Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenkontrolle in Karlsruhe (Stadt)


Nanostrukturtechniker

Empfohlene Beiträge

...Ich warte gespannt, ob du eventuell einen anderen Zusammenhang aufzeigen kannst. Das könnte dann als Argumentation aufgegriffen und vertieft werden.

Fakt ist, dass sich seit Einführung des BWaffG (übrigens 1968 und nicht erst 1972) ein totaler Wandel vollzogen hat.

Gerne werde ich es versuchen:

Warum erfolgte der starke Anstieg der Gewaltdelikte erst ab Anfang der 1960er-Jahre, während schon ab Anfang der 50er-Jahre Waffen überall verfügbar waren und auch für ein Trinkgeld angeboten wurden (eine Pistole 08 bekam man damals etwa für 2 Tagelöhne eines Hilfsarbeiters und eine Maschinenpistole für eine Flasche Schnaps). Könnte es nicht eher mit dem gesellschaftlichen Umbruch und Wertewandel der damaligen Zeit, v. a. in den großen Städten und der veränderten Bevölkerungsstruktur (hoher Jugendanteil im Vergleich zu 30 Jahre später) zu tun haben? Außerdem nahm im selben Zeitraum die Ausländerkriminalität massiv zu, die es vorher praktisch gar nicht gab und das sogenannte organisierte Verbrechen enststand in Deutschland überhaupt erst damals. Das sind ganz massive, prägende Einflussfaktoren.

Dem würde entsprechen, dass z. B. auch in anderen europäischen Ländern und in den USA etwa im selben Zeitraum eine ähnliche Entwicklung zu verzeichnen war. Interessanter Weise wurden auch in den USA damals Waffengesetze verschärft (z. B. Wartefristen eingeführt und der Import von besonders kleinen Taschenpistolen verboten). Und auch in den USA ist ein deutlicher Rückgang der Gewaltkriminalität seit Anfang der 90er Jahre nach einem extrem hohen Stand Mitte/Ende der 70er-Jahre zu verzeichnen, den man nicht mit Waffenrechtsänderungen erklären kann, während z. B. interessanter Weise in Großbritannien ab Mitte der 90er-Jahre (nach der Waffenverbotsorgie von 1996) ebenso wie in Australien und Kanada die Gewaltkriminalität sogar deutlich zunahm, übrigens ganz entgegen dem Trend in den übrigen Industrieländern und den Nachbarstaaten.

Gerade daran sieht man sehr deutlich, wie wenig sich Gesetzesänderungen im Bereich des Ordnungsrechts auf die Entwicklung der Gewaltkriminalität und besonders auf die Zahl der Tötungsdelikte auswirken. Entsprechende Versuche sind eher als Verzweiflungstaten einer ratlosen Staatsmacht oder einfach als billige Effekthascherei zu werten.

Und es ist ja eigentlich auch logisch nachvollziehbar (wenn man bereit ist die Scheuklappen abzulegen), dass einer, der einen Mitmenschen umbringt oder überfällt es nicht deshalb tut, weil er seine zu Hause herumliegende und vor sich hin rostende Pistole wieder mal ausprobieren und seine alte Munition loswerden möchte, sondern weil er andere Gründe dafür hat, die auch dann nicht verschwinden, wenn der Staat ihm den Besitz von Schusswaffen untersagt, ebenso wie es eine Tatsache ist, dass in den allermeisten Fällen auch alternative Tatmittel effektiv eingesetzt werden können.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei uns steht das im zitierten WaffG. Die Ausgestaltung der Politik dürfte sich in einer FDGO grundsätzlich von der nichtdemokratischer Systeme unterscheiden....

Das System war 1933 immer noch ein demokratisches mit FDGO, gültiger Verfassung und unabhängiger Justiz. Trotzdem ermöglichten die bestehenden Gesetze es dem NS-Regime schon damals, lange bevor ihm die "demokratischen Parteien der bürgerlichen Mitte" im Parlament einen Freibrief zur Abschaffung derselben FDGO ausstellten, praktisch allen Juden und sonstigen missliebigen Personen den Waffenbesitz zu untersagen und ihre Wohnungen zu durchsuchen, indem es einfach voraussetzte, dass sie "unzuverlässig" und "ungeeignet" im Sinne des Gesetzes von 1928 seien!

Erkennst Du, wie leicht sich so eine Formulierung missbrauchen lässt? Dazu muss man nur eine Verwaltungsvorschrift ändern. Das ist ganz leicht. Alles übrige macht man dann über das geltende etablierte Polizeirecht. Das geht heute noch ebenso wie damals. Die Tatsache, dass es seither nicht mehr getan wurde, ist kein Argument.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo, ich wurde Hessen letztes Jahr kontrolliert, ich war natürlich nicht da, ein Schreiben lag in meinem Briefkasten, darauf machte ich einen Termin, da kamen 2 Personen, die Waffen meiner Frau wurden auch mitkontrolliert, ich wollte es nicht, aber meine Frau (da muß sie nicht extra freimachen), ich habe meinen Vereinsvorsitzenden als Zeuge beigeholt, das hat dem Kontrolleur nicht gefallen, er sagte aber, das es ihm schon mal passiert wäre, als alle meine Waffen auf dem Tisch lagen (über 20) wollte die 2. Person ein Foto machen, das habe ich aber verboten.

bei anderen mir bekannten Personen die nur 2 oder 3 Waffen haben, wollten die gar kein Foto machen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.