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IGNORED

Waffenkontrolle in Karlsruhe (Stadt)


Nanostrukturtechniker

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...bei mir standen auch 2 Leute, hatten auch nur nen laminierten Ausweiss mit Dienstsiegel.. waren mir aber noch einigermaßen bekann...also soll die gucken.

"Einigermaßen bekannt" ist eine drollige Formulierung. Was denn nun?

Kanntest Du die Leute (d.h., konntest du sie positiv als Behördenmitarbeiter identifizieren), oder nicht?

Wer illegal an meine Kanonen will, sucht sich doch nicht die Zeit aus, wo 2 Berufstätige da sind....Da der Kram versichert ist, so what. Ich habe meiner gesetzlichen Pflicht mit einem A/B-Tresor Gnüge getan!

Wer illegal an deine "Kanonen" will, denkt sich wohl alles Mögliche und Unmögliche aus (einschließlich vorgeblicher Kontrollen, über die ja nun wahrlich genug in den Medien berichtet wird...). Das hast du nicht in der Hand.

WAS du aber definitiv in der Hand hast, ist, nur Leute an die Waffen gelangen zu lassen, deren vorgebliche Behördeneigenschaft du kennst oder durch Rückruf auf der Behörde verifizieren kannst. Das gehört m.E. durchaus auch zu deinen Pflichten.

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Ich kannte die Kontrolleure eben NICHT! Noch nie gesehen. Die einzige "Legitimation" war ein ein mir unbekanntes Stück Plastik und ein Brief, auf dem nicht mal mehr eine Unterschrift war.

In diesem Fall wäre mein Vorgehen sonnenklar.

Und nein, mit "Querolantentum" hätte das dann null komma nichts zu tun.

Eher mit Vernunft.

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Wenn ich hier die verschiedenen Äußerungen so lese, dann frage ich mich ob sich die Leute auch so wie von ihnen vorgeschlagen bzw. anderen empfohlen, verhalten. Ich könnte mir vorstellen, dass man dann schon irgendetwas davon mitbekommen hätte. Ich denke, hoffe, vermute, dass das in den meisten Fällen (okay, nicht in allen Fällen) ruhig und professionell abgehen wird, sonst würde man vermutlich auch was darüber hören.

Mal eine doofe Frage: Wäre es nicht möglich, die Namen der kontrollierenden Personen/Mitarbeiter bei der örtlichen Polizeidienststelle/Revier zu hinterlegen. Die Behörde könnte die LWB mit einem Schreiben darauf hinweisen. So könnte theoretisch jeder die Besucher verifizieren. Ich weiß, wieder mehr Bürokratie, aber es würde vieles vereinfachen.

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wenn ich hier das so lese muss man meinen das einige die Probleme suchen , naja. Bei mir war es ganz ruhig , erst ein Kaffee oben in der Küche , ein kleines Gespräch mit Frau und Kindern , danach in den Keller in meinen Waffenraum , Tür , Alarmanlage und sonstige Sicherungen überprüft , ein wenig gefachsimpelt und nach 30min war der Drops gelutscht . Schönen Tag und einen guten Weg , bis bald. Wie man in den Wald hinein ruft , so schallt es wieder raus und wenn man nichts zu verbergen hat , mein Gott , dann sollen sie halt schauen , wo ist das Problem ? Bei mir wurden übriegens nur ein paar Waffen kontrolliert , auf meine Frage ob er nicht alle sehen will sagte er nur , Überstunden dürfe er nicht machen .Waa

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Wie man in den Wald hinein ruft , so schallt es wieder raus und wenn man nichts zu verbergen hat , mein Gott , dann sollen sie halt schauen , wo ist das Problem?

Wann hast du so in den Wald gerufen, daß du dich in deinen eigenen Wänden wegen Werkzeugbesitzes bespitzeln lassen mußt?

Warum gibt es Diskussionen, ob man Kontrolleure filmen und die Kontrolle digital dokumentieren darf? Wenn die Kontrolleure doch nix zu verbergen haben? Wo ist das Problem?

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Irgendwann diskutieren wir wahrscheinlich auch noch drüber, ob sich ein Einbrecher durch Videoüberwachung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen könnte, oder ob die Alarmanlage eine unangemessene Lärmbelästigung an seinem Arbeitsplatz verursacht.

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Bei mir wurden übriegens nur ein paar Waffen kontrolliert , auf meine Frage ob er nicht alle sehen will sagte er nur , Überstunden dürfe er nicht machen .Waa

Angeber!!!

Bei mir kommen sie erst gar nicht.

Der Dienstherr meinte mehr als 12Std am Stück dürften die Kontrolleure nicht arbeiten.

Und das obwohl sie nur Stichproben machen sollten.... :dirol:

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Das hängt davon ab, ob tatsächlich hinreichend deutlich geworden ist, dass gefilmt bzw. Ton aufgezeichnet werden soll. Auch die konkludente Einwilligung erfordert positive Kenntnis des Betroffenen von der jeweils beabsichtigten Maßnahme.

Ich weiß nicht, wie du das jetzt meinst, aber ich werde die Beamten mit Sicherheit nicht um ihre Einwilligung zur Aufnahme bitten. :s2:

Wenn ich mit der Kamera in der Hand darauf hinweise, dass ich den ganzen Kontroll -Vorgang in Bild und Ton aufnehmen werde,

sehe ich persönloch das aus ausreichende Information für die Aufzeichnung an.

Wie gesagt:

Im allerschlimmsten Worst-Case-Szenaria muss es hinterher halt ein Gericht klären, dazu müssen jedoch erst einmal entsprechende Tatsachen geschaffen werden. :wiederladen::good:

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Wie man in den Wald hinein ruft , so schallt es wieder raus...mein Gott, dann sollen sie halt schauen

Ja. Ich gehöre durchaus nicht zu den "Totalverweigerern". Aber korrekt muß es zugehen.

Es beißt die Maus keinen Faden ab: wen ich nicht kenne, den lasse ich nicht alleine aufgrund eines amtlich aussehenden Plastikkärtchen mit Fotos in mein Haus und an meine Waffen. Sondern erst, wenn der "Besuch" von seiten der Dienststelle verifiziert ist. Ganz einfach.

Und das Thema "Gebühren" ist dann nochmal so ein Knackpunkt, allerdings ein nachgelagerter...

Mit einem böse klingenden Hineinrufen in den Wald hat das übrigens alles nichts zu tun.

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Irgendwann diskutieren wir wahrscheinlich auch noch drüber, ob sich ein Einbrecher durch Videoüberwachung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen könnte

Den Unterschied zwischen einem Einbrecher und einem Ordnungsbeamten oder zumindest berechtigten Angestellten des Ordnungsamtes in Ausübung seiner Pflichten kennst Du schon, oder?

[posted on the run]

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Bei uns ist es wohl so (bei mir waren sie noch nicht), dass die Behörde einen Termin ausmacht. Zitat "Wir haben garnicht das Personal um jemanden fünfmal zu besuchen bis wir ihn antreffen...". Außerdem werden erst mal die Leute besucht, bei denen es noch offene Fragen gibt. Die, die die ´Anzeige über die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition gem. § 36 WaffG´ abgegeben haben werden erst nachrangig behandelt sofern es keine offenen Fragen gibt. Besucht werden sie aber auch irgendwann...es gibt wohl ein paar LWB in unserem Landkreis...

Was man so hört sind das ganz vernünftige Leute und keine Verbotsheinis, die unbedingt was finden wollen. Die machen eben auch nur ihren Job.

Das mit dem Verifizieren der Kontrolleure fällt bei uns als weg, wenn der Modus so bleibt. Deshalb bezieht sich mein Vorschlag aus Beitrag #104 auf Orte, wo das nicht so ist.

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Ich weiß nicht, wie du das jetzt meinst,

"Handy in der Hand" (Bezugspunkt meiner Aussage) kann vieles bedeuten. Etwa das allgegenwärtige sinnentleerte Herumspielen an den Geräten. Entscheidend ist, dass der Betroffene in der jeweiligen Situation klar erkennen kann, dass Bilder oder Worte von ihm aufgezeichnet werden sollen.

Wenn ich mit der Kamera in der Hand darauf hinweise, dass ich den ganzen Kontroll -Vorgang in Bild und Ton aufnehmen werde,

Unproblematisch und deutlicher als jedes Hinweisschild.

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Achso: in dem Moment wo du dich umdrehst und den Tresor aufmachst, lässt er dann die KK Patrone durchs Hosenbein fallen.

Oh-oh...

Dann wären wir bei Verhältnissen wie aus US-Cop-Filmen (z.B. "CopLand", die Szene auf der Brücke: "Da ist gar keine Knarre im Auto!" "Dann leg' eine rein")...

Ich weiß nicht, ob wir DAS unterstellen wollen.

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... Beide kommen unangemeldet, beide verschaffen sich gewaltsam Zutritt und betreten gegen meinen ausdrücklichen Willen meine Wohnräume...

Ist es nicht so, dass bei Beantragung der WBK das WaffG von uns LWB akzeptiert wird und somit auch die Kontrollen? Sozusagen als Vertragsbestandteil. Sobald ich am Straßenverkehr teilnehme, wird doch auch automatisch die StVo für mich gültig. Die Sache an und für sich zu kritisieren ist vollkommen in Ordnung. Allerdings müsste man da eine Gesetzesänderung durch drücken.

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Ist es nicht so, dass bei Beantragung der WBK das WaffG von uns LWB akzeptiert wird und somit auch die Kontrollen? Sozusagen als Vertragsbestandteil. Sobald ich am Straßenverkehr teilnehme, wird doch auch automatisch die StVo für mich gültig. Die Sache an und für sich zu kritisieren ist vollkommen in Ordnung. Allerdings müsste man da eine Gesetzesänderung durch drücken.

Nein ist es nicht. Vielmehr ist es eher so, dass das derzeitige Waffengesetz nicht zu akzeptieren ist, man sich als rechtstreuer Bürger trotzdem daran hält. Deshalb sind wir ja auch zuverlässig. Das heißt nicht, dass man die ScheiXXe auch noch gut finden muss, oder gar inhaltlich zu seiner eigenen Sache macht. Der Vergleich mit der StVO hinkt gewaltig. Dort sind Regeln festgelegt die einem dabei helfen so miteinander umzugehen, dass beim Betrieb einer gefährlichen Sache keiner zu Schaden kommt. Diese Regeln beruhen auch auf Erfahrungswerten die umgesetzt werden. Setzt man die Erfahrungswerte des Waffengesetzes konsequent um, müsste eine sofortige Neufassung unter liberalen Gesichtspunkten erfolgen.

Die Aufbewahrungskontrollen kosten Geld und bringen nicht das Geringste. Leute die hinsichtlich der Verwahrung auffällig werden oder sonst gegen Gesetze verstoßen, werden bereits seit 1973 und auch davor schon, regelmäßig aus der Gruppe der LWB ausgesondert.

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Welchen Unterschied?

Beide kommen unangemeldet, beide verschaffen sich gewaltsam Zutritt und betreten gegen meinen ausdrücklichen Willen meine Wohnräume und beide verursachen i.d.R. Ärger.

Wenn die Kontrolletis sich gewaltsam Zutritt zu Deiner Wohnung verschaffen, dann hast Du aber was richtig falsch gemacht... das ist dann aber auch keine §36er-Kontrolle mehr.

Ärger haben sie bei mir auch keinen verursacht... was habe ich falsch gemacht?

Der ganz große Unterschied ist, daß der Kontrolleti auf der Grundlage des derzeit geltenden Rechts handelt. Ob es uns gefällt oder nicht.

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Wenn die Kontrollettis sich gewaltsam Zutritt zu Deiner Wohnung verschaffen, dann hast Du aber was richtig falsch gemacht ...

Du bist doch sonst nicht so schwer von Begriff!

Gewalt muss nicht immer die Faust in Deinem Gesicht sein.

Auch die Androhung von Zwangsmaßnahmen zu Deinem Nachteil für den Fall Deiner Weigerung, Kontrollpersonen den ungehinderten Zugang zu Deinen Wohnräumen zu gewähren, ist bereits eine Form der Gewalt und, wie man hier allenthalben lesen kann, sogar eine höchst effiziente.

CM

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Nein ist es nicht. Vielmehr ist es eher so, dass das derzeitige Waffengesetz nicht zu akzeptieren ist, man sich als rechtstreuer Bürger trotzdem daran hält...

Habe meine WBK erst seit 2012. Deswegen habe ich dem Passus der Kontrollen zugestimmt. Hatte das WaffG vor Beantragung mal durch gelesen. Wer seine WBK vor der Änderung des Gesetzes bekommen hat, hat jetzt die Möglichkeit diese abzugeben oder die neuen "Vertagsgrundlagen" zwangsweise zu akzeptieren. Ob das jetzt ein "gutes" oder "schlechtes" Gesetz ist, steht eigentlich auf einem anderen Blatt. Der Wunsch, dieses Gesetz ändern zu wollen steht doch jedem frei. Inkl. meiner Person. Und wie schon gesagt, ich bin nicht mit jedem § im WaffG einverstanden. Auch nicht unbedingt mit der Art der Kontrollen.

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Wenn die Kontrolletis sich gewaltsam Zutritt zu Deiner Wohnung verschaffen, dann hast Du aber was richtig falsch gemacht... das ist dann aber auch keine §36er-Kontrolle mehr.

Was ist, wenn du die Kontrolle nicht zuläßt und die Waffen anschließend nicht an den Gewaltmonopolisten abgibst? Irgendwann kommt jemand mit der Waffe in der Hand, verschafft sich gewaltsam Zutritt und wendet Gewalt gegen dich an! Es ist genau diese Drohkulisse, welche überhaupt dazu führt, daß du für Werkzeugbesitz eine bunte Karte brauchst und die die Kontrolleure über die Aufbewahrung dieser Werkzeuge in deine Wohnung bringt.

Der ganz große Unterschied ist, daß der Kontrolleti auf der Grundlage des derzeit geltenden Recht Gesetzes handelt. Ob es uns gefällt oder nicht.

Es ist Gesetz - mit Recht hat es nichts zu tun.

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