Moin,
darf ich bereits mit einem Voreintrag Munition für die entsprechende Waffe erwerben?
Ich denke eher nicht aber möchte es genau wissen.
Danke.
Da Unklarheit besteht, hier folgende Überlegungen.
Ausgangspunkt wäre ein Strafverfahren wegen angeblich unberechtigten Munitionserwerbs/besitzes/überlassen an einen Unberechtigten.
Die Verteidigung bringt nun vor:
Es gibt offenstichtlich nur die Verwaltungshandlungen:
Es gibt nicht: Andeutung einer potentiel zukünftig eintretenden Munitionserwerbsberechtigung, die aber erst rechtswirksam wird wenn eine Waffe eingetragen wird.
Die Behörde hat die Verwaltunghandlung vollzogen, die Ge