Da Unklarheit besteht, hier folgende Überlegungen. Ausgangspunkt wäre ein Strafverfahren wegen angeblich unberechtigten Munitionserwerbs/besitzes/überlassen an einen Unberechtigten. Die Verteidigung bringt nun vor: Es gibt offenstichtlich nur die Verwaltungshandlungen: Es gibt nicht: Andeutung einer potentiel zukünftig eintretenden Munitionserwerbsberechtigung, die aber erst rechtswirksam wird wenn eine Waffe eingetragen wird. Die Behörde hat die Verwaltunghandlung vollzogen, die Ge