieser Pflicht damit genauso.

Davon abgesehen, geht es in diesem Thema aber doch darum, dass man der Europäischen Kommission einen Brief oder eine E-Mail geschrieben hat. Und die Kommission steht unzweifelhaft in Art. 13 drin. Warum müssen wir dann darüber diskutieren ob die Abgeordneten antworten müssen?

Sobald ich Zeit finde, frage ich bezüglich des Petitionsrechts aber mal bei der Kommission und dem Parlament nach und stelle das Ergebnis hier ein.

Nur leider ist DEINE Meinung nicht einklagbar und das Theman heist nicht

"Brief an die Europäische Kommission sondern "Brief an Frau Malmström"!

Und nu is wirklich gut! Zumindest meinerseits!

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http://www.iwoe.at/inc/nav.php?id=361

Keine Spur von Abmilderung der Pläne von Frau Malmström. Und IWÖ hat recht, sie hat im EU Parlament kaum Gegenwind zu befürchten, egal wieviele Briefe wir schreiben und wieviele davon beantwortet werden.

Die Entscheidungen des EU Parlaments sind zu über 60% das Resultat von Lobbyarbeit und nicht von rationalen Überlegungen gelenkt.

In Frau Malmströms Berater-Runde ist kein einziger Vertreter von Schützen, Jägern oder Sammlern.

Was will man also erwarten?

Wenn das alles so durchgewunken wird, können wir in zwei bis drei Jahren unser Hobby an den Nagel hängen.

Und jetzt macht auf einmal auch das Nationale Waffenregister sinn, wie ich an anderer Stelle bereits bemerkt habe.

Erst alles sorgsam registrieren um dann alles einkassieren und verbieten zu können.

Nur die Illegalen, die kümmerts natürlich nicht, weil nicht registriert.

Logische Konsequenz daraus: Um sich selbst und ihre Familien vor illegalen Waffenbesitzern zu schützen, werden viele vormals legale Besitzer sich eine Waffe auf illegalem Wege besorgen.

Gut gemacht, Frau Malmström, das wird die Sicherheitslage in der EU drastisch verbessern !

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Aus dem Link von Valentin_Mikula zitiert;

Die Pläne der Frau Malmström im einzelnen:

  • Verbot von halbautomatischen Gewehren und Faustfeuerwaffen
  • Genehmigungspflicht auch für C- und D-Waffen. Es gibt nur mehr zwei Kategorien
  • Magazine werden genau so genehmigungspflichtig wie die dazugehörigen Waffen
  • Das Fassungsvermögen für Magazine wird beschränkt, Magazine mit höherer Kapazität werden verboten
  • Munitionsmengen werden beschränkt, der Besitz einer höheren Menge an Munition wird verboten
  • Deko- und Salutwaffen sollen überhaupt verboten werden
  • Softair- und Luftdruckwaffen unterliegen künftig auch der Genehmigungspflicht
  • Zentrale Lagerung von Waffen, private Verwahrung soll abgeschafft werden
  • Zwangsweiser Einbau von „Biometrischen Sicherungen“ in alle Schußwaffen

Auweia, falls sowas durchkommt, ist das der Anfang vom Ende! :help:

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Warum so negativ? Gerade die Schweizer sollten doch mit anderen Augen auf solche Dinge blicken, statt Gesslers Hut zu grüßen. Ihr wisst doch wie so etwas geht...

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Gerade die Schweizer sollten doch mit anderen Augen auf solche Dinge blicken, statt Gesslers Hut zu grüßen. Ihr wisst doch wie so etwas geht...

Aehm die Schweiz ist aber (noch) nicht EU. :rolleyes: Ich würde dies nicht so gelassen sehen. Was ist wenn Frau Malström diese Pläne durchdrückt? Dann kannst du als EU-Bürger in die Röhre gucken. Gut, allenfalls eine Petition starten, Unterschriften sammeln und als Protestnote einsenden würde gehen. Aber ob das was nützen wird?

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Aehm die Schweiz ist aber (noch) nicht EU. :rolleyes: Ich würde dies nicht so gelassen sehen. Was ist wenn Frau Malström diese Pläne durchdrückt? Dann kannst du als EU-Bürger in die Röhre gucken. Gut, allenfalls eine Petition starten, Unterschriften sammeln und als Protestnote einsenden würde gehen. Aber ob das was nützen wird?

Wieviele Protestbriefe von Tell sind erhalten geblieben?

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Es gab doch diese berühmte per Express verschickte Petition mit Federn hinten dran... :s3:

Eine Art Luftpost? In der heutigen Zeit meist mit Klappleitwerk?

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http://www.iwoe.at/inc/nav.php?id=361

Keine Spur von Abmilderung der Pläne von Frau Malmström. Und IWÖ hat recht, sie hat im EU Parlament kaum Gegenwind zu befürchten, egal wieviele Briefe wir schreiben und wieviele davon beantwortet werden.

Die Entscheidungen des EU Parlaments sind zu über 60% das Resultat von Lobbyarbeit und nicht von rationalen Überlegungen gelenkt.

In Frau Malmströms Berater-Runde ist kein einziger Vertreter von Schützen, Jägern oder Sammlern.

Was will man also erwarten?

Wenn das alles so durchgewunken wird, können wir in zwei bis drei Jahren unser Hobby an den Nagel hängen.

Und jetzt macht auf einmal auch das Nationale Waffenregister sinn, wie ich an anderer Stelle bereits bemerkt habe.

Erst alles sorgsam registrieren um dann alles einkassieren und verbieten zu können.

Nur die Illegalen, die kümmerts natürlich nicht, weil nicht registriert.

Logische Konsequenz daraus: Um sich selbst und ihre Familien vor illegalen Waffenbesitzern zu schützen, werden viele vormals legale Besitzer sich eine Waffe auf illegalem Wege besorgen.

Gut gemacht, Frau Malmström, das wird die Sicherheitslage in der EU drastisch verbessern !

Irre ich mich oder ist das nicht einfach nur eine Zusammenfassung der Mitteilung der Kommission, um die es hier seit mehreren Seiten geht? Bei manchen klingt das nämlich, als ob das schon wieder etwas neues wäre ...

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iVm, ja, da hast Du wohl recht, die Statements sind nicht neu. Ich fand die Verdeutlichung von IWÖ aber sehr interessant, nämlich daß es innerhalb des EU Parlaments wohl kaum Gegenwehr geben wird, wenn es zur Entscheidung ansteht.

Und mir ist nicht ganz klar ob Briefeschreiben da etwas nutzt.

Kennt denn jemand Deutsche EU Parlamentarier, die man anschreiben und für unsere Sache gewinnen könnte?

Oder stehen die auch schon auf der Armafix Gehaltsliste?

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Das Parlament hat da leider keine direkten Mitspracherechte.
Allerdings will ich noch die Mitglieder des Haushaltausschusses anschreiben und auffordern, der Dame die Mittel zu kürzen. Hatte bislang aber leider noch keine Zeit, etwas entsprechendes zu formulieren.
Die Liste der Mitglieder findet man hier (Politische Organe: Ausschüsse -> Haushalt).

(Bevor die Unkenrufe kommen: Ja, mir ist klar, dass das wenig Erfolgschancen hat. Deswegen möchte ich es aber nicht unversucht lassen.)

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