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IGNORED

Teleskop Schlagstöcke - waffenrechtlich gesehen


Gottfried Tabor

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

nein, mir ist die Munition noch nicht ausgegangen :chrisgrinst: , ich bin nur zufällig über eine eGun Auktion gestolpert

http://www.egun.de/m....php?id=4257386

und ich habe dabei festgestellt, daß ich da mit der rechtlichen Seite nicht auf dem Stand der Dinge zu sein scheine.

Aus meiner Jugendzeit (ja verdammt lange her) kenne ich flexible Teleskop-Schlagstöcke, also so eine Art

Spiralfedern, die zumindest damals sogar zur offiziellen Ausrüstung beamteter Waffenträger gehörten.

So was wurde aber, so weit mir bekannt, zwischenzeitlich zumindest für Privatpersonen verboten.

Wie ist das mit den hier in der o.g. eGun Auktion (und anderen natürlich) Angebotenen ?

Sind ja offenbar ab 18 frei erwerblich,

aber dürfen die Dinger auch GEFÜHRT werden ?

Bringt mich doch bitte auf den aktuellen Stand der diesbezüglichen Regelungen, ich wußte gerade nicht, wo suchen ......

Gruß

G.T.

P.S. den peinlichen Schreibfehler in der Überschrift kann ich leider nicht selbst ändern

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Hallo,

nein , die dürfen nicht geführt werden, da eine Hiebwaffe im Sinne des WaffG .

Ich glaube seit der 2008er Novellierung ist das so, vorher durften sie geführt werden .

Die von Dir angesprochenen flexiblen mit den Spiralfedern sind so genannte "Totschläger" und wurden schon vor längerem als verbotene Gegenstände eingestuft !

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Du musst unterscheiden zwischen dem von dir genannten Teleskopschlagstock und einer Stahlrute.

Der Teleskopschlagstock zeichnet sich dadruch aus, dass er aus starren Gliedern besteht, die mit Schwung ausfahren. Der Besitz des Teleskopschlagstocks ist ein Deutschland ab 18 Jahren erlaubt. Jedoch besteht ein Führungsverbot gemäß § 42a WaffG (Hieb- und Stoßwaffe).

Die Stahlrute besteht im Gegensatz dazu aus Griff und flexiblem Glied, soll heißen, dass eine Art Spirale verwendet wird, die bei einem Schlag federt. es besteht ein Umgangsverbot in Deutschland und die Stahlrute ist in Anlage 2 unter Punkt 1.3.2 als verbotene Waffe gelistet.

Hoffe, dass reicht dir so.

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Ein Teleskop-Schlagstock ist eine Waffe, und alles, was als Waffe gilt, unterliegt dem Führverbot.

Wo kämen wir denn da hin, wenn der Bürger sich selbst gegen Angriffe verteidigen könnte?

Ach so, und immer schön "Zivilcourage zeigen", "hinsehen" und "sich einmischen", dann gibt's vielleicht sogar ein Beileidstelegramm vom Innenminister für die Hinterbliebenen, wenn der öffentliche Druck groß genug war.

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Wo kämen wir denn da hin, wenn der Bürger sich selbst gegen Angriffe verteidigen könnte?

Dann bräuchte er ja jemanden ganz bestimmten nicht mehr im bisherigen Umfang....

Und warum so grün?

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...Ach so, und immer schön "Zivilcourage zeigen", "hinsehen" und "sich einmischen",....
[satre]Man baut sich mit seiner Körperschmalseite trotzdem breitschultrig, leicht winklig stehend, ganz aufgerichtet, mit erhobenen Kopf und stechendem Blick, also mit entschlossener Körperhaltung vor dem Täter auf. Dann streckt man einen Arm waagerecht vor mit erhobener flacher Hand und sagt mit fester lauter Stimme: "Stopp". Die Hand des anderen Arms ist zur Faust geballt und signalisiert die Bereitschaft nötigenfalls Gewalt anzuwenden.

Ich wachte dann im Krankenhaus auf der Intensivstation wieder auf...[/satire]

s_Polizeikurs1.jpg

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... Dann streckt man einen Arm waagerecht vor mit erhobener flacher Hand und sagt mit fester lauter Stimme: "Stopp". Die Hand des anderen Arms ist zur Faust geballt und signalisiert die Bereitschaft nötigenfalls Gewalt anzuwenden.

Aber ACHTUNG, Arme mit einem Oberarmumfang über 45cm werden sicher auch bald verboten, also das Führen, aber auch nur, wenn er angespannt ist. Wenn er nur schlaff am Körper herunter hängt ist er flexibel und es gilt ein generelles Umgangsverbot. Nicht, dass jemand mit so einem Arm noch um sich schwingt und mit der üblicherweise am Ende befindlichen Hand jemanden trifft.

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Aha, danke für die Info. Würde ich gerne mal im U-Bahn Bahnhof von xy testen,...
Wenn du möchtest kann man da sicherlich kurzfristig etwas arrangieren. :dirol:

Für Insider: Statt "Stopp" zu sagen, kann man auch "Sprich zu der Hand" erklingen lassen.

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Zwar ist das nur grundsätzlich, aber doch nicht ausnahmslos richtig

Ein Teleskop-Schlagstock ist eine Waffe, und alles, was als Waffe gilt, unterliegt dem Führverbot..

z.B. Steinschloßpistolen bzw. - gewehre sind auch Waffen und dürfen trotzdem geführt werden

und

ansonsten geht es ja wieder mal sehr kunterbunt O.T. zu

aber die ersten zwei Beiträge (von 10 - immerhin !) haben sich sachlich mit meiner Frage beschäftigt,

eine weitere sehr gute Erläuterung kam per PN.

Das hat dann meine Frage beantwortet

und dafür bedanke ich mich jetzt abschließend.

Wünsche jedoch selbstverständlich weiterhin frohe Diskussion

G.T.

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

nein , die dürfen nicht geführt werden, da eine Hiebwaffe im Sinne des WaffG .

Ich glaube seit der 2008er Novellierung ist das so, vorher durften sie geführt werden .

Die von Dir angesprochenen flexiblen mit den Spiralfedern sind so genannte "Totschläger" und wurden schon vor längerem als verbotene Gegenstände eingestuft !

Man fragt sich warum sie die Teile wenn man sie eh nicht führen darf nicht gleich verboten (also auch verkauf) so wie die Wurfsterne

damals was soll ich mit einem Teleskopschlagstock in meinem Haus da kann ich schließlich alles als Waffe zur Selbstverteidigung benutzen was viel effektiver ist als ein so kleiner Teleskopschlagstock wie etwa großen Schraubenschlüssel,Feuerhacken,Eisenstange,Hackebeil (chen)...

Auf der anderen Seite gibts Alternativen zum Schlagstock wie etwa eine stabile Taschenlampe,Einbeinstativ,Fahrradluftpumpe.

Damit kann man auch "stossen und schlagen".

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Sind ja offenbar ab 18 frei erwerblich,

aber dürfen die Dinger auch GEFÜHRT werden ?

Jaein......Man darf sie führen wenn man konkret ein Bedürfnis sprich einen nachvollziebaren Grund hat wie zb. Berufsausübung. In dem Fall muss der Arbeitgeber am besten schriftlich das führen im Dienst von Schlagstöcken erlauben. Führen zur SV wird aber als Grund nicht mehr anerkannt. Vor Jahren konnte man dafür noch so etwas wie nen Lehrgang machen und mit dem Wisch den man bekommen hat durfte man auch in der Freizeit damit rum laufen. Das war aber 2003. Damals musste ich meinen Wisch bei der Wache vorlegen ,und das ganze wurde wohl bei einigen Behörden inkl. bei der Sicherheitsfachschule an der ich ausgebildet wurde überprüft. Ergebnis war....alles ok. Aber damals ist nun mal nicht heute und ich glaub mittlerweile hat sich das mit der "Erlaubnis" erledigt.
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Man fragt sich warum sie die Teile wenn man sie eh nicht führen darf nicht gleich verboten (also auch verkauf) so wie die Wurfsterne

damals was soll ich mit einem Teleskopschlagstock in meinem Haus da kann ich schließlich alles als Waffe zur Selbstverteidigung benutzen was viel effektiver ist als ein so kleiner Teleskopschlagstock wie etwa großen Schraubenschlüssel,Feuerhacken,Eisenstange,Hackebeil (chen)...

Auf der anderen Seite gibts Alternativen zum Schlagstock wie etwa eine stabile Taschenlampe,Einbeinstativ,Fahrradluftpumpe.

Damit kann man auch "stossen und schlagen".

Stossen und schlagen kann ich auch mit blossen Händen !

Evtl. stuft das BKA diese in Zukunft auch als Hieb und Stoßwaffe ein und

wenn ich dann kein Bedürfnis nachweisen kann , müssen diese zuhause bleiben.

Spaß beiseite, über Sinn und Unsinn des WaffG zu dikutieren ist absolut "sinnlos"...

z.B.,warum ist ein einhändig feststellbares Messer mit 8cm Klinge gefährlicher als ein feststehendes Messer

mit 12 cm Klinge?

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Otto Normalo darf den Teleskopschlagstock nicht führen. Er darf aber einen Wachschutzmann engagieren, welcher Otto permanent begleitet und im Falle eines Falles verteidigt. Dieser Wachschutzmann darf den Schlagstock führen, da er ihn im Zusammenhang mit der Berufsausübung führt.

So viel dazu.

bye knight

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Gutes Argument, knight. Ähnlich ist das ja auch mit dem Waffenschein. Es ist einfacher, einen Wachmann zu engagieren, als selbst das Bedürfnis für den Waffenschein nachzuweisen.

Was lernen wir daraus? Nach dem deutschen Waffengesetz ist Selbstschutz den Reichen vorbehalten, nämlich denjenigen, die Geld haben um einen Wachmann bezahlen zu können. Sich selbst schützen darf man dagegen nicht.

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Er darf aber einen Wachschutzmann engagieren, welcher Otto permanent begleitet und im Falle eines Falles verteidigt. Dieser Wachschutzmann darf den Schlagstock führen, da er ihn im Zusammenhang mit der Berufsausübung führt.

So viel dazu.

bye knight

Dann sollte das auch so in seinem Arbeitsvertrag fixiert sein!

Ich kenne einen Wachmann dem wurden seine Teleskopschlagstöcke 4 x auf dem Heimweg abgenommen und er hat sie auch nicht wiederbekommen.

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2nd, das zeigt doch nur, daß wir immer noch vom Feudalrecht beeinflußt sind. Was meinst du, warum Eigentumsdelikte im Verhältnis härter bestraft werden als Delikte gegen Leib und Leben? Früher hieß es Pack schlägt sich, Pack verträgt sich, nur wenn der Pöbel es zu doll trieb wurde dazwischen gehauen. Und im Adel waren körperliche Auseinandersetzungen ( Duell) durchaus standesgemäß und wurden auch nicht weiter sanktioniert. Eigentumsdelikte allerdings kamen ja fast nur von unten nach oben vor, untereinander kaum. Aber wehe du entziehst dem Feudalherren seinen 10ten ( vom 10ten kann man heute nicht mehr reden, ist eher der 50te).

Leben und Gesundheit ist dem Staat völlig peng, der jugendliche Totschläger kommt mit einer Ermahnung und 50 Sozialstunden davon. Steuerhinterziehung dagegen wird richtig hart geahndet und es werden Unsummen zur Verfolgung ausgegeben ( Millionen für eine Schweizer Banken CD aber Peanuts für den Hinweis auf einen Totschläger).

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Ich kenne einen Wachmann dem wurden seine Teleskopschlagstöcke 4 x auf dem Heimweg abgenommen und er hat sie auch nicht wiederbekommen.

Ich kenne einen Wachmann, der geht sogar hin und wieder mit der Polizei gemeinsam Streife und dem wurde sein Teleskopschlagstock noch nie abgenommen. Im Gesetz steht auch nichts vom Arbeitsvertrag.

vom 10ten kann man heute nicht mehr reden, ist eher der 50te

Der 2te - :diablo:

bye knight

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