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IGNORED

Wenn Behörden die eigenen Gesetze nicht kennen Bayrischer Verfassungsschutzbericht


Gast

Empfohlene Beiträge

So steht im Zusammenhang mit "Rockerkriminalität" im Bayr.Verfassungsschutzbericht 2013

Zitat:

insbesondere zwischen Hells Angels MC und Bandidos MC kam

es 2012 vor allem in Norddeutschland immer wieder zu gewalt‐

tätigen Auseinandersetzungen bis hin zu Schießereien. Die In‐

nenministerien von Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen

und Berlin reagierten deswegen mit Vereinsverboten gegen ein‐

zelne Ortsgruppen („Charter“ und „Chapter“). Bei Durchsuchun‐

gen von Wohnungen und Clubhäusern konnten diverse Waffen

(Pistolen, Gewehre, Macheten, Schlagstöcke usw.) sichergestellt

werden. Einzelne Ortsgruppen versuchten mit ihrer Selbstauf­

lösung einem möglichen Verbotsverfahren zu entgehen (z.B.

Hells Angels MC Hannover).

Zitat Ende:

"Diverse Waffen" Pistolen,Gewehre,Macheten,Schlagstöcke usw.

Die Machete ist keine Waffe sondern ein Werkzeug, VS setzen sechs!

Neben einer immer wahrscheinlich werdende Unfähigkeit (NSU) zeigt

man nun auch deutliche Lücken im Einordnen von gegenständen und

Verstehen von Zusammenhängen ein Blick ins gültige Waffg. würde für

Klarheit sorgen, es sind solche Berichte von Behörden als auch Presse

die den Bürger und den Vollzugsbeamten verunsichern, dazu führen das

ohne Grund bei Abgabemöglichkeiten von illegalen Waffen darunter auch

viele freie Waffen, Messer oder ganz normale Alltagsgegenstände abgegeben werden. :bad:

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Ernsthaft jetzt? Bei den meisten Gewaltdelikten ist es eh unerheblich ob Waffe oder Werkzeug. Das ist mE das Gleiche wie sich ständig über die synonyme Verwendung von "Waffenschein" und "Waffenbesitzkarte" in der Presse aufzuregen. Zu viel Zeit, keinen Job, keine Familie, keine Munition?

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wie trollich..... der nächste Versuch.....

Hä wie meinen?

Den Beitrag kann man im VS Bericht nachlesen, da ist überhaupt nix "trollig".

Eher [beitrag editiert],muhhaaa... :acute:

Ich glaube dir wegen des Smileys, dass du das nur flapsig gemeint hast. Lass solche Vergleiche bitte trotzdem. Danke!

bye knight

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1. Auch Macheten können vom WaffG betroffen sein ( kannst auch Du nachlesen )

2. Gibt es auch noch andere Gesetze, in denen Gegenstände "Waffen" sein können

( kannst Du ebenfalls nachlesen, als Stichwort hier "Waffen im technischen Sinne"... )

3. Solltest du dringend mal Deinen Kommunikationstil überprüfen.

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Man kann sich wirklich über Kleinigkeiten aufregen und wie bei allen Hobbys, die gesellschaftlich geächtet sind probieren mit Synonymen die Wahrheit zu verblenden.

Mir wurde auch letztens wieder gesagt: "Das ist ein Sportgerät, keine Waffe." Mal ehrlich...

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk 4

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Zum Einem kann ich unserem Reserve-Olt nur zustimmen ...

1. Auch Macheten können vom WaffG betroffen sein ( kannst auch Du nachlesen )

2. Gibt es auch noch andere Gesetze, in denen Gegenstände "Waffen" sein können

( kannst Du ebenfalls nachlesen, als Stichwort hier "Waffen im technischen Sinne"... )

3. Solltest du dringend mal Deinen Kommunikationstil überprüfen.

... und zum Anderen ist es doch nichts Neues, dass die handelnden Personen bei Behörden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen nicht oder nicht vollständig kennen. Dass kennt doch fast jeder von seinen Steuernbescheiden. Jahr für Jahr muß man da seinem Sachbearbeiter aufs Neue die für seine Arbeit relevanten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien erklären. Da die Fehler in den Bescheiden meines Empfindens immer gegen den Steuerpflichtigen ausfallen, beschleicht mich jedoch der Verdacht, dass sich da nur welche aus antirechtsstaatlichem, obrigkeitsstaatlichen Denken systematisch dumm stellen. :closedeyes:

Euer

Mausebaer

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1. Auch Macheten können vom WaffG betroffen sein ( kannst auch Du nachlesen )

2. Gibt es auch noch andere Gesetze, in denen Gegenstände "Waffen" sein können

( kannst Du ebenfalls nachlesen, als Stichwort hier "Waffen im technischen Sinne"... )

3. Solltest du dringend mal Deinen Kommunikationstil überprüfen.

Eine Machete ist ein Werkzeug genau wie eine Astsäge oder eine Hippe.

Was eine Waffe ist wird im (W) affg.genannt.

Was du meinst sind "auserkorene" Waffen wie zB. wenn jemand einen Ladendiebstahl begeht und eine

Nagelschere dabei hat ein Gummiparagraph den da unser feiner "Rechtsstaat" nur deshalb erschaffen hat

um den einfachen Dieb wegen räuberischen Diebstahls verurteilen zu können, ob das letztendlich "Recht"

im Sinne dieses Begriffs ist müssen wohl noch Strafrechtler,Anwälte usw. klären.

Nicht alles was in irgendwelchen Verordnungen steht muss automatisch rechtsstaatlich oder Verfassungskonform

sein und wo kein Kläger da kein Richter Hartz4 gibt es auch seit knapp zehn Jahren und das BVG hat bereits

vor 3 Jahren festgestellt das das es verfassungswidrig ist das Existenzminimumzu kürzen das bereits

verfasste H4 Bescheide ungültig sind nur halten sich weder Politik noch Jobcenter an den Richterspruch aus Karlsruhe.

Auch die Deutsche "Sicherungsverwahrung" ist vom Europ.Gerichtshof verurteilt worden und trotzdem

sprechen wie eh und je Deutsche Gerichte sie ungeachtet des Richterspruches aus.

Was rauskommt sieht man an Fällen wie Mollath und Co.!

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