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IGNORED

Rahmenbedingungen für Vereins- WBK


gunfigther

Empfohlene Beiträge

So, hier mal eine Frage für die Profis unter euch.

Ich hätte da mal eine Frage zur Vereins WBK.

Laut Verwaltungsvorschrift können ja in einer Vereins WBK mehrere Personen eingetragen werden. Gesetzt der Fall die Behörde trägt hier sagen wir mal 2 Personen ein wie sieht das dann mit der Aufbewahrung aus. In der Verwaltungsvorschrift habe ich dazu nichts gefunden.

1.Wenn z.B. 3 Vereinswaffen vorhanden sind, können die Individuell unter den beiden Personen getauscht werden so das eine unkompliziere Logistig innerhalb der Vereins gewährleistet ist. Oder ist es rechtlich so da die Waffen dann aufgeteilt werden und je einer der beiden Personen fest zugeordent werden müssen. So will es in unserem Fall die zuständige Behörde.

2. Ist es richtig das die Vereinswaffen auf keinen Fall mit den eigenen Waffen des Mitglieds gelagert werden dürfen obwohl der Tresor von der Kapazität her ausreichend wäre?

Ich habe speziell zu dem Thema nicht wirklich die Ahnung. Und die Verwaltungsverordnung ??? Da habe ich auch nichts passedes gefunden außer das bis zu 3 Personen in die WBK eigetragen werden dürfen. Wo stehen die Details zu den beiden Punkten oben? Oder ist das der sogenannte ermessens spielraum der Behörde?

Also mir geht es rechtliche Fakten schwarz auf weiss.

Bin mal gespannt ob hier fundierte Aussagen kommen. :good:

Danke für euere Hilfe

Gruß Stefan

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...

2. Ist es richtig das die Vereinswaffen auf keinen Fall mit den eigenen Waffen des Mitglieds gelagert werden dürfen obwohl der Tresor von der Kapazität her ausreichend wäre?

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Wo stehen die Details zu den beiden Punkten oben? ...

Also mir geht es rechtliche Fakten schwarz auf weiss.

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Waffenaufbewahrung bei Berechtigten ist doch im WaffG eindeutig geregelt. schwarz auf weiß.

und wegen "2." wurd ich mal die fragen, die das behaupten und die auch nach "schwarz auf weiß" fragen!

alzi

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ja, warum Sie nicht dahin darf will Ich ja gerne wissen?

Unserer Behörde will die einzelnen Vereinswaffen die auf der WBK stehen dann unter den beiden zuständigen fest aufteilen. d.h. Der Aufbewahrungsort muss je Vereinswaffe und Person fix auf der WBK vermerkt und eingeragen sein.Somit ist meiner Meinung nach genau das was wir eigentlich benötigen nicht gegeben. Dann könnten wir auch alle Waffen nur einer Person zugeordnet lassen...

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Vermutlich ist das wieder von Behörde zu Behörde verschieden. Auf unserer Vereins WBK sind mittlerweile 6 Personen eingetragen. Ist nur eine Geldfrage.

Der SB sagte bezüglich des Aufbewahrens oder Verbringens nur, das jeder der hinten auf der WBK draufsteht berechtigt ist die Waffen zu transportieren oder kurzfristig ( max. 14 Tage ) zuhause aufzubewahren. Er sagte nicht das die Vereinswaffen nicht mit den eigenen zusammen gelagert werden dürfen. Wäre ja auch bescheiden wenn man sich für eine Vereinswaffe einen extra Tresor kaufen müßte. Im übrigen haben wir im Verein Tresore wo die Waffen üblicherweise gelagert werden, man sollte sich halt dann auf das notwendigste beschränken dann gibts auch keine Probleme mit dem Amt.

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Und ich dachte schon Ihr hättet Grüne auf der Waffenbehörde...

Bei uns wurden in den Vereinstresoren ja auch schon mal private Waffen in besonderen Fällen vorübergehend eingelagert...

Gruß, Markus.;)

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bei störrischen Ämtern lässt sich diesbezüglich sogar die WaffVwV heranziehen ;)

WaffVwV 10.4 "Auf Antrag wird für jede Waffe eine gesonderte WBK ausgestellt."

das ist für den TE aber erstmal nicht hilfreich, da anderes Problem.

ABER, da JEDER Berechtigte in einer VereinsWBK die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der eingetragen Waffen hat und wenn er diese erwirbt und besitzt gemäß den Vorschriften zu verwahren hat und dies auch so erfolgt, kann das Amt nicht mit irgenwelchen abstrusen Zusatzregelungen kommen.

Tip: lasst Euch diese Zusatzforderungen des Amtes blos nicht in die Vereins-WBK eintragen!

Nachweis der jeweiligen Berechtigung ist ein anderes Problem, wenn es (konsequenterweise) nur ein Exemplar der WBK gibt. Hier wäre dann aber wieder der Gedanke "eine WBK pro Waffe" sinnvoll! so könnte die WBK immer bei der Waffe verbleiben und Waffe mit WBk von einem Berechtigten an den anderen übergeben werden.

alzi

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Wenn ich für jede Waffe auf gelb eine eigene WBK haben wollte, müsste ich auf meinem Amt für jeden Eintrag die Gebühr einer neu beantragten WBK zahlen. Die alte Gebührenordnung kennt den Begriff " Zweit WBK " oder " Folgedokument " nicht und im Saarland gibt es keine darüber hinaus gehenden Regelungen. Ergo verlangen die je gelbe WBK das komplette Geld wie für eine neu beantragte. Musste ich bei voller 1. gelber WBK erfahren und auch meine Fachaufsichtsbeschwerde im IM brachte da nix. Das ist so rechtmässig, solange es nicht anders geregelt wird hier bei uns.( Dafür konnte ich durchsetzen, das bei 2. gelber WBK wenigstens kein neues Bedürfnis mehr im Saarland verlangt wird.)

LG

Peter

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So, hier mal eine Frage für die Profis unter euch.

Ich hätte da mal eine Frage zur Vereins WBK.

Warum die Personen in die WBK eintragen lassen?? Schau dir den §12 Abs. 1 Nr. 3b an, füll ein entsprechendes Überlassungsformular aus und gut ist. Die Überlassung ist länger als 1 Monat gültig, die Weisung kann lockerer oder strenger ausgelegt werden, kann jederzeit zurückgezogen werden und die Aufbewahrung ist auch geregelt.
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mit dieser Empfehlung verkomplizierst Du aber wieder die Absicht des TE (beachte das was er als "1. ...." geschrieben hat!).

das einfachste für die Bedürfnisse des TE ist daher "pro Waffe eine WBK und alle Berechtigten sind jeweils eingetragen". d.h. die WBK bleibt bei der Waffe und die Waffe immer bei einem der Berechtigten.

vielleicht kost das was ( vor allem Überredungskunst, dass der SB sich die Arbeit macht ), aber für die Handhabung die einfachste Lösung.

alzi

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Wenn ich für jede Waffe auf gelb eine eigene WBK haben wollte, müsste ich auf meinem Amt für jeden Eintrag die Gebühr einer neu beantragten WBK zahlen. Die alte Gebührenordnung kennt den Begriff " Zweit WBK " oder " Folgedokument " nicht und im Saarland gibt es keine darüber hinaus gehenden Regelungen. Ergo verlangen die je gelbe WBK das komplette Geld wie für eine neu beantragte. Musste ich bei voller 1. gelber WBK erfahren und auch meine Fachaufsichtsbeschwerde im IM brachte da nix. Das ist so rechtmässig, solange es nicht anders geregelt wird hier bei uns.( Dafür konnte ich durchsetzen, das bei 2. gelber WBK wenigstens kein neues Bedürfnis mehr im Saarland verlangt wird.)

LG

Peter

Warum ein neues Bedürfnis?? Was kannst Du oder ich dafür das da nur 8 Einträge möglich sind? Bei meiner 2. Gelben gabs da kein Problem, ich musste auch nur die 15€ bezahlen die für eine neue Waffe üblich sind. Bei meiner 2. grünen sagte der SB sogar die kostet 30€ aber der erste Eintrag ist frei. War also auch ein gutes Geschäft, da der Voreintrag üblicherweise damals 68 € gekostet hätte.

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Warum ein neues Bedürfnis??

weil auf manchen Ämtern die Ansicht vorherrscht(e), dass es dessen bedurfte und z.T. Verbandsuntergliederungen bereitwillig Beihilfe geleistet haben oder auch noch leisten.

WIR wissen ja, dass es nur einer weiteren Eintragung in ein weiteres Formblatt bedarf und keiner weiteren Erlaubnis, denn die unbefristet erteilte Erlaubnis erlischt ja nicht nach 8 Eintragungen einfach mal so!

alzi

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Warum ein neues Bedürfnis??

Weil einige Ämter im Saarland zu dem Schluss gekommen waren, wenn einer eine " neue " Gelbe braucht und die Gebührenordnung nur das erstmalige Ausstellen einer solchen WBK kennen, dann muss auch eine neue beantragt werden. Schluss aus....und da sahen die halt das neue Bedürfnis auch als erforderlich an. Mein DSB Landesverband hätte mir gegen die geringe Gebühr von 10 Euro sofort eins ausgestellt. Unsere damalige Chefin, Juristin, sagte mir zwar das ich eigentlich recht hätte, man es sich aber nicht mit dem speziellen SB verderben möchte......Ich brauchte Monate um das über das IM klar stellen zu lassen, so einfach per Anruf von da an den Sb lies der sich nicht umstimmen und schrieb mir " von unterschiedlichen Rechtsauslegungen " die man noch klären müsse. unterm Strich hats geklappt. war aber ne menge arbeit.

zeigt aber auch wieder, das man sich nicht alles gefallen lassen soll. Und " schlechter behandelt " werde ich seit dem auch nicht auf dem Amt, habe eher den Eindruck des gegenteils........

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bei störrischen Ämtern lässt sich diesbezüglich sogar die WaffVwV heranziehen ;)

WaffVwV 10.4 "Auf Antrag wird für jede Waffe eine gesonderte WBK ausgestellt."

das ist für den TE aber erstmal nicht hilfreich, da anderes Problem.

ABER, da JEDER Berechtigte in einer VereinsWBK die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der eingetragen Waffen hat und wenn er diese erwirbt und besitzt gemäß den Vorschriften zu verwahren hat und dies auch so erfolgt, kann das Amt nicht mit irgenwelchen abstrusen Zusatzregelungen kommen.

Tip: lasst Euch diese Zusatzforderungen des Amtes blos nicht in die Vereins-WBK eintragen!

Nachweis der jeweiligen Berechtigung ist ein anderes Problem, wenn es (konsequenterweise) nur ein Exemplar der WBK gibt. Hier wäre dann aber wieder der Gedanke "eine WBK pro Waffe" sinnvoll! so könnte die WBK immer bei der Waffe verbleiben und Waffe mit WBk von einem Berechtigten an den anderen übergeben werden.

alzi

erst mal Danke an alle für die Zahlreichen Antworten.

Nun die Antwort von Alzi ist wohl für uns die beste Lösung.

Hier mal noch eine Frage dazu.

Mal Angenommen der SB lässt sich daruf ein das wir für alle unsere 6 Vereinswaffen je eine Vereinswbk ausgestellt bekommen auf der je 2 oder 3 Personen benannt werden.

Wie sieht das dann mit der Aufbewahrung aus. Darf jeder von den 3 eingetragenen Personen dann Indiviuell nach Bedarf die Waffe mit der jeweiligen WBK mit nach Hause nehmen. Dann wäre das genau die Lösung die wir benötigen. Vorrausgesetzt der SB spielt da mit.

Gruß Stefan

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In unserem Verein gibt es momentan 3 Vereinswaffen. Für jede dieser Waffen gibt eine eigene WBK. Für jede WBK sind jeweils drei Verantwortliche benannt. Ich bin einer davon. Momentan habe ich 2 Vereinswaffen hier. Gelagert werden die in meinem Tresor, und zwar neben meinem 586. Zusätzlich zu den jeweiligen WBKs habe ich zwei Bescheinigungen; einmal eine Bestätigung des Sachbearbeiters, daß ich als Verantwortlicher vom Verein benannt wurde; dazu eine Bestätigung vom Verein, daß ich dort Mitglied bin.

Edit: Auf den WBKs stehen keine Personennamen. Nur der Name des Vereins. Und auf der Rückseite folgende Eintragung:

2yz0n50.jpg

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