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IGNORED

Walther PPK in .22 lr Bedürfnis fragwürdig?


Hitman47

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe die Möglichkeit an eine quasi "neue" ungeschossene (außer Beschussamt 1972) Walther PPK .22 lr zu bekommen, mit allem drum und dran:

Original Verpackung, 2 Magazine, Bedienungsanleitung, Zertifikat, Reinigungszeug was dabei war usw, alles unberührt. Ist aus einer Waffensammlung, ein Wertvolles Exemplar 500€ und mehr wert,...

Ich weiß das eine PPK von vielen Sportschützen geachtet wird und jetzt raten mir viele das das Ding nix taugt usw,... Das möchte ich aber bitte nicht hören jetzt,.. Danke schon mal im voraus :drinks:

Es geht darum das Ding vom Sachbearbeiter auch Eintragen zu lassen, Voreintrag bekomme ich, kein Problem (DSU Bedürfnis .22er hab ich noch frei), da steht ja nur SL-Pistole .22 lfB am ende,...

Es gibt meiner Ansicht nach da keine Problem mit Eintragen,...ODER?!

Jetzt sind die Experten hier gefragt?

Kleiner Denkanstoß:

-Walther PPK, 3,3" (83mm) Lauflänge; Kalieber: .22lr, Magazin >=5Schuss

-DSU Sportordnung hält sich beim Ausschluss von Kurzwaffen an § 6 der AWaffV

"Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen"

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

sowie das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des WaffG ,...

und die PPK ist gewiss keine Verbotene Waffe! :good:

- Es gibt bei der DSU keine Disziplinen für

6,35 Browning, 7,65 Browning und 9mm kurz, was somit alle üblichen Varianten der PPK ausgrenzt (was ein zufall :beee: ) doch .22lr ist natürlich nicht ausgenommen :hi:

:help: Bin mir trotzdem nicht sicher, ob alles glatt geht.

Ich habe mal eine PPK/s Probe geschossen auf 25m DSU Scheibe konnte ich das grüne und somit die 70% halten und viele Disziplinen sind 5m, 10m, 15m usw da geht auf jeden Fall immer 8-10er Ring.

Davon kann mich also keiner Abbringen.

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Über die PPK gibt es nichts Schlechtes zu sagen, über die Grenzen der Leistungsfähigkeit bist du dir ja im Klaren.

Das mit den "500€ und mehr wert" dürfte allerdings nur der Verkäufer glauben. 150...300€ sind typische Realpreise. Falls du wirklich damit schießen willst, kann dir der neuwertige Zustand eigentlich auch egal sein, der hat sich dann nämlich erledigt.

Gruß

Erik

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Hitman47, du solltest dir sicher sein dass die Pistole auch der Disziplin entspricht für die du sie beantragst. Die gesetzlich geforderten 3 Zoll Lauflänge hat sie ja. Die Frage ist halt auch was in der Disziplin gefordert ist in Sachen Lauflänge, Gewicht usw. Wenn das alles passt dann kann da eigentlich nichts mehr dagegen sprechen. Nimm auch ruhig einen Ausdruck deiner Disziplin mit zum SB falls er Zweifel hat.

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Servus !

Habe vor kurzer Zeit erst eine in 1-A-Zustand, mit Schachtel etc. beim Waffenhändler für 120 Euro gekauft.

Ahh also auch als Sportschütze?

Über welchen Verband wen ich mal fragen darf?

@Thomas St.

Es ist außer der Gesetzlichen Mindestlauflänge nichts gefordert.

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:confused: hola amigo Hitman47,

ich verstehe nicht was dein Problem ist...wenn der Verband dir den Bedarf bestätigt ist doch alles OK:

1. mit der Verbandsbestätigung zum Amt und den Voreintrag in der Grünen holen-dann hast Du 1 Jahr Zeit dir die Waffe zu kaufen die auf der Verbandsbestätigung steht

2. Waffe kaufen, Kaufvertrag vom Überlasser nicht vergessen

3.innerhalb von 14 Tage auf dem Amt die Waffe in der WBK eintragen unter Vorlage des Kaufvertrages.

Du brauchst dein Amt vorher NICHT zu fragen ob die Waffe Verbands-Sportordnungs-konform ist, das hat der Verband durch die Bestätigung/Beführ-wortung des Bedarfs schon vorher kontrolliert.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

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Jaein,.. also pancho lobo im Grunde genommen hast du recht.

Aber auf der "Verbandsbestätigung" der DSU steht nicht genau das Modell sondern nur (in diesem Falle jetzt) Bedürfnis für eine Selbstladepistole im Kaliber .22 lfB.

Welche ich mir dann hole ist mir Überlassen, sie muss nur Sportordnungskonform sein, das muss ich dann selbst Verantwortet was ich dann hole.

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Über die PPK gibt es nichts Schlechtes zu sagen, über die Grenzen der Leistungsfähigkeit bist du dir ja im Klaren.

Das mit den "500€ und mehr wert" dürfte allerdings nur der Verkäufer glauben. 150...300€ sind typische Realpreise. Falls du wirklich damit schießen willst, kann dir der neuwertige Zustand eigentlich auch egal sein, der hat sich dann nämlich erledigt.

Gruß

Erik

Die letzten PPK und PPK-L in .22lfb sind bei Egun für um die 100€ raus..........

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Aber auf der "Verbandsbestätigung" der DSU steht nicht genau das Modell sondern nur (in diesem Falle jetzt) Bedürfnis für eine Selbstladepistole im Kaliber .22 lfB.

Welche ich mir dann hole ist mir Überlassen, sie muss nur Sportordnungskonform sein, das muss ich dann selbst Verantwortet was ich dann hole.

die erkenntnis hattest doch schon bevor Du diesen thread eröffnet hattest.......

und wo ist da jetzt das Problem? .. ich zumindest verstehs nicht....

alzi

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:rtfm: hola amigo Hitman47,

auf meinem Antrag (BDMP) schreibe ich : Sportpistole Caliber .22lfB (war eine GSG 1911), und auch die entsprechende Disziplin,

der LV Leiter schreibt auf seiner Bestätigung-die das Amt bekommt- Sportpistole Caliber .22lfB und dass die Waffe für die Disziplin benötigt wird.

Ich kann mir vorstellen dass es bei derDSU nich anders ist.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

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So, was steht denn in der Sportordnung der DSU?

Waffen und Ausrüstung

Waffen Revolver und Selbstladepistolen

Bei Pistolen muss der Verschluss nach dem letzten Schuss offen bleiben.

Kaliber Siehe Kalibereinteilung Kurzwaffen

Munition Zugelassen ist Fabrikmunition und wiedergeladene Munition. Wiedergeladene Munition muß in der Leistung dem jeweiligen Kaliber

entsprechen. Wadcutter-Munition ist nicht zugelassen.

Lauflänge Mindestlauflänge 3" (= 7,62 cm).

Maximale Lauflänge 8 3/8“, (= 21,27 cm).

Kompensatoren Kompensatoren, Magnaports etc. sind bei Wettbewerben nicht zugelassen.

Visierung Beliebige offene Visierung, bestehend aus Kimme und Korn. Spezielle Visierverlängerungen sind nicht zugelassen.

Beliebiges Leuchtpunktvisier ohne Vergrößerung

Abzüge Es ist kein Mindestabzugswiderstand vorgeschrieben, jedoch muss dieser so eingestellt sein, daß eine unbeabsichtigte

Schussauslösung nicht möglich ist.

Griffe Beliebiger Waffengriff ohne Handballenauflage Griffe, welche die Hand umschließen und übermäßige Griffverlängerungen, sowie Magazine welche übermäßig weit herausstehen, sind nicht zugelassen. Griffe dürfen das Handgelenk nicht berühren.:

Und, erfüllt Deine Waffe diese Kriterien? Dann kannst Du Dir die Frage selber beantworten.

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Richtig genau so steht dann auch bei der DSU: Selbstladepistole .22 lfB für Disziplin XY

Ich hab das jetzt so verstanden das bei euch (BDMP) auch genau die Modelbezeichnug noch mit auf den Voreintrag kommt :fool: aber das is ja natürlich quatsch,... :lol2:

Ok ich hab hier jetzt so ein bisschen Bestätigung bekommen, zu mindest hat hier mal keiner Alarm gegeben.

Dann werde ich das mal Probieren.

Werde mich noch mal melden, was letztendlich dabei rum gekommen ist.

Danke an alle Schreiber. :good:

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150...300€ sind typische Realpreise.

Gruß

Erik

PPK die "Bond-Pistole" schlecht hin, hätte als Jugendlicher sonstwas dafür gegeben, die kleine TPH ist übrigens auch ein

schnuckeliges Ding.

Tja man siehts aber nicht gern wenn Otto Normalverbraucher so ein "Spielzeug" besitzen möchte.

Zu leicht, zu klein, sehr gut führbar trägt kaum auf.

Auch wenn nur der Besitz gestattet würde (Sammelgebiete mal aus der Diskussion herausgenommen) der Staat traut

seinen Bürgern nicht, vermutlich geht es hier nicht um Disziplinen und ob die waffen dafür taugen sondern darum das er

um seine Politiker Angst hat, könnte ja jemand für ein Attentat missbrauchen...

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Wieso?

In meinem Voreintrag steht: Selbstladepistole .22lfB

Die einzige Beschränkung ist die das die Pistole nicht weniger als 3zoll Lauflänge haben darf.

Eine Walther P22 z.B. hat einen nur 4mm längeren lauf und die wird reihenweise eingetragen.

Der SB muss es ja auch begründen können, ich wüsste keinen Grund?!

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Beim BDS wäre nur die Disziplin IPSC KK möglich, da bei den Standard-Wettbewerben für Sportpistolen im Kal. .22 eine Mindestvisierlinie (Abstand zwischen Kimme und Korn) vorgeschrieben ist, welche bei der PP und PPK nicht ereicht wird. Im Kaliber 7,65 oder 9mm kurz wäre Dienstsportpistole 25m oder Mehrdistanz möglich. Habe meine PP für die Disziplin Dienstsportpistole MD beantragt.

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Der Knackpunkt liegt im Detail wenn in der Bedürfnissbestätigung stünde "Sportpistole" in .22 lfB und somit auch im Voreintrag dann hätte ich ein Problem den Sportpistole ist klar definiert Lauflänge mindestens 4Zoll,... Aber da bei mir Selbstladepistole steht gelten für mich die Gesetzlichen 3zoll :-)

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"Sportpistole" hat in dem Zusammenhang doch garnix mit der evtl. gleichlautenden Disziplin (und nur da greift dann evtl. eine bestimmte MIndestlauflänge) zu tun! Es bedeutet hier lediglich Pistole zur sportlichen Verwendung und da "Selbstladesportpistole" doch etwas sehr konstruiert ist.......aus diesem Grund wird ja auf der Bedürfnisbestätigung die Disziplin angegeben! und aufgrund dieser Bedürfnisbestätigung für die "Sportpistole" (alternativ "Sportrevolver") für eine bestimmte Disziplin ergibt sich die max. Lauflänge, nicht aus dem Begriff der Waffenbezeichung im Voreintrag!

Probleme wo keine sind.....

alzi

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Wenn die DSU das Bedürfniss bestätigt bekommst du die Waffe vom SB auch eingetragen, es gibt schlicht keine Gründe die dies versagen würden.

Ich fürchte, die gibt es.

Soso, dann raus mit der Sprache, und nicht einfach etwas haltloses hingerotzt :grlaugh: Aus rechtlicher Sicht steht der 22lr PPK nichts im Wege.

Eine "Sportpistole" ist keine Waffenart, auf dem Antrag hat halbautomatische Pistole zu stehen, früher Selbstladepistole, der hießige SB mag das aber nicht mehr so gern sehen, ebenso wie halbautomatische Büchse statt Selbstladebüchse usw.

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Soso, dann raus mit der Sprache, und nicht einfach etwas haltloses hingerotzt :grlaugh: Aus rechtlicher Sicht steht der 22lr PPK nichts im Wege.

In dem hier geschilderten Fall gibt es nichts, was dagegen spräche.

Ich hatte deine Aussage etwas grundsätzlicher verstanden, nämlich in die Richtung, dass wenn der Verband etwas bestätigt hat, die Behörde ohne wenn und aber erteilen muss.

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