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IGNORED

Leere grüne WBK nach Verkauf


uwedd

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Hallo zusammen,

ich komme aus zeitlichen und finanziellen Gründen nur noch selten zum Schießen. Selten bedeutet nur noch 1 bis max. 2x im Monat. Der Grund ist, dass wir unser zweites Kind planen und ich zumindest vorerst meine Freizeitaktivitäten etwas einschränken muss.

Ich hänge sehr an meiner Rem 700P SA und lade im Kaliber .308 Win auch selbst. Auf WBK grün steht bei mir nur eine H&K USP im Kaliber 9x19.

Da ich perspektivisch meine USP sowieso gegen ein anderes Modell eintauschen wollte und das jetzt in noch weitere Ferne verschoben werden muss (siehe oben, Familienplanung) und ich die Waffe ohnehin nur noch selten schieße, möchte ich mir von ihr trennen. Die Munition ist auch bald aufgebraucht, so dass ich wieder nachkaufen müsste.

Nun möchte ich natürlich später nicht unbedingt meine grüne WBK erneut beantragen müssen, wenn mein SB die WBK auf Grund des Verkaufs einzieht.

Liegen euch dazu Erfahrungen vor, ob diese eingezogen wird, wenn keine gültigen Eintragungen für die Dauer von zwei bis drei Jahren mehr vorhanden sind? Meine USP nur zum Bestand der grünen WBK zu behalten wäre nur die Notlösung.

Danke!

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Du beantragst ja die Erlaubnis für eine Waffe und nicht die Ausstellung einer grünen WBK.

Ich sehe da kein Problem auf dich zukommen. Ob mit oder ohne Abgabe der Leerkarte.

Die gelbe WBK als permanenter Erlaubnisnachweis sollte man natürlich immer behalten und Ansinnen zur Abgabe abwimmeln.

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Nun möchte ich natürlich später nicht unbedingt meine grüne WBK erneut beantragen müssen, wenn mein SB die WBK auf Grund des Verkaufs einzieht.

Liegen euch dazu Erfahrungen vor, ob diese eingezogen wird, wenn keine gültigen Eintragungen für die Dauer von zwei bis drei Jahren mehr vorhanden sind? Meine USP nur zum Bestand der grünen WBK zu behalten wäre nur die Notlösung.

Normalerweise muss die Behörde die leere grüne WBK einziehen, da in § 46 WaffG steht: "...ist ... einzuziehen". Also kein Ermessen. Außerdem spielt es finanziell keine Rolle. Wenn man eine neue Erwerbsberechtigung beantragt und deswegen ein neues Dokument ausgestellt werden muss, dann kostet das genauso viel wie ein Voreintrag in eine noch oder bereits vorhandene WBK.

Aber wie so häufig, bei 570 Waffenbehörden gibt es vermutlich auch welche, die die WBK in so einem Fall nicht einziehen.

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Meine Remington behalte ich auf gelb und schieße ich auch weiterhin regelmäßig im Sinne des WaffG.

Unserer SB traue ich ein gewisses Maß an Eigeninterpretation der Gesetze zu, so dass ich nicht ausschließen würde, dass die mir die grüne WBK einziehen würde. Zuletzt erlebt hatte ich das bei der Beantragung meiner Erlaubnis nach §27 SprengG. Das war auch eine lustige Nummer ...

Soweit ich mich erinnere kostete der erste Eintrag mehr, weil die grüne WBK erst ausgestellt werden musste. Das würde ich gern vermeiden, weil ich später gern wieder entweder eine halbautom. LW oder KW kaufen möchte. Nur wird das noch einige Zeit dauern.

Ich hatte viel Zeit damit verbracht stichhaltige Aussagen / Erfahrungen zu meinem "Problem" zu finden aber leider nichts gefunden. So habe ich jetzt die Option einfach die KW zu verlaufen und sehen was passiert. Entweder ich muss in zwei, drei Jahren halt wieder eine neue grüne WBK beantragen oder nur den neuen Voreintrag auf meiner Leerkarte.

Anmerkung am Rande: Für ein behalten meiner USP spricht eine eventuelle Gesetzesänderung im Spätsommer diese Jahres. Ich würde blauäigig auf Bestandsschutz hoffen. :)

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Normalerweise muss die Behörde die leere grüne WBK einziehen, da in § 46 WaffG steht: "...ist ... einzuziehen". Also kein Ermessen. Außerdem spielt es finanziell keine Rolle. Wenn man eine neue Erwerbsberechtigung beantragt und deswegen ein neues Dokument ausgestellt werden muss, dann kostet das genauso viel wie ein Voreintrag in eine noch oder bereits vorhandene WBK.

Aber wie so häufig, bei 570 Waffenbehörden gibt es vermutlich auch welche, die die WBK in so einem Fall nicht einziehen.

Danke! Damit hat sich der Fall erledigt und die USP wird verkauft! :good:

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Beantrage doch ein Bedürfnis und lass dir einen Voreintrag machen, den du regelmäßig verlängerst.

1. Ein Voreintrag kostet Geld.

2. Eine Verlängerung der Erwerbserlaubnis gibt es nicht. Die alte erlischt, eine neue wird - mit dem ganzen Zinober - beantragt.

Das ganze um eine grüne WBK zu behalten, die für absolut nichts gut ist.

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Wozu? Kostet doch nur Geld und der SB muss da auch nicht immer mitspielen da eine Verlängerung möglich ist aber in seinem Ermessen und nicht auf Dauer.

Wenn die Pistole verkauft wird, wird die Pappe eingezogen. Bei Vorlage eines neuen Bedürfnisses zahlt man Voreintrag, Munerwerb und Eintrag, nicht aber das Dokument. Grüne WBKs kann man sich für jede Waffe seperat geben lassen, kostet nicht mehr.

Trotz alledem sollte der Fredstarter das schießen nicht ganz aufgeben, nicht das der Fortbestand des Bedürfnisses der gelben in Frage gestellt wird.....

edit sagt zu langsam...

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Dem letzten Kommentar von Flohbändiger entsprechend, macht es für mich wirklich keinen Sinn die USP zu behalten oder anderweitig zu "tricksen" um die grüne Leerkarte nicht zu verlieren.

Mir ging es vorrangig ja um den finanziellen Aspekt. Da die Beantragung einer Waffe auf grün so oder so das gleiche kostet, ist es also egal. Das Bedürfnis muss ich ohnehin bei der Beantragung auf grün nachweisen. Das ist kein Problem, da ich regelmäßig mit meiner LW schieße und die erste KW auf jeden Fall in das Regelbedürfnis fällt.

Es entsteht nur der Nachteil, dass ich im Falle einer Gesetzesänderung keinen Bestandsschutz habe. Wobei es sowieso zweifelhaft ist, ob es so etwas wie einen Bestandsschutz geben würde und ob/wie eine mögliche Änderung des WaffG ausfallen würde.

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Was spricht denn dagegen die USP so lange zu behalten, bis Du Dir eine neue KW zulegen möchtest? Sie frissst ja schließlich kein Brot. ;)

Wenn Du natürlich das Geld momentan besser gebrauchen kannst, als eine dahinfristende Waffe, ist das verständlich.

Schade, ich habe mir erst vor ein ein paar Wochen eine zweite USP gekauft, sonst hättest Du evtl. schon einen Abnehmer gehabt. ;)

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Fahr doch mal zu deinem SB hin (anrufen geht auch, aber selber auftauchen find ich irgenwie besser) und schildere ihm dein Anliegen. So ersparst du dir die Orakelei. Und damit das Forum Sinn macht, erzählst du und hier hinterher, was der SB so sagte.

Pausen im regelmäßigen Schießen schluckt der SB i.d.R. auch, größere Lücken in meinem Nachweisheft hab ich auch mit Nachwuchs begründet, gab keine Beanstandungen.

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Grüne WBKs kann man sich für jede Waffe seperat geben lassen, kostet nicht mehr.

Kommt darauf an, früher war das Dokument im Preis inbegriffen, heute liegt es am jeweiligen Kostengesetz des Landes ob für den Dokumentenvordruck extra etwas verlangt wird. Ein Zwickel dürfte dafür aber in jedem Fall ausreichen.

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Kommt darauf an, früher war das Dokument im Preis inbegriffen, heute liegt es am jeweiligen Kostengesetz des Landes ob für den Dokumentenvordruck extra etwas verlangt wird. Ein Zwickel dürfte dafür aber in jedem Fall ausreichen.

ich musste für die zweite Grüne auch löhnen. War früher mal anders.

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Was spricht denn dagegen die USP so lange zu behalten, bis Du Dir eine neue KW zulegen möchtest? Sie frissst ja schließlich kein Brot. ;)

Wenn Du natürlich das Geld momentan besser gebrauchen kannst, als eine dahinfristende Waffe, ist das verständlich.

Schade, ich habe mir erst vor ein ein paar Wochen eine zweite USP gekauft, sonst hättest Du evtl. schon einen Abnehmer gehabt. ;)

Ja, das Geld könnte ich aktuell gebrauchen. Zudem ich der Wafe nicht so viel abgewinnen kann. Es ist halt die erste KW gewesen und ich habe rein nach Diziplin und Optik gekauft. Asche auf mein Haupt.

Verkauft wird sie ja so oder so. Wenn Sie jetzt wenig einbringt, dann wird sie das in zwei oder drei Jahren erst recht nicht tun.

Wer es wissen will: Es soll später mal eine SIG P220 in .40 S&W werden. Bis ich mir das leisten kann und auch zeitlich sind macht, fließt noch viel Wasser die Elbe runter (wie man bei uns so schön sagt).

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Normalerweise muss die Behörde die leere grüne WBK einziehen, da in § 46 WaffG steht: "...ist ... einzuziehen". Also kein Ermessen. ..

Ähm, wie kommst Du darauf ? :fool:

Der § 46 WaffG regelt nur die weiteren Maßnahmen nach erfolgtem WIDERRUF einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder wenn die Erlaubnis erloschen ist (z.B. abgelaufene Schießerlaubnis, Waffenschein, Munitionserwerbsschein, EFP etc.).

Eine Waffenbesitzkarte ist aber bis auf wenige Ausnahmen nicht zeitlich befristet und wenn die nicht widerrufen wird, gilt sie solange fort, wie sie der (regelmäßig auf Zuverlässigkeit geprüfte) Inhaber gerne haben möchte - z.B. zur Waffenleihe.

Wenn die Waffenakte nach Rückgabe aller WBK geschlossen wurde, muss z.B. bei erneutem Antragsinteresse ein Sachkundenachweis mit Stand ab 01.04.2003 erbracht werden. Nicht schön für jemanden, dem früher seine ältere Sachkunde problemlos anerkannt worden ist.

Es will also schon gut durchdacht sein, wann man seine Erlaubnisurkunden zurückgibt...

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Ja, das Geld könnte ich aktuell gebrauchen. Zudem ich der Wafe nicht so viel abgewinnen kann.

Na denn, ist ja alles Klar.

Trotzdem: ich reiche Dir kurz den Spruch rein "Wir können das nicht entscheiden,da musst Du Deinen SB befragen"

Wie SBine es beschrieben hat, sollte es laufen, Du verkaufst die Waffe, lässt sie austragen und beantragst, die WBK zu behalten, da Du sie für Waffenleihe von Kurzwaffen nutzen willst.

Das zweite Baby ist übrigens doppelt so anstrengend wie das Erste. Aber Du hast die Gebrauchsanweisung schon gelesen.

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Anmerkung am Rande: Für ein behalten meiner USP spricht eine eventuelle Gesetzesänderung im Spätsommer diese Jahres. Ich würde blauäigig auf Bestandsschutz hoffen. :)

Na dann hoffen wir alle mal schön...

Noch schnell was schönes beantragen u. kaufen ?

Oder verkaufen (ist auch immer schwieriger geworden) ?

beste Grüße

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Der § 46 WaffG regelt nur die weiteren Maßnahmen nach erfolgtem WIDERRUF einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder wenn die Erlaubnis erloschen ist (z.B. abgelaufene Schießerlaubnis, Waffenschein, Munitionserwerbsschein, EFP etc.).

Wenn jemand eine Waffe aus der (grünen) WBK austragen lässt, dann ist die Erlaubnis zum Besitz dieser Waffe nicht erloschen? Was denn dann?

Und wenn das auch noch die einzige oder letzte Waffe in der WBK war, hat man keine Erlaubnis mehr, sondern nur noch die leere Urkunde. Und die ist nach § 46 WaffG einzuziehen und berechtigt schon gar nicht zur Leihe.

z.B. zur Waffenleihe.

...z.B...? Da gibt es noch mehr, wöfür eine leere WBK gut sein soll?

Aber nehmen wir mal an, man dürfte mit einer leeren grünen WBK noch Waffen leihen. Dann müsste ja jemandem, der eine leere grüne WBK besitzt und unzuverlässig wird, diese formell widerrufen werden. Nur ist die unter bestimmenten Vorausetzungen mögliche erlaubnisfreie Leihe von Waffen aus meiner Sicht keine eigenständige Erlaubnis, die widerrufen werden kann. Der Bescheid würde mich wirklich interessieren, ich habe zumindest bisher noch nie einen gesehen. Du etwa?

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[...]

Eine Waffenbesitzkarte ist aber bis auf wenige Ausnahmen nicht zeitlich befristet und wenn die nicht widerrufen wird, gilt sie solange fort, wie sie der (regelmäßig auf Zuverlässigkeit geprüfte) Inhaber gerne haben möchte - z.B. zur Waffenleihe.

[...]

Für die Leihe fehlt es am "der Erlaubnis zugrundliegenden Bedürfnis". Denn er hat ja keine Erlaubnis mehr.

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