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IGNORED

1. Gelbe WBK voll, SB verlangt Bedürfnisnachweis für 2. Gelbe


Cowboy81

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich hab leider ein ärgerliches Problem mit der Sachbearbeiterin beim zuständigen LRA. Die Eintragungsmöglichkeiten meiner 1. Gelben WBK sind ausgeschöpft. Habe mir nun ein weiteres Sportgerät zugelegt und benötige einen neuen Lappen. Jetzt will der SB wieder einen entsprechenden Bedürfnisnachweis des Vereines und des Verbandes. Bundesland Baden-Württemberg. Im März wurde erst die Wiederholungsprüfung durchgeführt, die mich wieder Geld gekostet hat und die Unterschrift des Vereinsvorstandes und des Verbandes erforderlich machte. Ist doch Quatsch das ganze jetzt wieder zu machen nur weil keine weiteren Zeilen zum Eintragen vorhanden sind. Hab mich hier im Forum schon schlau gemacht, die Einträge waren aber schon ein paar Jahre her.

Hat sich was geändert an der Rechtslage? Ist doch nur Schikane was mein SB da versucht oder?

Danke schonmal für Eure Ratschläge

Gruß Michael

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...Ist doch nur Schikane was mein SB da versucht oder?... ...Danke schonmal für Eure Ratschläge...
Ja. Rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen dann Widerspruch und dann Klage vor dem VG

In NRW folgt nach der Ablehnung durch die örtliche Behörde der Klageweg.

In anderen Bundesländern ist vielleicht noch der Weg über eine Mittelbehörde wie einer Bezirksregierung (früher Regierungspräsident) vorgeschrieben

Ist leider so, dauert auch, aber manchmal der einzige Weg.

Bearbeitet von coltdragoon
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Och die alte Schote wieder. Die Erwerbserlaubnis findet ihre Grenzen nicht in den für die Eintragung vorgesehenen Feldern. Der Verwaltungsakt billigt Dir eine Zahlenmäßig unbegrenzte Erwerbserlaubnis zu. Such Dir einen Anwalt, nachdem die Behörde die Eintragung schriftlich abgelehnt hat! Der freut sich ob der schnell verdienten Kohle!

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Du brauchst keine zweite neue gelbe WBK sondern einen Teil 2 zu Deiner ersten und einzigen neuen gelben WBK. Nicht wegschicken lassen sondern wie oben geschrieben Bescheid verlangen und dann das Verwaltungsverfahren durch. Dass die Gelbe nicht mehr Zeilen hat, ist das Problem Deines SB.

Dein

Mausebaer

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der SB soll mal die entsprechende Verwaltungsvorschrift lesen, wenn er die nicht versteht und soll er die zuständige Person im Regierungspräsidium

oder bei der Landesregierung fragen.

Mein SB wollte das auch so machen, ich bin dann von Oben (Landesregierung) nach unten (SB) gegangen, hat mich 3 Telefonate, 1 E-mail und ca. 1 Stunde Zeit gekostet.

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Den Erwerb der 9. Waffe fristgemäß anzeigen und höftlich darauf hinweisen, dass man eine zweite gelbe WBK benötigt und gut ist.

genau so gemacht, WBK kam mit der Post mit der Auflage versehen :... die laut § 14.4 erforderliche Bedürfnisbescheinigung bis zum 31.03.2011 nachzureichen............

War irgendwann Anfang 2012 abschliessend geklärt

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Köstlich, köstlich - offenbar wird da mal wieder cherry-picking vom Allerfeinsten betrieben. Aber angesichts der diversen Auslegungen des Waffengesetzes in diesem Forum möchte ich anmerken: Da tun sich beide Seiten nichts - SBs wie LWBs sind in Sachen "Wünsch-Dir-was" oftmals ganz weit vorn :-)

Zur Sache: Die "Gelbe" bleibt auch ohne freie Reihe die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz. Da der BüMa seiner Pflicht zum Eintrag nicht nachkommen kann, mit Lieferschein den Erwerb anzeigen. Die Eintragung erfolgt dann auf neuer WBK. Nix Verwaltungsvorschrift, die hätte kein Mensch gebraucht :-)

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Ich musste meinen SB mit Dienst - und Fachaufsichtsbeschwerden vom gegenteil überzeugen....

Das hat ein WO-User schon mehrmals durchgezogen.

Er hat sogar ein Voreintrag trotz laufendem Ermittlungsverfahren erstritten.

Der SB hat bis jetzt bei ihm, immer den kürzeren gezogen.

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Die "Gelbe" bleibt auch ohne freie Reihe die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz.

ALLEIN darauf kommt es an.

Die waffenrechtliche Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG ist bereits unbefristet erteilt. Da gibt es keinerlei Grundlage für einen erneuten "Bedürfnisnachweis"; und es muss, ja KANN auch keine neue Erlaubnis auf genannter Grundlage "beantragt" werden.

P.S.: und mit "wünsch-dir-was" hat das natürlich nichts zu tun.

Bearbeitet von karlyman
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Eine der " Begründungen " meines Sb war : " wir wissen ja gar nicht ob Sie noch Schiessen". Das er um das zu überprüfen andere Mittel hätte wollte er nicht gelten lassen. Ein weiterer Streitpunkt bei mir waren die Gebühren. Die haben nämlich die Kosten für die Beantragung einer neuen Gelben WBK aufgerufen.Bei mindestens einer anderen Behörde im Saarland wurden für die 2. WBK die 12,78 Euro für den Eintrag einer Waffe aufgerufen, sonst nichts. Da die Gebührenordnung im Saarland aber den Punkt " Folge WBK " nicht kennt konnte ich dagegen nichts tun. Meine Argumentation, das in dem Fall Gebühren für eine Leistung verlangt werden die gar nicht erbracht wurden verpuffte. Auch das ich nie einen Antrag auf eine " neue " WBK gestellt hatte war egal. Im Ministerium stimmte man mir zwar wegen der Höhe zu, aber es wäre " Rechtmässig " sie zu erheben. Eine Klage deswegen habe ich nicht angefangen. Nach einem Herzinfarkt in 2011 war mir das alles zu stressig geworden......

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  • 1 Monat später...

ALLEIN darauf kommt es an.

Die waffenrechtliche Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG ist bereits unbefristet erteilt. Da gibt es keinerlei Grundlage für einen erneuten "Bedürfnisnachweis"; und es muss, ja KANN auch keine neue Erlaubnis auf genannter Grundlage "beantragt" werden.

P.S.: und mit "wünsch-dir-was" hat das natürlich nichts zu tun.

So ist es. Habe heute eine Büchse in meine gelbe WBK die voll ist, eintragen lassen (Bayern). SB stellte zweite gelbe WBK anstandslos aus, fragte vorher jedoch seinen Kollenen mit leiser Stimme, ob ein neues Bedürfnis notwendig sei; NEIN antwortete er. Somit ging alles seinen Lauf. WBK wurde ohne Murren ausgestellt mit neuer WBK-Nummer, 30.-€ bezahlt (1. Waffeneintrag war kostenlos) und gut isses.

Habe zur Sicherheit ein paar Zitate aus dem WO Forum dabei, falls es Probleme gegeben hätte.

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  • 1 Jahr später...

Ich habe heute eine auf Neu-gelb-WBK eingetragene Waffe beim Ordnungsamt Eutin (Kreis Ostholstein) austragen lassen. Da alle 8 Zeilen belegt und kein Platz mehr für den Eintrag einer weiteren Waffe mehr frei, stellte ich bei dieser Gelegentlich mündlichen Antrag auf eine Folge-WBK. Der SB hat abgelehnt mit der Begründung, ich müsste eine neue Bedürfnisbescheinigung vom Verband haben. Habe ihm mitgeteilt, dass das nicht vom Gesetz gedeckt ist und Blödsinn sei. Ich könnte zahlenmäßig unbegrenzt erwerben (okay, 2/6 Regel ist natürlich zu beachten) und das Ordnungsamt hätte eine weitere Waffe ohne "wenn und aber" einzutragen. Der SB war anderer Auffassung. Nun, ich hätte gleich einen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen sollen. Ich überlege, ob ich nicht doch z.B. von meinem Büchsenmacher eine Flinte (für Trabschießen) trotz voller WBK kaufen kann, denn die Erlaubnis zum Erwerb liegt ja (trotz "voller" WBK) vor. Und dann würde ich quasi mit dem Lieferschein zum Ordnungsamt gehen, den Erwerb fristgericht anzeigen und eine Eintragung (in einer Folge- bzw. neu auszustellenden WBK) verlangen. Der SB meinte, der Büchsenmacher dürfte mir bei meiner vollen gelben WBK gar keine Waffe überlassen, er mache sich sonst strafbar und hätte mit Konsequenzen zu rechnen. Stimmt das?

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eben, Du beantragst keine weitere WBK, Du zeigst den Erwerb an und wen Dein Bedürfnis für die weitere Waffe glaubhaft ist, dann hat er einzutragen.

wenn er ablehnt, dann bitte schriftlich!.... evtl. noch zum direkten Vorgesetzten oder gleich ab zum Anwalt.... Rechtsschutz hast Du ja ...

Du bzw. Dein Büxer können nix dafür dass das Formular nur Platz hat für 8 Waffen, die Erwerbserlaubnis erlischt dadurch nicht! ...steht so ausdrücklich im §14/4 WaffG..... sollte Dein SB aber wissen!

.. wenn Du Pech hast beruht das auf einer blödsinnigen Absprache zwischen den Ämtern udn den Verbänden bei Dir in der Gegend.... solls ja geben..... ist trotzdem nicht richtig!

Bearbeitet von alzi
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Der SB hat abgelehnt mit der Begründung, ich müsste eine neue Bedürfnisbescheinigung vom Verband haben.

Der SB meinte, der Büchsenmacher dürfte mir bei meiner vollen gelben WBK gar keine Waffe überlassen, er mache sich sonst strafbar und hätte mit Konsequenzen zu rechnen.

Hier irrt Dein SB.

Ich könnte zahlenmäßig unbegrenzt erwerben (okay, 2/6 Regel ist natürlich zu beachten) und das Ordnungsamt hätte eine weitere Waffe ohne "wenn und aber" einzutragen.

Hier irrst Du, wenn man der aktuellsten Rechtsprechung folgt.
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Hier irrst Du, wenn man der aktuellsten Rechtsprechung folgt.

Ein klares "Jein".

Grundsätzlich berechtigt die gelbe WBK zum Erwerb von Waffen ohne vorherige Bedürfnisprüfung im Einzelfall. Das bedeutet aber nicht, daß kein Bedürfnis bestehen muß. Sofern man sich aber innerhalb eines begründbaren Bedürfnisses bewegt, kann man "unbegrenzt" kaufen (2/6 beachten). Die aktuelle Rechtsprechung bezieht sich darauf, daß dieses Bedürfnis eben nicht vorlag.

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