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IGNORED

grüne WBK voll, Waffenkauf


Glückspieler

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Konnte einem Kollegen keine genaue Auskunft geben.

Problem: grüne WBK meines Kollegen ist voll. Er will von privat eine Langwaffe auf Jagdschein kaufen.

Frage: Ist es erforderlich, dass er sich vorab beim Amt eine neue leere grüne WBk besorgt, oder genügt es wenn er nach dem Kauf auf Jagdschein, die Langwaffe beim Amt auf eine neue grüne WBk eintragen lässt?

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§ 13 (4)

Für den Erwerb und vorübergehenden Besitz gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 steht ein Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes einer Waffenbesitzkarte gleich.

Also, LW kaufen (solange diese nicht nach BJagdG verboten ist = §13 (1) Abs. 2). Vertrach mit Verkäufer machen, mit dem Vertrach aufs Amt gehen, neue WBK ausstellen lassen, Gebühr bezahlen und dann..... :aug:

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...Vertrach mit Verkäufer machen, mit dem Vertrach aufs Amt gehen, neue WBK ausstellen lassen, Gebühr bezahlen und dann.....

Vertrag ? Kaufvertrag ? Ich suche mir die Waffe aus, lege den Jagdschein vor, bezahle evt oder auf Rechnung, nehme die Waffe und Lieferschein mit (fahre zum Schießstand und schiesse damit eine Runde) und melde sie mit vom Amt zur Verfügung gestellten Antrag für Jäger an. Behörde stellt (neue) WBK aus und schickt sie zu. Die Behörde gleicht die Daten schon mit dem Händler ab, keine Sorge die trauen dir so oder so nicht.

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Die Erlaubnis zu Erwerb und Besitz der Waffen ist selbstverständlich nicht voll. Nur das Papier ist zu Ende.

Das ist aber nicht Dein Problem, sondern das der Behörde. Du kannst ja nichts dafür, daß die das Papier so klein gemacht haben.

[posted on the run]

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§ 13 (4)

Für den Erwerb und vorübergehenden Besitz gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 steht ein Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes einer Waffenbesitzkarte gleich.

Also, LW kaufen (solange diese nicht nach BJagdG verboten ist = §13 (1) Abs. 2). Vertrach mit Verkäufer machen, mit dem Vertrach aufs Amt gehen, neue WBK ausstellen lassen, Gebühr bezahlen und dann..... :aug:

Du solltest nochmals ins Gesetz schauen. Was du zitierst bezieht sich auf § 12 - Erwerb und vorübergehenden Besitz - sprich ausleihen.

Für den Erwerb und dauerhaften Besitz von Langwaffen durch Jahresjagdscheininhaber ist § 13 Abs. 3 WaffG die zutreffende Vorschrift.

Was ich nicht verstehe ist dass ein Inhaber eines Jahresjagdscheins hierüber angeblich nicht Bescheid wissen soll. Die "Jungen" haben das im Lehrgang gelernt und die "Alten" haben schon immer nur mit dem Jagdschein eingekauft - für die ist das so selbstverständlich wie Brezeln einholen.

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Und wie sieht die Sachlage aus, wenn die Langwaffe von einem Händler gekauft wird? [...]

Bei Erwerb auf JJS ist eine WBK nicht nötig. Sollte dein Kollege aber wissen.

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Und wie sieht die Sachlage aus, wenn die Langwaffe von einem Händler gekauft wird? der Händler trägt ja normalerweise

die Langwaffe in die grüne WBk ein.

Also vorab die grüne WBK vom Amt besorgen?

So hatte ich das auch mal gelernt und letztens bei Frankonia auch gedacht, aber in jener Filiale wird grundsätzlich gar nichts mehr eingetragen, da angeblich die eine Behörde es will, die andere wieder nicht. Hab dann auch nicht zu diskutieren angefangen. Eintrag wurde sodann kommentarlos von der Behörde vorgenommen.

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So hatte ich das auch mal gelernt und letztens bei Frankonia auch gedacht, aber in jener Filiale wird grundsätzlich gar nichts mehr eingetragen, da angeblich die eine Behörde es will, die andere wieder nicht. Hab dann auch nicht zu diskutieren angefangen. Eintrag wurde sodann kommentarlos von der Behörde vorgenommen.

Bist du jetzt nicht nur Sportschütze mit leerer grüner und leerer gelber WBK, sondern auch noch Inhaber eines Jahresjagdscheins?

Deine Gschichtl werden immer abenteuerlicher.

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Bist du jetzt nicht nur Sportschütze mit leerer grüner und leerer gelber WBK, sondern auch noch Inhaber eines Jahresjagdscheins?

Deine Gschichtl werden immer abenteuerlicher.

Im angegeben Zitat ist doch von einer WBK die Rede und dazu habe ich meine Erfahrung genannt. Wo steht denn, dass ich eine Jagdschein habe?

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