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IGNORED

Waffenkontrolle in Karlsruhe (Stadt)


Nanostrukturtechniker

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Schon, aber das Ganze ohne Zeuge?! Dreimal: "Er hat gesagt, wir dürfen nicht rein! Ne, nach Ausweis hat er nicht gefragt..." Gegen ein: "Die konnten sich nicht ausweisen."

Na ja, wenn du von blanken Falschaussagen (= Lügen) deines behördlichen "Gegenüber" ausgehst, dann ist natürlich ohnehin alles im "Eimer".

Dann kannst du aber genauso die (jederzeitige) Falschbehauptung befürchten, du hättest den drei auf den Kopf hauen wollen...

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Na ja, wenn du von blanken Falschaussagen (= Lügen) deines behördlichen "Gegenüber" ausgehst, dann ist natürlich ohnehin alles im "Eimer".

Dann kannst du aber genauso die (jederzeitige) Falschbehauptung befürchten, du hättest den drei auf den Kopf hauen wollen...

Kleines Beispiel (letztes Jahr, mir persönlich passiert):

Parkplatzrempler auf Privatgrundstück (leider mit Firmenwagen), also Polizei geholt. Die hat das Ganze dann auf die nächste Straße gelegt, ein Rechts-Vor-Links-Verstoß draus gemacht, ordentlich Geld und Punkte inklusive Alleinschuld mir zugeschanzt.

Das Gericht hat das Ganze dann zwar schnell kassiert, aber nachdem die Polizei meinem Chef auch gleich erzählt hat, dass es alles meine Schuld war, war dann (war noch in der Probezeit) der Firmenwagen weg, das Gehalt gekürzt,... Naja, dann sucht man sich halt nen neuen Job...

Deswegen: Immer vom Schlimmsten ausgehen! Auch wenn die Gerichte danach das Ganze wieder richtig stellen, irgendwas bleibt immer, sei es nur Ärger und verminderte Lebensqualität! Und das zahlt einem keiner!

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Aber was ist realistischer: Die Annahme, die nicht ganz wahre Behauptung wird aufgestellt, dass die Durchsuchung trotz Anmeldung nicht ermöglicht wurde, weil die Dokumente anscheinend nicht gut genug waren oder das Selbseingeständinis, Mensch, war das ungeschickt, da hätten wir ja doch nach der 15. Kontrolle damit rechnen können?

Da kreuzt man lieber doch lieber das einfache Feld an, wird von seinem Chef nicht blöd angemacht, dass man so blauäugig und unvorbereitet in der Gegend herumfährt (überhaupt, wie geht das mit einem Dienstwagen ohne Papiere, oder gondeln die im Privat PKW für 35 Cent den Kilometer rum? Da hätte ich im Karlsruher Stastverkehr aber morgens KEIN eigenes Auto griffbereit!).

Was juckts den Kontrolleur, er fühlt sich im Recht, sch...ss doch auf die Grundrechte des Bürgers, ist doch egal, aber er seine Knarren los wird. Ja, ich bin ÜBERZEUGT davon, dass das zurecht gebogen wird, wenns hart auf hart kommt. Noch nicht mal mit schlechtem Gewissen, denn die Erinnerung passt sich den Tatsachen schon an, wie es ja aus der Gehirnforschung bekannt ist.

Erzählt mal jemand, den ihr irgendwo trefft und über den ihr zufällig im Voraus schon was wisst (Anmeldung für eine Messe oder ähnliches, wo solche nicht gerade sensible, aber doch persönliche Daten veröffentlich werden, Lebenslauf auf Veröffentlichung...), dass ihr mit ihm gemeinsam in der Grundschule wart, dann aber in der zweiten weggezogen seit. Dazu ein paar ausgedachte Anekdötchen zu irgendeinem Lehrer oder Ereignis: Und Peng, der erinnert sich an Dich. Ist überzeugt, Dich mal gekannt zu haben, findet gar gemeinsame Erlebnisse und Erinnerungen. Kein Witz. Klappt!

So werden sich die Geschichten alle vor Gericht ähneln, alle den gleichen Tenor haben und auf das gleiche rauslaufen. Recht haben...

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Aber was ist realistischer: Die Annahme, die nicht ganz wahre Behauptung wird aufgestellt, dass die Durchsuchung trotz Anmeldung nicht ermöglicht wurde, ...

Wie kommst jetzt auf "Durchsuchung"? hier geht's doch um die Kontrolle der Aufbewahrung.. da wird nicht's durch sucht!

Gruß

Hunter

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....reagierte er und seine Begleitung (Nr. 3 war nur Auzubi) extrem ungehalten....

....Alles in allem für mich eine unschöne Erfahrung!....

Es gab mal in einer Stadt in DE einen Waffenkontroleur, der trat auch wie der Feldmarschall auf.

Bis zum Tage, als er seinen "Meister" traf, seitdem kontroliert er keine LWB´s mehr, sondern die Raucher in der

Fußgägerzohne, dass diese ihre Kippen nicht auf den Boden werfen.

Dieser Vorfall hat gewaltige wellen geschlagen, bis zum OB der Stadt.

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...

Dieser Vorfall hat gewaltige wellen geschlagen, bis zum OB der Stadt.

Wenn die Welle nur bis zum Oberbürgermeister geschwabelt ist kann sie nicht besonders hoch gewesen sein.. damit so eine Welle Wirkung zeigt hätte die mindesten bis zum Sessel des Landesfürsten schlagen müssen und der Kontrolleur müsste nun die Kippen in der Fußgängerzone aufsammeln ;)

Gruß

Hunter

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Wenn die Welle nur bis zum Oberbürgermeister geschwabelt ist kann sie nicht besonders hoch gewesen sein.. damit so eine Welle Wirkung hätte die mindesten bis zum Sessel des Landesfürsten schlagen müssen und der Kontrolleur müsste nun die Kippen in der Fußgängerzone aufsammeln ;)

Gruß

Hunter

Dazu wurde auch dem LWB von einem Anwalt geraten, aber dann hat der LWB kalte Füße bekommen.

So konnte der Vorfall unter den Teppich gekert werden.

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Hallo Leute

Bei uns in der Schweiz werden vorläufig nur die Automaten kontrolliert (Verschluss und Rest der Waffe getrennt versorgt), sonst nichts. Geschieht in der Regel etwa alle zwei Jahre einmal. Hatte schon alles erlebt: einsteigen und mitfahren im Polizeiwagen (Arbeitsort und Wohnung waren 100 Meter weit voneinander entfernt!), zwischendurch mal XX Jahre keine Kontrolle, in letzter Zeit unkompliziert (man kennt sich ja).

Muss aber nicht so bleiben, vor allem dann nicht, wenn von Brüssel wieder neue Weisungen kommen sollten. Unser Kolumnist Armin Schütz hat da schon ein bisschenvorgegriffen und beschrieben, wie das in einigen Jahren in der Schweiz vielleicht aussehen könnte, wenn wir die Verhältnisse aus Deutschland extrapolieren (anlassunabhängig, Kosten nach Verursacherprinzip usw.). Nachzulesen im Schweizer Waffen-Magazin Ausgabe März 2013. In Deutschland leider nur für Abonnenten...

Laszlo Tolvaj

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Nein, aber wenn die Staatsmacht zu Dir kommt, wäre so eine Videoüberwachung nicht schlecht, wie Du mir so ich dir. :cool3:

Keine Angst, die Videobänder verschwinden dann, wenn sie als Beweismittel für die Staatsmacht ungelegen kommen...wäre ja nicht das erstmal wenn man manchen Berichten im Netz Glauben schenken darf.

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Kein Problem. Eine Kopie auf einem versteckten Festplattenrekorder, eine Kopie zeitgleich im Netz.

:ridiculous: bei manchem LWB scheint der Verfolgungswahn schon so weit ausgeprägt zu sein das sich die Behörde Sorgen um den Geisteszustand und somit um die Zuverlässigkeit machen könnte :closedeyes:

Gruß

Hunter

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Ich weiß nicht, ob das in diesem Zusammenhang schon mal thematisiert wurde aber...

Wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn man darauf besteht, die gesammte Kontrolle mit der Video-/Handykamera festzuhalten?

Mir wäre so etwas lieber, als bloß einen Zeugen dabei zuhaben, wo es dann am Ende Aussage gegen (Beamten)-Aussage steht.

Ich für meinen Teil würde es im Zweifelsfall so handhaben, schließlich hat man dann alle Aussagen der Beteiligten fehlerfrei

dokumentiert. :gutidee:

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*smile* Die Idee ist so schlecht nicht...das Einfachste wäre wohl ne billige Webcam dort zu installieren und mitlaufen zu lassen. Wenn die Kollegen zum Kontrollieren kommen, darauf hinweisen das der Raum videoüberwacht ist...und gut ist. Ich glaube kaum das die Kollegen etwas dagegen machen können. Es ist immer noch dein Haus, deine Wohnung und da kannst du machen und tun was du willst. Und wenn du in deinen vier Wänden nackig rumläufst oder dein ganzes Leben ins Netz streamst... *smile*

Gruß

Carsten

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Die Idee ist so schlecht nicht...

Der/die Kontrolleur(e) müssen vor dem Betreten Deiner Wohnräume über die beabsichtigte Videoüberwachung und Tonaufzeichnung informiert werden und es bedarf deren Einverständnis.

Wird die Zustimmung verweigert, dann keine elektronischen Aufzeichnungen.

Wenn Du dagegen argumentierst "... dann keine Kontrolle!", dann hast Du die Kontrolle verweigert und Dir brennt der A....llerwerteste.

Machst Du es trotz verweigerter Zustimmung und die kriegen es raus, dann brennt Dir der A....llerwerteste.

Versuchst Du solche Aufnahmen, die ohne Zustimmung der "Gefilmten" entstanden sind, im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Beweismittel zu verwerten, dann brennt Dir der ...

Aber das hatten wir ja schon.

CM

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Der/die Kontrolleur(e) müssen vor dem Betreten Deiner Wohnräume über die beabsichtigte Videoüberwachung und Tonaufzeichnung informiert werden und es bedarf deren Einverständnis.

CM

Wieso müssen die Kontrolleure ihr Einverständnis geben, dass ich in meinem privaten Räumen (befriedeter Besitztum!) mit meinem Smartphone filme?

:beee:

Bin zudem bei einer kurzen Recherche auf folgendes Urteil des OVG Reinland Pfalz gestoßen:

" Das Filmen und Fotografieren polizeilicher Einsätze ist zulässig. Es ist grundsätzlich davon

auszugehen, daß unzulässige Lichtbilder nicht verbreitet werden. Eine gegenwärtige Gefahr für

die öffentliche Sicherheit ist ausnahmsweise nur dann gegeben, wenn konkrete Anhaltspunkte

dafür bestehen, daß Lichtbilder entgegen den Vorschriften des Kunsturhebergesetzes unter

Mißachtung des Rechts des Polizeibeamten am eigenen Bild auch veröffentlicht werden."

www.geibev.de/Innere_und_äußere_Sicherheit/articles/Oberverwaltungsgericht_Rheinland_Pfalz_OVG_Koblenz_30_04_1997.html?file=tl_files/Innere%20und%20aeussere%20Sicherheit/OVG%20Koblenz%20300497.pdf

Soweit ich glaube, gibt es bereits auch ein ähnliches Urteil des BVerwG, dass erst vor einigen Jahren getätigt wurde.

Wenn Du dagegen argumentierst "... dann keine Kontrolle!", dann hast Du die Kontrolle verweigert

CM

Naja, es kommt warscheinlich darauf an, wie man sich in einer solchen Situation verhält.

Ich würde die Beamten vor meiner Tür gleich mit deutlich sichtbarem Handy/Kamera in der Hand begrüßen und

einer Waffen-Kontrolle nach Überprüfung ihrer Ausweise bereitwillig zustimmen.

Wenn dann sowas kommt wie: "Machen sie die Kamera aus, sonst ist die Kontrolle beendet."

würde ich einfach (bei laufender Kamera) höflich :angel: entgegnen, dass ich mich keiner Kontrolle verweigere,

aber weiterhin filmen werde, da die Aufnahmen meiner rechtlichen Absicherung dienen. :dirol:

Mit einem unterwürfigen "Dürfte ich die Kontrolle vielleicht filmen?" :blush: würde ich da gar nicht erst rangehen.

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Mit einer Videoüberwachung meines Tresors, die an einer nicht manipulierbaren Stromversorgung (Fusionsreaktor aus dem Schweizer Messer) hängt und gegen Manipulationversuche auch meinerseits abgesichert ist (man traut sich ja als pöser pöser Pube schließlich bald selbst nicht mehr) und deshalb während der Kontrolle nicht ausgeschaltetet werden kann, könnte ich die Kontrolle doch aufzeichnen, oder?

Schließlich würde ich Happy Germany damit doch viel sicherer machen. Dass die Kontrolleure damit gefilmt werden würden, wäre doch nur ein kleines Opfer für die Sicherheit Bürokratiens. Das Video könnte man ja auch, mit Zustimmung der Protagonisten, den Menschen zeigen, die sich Sorgen um die Sicherheit der Bürger der Bürokratischen Volksrepublik Happy Germany machen...

Sorry, aber ich konnte grad nicht anders... meine Tippfinger haben gejuckt...

Wenn es wen stört, einfach löschen... Kein Problem, ich habe ja eine Videoaufzeichnung...

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Für die Hobbyfilmer unter den LWB interessant: http://www.rechtspre...l&showdoccase=1

Der Fall ist in vielerlei Hinsicht anders gelagert als das Filmen einer Kontrolle gemäß § 36 WaffG. So haben die Beamten in eine Videoaufzeichnung anlässlich einer Durchsuchung eingewilligt und der Streit dreht sich um die Veröffentlichung der Aufnahmen.

Was den Fall indes interessant werden lässt ist die Aussage des OLG Celle, (u.a.) Polizeibeamte stellten im Rahmen ihrer üblichen beruflichen Tätigkeit keine relativen Personen der Zeitgeschichte dar.

Diese Bewertung hat nicht nur Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit einer Veröffentlichung, sondern auch auf das Anfertigen der Aufnahme. In letzterem dürfte zumindest bei Detailaufnahmen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht liegen, eine Einwilligung daher erforderlich sein.

Das Verfahren o.g. ist, nach Verfassungsbeschwerde und deren Nichtannahme, beim EGMR anhängig.

Vielleicht findet sich ja ein LWB, der im Kontext einer Kontrolle nach § 36 WaffG Rechtsgeschichte schreiben möchte ;)

Die Rechtsprechung u.a. des OVG Koblenz ist vor dem Hintergrund der Reichweite der Pressefreiheit zu sehen.

Inwieweit diese Rechtsprechung übertragbar ist auf Personen, die sich nicht auf Art. 5 I 2 GG berufen können, ist weitgehend ungeklärt.

Im Übrigen sollte man die Toneinstellungen seines Bildaufzeichnungsgerätes beherrschen: http://www.gesetze-i...stgb/__201.html

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